Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
137 kB
Datum
13.02.2012
Erstellt
01.02.12, 13:01
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Finanzen - Herr Stirnberg
BE: Herr Stirnberg
Kreuzau, 25.01.2012
Vorlagen-Nr.: 6/2012
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Rat
13.02.2012
Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der
Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2012
I. Sach- und Rechtslage:
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltssicherungskonzept und den Anlagen für das
Haushaltsjahr 2012 wird hiermit gemäß § 80 Abs. 2 GO NRW dem Rat zugeleitet.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 weist im
Ergebnisplan Erträge von
sowie Aufwendungen von
aus. Damit ergibt sich ein Fehlbedarf von
Im Finanzplan werden ausgewiesen
an Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
an Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
an Einzahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit
an Auszahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit
28.967.930 €,
32.699.062 €,
- 3.731.132 €.
25.275.328 €,
28.914.231 €,
3.296.096 €,
3.176.166 €.
Kredite zur Finanzierung von Investitionen sowie Verpflichtungsermächtigungen werden nicht
veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen,
wird auf 25.000.000 € festgesetzt und ist im Vergleich zum Vorjahr ebenso unverändert wie die
Hebesätze für die Gemeindesteuern, die für die Grundsteuer A: 241 v.H., für die Grundsteuer B:
420 v.H. und für die Gewerbesteuer: 426 v.H. betragen.
Der Fehlbedarf des Haushaltsjahres 2012 muss aus der allgemeinen Rücklage abgedeckt
werden, da die Ausgleichsrücklage durch das voraussichtliche Jahresergebnis 2011 aufgezehrt
ist. Die Entwicklung des Eigenkapitals ist auf Seite 422 des Haushaltsplanes dargestellt.
Der Ergebnisplan weist sowohl im Haushaltsjahr 2012 als auch in den Folgejahren der
Finanzplanung bis einschl. des Haushaltsjahres 2015 einen jährlichen Fehlbedarf aus, der ein
Zwanzigstel des Anfangsbestandes der allgemeinen Rücklage (= rd. 1.636.000 €) übersteigt. Die
Gemeinde ist daher zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts verpflichtet. Dieses
Konzept ist unter Nr. 7 auf den Seiten V 18 – V 76 des Vorberichtes aufgeführt.
Erst nach Fertigstellung und Abzug des Entwurfs der Haushaltssatzung wird der Kreis Düren am
31.01.2012 den Entwurf des Kreishaushalts für die Jahre 2012/2013 in den Kreistag einbringen.
Falls die Kreisumlage wie im Entwurf vorgeschlagen festgesetzt wird, wird dies im Haushalt der
Gemeinde Kreuzau zu Verbesserungen von ca. 1,19 Mio. € führen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Der Haushaltsplan ist nach § 79 Abs. 3 GO NRW Grundlage für die Haushaltswirtschaft der
Gemeinde und für die Haushaltsführung verbindlich.
III. Beschlussvorschlag:
Der Haushalt wird zwecks weiterer Beratungen an die Fraktionen des Rates verwiesen.
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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Anlage
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