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Allgemeine Vorlage (Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2012)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
137 kB
Datum
13.02.2012
Erstellt
01.02.12, 13:01
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2012) Allgemeine Vorlage (Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2012)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Finanzen - Herr Stirnberg BE: Herr Stirnberg Kreuzau, 25.01.2012 Vorlagen-Nr.: 6/2012 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Rat 13.02.2012 Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2012 I. Sach- und Rechtslage: Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltssicherungskonzept und den Anlagen für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit gemäß § 80 Abs. 2 GO NRW dem Rat zugeleitet. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 weist im Ergebnisplan Erträge von sowie Aufwendungen von aus. Damit ergibt sich ein Fehlbedarf von Im Finanzplan werden ausgewiesen an Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit an Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit an Einzahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit an Auszahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit 28.967.930 €, 32.699.062 €, - 3.731.132 €. 25.275.328 €, 28.914.231 €, 3.296.096 €, 3.176.166 €. Kredite zur Finanzierung von Investitionen sowie Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 25.000.000 € festgesetzt und ist im Vergleich zum Vorjahr ebenso unverändert wie die Hebesätze für die Gemeindesteuern, die für die Grundsteuer A: 241 v.H., für die Grundsteuer B: 420 v.H. und für die Gewerbesteuer: 426 v.H. betragen. Der Fehlbedarf des Haushaltsjahres 2012 muss aus der allgemeinen Rücklage abgedeckt werden, da die Ausgleichsrücklage durch das voraussichtliche Jahresergebnis 2011 aufgezehrt ist. Die Entwicklung des Eigenkapitals ist auf Seite 422 des Haushaltsplanes dargestellt. Der Ergebnisplan weist sowohl im Haushaltsjahr 2012 als auch in den Folgejahren der Finanzplanung bis einschl. des Haushaltsjahres 2015 einen jährlichen Fehlbedarf aus, der ein Zwanzigstel des Anfangsbestandes der allgemeinen Rücklage (= rd. 1.636.000 €) übersteigt. Die Gemeinde ist daher zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts verpflichtet. Dieses Konzept ist unter Nr. 7 auf den Seiten V 18 – V 76 des Vorberichtes aufgeführt. Erst nach Fertigstellung und Abzug des Entwurfs der Haushaltssatzung wird der Kreis Düren am 31.01.2012 den Entwurf des Kreishaushalts für die Jahre 2012/2013 in den Kreistag einbringen. Falls die Kreisumlage wie im Entwurf vorgeschlagen festgesetzt wird, wird dies im Haushalt der Gemeinde Kreuzau zu Verbesserungen von ca. 1,19 Mio. € führen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Der Haushaltsplan ist nach § 79 Abs. 3 GO NRW Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde und für die Haushaltsführung verbindlich. III. Beschlussvorschlag: Der Haushalt wird zwecks weiterer Beratungen an die Fraktionen des Rates verwiesen. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ Anlage -2-