Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
67 kB
Datum
14.12.2011
Erstellt
21.11.11, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Umwelt- und Ordnungsamt - Herr Wolfram
BE: Herr Wolfram
Kreuzau, 04.11.2011
Vorlagen-Nr.: 60/2011
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
29.11.2011
14.12.2011
Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2012;
hier: Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Auf der Grundlage der bisher bekannten Daten wurde die Abfallentsorgungsgebühr für das Jahr
2012 berechnet. Die berücksichtigten Einnahmen und Ausgaben sind der Anlage 1 „Erläuterungen
zur Berechnung der Entsorgungsgebühr 2012“ zu entnehmen. Die Aufteilung dieser Kosten auf
Haushalt bzw. Müllgefäße sind in den Anlagen 2 und 3 aufgeführt.
Im Einzelnen bleibt folgendes festzuhalten:
1.)
Die Entsorgerfirmen Braun Umweltdienste und Siegrist (Altpapier) können gemäß
Entsorgungsvertrag Preisanpassungen dann geltend machen, wenn die Kostenfaktoren (Löhne, Fahrzeugkosten etc.) nachweislich um mehr als 3% gestiegen sind.
Beide Firmen haben schriftlich Belege eingereicht, aus denen hervor geht, dass für das
Jahr 2012 eine Preisanpassung in Höhe von 4,54 % erfolgt.
2.)
In der Gebührensatzung des ZEW (Zweckverband Entsorgungsregion West) sind für 2012
folgende Gebührensätze festgelegt:
Grundbetrag je Einwohner:
Restmüll je Tonne (t):
Biomüll je Tonne (t):
Sperrmüll je Tonne (t):
11,70
(bisher:
11,56 €)
178,55 €
(bisher:
179,68 €)
80,40 €
(bisher:
83,02 €)
126,67 €
(bisher:
126,68 €)
3.)
Bei der im Jahre 2005 erfolgten Ausschreibung der Abfallentsorgungsleistungen für die
Jahre 2006 – 2013 wurde die Verwaltung durch verschiedene Anwalts- und Fachbüros
rechtlich beraten und unterstützt. Die Gesamtaufwendungen hierfür werden auf die Laufzeit des Entsorgungsvertrages (8 Jahre) aufgeteilt, so dass für die Jahre 2006 – 2013
jährlich 1.742,89 € in die Gebührenkalkulation eingerechnet werden.
4.)
Die Abrechnung der tatsächlichen Kosten für das Jahr 2010 weist einen Fehlbetrag in
Höhe von 53.258,90 € aus. Dieser Betrag wird als Ausgabe in die Kalkulation
eingerechnet.
In der Gebührenkalkulation für das Jahr 2011 war ein Überschuss in Höhe von
29.598,08 € ausgewiesen, das als Einnahme gebührenmindernd in die Kalkulation der
Abfallgebühren für das Jahr 2011 eingerechnet war.
Demnach werden folgende Gebührensätze für das Jahr 2012 errechnet:
a) Grundgebühr je Haushalt / Gewerbebetrieb
2012
2011
43,19 €
32,66 €
80,47 €
101,32 €
144,82 €
72,41 €
267,03 €
133,51 €
89,01 €
66,76 €
1.184,90 €
2.369,80 €
79,40 €
99,89 €
142,69 €
71,34 €
262,75 €
131,38 €
87,58 €
65,69 €
1.165,30 €
2.330,60 €
59,70 €
29,85 €
101,47 €
50,73 €
33,82 €
25,37 €
60,57 €
30,28 €
103,20 €
51,60 €
34,40 €
25,80 €
4,00 €
4,00 €
4,00 €
4,00 €
10,00 €
10,00 €
b) Gebühr je Gefäß
Restmüll:
60 l
80 l
120 l
120 l
240 l
240 l
240 l
240 l
1.100 l
1.100 l
Biomüll:
120 l
120 l
240 l
240 l
240 l
240 l
1 Haushalt
2 Haushalte
1 Haushalt
2 Haushalte
3 Haushalte
4 Haushalte
2 - wöchentlich
wöchentlich
1 Haushalt
2 Haushalte
1 Haushalt
2 Haushalte
3 Haushalte
4 Haushalte
c) Abfallsäcke
Restmüll
Biomüll
d) Sperrmüll
je angefangene 2 cbm Sperrmüll
Die aufgeführten Gebührensätze habe ich in die als Anlage beigefügte Gebührensatzung
aufgenommen. Deshalb empfehle ich, diese Satzung in der als Anlage beigefügten Fassung zu
beschließen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine
III. Beschlussvorschlag:
-2-
„Die Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kreuzau wird in
der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Sie tritt zum 01.01.2012 in Kraft.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
________
________
________
________
-3-