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Allgemeine Vorlage (Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2012; hier: Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
67 kB
Datum
14.12.2011
Erstellt
21.11.11, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2012;
hier: Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2012;
hier: Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2012;
hier: Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kreuzau)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Umwelt- und Ordnungsamt - Herr Wolfram BE: Herr Wolfram Kreuzau, 04.11.2011 Vorlagen-Nr.: 60/2011 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 29.11.2011 14.12.2011 Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2012; hier: Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Auf der Grundlage der bisher bekannten Daten wurde die Abfallentsorgungsgebühr für das Jahr 2012 berechnet. Die berücksichtigten Einnahmen und Ausgaben sind der Anlage 1 „Erläuterungen zur Berechnung der Entsorgungsgebühr 2012“ zu entnehmen. Die Aufteilung dieser Kosten auf Haushalt bzw. Müllgefäße sind in den Anlagen 2 und 3 aufgeführt. Im Einzelnen bleibt folgendes festzuhalten: 1.) Die Entsorgerfirmen Braun Umweltdienste und Siegrist (Altpapier) können gemäß Entsorgungsvertrag Preisanpassungen dann geltend machen, wenn die Kostenfaktoren (Löhne, Fahrzeugkosten etc.) nachweislich um mehr als 3% gestiegen sind. Beide Firmen haben schriftlich Belege eingereicht, aus denen hervor geht, dass für das Jahr 2012 eine Preisanpassung in Höhe von 4,54 % erfolgt. 2.) In der Gebührensatzung des ZEW (Zweckverband Entsorgungsregion West) sind für 2012 folgende Gebührensätze festgelegt: Grundbetrag je Einwohner: Restmüll je Tonne (t): Biomüll je Tonne (t): Sperrmüll je Tonne (t): 11,70 (bisher: 11,56 €) 178,55 € (bisher: 179,68 €) 80,40 € (bisher: 83,02 €) 126,67 € (bisher: 126,68 €) 3.) Bei der im Jahre 2005 erfolgten Ausschreibung der Abfallentsorgungsleistungen für die Jahre 2006 – 2013 wurde die Verwaltung durch verschiedene Anwalts- und Fachbüros rechtlich beraten und unterstützt. Die Gesamtaufwendungen hierfür werden auf die Laufzeit des Entsorgungsvertrages (8 Jahre) aufgeteilt, so dass für die Jahre 2006 – 2013 jährlich 1.742,89 € in die Gebührenkalkulation eingerechnet werden. 4.) Die Abrechnung der tatsächlichen Kosten für das Jahr 2010 weist einen Fehlbetrag in Höhe von 53.258,90 € aus. Dieser Betrag wird als Ausgabe in die Kalkulation eingerechnet. In der Gebührenkalkulation für das Jahr 2011 war ein Überschuss in Höhe von 29.598,08 € ausgewiesen, das als Einnahme gebührenmindernd in die Kalkulation der Abfallgebühren für das Jahr 2011 eingerechnet war. Demnach werden folgende Gebührensätze für das Jahr 2012 errechnet: a) Grundgebühr je Haushalt / Gewerbebetrieb 2012 2011 43,19 € 32,66 € 80,47 € 101,32 € 144,82 € 72,41 € 267,03 € 133,51 € 89,01 € 66,76 € 1.184,90 € 2.369,80 € 79,40 € 99,89 € 142,69 € 71,34 € 262,75 € 131,38 € 87,58 € 65,69 € 1.165,30 € 2.330,60 € 59,70 € 29,85 € 101,47 € 50,73 € 33,82 € 25,37 € 60,57 € 30,28 € 103,20 € 51,60 € 34,40 € 25,80 € 4,00 € 4,00 € 4,00 € 4,00 € 10,00 € 10,00 € b) Gebühr je Gefäß Restmüll: 60 l 80 l 120 l 120 l 240 l 240 l 240 l 240 l 1.100 l 1.100 l Biomüll: 120 l 120 l 240 l 240 l 240 l 240 l 1 Haushalt 2 Haushalte 1 Haushalt 2 Haushalte 3 Haushalte 4 Haushalte 2 - wöchentlich wöchentlich 1 Haushalt 2 Haushalte 1 Haushalt 2 Haushalte 3 Haushalte 4 Haushalte c) Abfallsäcke Restmüll Biomüll d) Sperrmüll je angefangene 2 cbm Sperrmüll Die aufgeführten Gebührensätze habe ich in die als Anlage beigefügte Gebührensatzung aufgenommen. Deshalb empfehle ich, diese Satzung in der als Anlage beigefügten Fassung zu beschließen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine III. Beschlussvorschlag: -2- „Die Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kreuzau wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Sie tritt zum 01.01.2012 in Kraft.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -3-