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Allgemeine Vorlage (Neufassung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
17 kB
Datum
14.12.2011
Erstellt
21.11.11, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Neufassung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Neufassung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Kreuzau)

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Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Linden BE: Herr Linden /Herr Schmühl Kreuzau, 20.10.2011 Vorlagen-Nr.: 56/2011 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 29.11.2011 14.12.2011 Neufassung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 09.12.2008 die Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Kreuzau beschlossen. Die Satzung ist am 01.01.2009 in Kraft getreten. Die Satzung basiert auf der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW. Diese Satzung musste insbesondere wegen des am 01.03.2010 in Kraft getretenen Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und des am 31.03.2010 in Kraft getretenen geänderten Landeswassergesetzes NRW überarbeitet werden (siehe hierzu auch die diesbezüglichen Anmerkungen in der Sitzungsvorlage zur Abwasserbeseitigungssatzung vom 20.10.2011, Vorlagen-Nr. 55/2011). Neben kleineren redaktionellen Änderungen ist es nunmehr erforderlich, die Präambel mit dem neuesten Stand zu formulieren. Die Datenerhebung, Datenspeicherung und Datennutzung müssen nunmehr ausdrücklich in der Satzung aufgeführt werden (siehe § 5 Abs. 2 vorletzter und letzter Satz). Zur Erhebung der Niederschlagswassergebühr für die Straßenoberflächen fremder Baulastträger ist es notwendig, einen entsprechenden Passus in der Satzung aufzunehmen (siehe § 7 Abs. 1 Buchstabe c). Auch bei dieser Satzung halte ich es aus Gründen der Übersichtlichkeit für sinnvoll, die Satzung insgesamt einschließlich der Änderungen neu zu fassen und zu verabschieden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine. III. Beschlussvorschlag: Die Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Kreuzau wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Der Bürgermeister - Ramm Anlage IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-