Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
17 kB
Datum
14.12.2011
Erstellt
21.11.11, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Linden
BE: Herr Linden /Herr Schmühl
Kreuzau, 20.10.2011
Vorlagen-Nr.: 56/2011
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
29.11.2011
14.12.2011
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen,
Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 09.12.2008 die Satzung über die
Erhebung
von Kanalanschlussbeiträgen,
Abwassergebühren und Kostenersatz für
Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Kreuzau beschlossen. Die Satzung ist am 01.01.2009 in
Kraft getreten.
Die Satzung basiert auf der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW. Diese
Satzung musste insbesondere wegen des am 01.03.2010 in Kraft getretenen
Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und des am 31.03.2010 in Kraft getretenen geänderten
Landeswassergesetzes NRW überarbeitet werden (siehe hierzu auch die diesbezüglichen
Anmerkungen in der Sitzungsvorlage zur Abwasserbeseitigungssatzung vom 20.10.2011,
Vorlagen-Nr. 55/2011).
Neben kleineren redaktionellen Änderungen ist es nunmehr erforderlich, die Präambel mit dem
neuesten Stand zu formulieren.
Die Datenerhebung, Datenspeicherung und Datennutzung müssen nunmehr ausdrücklich in der
Satzung aufgeführt werden (siehe § 5 Abs. 2 vorletzter und letzter Satz).
Zur Erhebung der Niederschlagswassergebühr für die Straßenoberflächen fremder Baulastträger
ist es notwendig, einen entsprechenden Passus in der Satzung aufzunehmen (siehe § 7 Abs. 1
Buchstabe c).
Auch bei dieser Satzung halte ich es aus Gründen der Übersichtlichkeit für sinnvoll, die Satzung
insgesamt einschließlich der Änderungen neu zu fassen und zu verabschieden.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine.
III. Beschlussvorschlag:
Die Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und
Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Kreuzau wird in der als Anlage
beigefügten Fassung beschlossen.
Der Bürgermeister
- Ramm Anlage
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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