Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
133 kB
Datum
17.10.2011
Erstellt
06.09.11, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 30.08.2011
Vorlagen-Nr.: 11/2010 1. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Umweltausschuss
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
14.09.2011
27.09.2011
06.10.2011
17.10.2011
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 14, Ortsteil Stockheim, „Westlicher Ortsrand“; hier:
a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der
Verfahren gem. § 4 (1) BauGB (vorgezogene Behördenbeteiligung) und § 3 (1) BauGB
(frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit)
b) Zustimmung zum überarbeiteten Bebauungsplanentwurf und Beschluss zur
Durchführung der Offenlage
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 13.04.2010 den Aufstellungsbeschluss
zum o. a. Bebauungsplan gefasst und einem ersten Entwurf zugestimmt. Gleichzeitig wurde die
Verwaltung ermächtigt, die Verfahren gem. § 4 (1) BauGB (vorgezogene Behördenbeteiligung)
und § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) durchzuführen.
Nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Kreuzau vom
20.08.2010 hat die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in einer Informationsveranstaltung am
15.09.2010 im Rathaus Kreuzau stattgefunden. Unabhängig davon hat der Investor am
30.08.2010 in der Gaststätte „Zur Post“ ein Vorab-Informationsgespräch geführt, an dem auch ca.
40 interessierte Bürgerinnen und Bürger teilgenommen haben.
Die Behörden wurden mit Schreiben vom 08.07.2010 um Äußerungen gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
zum erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gebeten. Über die
eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen habe ich Sie im Rahmen einer
Sachstandsinformation in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 30.03.2011 vorab
informiert. Gleichzeitig habe ich darauf hingewiesen, dass zahlreiche Gutachten erforderlich sind.
Diese liegen inzwischen vor, sodass nunmehr im Rahmen der Abwägung gem. § 1 (7) BauGB
über die eingegangenen Stellungnahmen abschließend entschieden werden kann.
Eine verkleinerte Ablichtung des Bebauungsplanentwurfes ist zu Ihrer Information beigefügt.
Der Bebauungsplanentwurf wird in der Sitzung selbstverständlich ausführlich erläutert.
1.
Nachstehend führe ich Ihnen zunächst die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung
der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf wie
folgt auf:
1.1
Die Anbindung des Baugebietes sollte mittels Errichtung eines Kreisverkehrs in Höhe der
Panzerstraße vorgesehen werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Diese Eingabe entspricht einer Anregung des Straßenverkehrsamtes. Eine entsprechende
Untersuchung wurde im Rahmen eines Verkehrsgutachtens vorgenommen. Der
überarbeitete Planentwurf sieht dies vor.
1.2
Der vorgesehene Spielplatz sollte zentraler angelegt werden.
Stellungnahme:
Der Anregung wurde gefolgt. Der überarbeitete Bebauungsplanentwurf sieht einen neuen
zentraler gelegenen Standort vor.
1.3
Der entlang des Plangebietes verlaufende Wirtschaftsweg, der an der Panzerstraße
beginnt, sollte erhalten bleiben, da er als beliebter Spazierweg genutzt wird.
Stellungnahme:
Dem Vorschlag wird gefolgt bzw. im Rahmen der Erschließung wird an der
Plangebietsgrenze ein neuer Weg angelegt.
1.4
Für den durch das Plangebiet führenden Wanderweg soll adäquater Ersatz geschaffen
werden.
Stellungnahme:
In der Örtlichkeit wurde festgestellt, dass unmittelbar an der Grenze zwischen dem
gemeindeeigenen Grundstück und der bisherigen Zaunanlage ein Trampelpfad vorhanden
ist. Es handelt sich hierbei allerdings nicht um einen offiziell gekennzeichneten
Eifelvereinsweg. Die Beibehaltung des Weges an der örtlich vorhandenen Stelle ist nicht
möglich. Adäquater Ersatz ist jedoch vorhanden, da zukünftig die bisher asphaltierte
Zufahrt ins Munitionsdepot hinein uneingeschränkt als Wanderweg genutzt werden kann.
1.5
Im Zuge der Realisierung des Plangebietes sollte ein asphaltierter kombinierter Geh/Radweg zwischen der Panzerstraße und der Marienstraße angelegt werden.
Stellungnahme:
Diese Anregung ist nicht unmittelbar abwägungsrelevant, jedoch sollte im Zuge der
Realisierung des Baugebietes der vorhandene nicht befestigte Geh- und Radweg entlang
der Kreisbrandschutzzentrale asphaltiert werden.
1.6.
Die ÖPNV-Anbindung an den Ortsteil Kreuzau müsste verbessert werden.
Stellungnahme:
Diese Anregung ist nicht unmittelbar abwägungsrelevant im Zusammenhang mit der
Erstellung des B-Planes. Dennoch sollten entsprechende Gespräche mit dem zuständigen
Verkehrsträger geführt werden.
1.7
Bezüglich der Oberflächenentwässerung wird auf bestehende Hangprobleme der tiefer
liegenden Ackerflächen entlang des Reitersweges hingewiesen.
Stellungnahme:
Innerhalb des Baugebietes wird ein Regenwasserkanal verlegt. Das Regenwasser wird an
zwei verschiedenen Stellen mittels Rückhaltebecken aufgefangen und entsprechend
versickert. Die Lage des Plangebietes hat mit Sicherheit keinerlei Auswirkungen auf
-2-
gegebenenfalls bestehende Hangwasserprobleme der tiefer liegenden Ackerflächen
entlang des Reitersweges.
1.8
Wurde bei der Grundsatzentscheidung, hier ein neues Baugebiet zu entwickeln, der
demographische Wandel und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Ortslage
Stockheim berücksichtigt?
Stellungnahme:
Auch dieser Punkt ist nicht unmittelbar abwägungsrelevant im Rahmen der Aufstellung des
Bebauungsplanes. Dennoch weise ich darauf hin, dass bei der seinerzeitigen
Grundsatzentscheidung des Rates vom 17.05.2005, hier ein neues Baugebiet
auszuweisen, über die grundsätzliche Notwendigkeit weiterer Bauflächen im Bereich des
ASB Stockheim ausführlich diskutiert worden ist.
2. Im Rahmen der Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB sind folgende
abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen:
2.1
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW fordert den Nachweis der Leistungsfähigkeit des
Verkehrsknotens L 327/Andreasstraße.
Stellungnahme:
Hierzu wurde durch das Büro „Verkehrskonzept“, Aachen, ein Gutachten erstellt. Die
Leitungsfähigkeit des Knotens wurde nachgewiesen. Bauliche Maßnahmen sind nicht
erforderlich. Der Landesbetrieb hat inzwischen dem Ergebnis des Verkehrsgutachtens
zugestimmt und erhebt keine weiteren Forderungen.
2.2
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat darauf hingewiesen, dass seitens der
Straßenbauverwaltung nicht geprüft wird, ob Schutzmaßnahmen gegen den Lärm durch
Verkehr auf der L 327 erforderlich sind und eventuell notwendige Maßnahmen zu Lasten
der Gemeinde Kreuzau gehen.
Stellungnahme:
Durch das Büro Schall- und Wärmemessstelle Aachen GmbH, Aachen, wurde ein
schalltechnisches Gutachten zu diesem Thema erstellt. Hiernach ist es erforderlich, einen
Lärmschutzwall, alternativ Lärmschutzwall/-wandkombination, wie folgt zu errichten:
- entlang der L 327:
- entlang der Andreasstraße:
- entlang der Panzerstraße:
5 m Höhe,
5 m Höhe,
3 m Höhe.
Im Bebauungsplanentwurf sind die notwendigen Schallschutzmaßnahmen dargestellt.
2.3
Der Landrat -Straßenverkehrsamt- hat angeregt, die bisher im Planentwurf vorgesehene
Zu- und Ausfahrt zur Andreasstraße hin lediglich als „Notzufahrt“ vorzusehen und das
Baugebiet selbst mittels Kreisverkehr in Höhe der Panzerstraße zu erschließen (siehe auch
Anregung aus der Bürgerbeteiligung).
Stellungnahme:
Das bereits erwähnte Verkehrsgutachten des Büros „Verkehrskonzept“, Aachen, hat auch
diese Thematik untersucht. Hiernach wird ebenfalls empfohlen, das neue Baugebiet mittels
Kreisverkehr im Bereich der Panzerstraße zu erschließen und die bisher vorgesehene Zu-3-
und Ausfahrt nur als Notzufahrt zu nutzen. Der Bebauungsplanentwurf wurde
entsprechend überarbeitet.
2.4
Landrat - Immissionsschutz -.
Diese Dienststelle hat aus immissionsschutzrechtlicher Sicht auf Lärmschutzkonflikte
bezüglich des in der Örtlichkeit noch vorhandenen Lkw-Bereitstellungsplatzes der
Niederauer Mühle sowie auf den in nordöstlicher Richtung an der Panzerstraße
angrenzenden Gewerbebetrieb hingewiesen.
Stellungnahme:
Eine Untersuchung des Lkw-Bereitstellungsplatzes der Niederauer Mühle hinsichtlich
immissionsschutzrechtlicher Probleme ist nicht erforderlich, da dieser Bereitstellungsplatz
spätestens zum 31.12.2011 gänzlich aufgegeben wird.
Bezüglich des angesprochenen Gewerbebetriebes wurde die Lärmsituation im Rahmen
des bereits erwähnten schalltechnischen Gutachtens durch das Büro Schall- und
Wärmemessstelle Aachen GmbH mit untersucht. Negative Auswirkungen sind nicht zu
erwarten.
2.5
Landrat - ImmissionsschutzAufgrund der in unmittelbarer Nachbarschaft zum Plangebiet vorhandenen gewerblichen
bzw. landwirtschaftlichen Nutzungen wird eine Aussage zum Thema Luft und Staub im
Rahmen des Umweltberichtes gefordert.
Stellungnahme:
Der inzwischen vorliegende Umweltbericht enthält entsprechende Aussagen. Negative
Auswirkungen sind nicht zu erwarten.
2.6
Landrat - WasserwirtschaftBezüglich der Niederschlagswasserbeseitigung hat diese Dienststelle darauf hingewiesen,
dass das zukünftige Niederschlagswasser nicht dem Gewässer „Panzergraben“ zugeleitet
werden kann und von daher ein Entwässerungskonzept mit dem Nachweis der
Versickerungsfähigkeit gefordert.
Stellungnahme:
Das entsprechende Gutachten liegt vor. Das Niederschlagswasser wird innerhalb des
Plangebietes mittels Regenwasserkanalleitung gesammelt und an zwei verschiedenen
Stellen in Rückhaltebecken aufgefangen und versickert. Die Versickerungsfähigkeit ist
nachgewiesen.
2.7
Landrat - Bodenschutz Diese Dienststelle fordert aufgrund der vorherigen militärischen
Untersuchung zur Prüfung des Bodenbelastungsverdachtes.
Nutzung
eine
Stellungnahme:
Durch das Institut für Baustoffprüfung und Beratung Laermann, Mönchengladbach, wurde
eine entsprechende Untersuchung in Abstimmung mit der Fachbehörde des Kreises Düren
durchgeführt. Das Gutachten liegt vor. Es wurden keine Böden mit bodenfremden
Einlagerungen oder organoleptisch auffälligen Böden angetroffen.
Weitergehende Untersuchungen sind in Abstimmung mit dem Kreis Düren nicht
erforderlich.
-4-
2.8
Landrat - Landschaftspflege und Naturschutz Seitens dieser Dienststelle wird eine artenschutzrechtliche Prüfung und eine Eingriffs- und
Ausgleichsberechnung gefordert.
Stellungnahme:
Durch das Büro für Ökologie und Landschaftsplanung Fehr wurde über die Dauer eines
Jahres eine artenschutzrechtliche Überprüfung vorgenommen. Durch das Landschaftsbüro
Reepel, Düren, wurde ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag erstellt. Das Ergebnis
beider Gutachten wird in der Sitzung vorgestellt. Zusammenfassend kann festgestellt
werden, dass die Realisierung des Planes nicht am Artenschutz scheitert und geeignete
ökologische Ausgleichsmaßnahmen möglich sind.
Da die von den Fachbehörden geforderten Gutachten allesamt erstellt wurden, die
Ergebnisse in den Planentwurf einfließen bzw. die Gutachten Bestandteil der Begründung
zum Bebauungsplan werden, bedarf es in diesem Verfahrensschritt keiner besonderen
Beschlussfassung mehr. Ob und inwieweit im Rahmen der nun anstehenden Offenlage
noch eine abwägungsrelevante Stellungnahme des Landrats -Landschaftspflege- und
Naturschutz- eingeht, bleibt abzuwarten. Hierüber muss alsdann vor dem
Satzungsbeschluss entschieden werden.
3.
Änderungen gegenüber dem bisherigen Planentwurf
Aufgrund der durchgeführten Verfahren haben sich, wie ja bereits meinen Ausführungen zu
entnehmen ist, verschiedene Änderungen des bisherigen Planentwurfes ergeben, die ich
nachstehend nochmals wie folgt zusammenfasse:
1.
Die bisherige Zu- und Ausfahrt aus dem Baugebiet zwischen der L 327 und der
Panzerstraße dient zukünftig nur noch als Notausfahrt.
2.
Das Baugebiet wird nunmehr mittels Kreisverkehr in Höhe der Panzerstraße an die
Andreasstraße angebunden.
3.
Der Standort des vorgesehenen Spielplatzes wird verlegt.
4.
Der örtlich vorhandene Wirtschaftsweg, der an der Panzerstraße abzweigt und parallel zum
Plangebiet verläuft, bleibt erhalten bzw. wird neu angelegt.
5.
Entlang der L 327, der Andreasstraße und der Panzerstraße wird ein Lärmschutzwall bzw.
eine Lärmschutzwand in 5 bzw. 3 m Höhe errichtet.
6.
Auf Wunsch des Vorhabenträgers soll die bisher unabhängig von der Grundstücksgröße
maximal festgesetzte überbaubare Grundstücksfläche von 140 qm entsprechend den
zukünftigen Grundstücksgrößen unterschiedlich festgesetzt werden, und zwar wie folgt:
im WA 1-Gebiet:
im WA 2-Gebiet:
im WA 3-Gebiet:
im WA 4-Gebiet wie bisher:
160 qm,
200 qm,
250 qm,
140 qm.
Unabhängig von der maximal überbaubaren Grundfläche soll die Zahl der Wohneinheiten
je Grundstück auf 2 Wohneinheiten begrenzt werden.
Ich halte diesen Wunsch aufgrund der vorgesehenen Grundstücksgrößen städtebaulich für
vertretbar.
Ich schlage Ihnen vor, dem Bebauungsplanentwurf in der nunmehr vorliegenden Form unter
Berücksichtigung der vorgenannten Änderungen gemäß Ziffer 1 bis 6 zuzustimmen und die
-5-
Verwaltung zu ermächtigen, die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 (2) BauGB
durchzuführen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Aufgrund des bestehenden städtebaulichen Vertrages werden sämtliche Planungskosten vom
Vorhabenträger übernommen.
III. Beschlussvorschlag:
1. Über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB eingegangenen und
abwägungsrelevanten Stellungnahmen wird wie folgt entschieden:
1.1.
Die Anbindung des Baugebietes erfolgt mittels der Errichtung eines Kreisverkehrs in Höhe
der Panzerstraße.
1.2
Der vorgesehene Spielplatz wird an einer zentraleren Stelle angelegt.
1.3
Der entlang des Plangebietes verlaufende Wirtschaftsweg, der an der Panzerstraße
beginnt, bleibt erhalten bzw. wird am Rande des Plangebietes neu angelegt.
1.4
Für den durch das Plangebiet führenden Wanderweg wird innerhalb des Plangebietes kein
Ersatz geschaffen, da adäquater Ersatz in unmittelbarer Nähe über die bisher vorhandene
Zufahrt ins ehemalige Munitionsdepot vorhanden ist.
1.5
Dem Vorschlag zur Anlegung eines asphaltierten kombinierten Geh- und Radweges
zwischen der Panzerstraße und der Marienstraße wird gefolgt.
1.6
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem zuständigen Verkehrsträger über eine
Verbesserung der ÖPNV-Anbindung an den Ortsteil Kreuzau zu verhandeln.
1.7
Das im Plangebiet anfallende Niederschlagswasser wird der neu zu verlegenden
Regenwasserkanalisation zugeführt und in Rückhaltebecken gesammelt und versickert.
Auswirkungen auf bestehende Hangwasserprobleme der tiefer liegenden Ackerflächen
entlang des Reitersweges sind durch das Plangebiet nicht zu erwarten.
1.8
Die Grundsatzentscheidung, an dieser Stelle ein neues Baugebiet zu entwickeln, wurde
bereits durch Ratsbeschluss vom 17.05.2005 getroffen.
2. Die im Rahmen des Verfahrens gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden
entsprechend den Ausführungen in der Sitzungsvorlage berücksichtigt.
3. Dem überarbeiteten Bebauungsplanentwurf wird unter Berücksichtigung
Sitzungsvorlage aufgeführten Änderungen gemäß Ziffer 1 - 6 zugestimmt.
der
4. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Bürgermeister
- Ramm Anlage
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig: ________
Ja:
________
Nein: ________
Enthaltungen: ________
-6-
in
der