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Allgemeine Vorlage (Antrag der CDU-Fraktion zur Prüfung einer verbesserten Internetverbindung im Bereich Obermaubach und Schlagstein)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
75 kB
Datum
17.10.2011
Erstellt
12.09.11, 18:22
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Antrag der CDU-Fraktion zur Prüfung einer verbesserten Internetverbindung im Bereich Obermaubach und Schlagstein) Allgemeine Vorlage (Antrag der CDU-Fraktion zur Prüfung einer verbesserten Internetverbindung im Bereich Obermaubach und Schlagstein) Allgemeine Vorlage (Antrag der CDU-Fraktion zur Prüfung einer verbesserten Internetverbindung im Bereich Obermaubach und Schlagstein)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Her Schmühl BE: Herr Schmühl Kreuzau, 29.08.2011 Vorlagen-Nr.: 42/2011 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 27.09.2011 06.10.2011 17.10.2011 Antrag der CDU-Fraktion zur Prüfung einer verbesserten Internetverbindung im Bereich Obermaubach und Schlagstein I. Sach- und Rechtslage: Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 30.05.2011 beantragt die CDU-Fraktion, dass der Rat der Gemeinde Kreuzau folgenden Beschluss fassen möge: „Die Verwaltung wird beauftragt, bei den zuständigen Stellen eine Prüfung zur Verbesserung der Internetverbindung in Obermaubach und Schlagstein zu beantragen.“ Wegen der näheren Begründung verweise ich auf das Antragsschreiben. Aus der Sicht der Verwaltung nehme ich hierzu wie folgt Stellung: Im Rahmen der Breitbandinitiative des Kreises Düren im Jahre 2009 wurde festgestellt, dass eine Verbesserung der Breitbandsituation in folgenden Ortsteilen der Gemeinde Kreuzau wünschenswert wäre: - Ortsteil Drove, - Ortsteil Leversbach, - Ortsteil Obermaubach, - Ortsteil Untermaubach, - Ortsteil Bilstein, - Ortsteil Bogheim. In den damaligen Verhandlungen mit der Telekom, die vom Kreis Düren geführt wurden, sind auch Kostenermittlungen vorgenommen worden. Hiernach waren folgende Zuzahlungen erforderlich: Ortsteil Drove: Ortsteil Leversbach: Ortsteile Obermaubach, Untermaubach, Bilstein, Bogheim: 100.000,00 € 20.000,00 € 300.000,00 € Im Rahmen der Mittelbereitstellung aus dem Konjunkturpaket hat der Rat der Gemeinde Kreuzau in seiner Sitzung am 16.09.2009 bei 29 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung beschlossen, Konjunkturpaketmittel lediglich in Höhe von 60.000,00 € für die Ortsteile Drove (50.000,00 € und Leversbach 10.000,00 €) zur Verfügung zu stellen. Einen gleichlautenden Betrag hat der Kreis Düren ebenfalls aus Konjunkturpaketmitteln bereitgestellt. Auf die Mittelbereitstellung für die übrigen Ortsteile wurde aus finanziellen Gründen verzichtet. Dennoch ist unstrittig, dass die Breitbandversorgung in diesen Ortsteilen nicht den heutigen Ansprüchen genügt. Die im Jahre 2009 erstellte Grobversorgungsübersicht hatte für die Ortsteile Bilstein, Bogheim, Obermaubach, Schlagstein und Untermaubach folgendes Ergebnis: Ortsteil DSL-Erreichbarkeit (%) Vorhandene Anschlüsse Mögliche Bandbreite von bis Bilstein 100 % 100 0 – 4 Mbit/s Bogheim 75,8 % 91 0 – 1 Mbit/s Obermaubach 99,8 % 591 0 – 2 Mbit/s Schlagstein 98,7 % 75 0 – 4 Mbit/s Untermaubach 99,6 % 449 0 – 8 Mbit/s Aufgrund der geringen Anschlusszahlen und des langen Leitungsnetzes besteht seitens möglicher Betreiber kein besonderes Interesse, zu investieren. Hinzu kommt, dass die Betreiber genau wissen, dass es auch derzeit noch Fördermöglichkeiten zur Verbesserung der Breitbandversorgung im ländlichen Raum gibt. Die entsprechenden Förderrichtlinien sollten ursprünglich Ende 2010 auslaufen, wurden aber durch Runderlass vom 18.03.2010 bis Ende 2013 verlängert. Es werden Zuschüsse in Höhe von bis zu 90 % der förderungsfähigen Kosten, höchstens jedoch 180.000,00 €, gewährt. Voraussetzung für das Stellen eines Förderantrages ist jedoch, dass die Gemeinde zunächst ein nicht förmliches Interessenbekundungsverfahren in Anlehnung an § 7 Abs. 2 Bundeshaushaltsordnung durchführt. Im Rahmen dieses Verfahrens haben Interessenten nachweisbare Berechnungen vorzulegen, woraus sich die Wirtschaftlichkeitslücke (Fehlbetrag zwischen Investitionskosten und Wirtschaftslichkeitsschwelle) ergibt. Hinsichtlich der Fördermöglichkeit muss noch geklärt werden, ob für jeden einzelnen Ortsteil ein gesonderter Förderantrag gestellt werden kann oder ob er für das unterversorgte Gebiet insgesamt nur gestellt werden kann. Sollte dies der Fall sein, würde sich der Höchstförderbetrag auf 180.000,00 € belaufen. Sofern die seinerzeit vom Kreis Düren ermittelten Kosten in Höhe von 300.000,00 € nach wie vor zutreffend sind, müssten alsdann 120.000,00 € Eigenmittel bereitgestellt werden. Ich schlage folgende Vorgehensweise vor: 1. Das nichtförmliche Interessenbekundungsverfahren sollte durchgeführt werden. 2. Über den Antrag der CDU hinaus sollte das Verfahren nicht nur für die Ortsteile Obermaubach und Schlagstein, sondern auch für die Ortsteile Untermaubach, Bilstein und Bogheim durchgeführt werden. 3. Nach Abschluss dieses Verfahrens stehen die Kosten fest, so dass alsdann auch konkrete Aussagen zur finanziellen Eigenleistung der Gemeinde getroffen werden können. 4. Danach sollte endgültig entschieden werden, ob ein konkreter Förderantrag gestellt wird. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Zu den tatsächlichen haushaltsmäßigen Auswirkungen können erst konkrete Aussagen getroffen werden, wenn das Interessenbekundungsverfahren abgeschlossen ist. III. Beschlussvorschlag: -2- 1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren zur Beseitigung eines Versorgungsdefizites an Breitband-Internetzugängen in den Ortsteilen Bilstein, Bogheim, Obermaubach, Schlagstein und Untermaubach durchzuführen. 2. Nach Abschluss dieses Verfahrens sind die Fördermöglichkeiten abschließend zu klären. 3. Eine endgültige Entscheidung über die Realisierung von Maßnahmen wird getroffen, sobald die Höhe der finanziellen Beteiligung der Gemeinde Kreuzau feststeht. Der Bürgermeister - Ramm Anlage IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -3-