Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
75 kB
Datum
17.10.2011
Erstellt
12.09.11, 18:22
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Her Schmühl
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 29.08.2011
Vorlagen-Nr.: 42/2011
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
27.09.2011
06.10.2011
17.10.2011
Antrag der CDU-Fraktion zur Prüfung einer verbesserten Internetverbindung im Bereich
Obermaubach und Schlagstein
I. Sach- und Rechtslage:
Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 30.05.2011 beantragt die CDU-Fraktion, dass der
Rat der Gemeinde Kreuzau folgenden Beschluss fassen möge:
„Die Verwaltung wird beauftragt, bei den zuständigen Stellen eine Prüfung zur Verbesserung der
Internetverbindung in Obermaubach und Schlagstein zu beantragen.“
Wegen der näheren Begründung verweise ich auf das Antragsschreiben.
Aus der Sicht der Verwaltung nehme ich hierzu wie folgt Stellung:
Im Rahmen der Breitbandinitiative des Kreises Düren im Jahre 2009 wurde festgestellt, dass eine
Verbesserung der Breitbandsituation in folgenden Ortsteilen der Gemeinde Kreuzau
wünschenswert wäre:
- Ortsteil Drove,
- Ortsteil Leversbach,
- Ortsteil Obermaubach,
- Ortsteil Untermaubach,
- Ortsteil Bilstein,
- Ortsteil Bogheim.
In den damaligen Verhandlungen mit der Telekom, die vom Kreis Düren geführt wurden, sind auch
Kostenermittlungen vorgenommen worden. Hiernach waren folgende Zuzahlungen erforderlich:
Ortsteil Drove:
Ortsteil Leversbach:
Ortsteile Obermaubach, Untermaubach, Bilstein, Bogheim:
100.000,00 €
20.000,00 €
300.000,00 €
Im Rahmen der Mittelbereitstellung aus dem Konjunkturpaket hat der Rat der Gemeinde Kreuzau
in seiner Sitzung am 16.09.2009 bei 29 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung
beschlossen, Konjunkturpaketmittel lediglich in Höhe von 60.000,00 € für die Ortsteile Drove
(50.000,00 € und Leversbach 10.000,00 €) zur Verfügung zu stellen. Einen gleichlautenden Betrag
hat der Kreis Düren ebenfalls aus Konjunkturpaketmitteln bereitgestellt. Auf die Mittelbereitstellung
für die übrigen Ortsteile wurde aus finanziellen Gründen verzichtet. Dennoch ist unstrittig, dass die
Breitbandversorgung in diesen Ortsteilen nicht den heutigen Ansprüchen genügt. Die im Jahre
2009 erstellte Grobversorgungsübersicht hatte für die Ortsteile Bilstein, Bogheim, Obermaubach,
Schlagstein und Untermaubach folgendes Ergebnis:
Ortsteil
DSL-Erreichbarkeit
(%)
Vorhandene
Anschlüsse
Mögliche Bandbreite
von bis
Bilstein
100 %
100
0 – 4 Mbit/s
Bogheim
75,8 %
91
0 – 1 Mbit/s
Obermaubach
99,8 %
591
0 – 2 Mbit/s
Schlagstein
98,7 %
75
0 – 4 Mbit/s
Untermaubach
99,6 %
449
0 – 8 Mbit/s
Aufgrund der geringen Anschlusszahlen und des langen Leitungsnetzes besteht seitens möglicher
Betreiber kein besonderes Interesse, zu investieren. Hinzu kommt, dass die Betreiber genau
wissen, dass es auch derzeit noch Fördermöglichkeiten zur Verbesserung der
Breitbandversorgung im ländlichen Raum gibt. Die entsprechenden Förderrichtlinien sollten
ursprünglich Ende 2010 auslaufen, wurden aber durch Runderlass vom 18.03.2010 bis Ende 2013
verlängert.
Es werden Zuschüsse in Höhe von bis zu 90 % der förderungsfähigen Kosten, höchstens jedoch
180.000,00 €, gewährt.
Voraussetzung für das Stellen eines Förderantrages ist jedoch, dass die Gemeinde zunächst ein
nicht förmliches Interessenbekundungsverfahren in Anlehnung an § 7 Abs. 2
Bundeshaushaltsordnung durchführt. Im Rahmen dieses Verfahrens haben Interessenten
nachweisbare Berechnungen vorzulegen, woraus sich die Wirtschaftlichkeitslücke (Fehlbetrag
zwischen Investitionskosten und Wirtschaftslichkeitsschwelle) ergibt.
Hinsichtlich der Fördermöglichkeit muss noch geklärt werden, ob für jeden einzelnen Ortsteil ein
gesonderter Förderantrag gestellt werden kann oder ob er für das unterversorgte Gebiet
insgesamt nur gestellt werden kann. Sollte dies der Fall sein, würde sich der Höchstförderbetrag
auf 180.000,00 € belaufen. Sofern die seinerzeit vom Kreis Düren ermittelten Kosten in Höhe von
300.000,00 € nach wie vor zutreffend sind, müssten alsdann 120.000,00 € Eigenmittel
bereitgestellt werden.
Ich schlage folgende Vorgehensweise vor:
1.
Das nichtförmliche Interessenbekundungsverfahren sollte durchgeführt werden.
2.
Über den Antrag der CDU hinaus sollte das Verfahren nicht nur für die Ortsteile
Obermaubach und Schlagstein, sondern auch für die Ortsteile Untermaubach, Bilstein und
Bogheim durchgeführt werden.
3.
Nach Abschluss dieses Verfahrens stehen die Kosten fest, so dass alsdann auch konkrete
Aussagen zur finanziellen Eigenleistung der Gemeinde getroffen werden können.
4.
Danach sollte endgültig entschieden werden, ob ein konkreter Förderantrag gestellt wird.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Zu den tatsächlichen haushaltsmäßigen Auswirkungen können erst konkrete Aussagen getroffen
werden, wenn das Interessenbekundungsverfahren abgeschlossen ist.
III. Beschlussvorschlag:
-2-
1.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren zur
Beseitigung eines Versorgungsdefizites an Breitband-Internetzugängen in den Ortsteilen
Bilstein, Bogheim, Obermaubach, Schlagstein und Untermaubach durchzuführen.
2.
Nach Abschluss dieses Verfahrens sind die Fördermöglichkeiten abschließend zu klären.
3.
Eine endgültige Entscheidung über die Realisierung von Maßnahmen wird getroffen,
sobald die Höhe der finanziellen Beteiligung der Gemeinde Kreuzau feststeht.
Der Bürgermeister
- Ramm Anlage
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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-3-