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Beschlusstext (Erhebung von Nutzungsentgelten für die Inanspruchnahme städtischer Veranstaltungsräume; hier: Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
12 kB
Datum
20.03.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlusstext (Erhebung von Nutzungsentgelten für die Inanspruchnahme städtischer Veranstaltungsräume;
hier: Satzungsbeschluss)

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Bad Münstereifel, 07.05.2007 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom Dienstag, den 20.03.2007 Zu Punkt 6. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 744 Z-4 Erhebung von Nutzungsentgelten für die Inanspruchnahme städtischer Veranstaltungsräume; hier: Satzungsbeschluss Der Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärt, dass seine Fraktion auch die Erhebung eines Nutzungsentgeltes für sportliche Nutzungen befürwortet, da die Nutzer so ggf. zur Energieeinsparung animiert würden. Daher beantragt er die getrennte Abstimmung über die einzelnen Punkte des Beschlussvorschlages. Beschluss: Empfehlungsbeschluss bei 16 Ja- und 1 Neinstimme: 1. Hallenbenutzungsgebühren für Sporthallen mit Blick auf die Betreibermodelle nicht zu erheben. Einstimmiger Empfehlungsbeschluss: 2. Nutzungsentgelte für die städtischen Versammlungsräume entsprechend dem als Anlage 1 beigefügten Satzungsentwurf und der als Anlage 2a beigefügten Tarifordnung festzusetzen mit der Maßgabe, dass die Nutzung des Rats- und Bürgersaales für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bad Münstereifel unentgeltlich erfolgt und die Geltung der Tarifordnung für diesen Raum auf die Nutzung durch Auswärtige beschränkt wird. Hierzu wird der als Anlage 1 (= Anlage 1 zum Original dieser Niederschrift) vorliegende Entwurf als Satzung beschlossen. Beratungsergebnis: