Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
12 kB
Datum
20.03.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Bad Münstereifel, 07.05.2007
Stadt Bad Münstereifel
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
vom Dienstag, den 20.03.2007
Zu Punkt 6. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 744 Z-4
Erhebung von Nutzungsentgelten für die Inanspruchnahme städtischer
Veranstaltungsräume;
hier: Satzungsbeschluss
Der Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärt, dass seine Fraktion auch die
Erhebung eines Nutzungsentgeltes für sportliche Nutzungen befürwortet, da die Nutzer so ggf. zur
Energieeinsparung animiert würden. Daher beantragt er die getrennte Abstimmung über die
einzelnen Punkte des Beschlussvorschlages.
Beschluss:
Empfehlungsbeschluss bei 16 Ja- und 1 Neinstimme:
1. Hallenbenutzungsgebühren für Sporthallen mit Blick auf die Betreibermodelle nicht zu erheben.
Einstimmiger Empfehlungsbeschluss:
2. Nutzungsentgelte für die städtischen Versammlungsräume entsprechend dem als Anlage 1
beigefügten Satzungsentwurf und der als Anlage 2a beigefügten Tarifordnung festzusetzen mit der
Maßgabe, dass die Nutzung des Rats- und Bürgersaales für Bürgerinnen und Bürger der Stadt
Bad Münstereifel unentgeltlich erfolgt und die Geltung der Tarifordnung für diesen Raum auf die
Nutzung durch Auswärtige beschränkt wird.
Hierzu wird der als Anlage 1 (= Anlage 1 zum Original dieser Niederschrift) vorliegende Entwurf als
Satzung beschlossen.
Beratungsergebnis: