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Allgemeine Vorlage (Schreiben der Kreispolizeibehörde vom 09.06.2011)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
70 kB
Datum
06.07.2011
Erstellt
06.07.11, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
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Inhalt der Datei

- Der Landratals Kreispolizeibehördo : DÜrön — . KPB Düren, Aachener Str. 28. Postfäch. • • . • . Seile 1 von 2 Aktenzeichen: 17 Juni 2011 Gemeindeverwaltung Kreuzau Postfach 1128 52368 Kreuzau 09.06.2011 61.07.02 • bei Antwort bitte angeben • Sachbearbeiter(in): Becker, PHK Direktion V! FOSt Überprüfung auf besondere Gefährlichkeit des Schulweges Drove Kreuzau gemäß §6 Abs 2 SchfkVO — Telefon: 02421 9495010 Telefax 02421 9495099 Raum-Nr Email: Ihr Schreiben vom 26.05.2011 • Kari-JosetBecker @poIlzeI.n,w.de • — In beiden beigefügten Urteilen wird eine besondere Gefährlichkeit des Schulweges aus verkehrlicher Sicht auch vom Gericht verneint (Seite 10/11 bzw. 10). Durch die Errichtungder zusätzlichen Leuchten erfolgt hier während der. Dunkelheit eine weitere Verbesserung der Situation, so dass ich diesen Punkt für unstrittig halte. Weiterhin verweise ich auf die Stellungnahme des KHK Fink vom 16.07.2009, die aus kriminalpolizeilicher Sicht weiterhin Gültigkeit hat. Auch hier w!rd durch die Entfernung der Büsche und Installation der zusätzlichen Beleuchtung eine weitere Verbesserung eintreten. DlenstgebäudÖun Ueferanschrift: Aachener Str. 28 52349 Düren . Inwieweit diese Maßnahmen jedoch den Anforderungen des Gerichts an einen insgesamt nicht besonders gefährlichen Schulweg entsprechen, kann von mir nicht beurteilt werden Laut . . • • OVG NRW, Urteil vom 28.09.1998 19 a 5581197 Beschluss vom 19A 2639/88- ; Beschluß vom 18.09.199, a.a.O.; VG 14.11.1999 Münster, Urteil vom 13 08.2008 1 K 1518108, Telefon 02421 949-0 Telefax 02421 9493099 poatstefle.dueren@poPiel.nrw.de www.pollzel-dueren.de Öfrentilche Verkehrsmittel: Linie(n): Reglenalbus City LIne bis Aachener Str. Haltestelle(n) Haltestelle: Aachener Str. — — — — . zitiert in beiden beigefügten Urteilen des Verwaltungsgerichts Aachen, Zahlungen an: Landeskasse Landeskasse Köln Kto-Nr.: 96560 ist für die Beurteilung der Risikobelastetheit und der GefährlIchkeit des Schulweges nach objektiven Gegebenheiten auf das individuelle Alter, Beginn das die Schülerin oder der Schüler zu Bewilli9ungszeitraumes erreicht hat, abzustellen. Denn es gibt keln Kriterien, nach denen sich die WahrscheinlIchkeit krimineller. Übergriffe sicher prögnostizieren lässt. Weder eine besondere-. Häufigkeit noch ein• völliges Fehlen von L)bergriffen in der.; BLZ: 300 500 00 WestLB Düsseldorf IBAN: DE653700000000 37001520 BIC: MARKDEF137O Vergangenheit sind für sich gesehen geeignet, eine verlässliche Prognose zu i!efern.“ * . . • Diese Urteile lassen eine generelle Prognose hinsichtlich der besondören Gefährlichkeit / Ungefährlichkeit des Schulweges durch die Polizei verlässlich nicht zu, zumal die (objektive) polizeiliche Kriminalstatistik fOr die jeweiligen Bereiche nach den oben. zitierten Urteilen, denen sich auch das VG Aachen angeschlossen hat, keine Anwendung finden kann. - . . Im Auftrag • . .. . rI-J ef Becker • eihauptkommissar • . .. • . • . • . • • . . . ‘‘.