Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
70 kB
Datum
06.07.2011
Erstellt
06.07.11, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
Stichworte
Inhalt der Datei
-
Der Landratals
Kreispolizeibehördo
:
DÜrön
—
.
KPB Düren, Aachener Str. 28. Postfäch.
•
•
.
•
.
Seile 1 von 2
Aktenzeichen:
17 Juni 2011
Gemeindeverwaltung Kreuzau
Postfach 1128
52368 Kreuzau
09.06.2011
61.07.02
•
bei Antwort bitte angeben
•
Sachbearbeiter(in):
Becker, PHK
Direktion V! FOSt
Überprüfung auf besondere Gefährlichkeit des Schulweges Drove
Kreuzau gemäß §6 Abs 2 SchfkVO
—
Telefon: 02421 9495010
Telefax 02421 9495099
Raum-Nr
Email:
Ihr Schreiben vom 26.05.2011
•
Kari-JosetBecker
@poIlzeI.n,w.de
•
—
In beiden beigefügten Urteilen wird eine besondere Gefährlichkeit des
Schulweges aus verkehrlicher Sicht auch vom Gericht verneint (Seite
10/11 bzw. 10). Durch die Errichtungder zusätzlichen Leuchten erfolgt
hier während der. Dunkelheit eine weitere Verbesserung der Situation,
so dass ich diesen Punkt für unstrittig halte.
Weiterhin verweise ich auf die Stellungnahme des KHK Fink vom
16.07.2009, die aus kriminalpolizeilicher Sicht weiterhin Gültigkeit hat.
Auch hier w!rd durch die Entfernung der Büsche und Installation der
zusätzlichen Beleuchtung eine weitere Verbesserung eintreten.
DlenstgebäudÖun
Ueferanschrift:
Aachener Str. 28
52349 Düren
.
Inwieweit diese Maßnahmen jedoch den Anforderungen des Gerichts an
einen insgesamt nicht besonders gefährlichen Schulweg entsprechen,
kann von mir nicht beurteilt werden
Laut
.
.
•
•
OVG NRW, Urteil vom 28.09.1998 19 a 5581197 Beschluss vom
19A 2639/88- ; Beschluß vom 18.09.199, a.a.O.; VG
14.11.1999
Münster, Urteil vom 13 08.2008 1 K 1518108,
Telefon
02421 949-0
Telefax 02421 9493099
poatstefle.dueren@poPiel.nrw.de
www.pollzel-dueren.de
Öfrentilche Verkehrsmittel:
Linie(n): Reglenalbus City LIne
bis Aachener Str. Haltestelle(n)
Haltestelle: Aachener Str.
—
—
—
—
.
zitiert in beiden beigefügten Urteilen des Verwaltungsgerichts Aachen,
Zahlungen an:
Landeskasse Landeskasse
Köln
Kto-Nr.: 96560
ist für die Beurteilung der Risikobelastetheit und der GefährlIchkeit des
Schulweges nach objektiven Gegebenheiten auf das individuelle Alter,
Beginn
das die Schülerin oder der Schüler zu
Bewilli9ungszeitraumes erreicht hat, abzustellen. Denn es gibt keln
Kriterien, nach denen sich die WahrscheinlIchkeit krimineller.
Übergriffe sicher prögnostizieren lässt. Weder eine besondere-.
Häufigkeit noch ein• völliges Fehlen von L)bergriffen in der.;
BLZ:
300 500 00 WestLB
Düsseldorf
IBAN: DE653700000000
37001520
BIC:
MARKDEF137O
Vergangenheit sind für sich gesehen geeignet, eine verlässliche
Prognose zu i!efern.“
*
.
.
• Diese Urteile lassen eine generelle Prognose hinsichtlich der
besondören Gefährlichkeit / Ungefährlichkeit des Schulweges durch die
Polizei verlässlich nicht zu, zumal die (objektive) polizeiliche
Kriminalstatistik fOr die jeweiligen Bereiche nach den oben. zitierten
Urteilen, denen sich auch das VG Aachen angeschlossen hat, keine
Anwendung finden kann.
-
.
.
Im Auftrag
•
.
..
.
rI-J ef Becker
• eihauptkommissar
•
.
..
•
.
•
.
•
.
•
•
.
.
.
‘‘.