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Allgemeine Vorlage (Gesellschaftsanteile an der Kreis Düren Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH (ehemals GWS))

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
51 kB
Erstellt
12.05.11, 11:10
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Gesellschaftsanteile an der Kreis Düren Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH (ehemals GWS))

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Hauptamt - Herr Stolz BE: Herr Stolz Kreuzau, 05.05.2011 Vorlagen-Nr.: 23/2011 TISCHVORLAGE - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Rat 11.05.2011 Gesellschaftsanteile an der Kreis Düren Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH (ehemals GWS) I. Sach- und Rechtslage: Mit Schreiben vom 20. April 2011 teilt der Landrat mit, dass die Gemeinde Merzenich gegenüber der GWS, heute „Kreis Düren Vermögensverwaltungsgesellschaft mbh“, das Ausscheiden aus der Gesellschaft zum 30.06.2011 erklärt hat. Die Gemeinde Merzenich ist (wie die Gemeinde Kreuzau) am Stammkapital dieser Gesellschaft mit 38.500 € = 2,5 % beteiligt und nach § 14 Abs. 3 der Satzung grundsätzlich verpflichtet, ihren Gesellschaftsanteil auf die übrigen Gesellschafter im Verhältnis deren Beteiligungen zu übertragen. Allerdings beabsichtigt der Kreis Düren, die Anteile der Gemeinde Merzenich in voller Höhe zu übernehmen. Dafür ist es erforderlich, dass die übrigen Gesellschafter auf ihr Übernahmerecht gemäß der Satzung verzichten. Alternativ müsste der Anspruch auf Übernahme der Anteile der Gemeinde Merzenich erklärt werden. Da der Kreis Düren eine kurzfristige Stellungnahme der Kommunen erwartet, sollte die Angelegenheit wegen bestehender Dringlichkeit noch in die Tagesordnung des Rates vom 11.05.2011 aufgenommen werden. Aus Sicht der Gemeinde Kreuzau bestehen keinerlei Bedenken, eine Verzichtserklärung auszusprechen. Ich gehe nicht davon aus, dass die Gemeinde Kreuzau ein Interesse daran hat, weitere Anteile an der Gesellschaft zu übernehmen. Ich schlage Ihnen deshalb vor, dem Verzicht zuzustimmen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine. III. Beschlussvorschlag: Unter der Voraussetzung, dass sämtliche weitere Gesellschafter der Kreis Düren Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH von ihrem Übernahmerecht gemäß § 14 Abs. 3 Satz 3 der Satzung keinen Gebrauch machen, wird auch seitens der Gemeinde Kreuzau der Verzicht auf das Übernahmerecht der freiwerdenden Gesellschaftsanteile der Gemeinde Merzenich, die zum 30.06.2011 ihren Austritt aus der Gesellschaft beschlossen hat, erklärt. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: ________ Ja: ________ Nein: ________ Enthaltungen: ________