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Beschlussvorlage (Errichtung zusätzlicher Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbewerber)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
133 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
29.10.14, 17:39
Aktualisiert
15.12.14, 18:46
Beschlussvorlage (Errichtung zusätzlicher Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbewerber) Beschlussvorlage (Errichtung zusätzlicher Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbewerber) Beschlussvorlage (Errichtung zusätzlicher Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbewerber) Beschlussvorlage (Errichtung zusätzlicher Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbewerber) Beschlussvorlage (Errichtung zusätzlicher Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbewerber) Beschlussvorlage (Errichtung zusätzlicher Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbewerber)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 396/2014 Az.: -50- Amt: - 50 BeschlAusf.: - -50-/-82- Datum: 15.09.2014 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister 15.12.2014 BM Datum Freigabe -100- gez. Schlender Amtsleiter RPA Beratungsfolge Rat Termin 30.09.2014 beschließend Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung 06.11.2014 vorberatend Ausschuss für Soziales und Gesundheit 13.11.2014 vorberatend Betriebsausschuss Immobilien 04.12.2014 vorberatend Haupt- Finanz- und Personalausschuss 09.12.2014 vorberatend Rat 16.12.2014 beschließend Betrifft: Bemerkungen Errichtung zusätzlicher Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbewerber Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 2.930.413 keine Kostenträger: Sachkonto: Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 2015 Ja X Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: 180.413 € (in 2015) ab 2016: 360.825 € X Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Zur Unterbringung der durch die Stadt Erftstadt aufzunehmenden Asylbewerber werden folgende Beschlüsse gefasst: - Auf den Grundstücken Gemarkung Lechenich, Flur 36, Flurstücke 348 und 349, werden 8 Wohneinheiten zur Unterbringung von bis zu 96 Asylbewerbern sowie eine Einheit für Sozialarbeiter, Hausmeister, Lager und Betreuungsraum errichtet. Die für den Bau erforderlichen Mittel in Höhe von 1.950.000,- € werden in den Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft eingestellt. Im Haushaltsplan 2015 werden anteilige Mietkosten in Höhe von 67.763,- € für einen Zeitraum von 6 Monaten eingestellt. Die jährlichen Mietkosten ab dem Jahr 2016 betragen 135.525,- €. Im Haushaltsplan 2015 werden anteilige Betriebskosten in Höhe von 58.750,- € für einen Zeitraum von 6 Monaten eingestellt. Die jährlichen Betriebskosten ab dem Jahr 2016 betragen 117.500,- €. - Auf dem Gelände des Übergangheimes Radmacherstraße werden 4 Wohneinheiten zur Unterbringung von bis zu 48 Asylbewerbern errichtet. Die für den Bau erforderlichen Mittel in Höhe von 800.000,- € werden in den Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft eingestellt. Im Haushaltsplan 2015 werden anteilige Mietkosten in Höhe von 27.800,- € für einen Zeitraum von 6 Monaten eingestellt. Die jährlichen Mietkosten ab dem Jahr 2016 betragen 55.600,- €. Im Haushaltsplan 2015 werden anteilige Betriebskosten in Höhe von 26.100,- € für einen Zeitraum von 6 Monaten eingestellt. Die jährlichen Betriebskosten ab dem Jahr 2016 betragen 52.200,- €. - Die Ausschreibung für die Beschaffung der Wohneinheiten erfolgt alternativ zum Kauf, zur Miete oder als Mietkauf. Die Entscheidung, ob die Einheiten gekauft oder gemietet werden sollen, wird nach der Wertung der Angebote getroffen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit Wohlfahrtsverbänden über die Übernahme der Betreuung der Asylbewerber im neuen Übergangswohnheim in Lechenich zu verhandeln. . Begründung: Die aktuelle Situation der Asylbewerber in Erftstadt, insbesondere deren Unterbringung in adäquaten Übergangswohnheimen, wurde bereits im Ausschuss für Soziales und Gesundheit am 03.09.2014 diskutiert. Ich verweise auf die Stellungnahme der Verwaltung zu den entsprechenden Anträgen der CDU-Fraktion (A 244/2014) und der SPD-Fraktion (A 289/2014). Die vorhandenen Übergangswohnheime sind nahezu voll belegt. Gleichwohl verbleibt die Stadt Erftstadt auf Grund der bundesweit hohen Zahl von Asylantragstellern in der Verpflichtung, weitere Flüchtlinge aufzunehmen. Auf Grund einer von der Verwaltung erstellten Prognose werden bis Ende 2014 zusätzliche Kapazitäten für die Unterbringung zugewiesener Asylbewerber für mindestens 40 Personen, sowie darüber hinaus für das kommende Jahr zusätzliche Kapazitäten für mehr als 100 Personen benötigt werden. Optionen für die Versorgung der zu erwartenden hohen Zahl von Flüchtlingen mit geeigneten Unterkünften werden aktuell in einer Arbeitsgruppe der Verwaltung erörtert. Zur Deckung des aktuellen Bedarfs konnte die Belegung des mittlerweile renovierten Übergangswohnheimes Klosterstraße 30b in Lechenich mit 23 Personen für eine kurzfristige Entspannung sorgen. Darüber hinaus wird ein besonderes Augenmerk auf die weitere Anmietung von Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt ebenso wie im Sozialwohnungsbau gelegt mit dem Ziel der Unterbringung von Personen bzw. vornehmlich auch Familien, die derzeit noch in einem der Übergangswohnheime leben. Hierfür in Frage kommen insbesondere auch (Einzel-)Personen bzw. Familien, die auf Grund zu erwartender Statusänderung prognostisch dauerhaft in Erftstadt wohnen bleiben werden. Dies gilt vornehmlich für hier schon länger ansässige Personen, die nicht mehr einer besonderen sozialen Betreuung bedürfen. Hinsichtlich der in der Regel über die -2- Gewährung der Transferleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu übernehmenden Mietkosten wird strikt auf die sozialhilferechtliche Angemessenheit nach den Vorgaben des örtlichen Sozialhilfeträgers, des Rhein-Erft-Kreises, geachtet. Zu beachten ist, dass die Verweildauer der Bewohner in den Übergangswohnheimen recht unterschiedlich ist, oftmals jedoch mehrjährige Aufenthalte zu konstatieren sind. Derzeit (Stand 22.10.14) halten sich immerhin 42 Personen seit zwei oder mehr Jahren in Übergangswohnheimen auf (ein Bewohner bereits seit 12 Jahren). Entsprechend sieht auch die Dauer der jeweiligen Asylverfahren aus. Acht Bewohner wurden in den letzten 6 Jahren im Übergangswohnheim geboren und leben dort noch, zusammen mit ihren Familien. In den letzten 6 Jahren gab es zwar mehrere missglückte Abschiebungsversuche durch die Ausländerbehörde, jedoch tatsächlich nur 10 durchgeführte Abschiebungen. Die meisten Asylbewerber, die in ihr Heimatland zurückkehren, entscheiden sich für eine freiwillige Rückkehr, gefördert über die Internationale Organisation für Migration (IOM), in der Regel, um einer gefürchteten Abschiebung zu entgehen. Für die Errichtung neuer Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbewerber werden den Kommunen aktuell weder vom Land noch vom Bund Fördermittel zur Verfügung gestellt. Hierzu hatte der Städte- und Gemeindebund NRW bereits Ende August ein Sofortprogramm vom Land zur besseren Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern gefordert und dies nochmals in einer Pressemitteilung vom 01.10.2014 verdeutlicht. Insbesondere wurde ein Finanzierungsprogramm für kommunale Asylbewerberunterkünfte angemahnt. „Dies müsse sich daran ausrichten, möglichst viele kleinere Unterkünfte zu schaffen, damit eine vernünftige Betreuung der Flüchtlinge und Asylbewerber möglich ist“. Planungsrechtlich soll die Möglichkeit der Errichtung von Einrichtungen für Asylbewerber auch im Außenbereich bzw. in Gewerbegebieten ermöglicht werden. Sollte von Bund oder Land ein entsprechendes Bauprogramm aufgelegt werden, könnten hieraus Mittel beantragt werden. Die Verwaltung wird sich kontinuierlich über entsprechende Möglichkeiten informieren. Daneben fordert der Städte- und Gemeindebund NRW auch eine Erhöhung der vom Land gewährten pauschalen Erstattung für die Unterbringung und Versorgung der Asylbewerber. Die Stadt Erftstadt hatte in 2013 allein für die Alimentation der Asylbewerber nach den Vorgaben des Asylbewerberleistungsgesetzes Aufwendungen in Höhe von insgesamt 741.100 € zu erbringen (inklusive der Krankenhilfe sowie der Leistungen für die Bildung und Teilhabe). Dem gegenüber stand eine Kostenerstattung des Landes für 2013 in Höhe von lediglich 230.002 €. Dies entspricht einem Deckungsgrad von nur 31,0 %. Zwar wurden die vom Land zur Verfügung gestellten Mittel in 2014 moderat erhöht. Allerdings steigen auf Grund des starken Anstieges der Zuweisungszahlen auch die Kosten entsprechend. So wird auch in 2014 nicht mit einer spürbaren finanziellen Besserstellung gerechnet werden können. Eine überschlägige Berechnung mit Stand vom 29.10.2014 deutet für dieses Jahr auf eine Deckung der Ausgaben durch die Landeserstattung von nur 28,4 % hin. Auf Beschluss des Ausschusses für Soziales und Gesundheit wurden die Landtagsabgeordneten für den Rhein-Erft-Kreis angeschrieben mit der Bitte, sich im Landtag für eine höhere Beteiligung des Landes an den kommunalen Kosten für die Versorgung der Asylantragsteller zu verwenden. Eine dezidierte Aufstellung hinsichtlich der Aufwendungen für die Asylbewerber ist als Anlage 8 beigefügt. Die Regelungen für die Erstattung der Aufwendungen für Asylbewerber an die Kommunen differieren in den einzelnen Bundesländern recht stark. Beispielsweise erstattet etwa das Land Bayern den Gemeinden die „notwendigen Kosten der nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ….. erbrachten Leistungen“. Das Land Niedersachsen gewährt eine „jährliche Pauschale in Höhe von 4.826 € je Person“. Hinsichtlich der Aufwendungen für die Krankenhilfe erstattet das Land Hessen die entstehenden Kosten „für die gesundheitliche Betreuung und Versorgung von Flüchtlingen, soweit sie den Betrag von 10.226 € je Person und Kalenderjahr übersteigen“. -3- Aktuell hat die Landesregierung NRW anlässlich eines Flüchtlingsgipfels Verbesserungen bei der Flüchtlingsunterbringung zugesagt. Schwerpunkte sind u.a. eine Verkürzung der Verfahrensdauer beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten in den zentralen Aufnahmeeinrichtungen des Landes und eine nochmalige Erhöhung der Erstattungsleistungen an die Kommunen. Mit Blick auf die aktuellen Handlungsnotwendigkeiten wurden im oben angesprochenen Arbeitskreis verschiedene Optionen erörtert zur Realisierung adäquater zusätzlicher Unterkünfte für die in 2015 erwarteten erhöhten Zuweisungen von Asylbewerbern nach Erftstadt. Im Ergebnis werden die beiden nachfolgenden Maßnahmen präferiert: - Neubau einer Wohnanlage im Stadtteil Lechenich analog der Radmacher Straße mit insgesamt 8 Wohneinheiten für jeweils 12 Personen sowie einer zusätzlichen Einheit für Sozialarbeiter, Hausmeister, Lager und Betreuungsraum für Kinder. Der entsprechende Grundriss sowie ein Übersichts- und eine Lageplan sind als Anlage 1 bis 3 beigefügt. Die mittlerweile 20-jährige Erfahrung mit der Betreibung der Wohnanlage an der Radmacher Straße würde sich positiv auswirken können. Der Vorteil gegenüber einem einzelnen Großobjekt ist außerdem die Vermeidung beengter Isolierung und Wohnverhältnisse der Bewohner in einem Haus. Die Verteilung auf eine großräumigere Wohnanlage mit vielen kleineren Wohneinheiten vermeidet Spannungen unter den Bewohnern und ist dem sozialen Frieden zuträglich. - Erweiterung der bestehenden Wohnanlage an der Radmacher Str. mit insgesamt 4 Wohneinheiten, ebenfalls jeweils für die Unterbringung von 12 Personen (siehe Anlagen 4 und 5). Die Arbeitsgruppe der Verwaltung hat auch andere Gebäude und Grundstücke auf ihre Eignung überprüft. Der vorliegende Vorschlag trägt dem Wunsch Rechnung, Übergangwohnheime in den größeren Stadtteilen vorzuhalten, in denen auch die entsprechende Infrastruktur (Kindertagesstätten, Schulen, Ärzte…) vorhanden ist. Außerdem hat die Erfahrung gezeigt, dass große Gebäudekomplexe mit zentralen Sanitäranlagen betreuungsintensiv und konfliktträchtig sind. Daher schieden letztlich andere Grundstücke wegen ihrer Lage oder andere Gebäude wegen ihrer Aufteilung aus. Finanziell ist die Nutzung bestehender Gebäude für die Unterbringung von Menschen zudem oftmals mit einem hohen Investitionsaufwand für Sanitär- und Kocheinrichtungen verbunden. Vor diesem Hintergrund favorisiert die Verwaltung die vorgelegten beiden Vorschläge Der für die Unterbringung von Asylbewerbern benötigte Wohnraum muss möglichst kurzfristig zur Verfügung gestellt werden. Daher sollen die Gebäude als Container oder aus sog. Raumzellen errichtet werden. Aktuelle Preise für den Bau solcher Einrichtungen wurden bei drei Herstellern abgefragt. Danach betragen die Kosten für den Bau 950,- €/m². Für eine Einheit ergeben sich damit Kosten in Höhe von 155.000,- €. Für Fundamentierung, Zuwegung und Anschluss an die Ver- und Entsorgungsleitungen sind weitere 45.000,- € erforderlich. Somit betragen die Gesamtkosten pro Haus ca. 200.000,- €. In der Radmacherstraße führt dies bei 4 Wohneinheiten zu Gesamtkosten in Höhe von 800.000,- €. Bei dem Grundstück in Lechenich muss zusätzlich noch mit einem Aufwand von ca. 150.000,- € der Anschluss an den Bonner Ring hergestellt werden. Damit ergeben sich für 9 Wohneinheiten Gesamtkosten in Höhe von 1.950.000,- €. Bei einem Bau der Wohneinheiten durch den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft ergeben sich Folgekosten für den städtischen Haushalt in Höhe von 55.600,- € für den Standort Radmacherstraße bzw. in Höhe von 135.525,- € pro Jahr für den Standort Lechenich. Die entsprechenden Mietberechnungen sind als Anlagen 6 und 7 beigefügt. Die Zahlungen sind erst mit der Fertigstellung der Objekte und somit in 2015 nur anteilig fällig. In den Berechnungen wurde davon ausgegangen, dass die Objekte ab Juli 2015 zur Verfügung stehen. Die Mietberechnung -4- unterstellt eine Nutzungsdauer für die Gebäude von 40 Jahren. Dies entspricht der wirtschaftlichen Lebensdauer solcher Einrichtungen. Bei einer vorzeitigen Aufgabe der Objekte werden ggf. Sonderabschreibungen fällig. Bei dem geschätzten Bauvolumen müssen die Leistungen öffentlich ausgeschrieben werden. Alternativ zu einem Kauf könnten die Container auch angemietet werden. Ob ein Kauf oder eine Anmietung wirtschaftlicher ist, hängt insbesondere von der Mietdauer ab. Im Rahmen einer Preisabfrage wurden die Container bei einer Mindestmietdauer von 2 Jahren zu einem Mietpreis von 12,- €/m² im Monat angeboten. An der Radmacherstraße würde dies zu jährlichen Mietkosten in Höhe von 104.400,- € führen. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass durch die Stadt die Fundamentierung, Zuwegung und Anschluss an die Ver- und Entsorgungsleitungen mit einem Aufwand von 180.000,- € hergestellt werden müssten. Für den Auf- und Abbau der Anlagen würden weitere 70.000,- € in Rechnung gestellt. Von den Gesamtkosten in Höhe von 800.000,- € verbleibt somit ein Betrag in Höhe von 550.000,- €, der durch die Miete abgedeckt würde. Spätestens nach 5 Jahren wäre somit ein Kauf wirtschaftlicher als eine Anmietung. Im Rahmen der erforderlichen Ausschreibung sollten sowohl eine Miet- wie auch eine Kauflösung abgefragt werden. Ein Mietkauf, bei dem der Stadt die Option auf Ankauf der gemieteten Objekte unter Anrechnung bereits geleisteter Mietzahlungen angeboten wird, sollte ebenfalls in Betracht gezogen werden. Nach Vorlage der Ausschreibungsergebnisse wäre dann eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erforderlich, welcher Variante der Vorzug zu geben ist. Bei der Standortsuche hat sich die Verwaltung auf Grundstücke in den einwohnerstärksten Stadtteilen Liblar und Lechenich konzentriert. Die vorhandene Einrichtung an der Radmacherstraße kann maßvoll um 48 Wohneinheiten ergänzt werden. Unter Berücksichtigung des dringenden Bedarfs und der zeitlich beschränkten Nutzung der Grundstücke können im Außenbereich gelegene Flächen, die unmittelbar an die Bebauung angrenzen, für den Bau von Asylbewerberunterkünften genutzt werden. In Lechenich bietet sich dazu insbesondere das im Beschlussentwurf genannte, am östlichen Ortsrand gelegene Grundstück an. Die Erschließung des Grundstücks kann über den zum Bonner Ring führenden Wirtschaftsweg erfolgen, der entsprechend ausgebaut werden muss. Die Freiflächen des Grundstücks sollen ansprechend gestaltet und zur Bonner Straße hin als Grünfläche ausgebildet werden. Letztlich werden – orientiert an der Entscheidung über die weiteren Optionen zur Unterbringung der Asylbewerber in 2015 – auch zusätzlich notwendige personelle Ressourcen geschaffen werden müssen. Dies gilt mit Blick auf die sozialarbeiterische Betreuung ebenso wie die Bewältigung zusätzlicher Arbeiten durch den haustechnischen Dienst. Insoweit ist beabsichtigt, eine temporäre Inanspruchnahme externer Dienstleistungen, etwa durch caritative Organisationen, zu prüfen. Denkbar wäre z.B. die Betreuung der Bewohner einer zusätzlichen Wohnanlage durch eine vertraglich vereinbarte Aufgabenübertragung an einen hierfür in Frage kommenden Wohlfahrtsverband. Hierzu werden entsprechende Gespräche geführt werden. In den anstehenden Haushaltsplanberatungen für 2015 werden entsprechende Kosten angemeldet werden müssen. Anlagen: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Grundriss einer Wohneinheit Übersichtsplan Standort Lechenich Lageplan Standort Lechenich Übersichtsplan Standort Liblar Lageplan Standort Liblar Folgekostenberechnung Standort Lechenich Folgekostenberechnung Standort Liblar -5- In Vertretung (Lüngen) -6-