Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
133 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
29.10.14, 17:39
Aktualisiert
15.12.14, 18:46
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 396/2014
Az.: -50-
Amt: - 50 BeschlAusf.: - -50-/-82- Datum: 15.09.2014
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein,
technische
Beigeordnete
Dezernat 6
gez. Erner,
Bürgermeister
15.12.2014
BM
Datum Freigabe -100-
gez. Schlender
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Rat
Termin
30.09.2014
beschließend
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
06.11.2014
vorberatend
Ausschuss für Soziales und
Gesundheit
13.11.2014
vorberatend
Betriebsausschuss Immobilien
04.12.2014
vorberatend
Haupt- Finanz- und
Personalausschuss
09.12.2014
vorberatend
Rat
16.12.2014
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Errichtung zusätzlicher Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbewerber
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
2.930.413
keine
Kostenträger:
Sachkonto:
Eigenbetrieb
Immobilienwirtschaft
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
2015
Ja
X Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
180.413 € (in 2015)
ab 2016: 360.825 €
X Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Zur Unterbringung der durch die Stadt Erftstadt aufzunehmenden Asylbewerber werden folgende
Beschlüsse gefasst:
- Auf den Grundstücken Gemarkung Lechenich, Flur 36, Flurstücke 348 und 349, werden 8
Wohneinheiten zur Unterbringung von bis zu 96 Asylbewerbern sowie eine Einheit für
Sozialarbeiter, Hausmeister, Lager und Betreuungsraum errichtet.
Die für den Bau erforderlichen Mittel in Höhe von 1.950.000,- € werden in den Wirtschaftsplan
2015 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft eingestellt.
Im Haushaltsplan 2015 werden anteilige Mietkosten in Höhe von 67.763,- € für einen Zeitraum
von 6 Monaten eingestellt. Die jährlichen Mietkosten ab dem Jahr 2016 betragen 135.525,- €.
Im Haushaltsplan 2015 werden anteilige Betriebskosten in Höhe von 58.750,- € für einen
Zeitraum von 6 Monaten eingestellt. Die jährlichen Betriebskosten ab dem Jahr 2016 betragen
117.500,- €.
- Auf dem Gelände des Übergangheimes Radmacherstraße werden 4 Wohneinheiten zur
Unterbringung von bis zu 48 Asylbewerbern errichtet.
Die für den Bau erforderlichen Mittel in Höhe von 800.000,- € werden in den Wirtschaftsplan
2015 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft eingestellt.
Im Haushaltsplan 2015 werden anteilige Mietkosten in Höhe von 27.800,- € für einen Zeitraum
von 6 Monaten eingestellt. Die jährlichen Mietkosten ab dem Jahr 2016 betragen 55.600,- €.
Im Haushaltsplan 2015 werden anteilige Betriebskosten in Höhe von 26.100,- € für einen
Zeitraum von 6 Monaten eingestellt. Die jährlichen Betriebskosten ab dem Jahr 2016 betragen
52.200,- €.
- Die Ausschreibung für die Beschaffung der Wohneinheiten erfolgt alternativ zum Kauf, zur
Miete oder als Mietkauf. Die Entscheidung, ob die Einheiten gekauft oder gemietet werden
sollen, wird nach der Wertung der Angebote getroffen.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit Wohlfahrtsverbänden über die Übernahme der
Betreuung der Asylbewerber im neuen Übergangswohnheim in Lechenich zu verhandeln.
.
Begründung:
Die aktuelle Situation der Asylbewerber in Erftstadt, insbesondere deren Unterbringung in
adäquaten Übergangswohnheimen, wurde bereits im Ausschuss für Soziales und Gesundheit am
03.09.2014 diskutiert. Ich verweise auf die Stellungnahme der Verwaltung zu den entsprechenden
Anträgen der CDU-Fraktion (A 244/2014) und der SPD-Fraktion (A 289/2014).
Die vorhandenen Übergangswohnheime sind nahezu voll belegt. Gleichwohl verbleibt die Stadt
Erftstadt auf Grund der bundesweit hohen Zahl von Asylantragstellern in der Verpflichtung, weitere
Flüchtlinge aufzunehmen. Auf Grund einer von der Verwaltung erstellten Prognose werden bis
Ende 2014 zusätzliche Kapazitäten für die Unterbringung zugewiesener Asylbewerber für
mindestens 40 Personen, sowie darüber hinaus für das kommende Jahr zusätzliche Kapazitäten
für mehr als 100 Personen benötigt werden.
Optionen für die Versorgung der zu erwartenden hohen Zahl von Flüchtlingen mit geeigneten
Unterkünften werden aktuell in einer Arbeitsgruppe der Verwaltung erörtert. Zur Deckung des
aktuellen Bedarfs konnte die Belegung des mittlerweile renovierten Übergangswohnheimes
Klosterstraße 30b in Lechenich mit 23 Personen für eine kurzfristige Entspannung sorgen.
Darüber hinaus wird ein besonderes Augenmerk auf die weitere Anmietung von Wohnungen auf
dem freien Wohnungsmarkt ebenso wie im Sozialwohnungsbau gelegt mit dem Ziel der
Unterbringung von Personen bzw. vornehmlich auch Familien, die derzeit noch in einem der
Übergangswohnheime leben. Hierfür in Frage kommen insbesondere auch (Einzel-)Personen
bzw. Familien, die auf Grund zu erwartender Statusänderung prognostisch dauerhaft in Erftstadt
wohnen bleiben werden. Dies gilt vornehmlich für hier schon länger ansässige Personen, die nicht
mehr einer besonderen sozialen Betreuung bedürfen. Hinsichtlich der in der Regel über die
-2-
Gewährung der Transferleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu übernehmenden
Mietkosten wird strikt auf die sozialhilferechtliche Angemessenheit nach den Vorgaben des
örtlichen Sozialhilfeträgers, des Rhein-Erft-Kreises, geachtet.
Zu beachten ist, dass die Verweildauer der Bewohner in den Übergangswohnheimen recht
unterschiedlich ist, oftmals jedoch mehrjährige Aufenthalte zu konstatieren sind. Derzeit (Stand
22.10.14) halten sich immerhin 42 Personen seit zwei oder mehr Jahren in
Übergangswohnheimen auf (ein Bewohner bereits seit 12 Jahren). Entsprechend sieht auch die
Dauer der jeweiligen Asylverfahren aus.
Acht Bewohner wurden in den letzten 6 Jahren im Übergangswohnheim geboren und leben dort
noch, zusammen mit ihren Familien.
In den letzten 6 Jahren gab es zwar mehrere missglückte Abschiebungsversuche durch die
Ausländerbehörde, jedoch tatsächlich nur 10 durchgeführte Abschiebungen. Die meisten
Asylbewerber, die in ihr Heimatland zurückkehren, entscheiden sich für eine freiwillige Rückkehr,
gefördert über die Internationale Organisation für Migration (IOM), in der Regel, um einer
gefürchteten Abschiebung zu entgehen.
Für die Errichtung neuer Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbewerber werden den Kommunen
aktuell weder vom Land noch vom Bund Fördermittel zur Verfügung gestellt. Hierzu hatte der
Städte- und Gemeindebund NRW bereits Ende August ein Sofortprogramm vom Land zur
besseren Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern gefordert und dies nochmals in einer
Pressemitteilung vom 01.10.2014 verdeutlicht. Insbesondere wurde ein Finanzierungsprogramm
für kommunale Asylbewerberunterkünfte angemahnt. „Dies müsse sich daran ausrichten,
möglichst viele kleinere Unterkünfte zu schaffen, damit eine vernünftige Betreuung der Flüchtlinge
und Asylbewerber möglich ist“. Planungsrechtlich soll die Möglichkeit der Errichtung von
Einrichtungen für Asylbewerber auch im Außenbereich bzw. in Gewerbegebieten ermöglicht
werden. Sollte von Bund oder Land ein entsprechendes Bauprogramm aufgelegt werden, könnten
hieraus Mittel beantragt werden. Die Verwaltung wird sich kontinuierlich über entsprechende
Möglichkeiten informieren.
Daneben fordert der Städte- und Gemeindebund NRW auch eine Erhöhung der vom Land
gewährten pauschalen Erstattung für die Unterbringung und Versorgung der Asylbewerber. Die
Stadt Erftstadt hatte in 2013 allein für die Alimentation der Asylbewerber nach den Vorgaben des
Asylbewerberleistungsgesetzes Aufwendungen in Höhe von insgesamt 741.100 € zu erbringen
(inklusive der Krankenhilfe sowie der Leistungen für die Bildung und Teilhabe). Dem gegenüber
stand eine Kostenerstattung des Landes für 2013 in Höhe von lediglich 230.002 €. Dies entspricht
einem Deckungsgrad von nur 31,0 %. Zwar wurden die vom Land zur Verfügung gestellten Mittel
in 2014 moderat erhöht. Allerdings steigen auf Grund des starken Anstieges der
Zuweisungszahlen auch die Kosten entsprechend. So wird auch in 2014 nicht mit einer spürbaren
finanziellen Besserstellung gerechnet werden können. Eine überschlägige Berechnung mit Stand
vom 29.10.2014 deutet für dieses Jahr auf eine Deckung der Ausgaben durch die
Landeserstattung von nur 28,4 % hin. Auf Beschluss des Ausschusses für Soziales und
Gesundheit wurden die Landtagsabgeordneten für den Rhein-Erft-Kreis angeschrieben mit der
Bitte, sich im Landtag für eine höhere Beteiligung des Landes an den kommunalen Kosten für die
Versorgung der Asylantragsteller zu verwenden. Eine dezidierte Aufstellung hinsichtlich der
Aufwendungen für die Asylbewerber ist als Anlage 8 beigefügt.
Die Regelungen für die Erstattung der Aufwendungen für Asylbewerber an die Kommunen
differieren in den einzelnen Bundesländern recht stark. Beispielsweise erstattet etwa das Land
Bayern den Gemeinden die „notwendigen Kosten der nach dem Asylbewerberleistungsgesetz …..
erbrachten Leistungen“. Das Land Niedersachsen gewährt eine „jährliche Pauschale in Höhe von
4.826 € je Person“. Hinsichtlich der Aufwendungen für die Krankenhilfe erstattet das Land Hessen
die entstehenden Kosten „für die gesundheitliche Betreuung und Versorgung von Flüchtlingen,
soweit sie den Betrag von 10.226 € je Person und Kalenderjahr übersteigen“.
-3-
Aktuell hat die Landesregierung NRW anlässlich eines Flüchtlingsgipfels Verbesserungen bei der
Flüchtlingsunterbringung zugesagt. Schwerpunkte sind u.a. eine Verkürzung der Verfahrensdauer
beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten in den
zentralen Aufnahmeeinrichtungen des Landes und eine nochmalige Erhöhung der
Erstattungsleistungen an die Kommunen.
Mit Blick auf die aktuellen Handlungsnotwendigkeiten wurden im oben angesprochenen
Arbeitskreis verschiedene Optionen erörtert zur Realisierung adäquater zusätzlicher Unterkünfte
für die in 2015 erwarteten erhöhten Zuweisungen von Asylbewerbern nach Erftstadt.
Im Ergebnis werden die beiden nachfolgenden Maßnahmen präferiert:
-
Neubau einer Wohnanlage im Stadtteil Lechenich analog der Radmacher Straße mit
insgesamt 8 Wohneinheiten für jeweils 12 Personen sowie einer zusätzlichen Einheit für
Sozialarbeiter, Hausmeister, Lager und Betreuungsraum für Kinder. Der entsprechende
Grundriss sowie ein Übersichts- und eine Lageplan sind als Anlage 1 bis 3 beigefügt. Die
mittlerweile 20-jährige Erfahrung mit der Betreibung der Wohnanlage an der Radmacher
Straße würde sich positiv auswirken können. Der Vorteil gegenüber einem einzelnen
Großobjekt ist außerdem die Vermeidung beengter Isolierung und Wohnverhältnisse der
Bewohner in einem Haus. Die Verteilung auf eine großräumigere Wohnanlage mit vielen
kleineren Wohneinheiten vermeidet Spannungen unter den Bewohnern und ist dem
sozialen Frieden zuträglich.
-
Erweiterung der bestehenden Wohnanlage an der Radmacher Str. mit insgesamt 4
Wohneinheiten, ebenfalls jeweils für die Unterbringung von 12 Personen (siehe Anlagen 4
und 5).
Die Arbeitsgruppe der Verwaltung hat auch andere Gebäude und Grundstücke auf ihre Eignung
überprüft. Der vorliegende Vorschlag trägt dem Wunsch Rechnung, Übergangwohnheime in den
größeren Stadtteilen vorzuhalten, in denen auch die entsprechende Infrastruktur
(Kindertagesstätten, Schulen, Ärzte…) vorhanden ist. Außerdem hat die Erfahrung gezeigt, dass
große Gebäudekomplexe mit zentralen Sanitäranlagen betreuungsintensiv und konfliktträchtig
sind. Daher schieden letztlich andere Grundstücke wegen ihrer Lage oder andere Gebäude wegen
ihrer Aufteilung aus. Finanziell ist die Nutzung bestehender Gebäude für die Unterbringung von
Menschen zudem oftmals mit einem hohen Investitionsaufwand für Sanitär- und
Kocheinrichtungen verbunden. Vor diesem Hintergrund favorisiert die Verwaltung die vorgelegten
beiden Vorschläge
Der für die Unterbringung von Asylbewerbern benötigte Wohnraum muss möglichst kurzfristig zur
Verfügung gestellt werden. Daher sollen die Gebäude als Container oder aus sog. Raumzellen
errichtet werden.
Aktuelle Preise für den Bau solcher Einrichtungen wurden bei drei Herstellern abgefragt. Danach
betragen die Kosten für den Bau 950,- €/m². Für eine Einheit ergeben sich damit Kosten in Höhe
von 155.000,- €. Für Fundamentierung, Zuwegung und Anschluss an die Ver- und
Entsorgungsleitungen sind weitere 45.000,- € erforderlich. Somit betragen die Gesamtkosten pro
Haus ca. 200.000,- €. In der Radmacherstraße führt dies bei 4 Wohneinheiten zu Gesamtkosten
in Höhe von 800.000,- €. Bei dem Grundstück in Lechenich muss zusätzlich noch mit einem
Aufwand von ca. 150.000,- € der Anschluss an den Bonner Ring hergestellt werden. Damit
ergeben sich für 9 Wohneinheiten Gesamtkosten in Höhe von 1.950.000,- €.
Bei einem Bau der Wohneinheiten durch den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft ergeben sich
Folgekosten für den städtischen Haushalt in Höhe von 55.600,- € für den Standort
Radmacherstraße bzw. in Höhe von 135.525,- € pro Jahr für den Standort Lechenich. Die
entsprechenden Mietberechnungen sind als Anlagen 6 und 7 beigefügt. Die Zahlungen sind erst
mit der Fertigstellung der Objekte und somit in 2015 nur anteilig fällig. In den Berechnungen wurde
davon ausgegangen, dass die Objekte ab Juli 2015 zur Verfügung stehen. Die Mietberechnung
-4-
unterstellt eine Nutzungsdauer für die Gebäude von 40 Jahren. Dies entspricht der wirtschaftlichen
Lebensdauer solcher Einrichtungen. Bei einer vorzeitigen Aufgabe der Objekte werden ggf.
Sonderabschreibungen fällig.
Bei dem geschätzten Bauvolumen müssen die Leistungen öffentlich ausgeschrieben werden.
Alternativ zu einem Kauf könnten die Container auch angemietet werden. Ob ein Kauf oder eine
Anmietung wirtschaftlicher ist, hängt insbesondere von der Mietdauer ab. Im Rahmen einer
Preisabfrage wurden die Container bei einer Mindestmietdauer von 2 Jahren zu einem Mietpreis
von 12,- €/m² im Monat angeboten. An der Radmacherstraße würde dies zu jährlichen Mietkosten
in Höhe von 104.400,- € führen. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass durch die Stadt die
Fundamentierung, Zuwegung und Anschluss an die Ver- und Entsorgungsleitungen mit einem
Aufwand von 180.000,- € hergestellt werden müssten. Für den Auf- und Abbau der Anlagen
würden weitere 70.000,- € in Rechnung gestellt. Von den Gesamtkosten in Höhe von 800.000,- €
verbleibt somit ein Betrag in Höhe von 550.000,- €, der durch die Miete abgedeckt würde.
Spätestens nach 5 Jahren wäre somit ein Kauf wirtschaftlicher als eine Anmietung. Im Rahmen
der erforderlichen Ausschreibung sollten sowohl eine Miet- wie auch eine Kauflösung abgefragt
werden. Ein Mietkauf, bei dem der Stadt die Option auf Ankauf der gemieteten Objekte unter
Anrechnung bereits geleisteter Mietzahlungen angeboten wird, sollte ebenfalls in Betracht
gezogen werden. Nach Vorlage der Ausschreibungsergebnisse wäre dann eine
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erforderlich, welcher Variante der Vorzug zu geben ist.
Bei der Standortsuche hat sich die Verwaltung auf Grundstücke in den einwohnerstärksten
Stadtteilen Liblar und Lechenich konzentriert. Die vorhandene Einrichtung an der
Radmacherstraße kann maßvoll um 48 Wohneinheiten ergänzt werden. Unter Berücksichtigung
des dringenden Bedarfs und der zeitlich beschränkten Nutzung der Grundstücke können im
Außenbereich gelegene Flächen, die unmittelbar an die Bebauung angrenzen, für den Bau von
Asylbewerberunterkünften genutzt werden. In Lechenich bietet sich dazu insbesondere das im
Beschlussentwurf genannte, am östlichen Ortsrand gelegene Grundstück an. Die Erschließung
des Grundstücks kann über den zum Bonner Ring führenden Wirtschaftsweg erfolgen, der
entsprechend ausgebaut werden muss. Die Freiflächen des Grundstücks sollen ansprechend
gestaltet und zur Bonner Straße hin als Grünfläche ausgebildet werden.
Letztlich werden – orientiert an der Entscheidung über die weiteren Optionen zur Unterbringung
der Asylbewerber in 2015 – auch zusätzlich notwendige personelle Ressourcen geschaffen
werden müssen. Dies gilt mit Blick auf die sozialarbeiterische Betreuung ebenso wie die
Bewältigung zusätzlicher Arbeiten durch den haustechnischen Dienst. Insoweit ist beabsichtigt,
eine temporäre Inanspruchnahme externer Dienstleistungen, etwa durch caritative
Organisationen, zu prüfen. Denkbar wäre z.B. die Betreuung der Bewohner einer zusätzlichen
Wohnanlage durch eine vertraglich vereinbarte Aufgabenübertragung an einen hierfür in Frage
kommenden Wohlfahrtsverband. Hierzu werden entsprechende Gespräche geführt werden.
In den anstehenden Haushaltsplanberatungen für 2015 werden entsprechende Kosten
angemeldet werden müssen.
Anlagen:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Grundriss einer Wohneinheit
Übersichtsplan Standort Lechenich
Lageplan Standort Lechenich
Übersichtsplan Standort Liblar
Lageplan Standort Liblar
Folgekostenberechnung Standort Lechenich
Folgekostenberechnung Standort Liblar
-5-
In Vertretung
(Lüngen)
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