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Mitteilung (Verkehrssicherheit auf dem Rad-/Gehweg im Bereich des Einkaufszentrums an der Maubacher Straße in Winden; hier: Derzeitiger Sachstand)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
12 kB
Datum
30.03.2011
Erstellt
21.03.11, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Mitteilung (Verkehrssicherheit auf dem Rad-/Gehweg im Bereich des Einkaufszentrums an der Maubacher Straße in Winden;
hier: Derzeitiger Sachstand)

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Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Linden BE: Herr Linden /Herr Schmühl Kreuzau, 02.03.2011 - öffentlicher Teil Mitteilung für den Bau- und Planungsausschuss 30.03.2011 Verkehrssicherheit auf dem Rad-/Gehweg im Bereich des Einkaufszentrums an der Maubacher Straße in Winden; hier: Derzeitiger Sachstand Mit Schreiben vom 28.10.2010 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Gefahren für Fußgänger/Radfahrer im o.a. Bereich durch vom Parkplatz des Einkaufszentrum ausfahrende Kraftfahrzeuge hingewiesen und die Verwaltung gebeten, das vorhandene Gefahrenpotential zu sichten und Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, die dortige Gefahrensituation zu entschärfen. Außerdem wurde in der Vergangenheit in verschiedenen Ausschuss- und Ratsitzungen auf beobachtete gefährliche Situationen im o.a. Bereich hingewiesen. In der Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau am 23.11.2010 hat zudem Ausschussmitglied Heidbüchel dargelegt, dass in der letzten Zeit 5 Unfälle von Radfahrern im Bereich der Einmündung zu verzeichnen waren. Da es sich bei der Maubacher Straße um eine Kreisstraße handelt und auch der dortige Gehweg in der Straßenbaulastträgerschaft des Kreises Düren steht, habe ich dem Straßenverkehrsamt des Kreises Düren als zuständiger Straßenverkehrsbehörde unter Beifügung des o.a. Schreibens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen über die gefährlichen Verkehrssituationen berichtet und um Überprüfung dahingehend gebeten, ob an dem Ein-/Ausfahrtbereich zusätzliche Maßnahmen zur Gefahrenentschärfung möglich sind. Das Straßenverkehrsamt hat mir auf fernmündliche Nachfrage hin inzwischen vorab mitgeteilt, dass sowohl aufgrund einer Unfallauswertung als auch vor Ort beobachteter Verkehrsabläufe trotz der eindeutigen Verkehrsregelung am Ausfahrbereich zusätzliche Gefahren entschärfende verkehrsrechtliche Maßnahmen erforderlich sind, die zurzeit vom Straßenverkehrsamt, dem Amt für Kreisentwicklung und -straßen und der Polizei erarbeitet werden. Sobald mir das Straßenverkehrsamt schriftlich mitteilt, welche Maßnahmen letztlich konkret ergriffen werden, werde ich Sie entsprechend unterrichten. Ich bitte zunächst um Kenntnisnahme des derzeitigen Sachstandes. Der Bürgermeister - Ramm -