Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
12 kB
Datum
30.03.2011
Erstellt
21.03.11, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Linden
BE: Herr Linden /Herr Schmühl
Kreuzau, 02.03.2011
- öffentlicher Teil Mitteilung
für den
Bau- und Planungsausschuss
30.03.2011
Verkehrssicherheit auf dem Rad-/Gehweg im Bereich des Einkaufszentrums an der
Maubacher Straße in Winden;
hier: Derzeitiger Sachstand
Mit Schreiben vom 28.10.2010 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Gefahren für
Fußgänger/Radfahrer im o.a. Bereich durch vom Parkplatz des Einkaufszentrum ausfahrende
Kraftfahrzeuge hingewiesen und die Verwaltung gebeten, das vorhandene Gefahrenpotential zu
sichten und Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, die dortige Gefahrensituation zu
entschärfen.
Außerdem wurde in der Vergangenheit in verschiedenen Ausschuss- und Ratsitzungen auf
beobachtete gefährliche Situationen im o.a. Bereich hingewiesen.
In der Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau am 23.11.2010 hat zudem
Ausschussmitglied Heidbüchel dargelegt, dass in der letzten Zeit 5 Unfälle von Radfahrern im
Bereich der Einmündung zu verzeichnen waren.
Da es sich bei der Maubacher Straße um eine Kreisstraße handelt und auch der dortige Gehweg
in der Straßenbaulastträgerschaft des Kreises Düren steht, habe ich dem Straßenverkehrsamt des
Kreises Düren als zuständiger Straßenverkehrsbehörde unter Beifügung des o.a. Schreibens der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen über die gefährlichen Verkehrssituationen berichtet und um
Überprüfung dahingehend gebeten, ob an dem Ein-/Ausfahrtbereich zusätzliche Maßnahmen zur
Gefahrenentschärfung möglich sind.
Das Straßenverkehrsamt hat mir auf fernmündliche Nachfrage hin inzwischen vorab mitgeteilt,
dass sowohl aufgrund einer Unfallauswertung als auch vor Ort beobachteter Verkehrsabläufe trotz
der eindeutigen Verkehrsregelung am Ausfahrbereich zusätzliche Gefahren entschärfende
verkehrsrechtliche Maßnahmen erforderlich sind, die zurzeit vom Straßenverkehrsamt, dem Amt
für Kreisentwicklung und -straßen und der Polizei erarbeitet werden.
Sobald mir das Straßenverkehrsamt schriftlich mitteilt, welche Maßnahmen letztlich konkret
ergriffen werden, werde ich Sie entsprechend unterrichten.
Ich bitte zunächst um Kenntnisnahme des derzeitigen Sachstandes.
Der Bürgermeister
- Ramm -