Daten
Kommune
Jülich
Größe
117 kB
Datum
12.02.2014
Erstellt
04.02.14, 17:04
Aktualisiert
04.02.14, 17:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 56 Az.: Es Len
Jülich, 23.01.2014
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 37/2014
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Integrationsrat
Termin
12.02.2014
TOP
Ergebnisse
Informationsveranstaltung zu den Integrationsratswahlen 2014 mit dem
Vorsitzenden und dem Geschäftsführer des Landesintegrationsrates NRW und
Mitarbeitern des Wahlamtes
Anlg.:
V
56
SD.Net
Beschlussentwurf:
Entfällt.
Begründung:
Am 18. Dezember 2013 beschloss der Landtag in Düsseldorf die Novelle des § 27 der Gemeindeordnung mit wesentlichen Änderungen zur Wahl der Integrationsräte in NRW. Gemäß der Novellierung werden in NRW die Integrationsratswahlen 2014 am 25. Mai stattfinden gemeinsam mit den
Kommunalwahlen und der Europawahl. Gemäß dem § 27 GO gehört Jülich zu den Kommunen, die
einen Integrationsrat freiwillig einrichten können, insofern der Stadtrat dies beschließt. Sollten mindestens 200 wahlberechtigte Einwohner mit ihrer Unterschrift die Einrichtung beantragen, so muss
die Stadt einen Integrationsrat einrichten und die Integrationsratswahl durchführen.
Tayfun Keltek, Vorsitzender des Landesintegrationsrates NRW, informiert über den neuen §27 GO
und die Kompetenzen des Integrationsrates. Engin Sakal, Geschäftsführer des Landesintegrationsrates NRW, informiert über die Wahlmodalitäten. Mitarbeiter des Wahlamtes stehen zur Klärung von
Fragen hinsichtlich des Wahlverfahrens in Jülich zur Verfügung. Die stellvertretende Vorsitzende
stellt die Arbeit des Integrationsrates in der vergangenen Legislaturperiode dar.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 37/2014
x
nein
nein
Seite 2