Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
21.03.11, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 28.02.2011
Vorlagen-Nr.: 38/2010 1. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
30.03.2011
05.04.2011
11.05.2011
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. D 15, Ortsteil Drove, "Nordwestlicher Ortsrand";
hier:
a)
Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen
der Verfahren gemäß § 4 (1) BauGB (vorgezogene Behördenbeteiligung) und § 3 Abs.
1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit)
b)
Beschluss zur Durchführung der Offenlage
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 06.07.2010 dem vorgelegten
Bebauungsplanentwurf zugestimmt. Gleichzeitig wurde die Verwaltung ermächtigt, die Verfahren
gemäß § 4 (1) BauGB und § 3 (1) BauGB durchzuführen.
Die im Zuge der Beratung des Entwurfes vorgetragenen Anregungen, vom vorgesehenen
Wendehammer aus bis zu einem in der Örtlichkeit vorhandenen Wirtschaftsweg einen Fuß- und
Radweg anzulegen, wurde Rechnung getragen. Auch die aufgeworfene Frage nach der
Erschließung eines Grundstückes hinter dem Wendehammer wurde geklärt. Der überarbeitete
Entwurf ist in verkleinerter Form als Anlage beigefügt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 (1) BauGB wurde
durchgeführt. Durch entsprechende Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Kreuzau vom
23.07.2010 wurde die Öffentlichkeit zu einer Informationsveranstaltung für den 23.08.2010 in den
großen Sitzungssaal des Rathauses Kreuzau eingeladen. An dieser Veranstaltung haben 12
Bürger/innen sowie als Gast Ratsmitglied Ingo Eßer teilgenommen. Anregungen bzw.
Stellungnahmen, die zu einer Änderung des Planentwurfes führen, wurden nicht vorgetragen.
Dem Planentwurf wurde in vollem Umfange zugestimmt.
Mit Schreiben vom 08.07.2010 wurden die Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Äußerung zum
erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (vorzeitige Behördenbeteiligung)
gebeten. Im Rahmen der gesetzten Frist (bis 20.08.2010) haben folgende Behörden hiervon
Gebrauch gemacht:
1.
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Der Landesbetrieb weist darauf hin, dass der vorgesehene Lärmschutzwall so herzustellen ist,
dass die Entwässerung der L 249 nicht beeinträchtigt oder mehr an Oberflächenwasser zugeführt
wird. Außerdem wird gefordert, dass die Unterhaltung des Walles nicht von der L 249 aus
durchzuführen ist.
2.
RWE Rhein-Ruhr AG, Zweigstelle Düren
Es wurden keine Forderungen erhoben.
3.
Wasserverband Eifel-Rur, Düren
Es wird die Forderung erhoben, dass die Niederschlagswässer aus dem geplanten Wohngebiet
entsprechend dem Schutzgrad der vorgesehenen Hochwasserschutzmaßnahmen am Drover
Bach zurückgehalten werden und nur gedrosselt in den Drover Bach eingeleitet werden können.
4.
Landrat Düren, Abteilung Wasserwirtschaft
In
Abstimmung
mit
dem
Wasserverband
Eifel-Rur
Niederschlagswasserbeseitigung die gleiche Forderung erhoben.
wurde
bezüglich
der
Hierzu nunmehr folgende Stellungnahmen der Verwaltung:
Zu 1) Da der Bebauungsplanentwurf den Forderungen des Landesbetriebes Rechnung trägt,
sind hier keine Änderungen erforderlich.
Zu 2) Da dem Planentwurf zugestimmt wurde, sind keine Änderungen erforderlich.
Zu 3) und 4)
Aufgrund der Forderungen wurde inzwischen durch das Ingenieurbüro Becker-Jochims
eine umfassende Grundlagenermittlung zur Niederschlagswasserbeseitigung erstellt. Zur
Vermeidung von Wiederholungen verweise ich auf meine ausführlichen Darstellungen in
der gesonderten Sitzungsvorlage Nr. 13/2011. Die Forderungen des WVER und der UWB
sind berechtigt und können im Rahmen der Abwägung auch nicht zurückgewiesen werden.
Aus diesem Grunde wird auch in unmittelbarer Nähe vor der zukünftigen Einleitungsstelle
in den Drover Bach ein Kanalisations-Regenrückhaltebecken mit einem Rückhaltevolumen
von rund 2.200 m³ errichtet.
Den Forderungen des WVER und der UWB wird somit Rechnung getragen.
Ich schlage Ihnen nunmehr vor, die Verwaltung zu ermächtigen, die Offenlage des
Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 (2) BauGB durchzuführen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes werden sich voraussichtlich auf rund
5.000,00 € (einschließlich der notwendigen Gutachten) belaufen. Entsprechende Haushaltsmittel
stehen bei Kostenstelle 5110101 zur Verfügung.
III. Beschlussvorschlag:
1.
Den Forderungen des WVER und der Unteren Wasserbehörde des Kreises Düren, das
Niederschlagswasser des Plangebietes nur gedrosselt in den Drover Bach einzuleiten, wird
entsprochen; ein entsprechendes Rückhaltebecken mit einem Volumen von rund 2.200 m³
wird vor der Einleitung in den Drover Bach errichtet.
2.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig: ________
Ja:
________
Nein: ________
Enthaltungen: ________
Anlage
-2-
-3-