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Kommune
Kreuzau
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Erstellt
21.03.11, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Her Schmühl
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 25.02.2011
Vorlagen-Nr.: 13/2011
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
30.03.2011
05.04.2011
11.05.2011
Erschließung des Neubaugebietes D 15, Ortsteil Drove, "Nordwestlicher Ortsrand";
hier: Zustimmung zum vorliegenden Erschließungs- und Entwässerungskonzept
I. Sach- und Rechtslage:
In der anstehenden Sitzungsrunde schlage ich Ihnen unter einem gesonderten
Tagesordnungspunkt vor, die Offenlage des Bebauungsplanes Nr. D 15 zu beschließen. In
diesem Zusammenhang sind auch Beratungen über die eingegangenen Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Vorabstimmung gemäß § 4 (1) BauGB erforderlich.
Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen des Wasserverbandes Eifel-Rur und der Unteren
Wasserbehörde des Kreises Düren zum Thema „Niederschlagswasserbeseitigung“ halte ich es für
geboten, diese Thematik vor der Beschlussfassung zur Offenlage gesondert zu diskutieren und zu
entscheiden. Damit hier sachgerecht entschieden werden kann, war es erforderlich, ein
Erschließungskonzept und insbesondere ein Konzept zur Niederschlagswasserbeseitigung durch
ein Fachbüro erstellen zu lassen. Die entsprechenden Unterlagen liegen inzwischen vor. Hierzu
nunmehr folgende Ausführungen:
1.
Straßenplanung
Die wegemäßige Erschließung des Plangebietes ist völlig unproblematisch. Der Ausbau der
Straßen erfolgt entsprechend den Festsetzungen des zukünftigen Bebauungsplanes.
Besonderheiten sind hierbei nicht zu berücksichtigen. Der endgültige Ausbauplan wird nach
Abschluss der Offenlage in Auftrag gegeben und zu einem späteren Zeitpunkt zur gesonderten
Zustimmung vorgelegt. Im bisherigen Konzept wurden zunächst nur die Herstellungskosten
ermittelt. Hiernach belaufen sich die Gesamtkosten des Straßenausbaus auf voraussichtlich
590.000,00 € einschließlich Ingenieurgebühren und Mehrwertsteuer. Im Jahre 2012 ist zunächst
nur die Anlegung der Baustraßen vorgesehen. Die hiermit verbundenen Kosten belaufen sich
voraussichtlich auf 190.000,00 €. Der Endausbau erfolgt in späteren Jahren und ist abhängig von
der baulichen Entwicklung im Baugebiet. 90 % der Kosten sind durch die Erhebung von
Erschließungsbeiträgen gedeckt.
2.
Schmutzwasserkanal
Innerhalb des Baugebietes müssen rund 390 lfdm Schmutzwasserkanal DN 250 verlegt werden.
Der Schmutzwasserkanal kann an den vorhandenen Schmutzwasserkanal in der Drovestraße
angeschlossen werden, so dass außerhalb des Plangebietes keine zusätzlichen Kosten
entstehen. Die Kosten des Schmutzwasserkanals werden sich voraussichtlich auf 160.000,00 €
einschließlich Ingenieurgebühren und Mehrwertsteuer belaufen. Unter der Voraussetzung, dass
satzungsgemäße Kanalbaubeiträge erhoben werden, ergibt sich hier ein Beitragsaufkommen in
Höhe von voraussichtlich 140.600,00 € (22.901 qm Beitragsfläche x 6,14 € Beitragssatz). Der
Kostendeckungsgrad liegt somit bei rund 88 %. Unter Berücksichtigung, dass der
Kanalbaubeitragssatz letztmalig am 01.01.1994 festgesetzt worden ist und es sich beim
Kanalbaubeitrag um einen durchschnittlichen Aufwand handelt, halte ich die erzielte
Kostendeckung für vertretbar.
3.
Niederschlagswasserbeseitigung (Regenwasserkanal)
Die Niederschlagswasserbeseitigung stellt sich problematischer dar. Im Rahmen der
Vorabstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB haben, wie bereits
oben erwähnt, der Wasserverband Eifel-Rur als Unterhaltungspflichtiger des Drover Baches und
die Untere Wasserbehörde fast gleichlautende Stellungnahmen abgegeben. In beiden
Stellungnahmen wird eine gedrosselte Einleitung des Niederschlagswassers in den Drover Bach
gefordert mit einer ausreichenden Rückhaltung, die dem Schutzgrad der Hochwassermaßnahmen
entsprechen. Wegen der Hochwasserproblematik im Bereich des Drover Baches, und hier speziell
vor der Ortslage Kreuzau, war mit dieser Stellungnahme zu rechnen. Bis zur Offenlage ist ein
Nachweis über die grundsätzliche Machbarkeit der Niederschlagswasserentwässerung mit
Einleitung in den Drover Bach zu führen. Hierzu nunmehr folgende Ausführungen:
Die Verlegung des Regenwasserkanals innerhalb des Plangebietes ist völlig unproblematisch.
Auch hier müssen rund 390 lfdm Regenwasserkanal verlegt werden. Die hiermit verbundenen
Kosten belaufen sich voraussichtlich ebenfalls auf 160.000,00 € einschließlich Ingenieurgebühren
und Mehrwertsteuer. Unter Berücksichtigung des geltenden Kanalbaubeitragssatzes ergeben sich
hier allerdings nur Kanalbaubeitragseinnahmen in Höhe von voraussichtlich 46.700,00 €. Darüber
hinaus werden allerdings 56.000,00 € zusätzlich über die Erschließungsbeiträge abgerechnet, und
zwar für den 35 %igen Anteil an der Straßenentwässerung. Dennoch entsteht hier eine nicht
unerhebliche Kostenunterdeckung, und zwar wie folgt:
Geschätzte Kosten:
Beitragsaufkommen aus Kanalbaubeiträgen:
Anteil an der Straßenentwässerung:
Nicht gedeckte Kosten:
160.000,00 €
46.700,00 €
56.000,00 €
57.300,00 €
Im Gegensatz zum Schmutzwasserkanal kann der neue Regenwasserkanal nicht an das
vorhandene Leitungssystem angeschlossen werden. Vielmehr muss eine zusätzliche Leitung
Richtung Drover Bach in einer Länge von ca. 200 m verlegt werden. Als Trasse hierfür steht ein
Wirtschaftsweg zur Verfügung. Der Trassenverlauf ist in der beigefügten Ablichtung aus der
Übersichtskarte dargestellt. Die Kosten für diesen Kanal belaufen sich voraussichtlich auf
130.000,00 €. Beitragseinnahmen ergeben sich hier zunächst nicht. Allerdings kann dieser
Regenwasserkanal bei einer späteren Ausweisung eines Baugebietes (nach Flächennutzungsplan
ja möglich) genutzt werden.
Da das Niederschlagswasser jedoch nur gedrosselt in den Drover Bach eingeleitet werden kann,
ist der Bau eines Rückhaltebeckens erforderlich. Die hiermit verbundenen Kosten belaufen sich
voraussichtlich auf 150.000,00 €. Sofern das Rückhaltebecken bereits schon so konzipiert wird,
dass zu einem späteren Zeitpunkt auch das neue Baugebiet hieran angebunden werden kann,
entstehen weitere Kosten von rund 40.000,00 €.
Außerdem muss natürlich noch der Grunderwerb für das Rückhaltebecken getätigt werden.
Entsprechende Verhandlungen sind bisher noch nicht geführt worden.
Eine Alternative zur Niederschlagswasserbeseitigung gibt es nicht. Die Forderungen des WVER
und der UWB sind berechtigt und können im Rahmen der Abwägung auch nicht zurückgewiesen
werden. Wenn das Baugebiet also realisiert werden soll, müssen die erhöhten Aufwendungen für
die Niederschlagswasserbeseitigung getätigt werden.
Zusammengefasst ergeben sich also folgende Kosten:
160.000,00 €
130.000,00 €
- Regenwasserkanalisation im Plangebiet:
- Regenwasserkanal zum Drover Bach:
-2-
150.000,00 €
- Rückhaltebecken für das Plangebiet:
440.000,00 €
Insgesamt:
Bei satzungsgemäßer Abwicklung ergeben sich folgende Beitragseinnahmen:
- Kanalbaubeiträge:
- Anteil an der Straßenentwässerung (440.000,00 € x 35 % x 90 %)
Insgesamt:
46.700,00 €
138.600,00 €
185.300,00 €
254.700,00 €
Somit nicht gedeckte Kosten:
Die zusätzlichen Kosten für die Vergrößerung des Rückhaltebeckens für ein zukünftiges
Baugebiet in Höhe von rund 40.000,00 € müssen meines Erachtens außer Ansatz bleiben.
Auch wenn es sich bei den Kosten der Kanalisation um rentierliche Kosten handelt und sie sich
somit nach Abzug der Beiträge über die Kanalbenutzungsgebühren amortisieren, bin ich der
Meinung, dass die Anlieger sich über den Kanalbaubeitrag hinaus beteiligen müssen. Ähnlich
wurde im Jahre 2010 mit dem Baugebiet O 8 im Ortsteil Obermaubach verfahren. Meiner
Auffassung nach sollte mit den Anliegern im Rahmen eines Ablösevertrages eine 90 %ige
Kostendeckung aller mit der Erschließung verbundenen Kosten vereinbart werden. Der
Ablösebetrag würde sich auf rund 52,00 €/qm Beitragsfläche belaufen und errechnet sich wie
folgt:
160.000,00 €
440.000,00 €
590.000,00 €
40.000,00 €
1.230.000,00 €
123.000,00 €
1.107.000,00 €
- Kosten Schmutzwasserkanal:
- Kosten Regenwasserkanal:
- Kosten des Straßenbaus:
- Kosten der Beleuchtung:
Insgesamt:
10 % Anteil der Gemeinde:
- Zu verteilender Aufwand:
Ermittlung des Beitragssatzes:
1.107.000,00 € : 21.225 qm erschließungsbeitragspfl. Fläche =
52,16 €, gerundet:
52,00 €
Außerdem ergeben sich Kanalbaubeitragseinnahmen für 3 neue Baugrundstücke, die über die
Drovestraße erschlossen werden in Höhe von
1.676 qm x 8,18 € = 13.709,60 €
Bei satzungsgemäßer Abrechnung würde sich die Beitragsbelastung pro qm Beitragsfläche wie
folgt ergeben:
1.
Kanalbaubeitrag:
2.
Voraussichtl. Erschließungsbeitrag
einschl. Anteil Straßenentwässerung
und Straßenbeleuchtung:
Insgesamt:
8,18 €
33,24 €
41,42 €
Aufgrund des von mir vorgeschlagenen Ablösevertrages ergäbe sich also eine Mehrbelastung in
Höhe von rund 10,00 €/qm.
Nach Fertigstellung der Erschließung können die Grundstücke erschließungsbeitragsfrei veräußert
werden. Der Baulandrichtwert für erschließungsbeitragsfreie Grundstücke im Ortsteil Drove liegt
zurzeit bei 105,00 €, so dass sich immerhin noch eine Rendite von 53,00 €/qm ergibt.
-3-
Ich werde noch vor der Sitzung des Bauausschusses ein Gespräch mit den 4 betroffenen
Grundstückseigentümern bezüglich der Beitragsproblematik führen.
4.
Regenwasserkanal außerhalb des Plangebietes in der Drovestraße vor den ehemaligen
Offiziershäusern
In dem ca. 110 m langen Teilstück vor den ehemaligen Offiziershäusern liegt bisher kein
Regenwasserkanal. Das Straßenoberflächenwasser wird nicht gefasst und versickert. Bei
stärkeren Niederschlägen kommt es allerdings gelegentlich auch zu größeren Pfützenbildungen,
insbesondere zwischen dem Fahrbahnrand und den Wohnhausgrundstücken. Im Rahmen der
Konzeptuntersuchung wurden auch die Kosten für die Verlegung eines Regenwasserkanals in
diesem Teilstück ermittelt. Diese belaufen sich voraussichtlich auf 60.000,00 €. Auf diesen Kanal
sollte aus meiner Sicht derzeit jedoch noch verzichtet werden. Ihn als reinen
Straßenentwässerungskanal zu verlegen, würde Folgekosten für Rinnen- und Bordsteinanlage
nach sich ziehen. Das Niederschlagswasser der Wohnhäuser wird seit über 50 Jahren auf den
Privatgrundstücken entsorgt. Die Verlegung dieses Kanals sollte im Zusammenhang mit dem noch
möglichen weiteren Neubaugebiet erfolgen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Im Haushaltsplan 2011 sind bei Kostenstelle I 541001 Planungskosten in Höhe von 20.000,00 €
für den Straßenausbauplan veranschlagt. Im Jahre 2012 müssen 170.000,00 € für die Baustraßen
veranschlagt werden. In späteren Jahren (evtl. 2015) müssen 400.000,00 € für den Endausbau
veranschlagt werden.
Im Haushaltsplan 2011 sind bei Kostenstelle I 538001 ebenfalls 20.000,00 € für die
Kanalisationsplanung veranschlagt. Im Haushaltsplan 2012 müssen für die Kosten des
Schmutzwasserkanals sowie des Regenwasserkanals einschließlich des Rückhaltebeckens
460.000,00 € veranschlagt werden (440.000,00 € - 20.000,00 € bereits veranschlagte Kosten + 40.000,00
€ für die Vergrößerung des Rückhaltebeckens). In Folgejahren, voraussichtlich 2013, müssen
40.000,00 € für die Straßenbeleuchtung veranschlagt werden.
Sofern Sie meinem Beschlussvorschlag folgen, können im Jahre 2012 Beitragseinnahmen aus
den Ablösebeträgen und den gesonderten Kanalbaubeiträgen in Höhe von 1.115.000,00 €
veranschlagt werden.
III. Beschlussvorschlag:
1.
Dem vorliegenden Erschließungs- und Entwässerungskonzept für das Baugebiet D 15,
Ortsteil Drove, wird zugestimmt.
2.
Voraussetzung für die zeitnahe Realisierung der Erschließungsmaßnahmen ist, dass die
betroffenen Grundstückseigentümer zum Abschluss von Ablöseverträgen bereit sind.
Der Bürgermeister
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig: ________
Ja:
________
Nein:
________
Enthaltungen: ________
- Ramm –
Anlage
-4-