Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
2,2 MB
Datum
17.03.2015
Erstellt
26.02.15, 15:03
Aktualisiert
26.02.15, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Bebauungsplan Nr. 155, E.-Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle
2. Vereinfachte Änderung
BP 155, E.-Gymnich, Naturparkzentrum
Gymnicher Mühle
Begründung
INHALT
1. Planungsanlass
2. Bestehende Planungen
3. Planungsrechtliche Festsetzungen (gem. § 9 Abs. 1 BauGB)
4. Umweltbezogene Informationen und Hinweise
5. Rechtsgrundlagen
Anlage
1
Bebauungsplan Nr. 155, E.-Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle
1.
Planungsanlass
Die Falknerei und Greifvogelschutzstation ist integraler Bestandteil des
Umweltbildungsangebots des Naturparkzentrums Gymnicher Mühle. Die Themen
‚Heimische Greifvögel und Eulen‘ und ‚Greifvogelschutz lokal und weltweit‘ stehen
dabei im Mittelpunkt.
Aufgrund der ‚Mindestanforderungen an die Haltung von Greifvögeln und Eulen‘
(Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft,
Sachverständigengruppe Gutachten über die tierschutzgerechte Haltung von Vögeln)
ist – bei Beibehaltung des vorhandenen Tierbestandes und der notwendigen
Aufnahmekapazitäten der Greifvogelschutzstation – eine Anpassung der
Volierenfläche erforderlich.
Benötigt werden aufgrund der o.g. Mindestanforderungen insgesamt 13 neue
Volierensegmente innerhalb eines Baukörpers - die u.a. 6 ältere Volieren ersetzen mit einer Gesamtfläche von 165 m². Die Volieren werden in offener
Holzrahmenbauweise ohne massive Fundamente und mit einer oberen
Netzabdeckung errichtet.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung hat in seiner Sitzung
am ………………. beschlossen, mit einer vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 155 die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Zulässigkeit weiterer Volieren zu schaffen. Von der frühzeitigen Unterrichtung und
Erörterung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB wird gem. § 13 (2) 1 BauGB abgesehen.
Der Geltungsbereich ist dem beigefügten Anlageplan zu entnehmen.
2.
Bestehende Planungen
Der Gebietsentwicklungsplan Region Köln stellt für
den Änderungsbereich einen Allgemeinen Freiraum- und
Agrarbereich mit den Funktionen: Schutz der Landschaft
und Landschaftsorientierte Erholung sowie der
Lärmschutzzone C des Militärflughafens Nörvenich dar.
Änderungsbereich
Auszug Gebietsentwicklungsplan
2
Bebauungsplan Nr. 155, E.-Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle
Der Bereich ist im Flächennutzungsplan der Stadt
Erftstadt als sonstige Grünfläche, Zweckbindung:
Naturerlebnisraum dargestellt.
Änderungsbereich
Ausschnitt FNP
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 155, E.Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle sieht hier
einen Bereich mit der Festsetzung „Grünfläche –
Zweckbestimmung Naturerlebnisraum“ sowie für einen
Teilbereich eine Baufläche vor.
Ausschnitt BP 155, E.-Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle
Im
Landschaftsplan
5
(Rhein-Erft-Kreis
vom
01.10.2002) liegt die Fläche aufgrund der letzten
Änderung vom 02.12.2014 im Landschaftsschutzgebiet
‚2.2-8 Randzone Erftaue Gymnich‘.
Änderungsbereich
Ausschnitt Landschaftsplan
3.
Planungsrechtliche Festsetzungen (gem. § 9 (1) BauGB)
Mit der bisherigen Festsetzung ist die Errichtung von offenen Volieren nicht
ausreichend gesichert. Aus diesem Grund wird ein zusätzliches Baufenster
festgesetzt und die bestehenden textlichen Festsetzungen um folgenden Passus
ergänzt:
Im Geltungsbereich der 2. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 155,
E.-Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle, sind bauliche Anlagen innerhalb
der neu ausgewiesenen Baufläche zur Unterbringung von Greifvögeln und Eulen bis
3
Bebauungsplan Nr. 155, E.-Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle
zu einer Gesamtgrundfläche von 200 m² und einer Höhe von 3,50 m zulässig. Die
baulichen Anlagen sind nach 3 Seiten im Verhältnis Grundfläche zu Pflanzfläche 1:1
ab zu pflanzen.
Hiermit sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung der benötigten
Volieren, die eine artgerechte Unterbringung gemäß der ‚Mindestanforderungen an
die Haltung von Greifvögeln und Eulen‘ (Bundesministerium für Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft, Sachverständigengruppe Gutachten über die
tierschutzgerechte Haltung von Vögeln) gewährleisten, geschaffen.
Aus städtebaulicher Sicht beurteilt bestehen gegen die Errichtung keine Bedenken.
4.
Umweltbezogene Informationen
Die Änderungsfläche wurde im Rahmen einer Begehung im Sommer 2014
fachkundig begutachtet. Eine Beeinträchtigung der vorliegenden Planung auf die
Umweltschutzgüter gem. § 1 (6) Nr. 7 BauGB ist nicht gegeben; im Rahmen der
Vereinfachten Änderung wird daher von einer Umweltprüfung gemäß § 13 (3) BauGB
abgesehen.
Bei Erstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes sind artenschutzrechtliche
Anforderungen zu prüfen. Es wurden im Rahmen der Begehung keine
planungsrelevanten Arten festgestellt und es bestehen auch keinerlei Hinweise für
ein Vorkommen dieser Arten. Demnach werden artenschutzrechtliche
Verbotstatbestände nach §§ 19 und 44 BNatschG voraussichtlich nicht berührt.
5.
Rechtsgrundlagen
Die Erstellung der 2. Vereinfachten Änderung des BP 155, E.-Gymnich,
Naturparkzentrum Gymnicher Mühle stützt sich auf die aktuelle Bau- und
Umweltgesetzgebung. Die verwendeten gesetzlichen Grundlagen sind der
Planzeichnung zur 2. Vereinfachten Änderung zu entnehmen.
Die von der Änderung betroffenen Träger und Anlieger (Rhein-Erft-Kreis,
Erftverband, Naturpark Rheinland, Mühlenverband Rhein-Erft-Rur e.V.) wurden gem.
§ 13 (3) BauGB in der Zeit vom ……………. bis einschließlich ……………... beteiligt.
Die Öffentlichkeit ist von der Änderung nicht betroffen.
Erftstadt,
DER BÜRGERMEISTER
Im Auftrag
Wirtz
(Stadtbaudirektor)
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