Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Begründung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
2,2 MB
Datum
17.03.2015
Erstellt
26.02.15, 15:03
Aktualisiert
26.02.15, 15:03
Beschlussvorlage (Begründung) Beschlussvorlage (Begründung) Beschlussvorlage (Begründung) Beschlussvorlage (Begründung)

öffnen download melden Dateigröße: 2,2 MB

Inhalt der Datei

Bebauungsplan Nr. 155, E.-Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle 2. Vereinfachte Änderung BP 155, E.-Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle Begründung INHALT 1. Planungsanlass 2. Bestehende Planungen 3. Planungsrechtliche Festsetzungen (gem. § 9 Abs. 1 BauGB) 4. Umweltbezogene Informationen und Hinweise 5. Rechtsgrundlagen Anlage 1 Bebauungsplan Nr. 155, E.-Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle 1. Planungsanlass Die Falknerei und Greifvogelschutzstation ist integraler Bestandteil des Umweltbildungsangebots des Naturparkzentrums Gymnicher Mühle. Die Themen ‚Heimische Greifvögel und Eulen‘ und ‚Greifvogelschutz lokal und weltweit‘ stehen dabei im Mittelpunkt. Aufgrund der ‚Mindestanforderungen an die Haltung von Greifvögeln und Eulen‘ (Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Sachverständigengruppe Gutachten über die tierschutzgerechte Haltung von Vögeln) ist – bei Beibehaltung des vorhandenen Tierbestandes und der notwendigen Aufnahmekapazitäten der Greifvogelschutzstation – eine Anpassung der Volierenfläche erforderlich. Benötigt werden aufgrund der o.g. Mindestanforderungen insgesamt 13 neue Volierensegmente innerhalb eines Baukörpers - die u.a. 6 ältere Volieren ersetzen mit einer Gesamtfläche von 165 m². Die Volieren werden in offener Holzrahmenbauweise ohne massive Fundamente und mit einer oberen Netzabdeckung errichtet. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung hat in seiner Sitzung am ………………. beschlossen, mit einer vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 155 die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit weiterer Volieren zu schaffen. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB wird gem. § 13 (2) 1 BauGB abgesehen. Der Geltungsbereich ist dem beigefügten Anlageplan zu entnehmen. 2. Bestehende Planungen Der Gebietsentwicklungsplan Region Köln stellt für den Änderungsbereich einen Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich mit den Funktionen: Schutz der Landschaft und Landschaftsorientierte Erholung sowie der Lärmschutzzone C des Militärflughafens Nörvenich dar. Änderungsbereich Auszug Gebietsentwicklungsplan 2 Bebauungsplan Nr. 155, E.-Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle Der Bereich ist im Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt als sonstige Grünfläche, Zweckbindung: Naturerlebnisraum dargestellt. Änderungsbereich Ausschnitt FNP Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 155, E.Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle sieht hier einen Bereich mit der Festsetzung „Grünfläche – Zweckbestimmung Naturerlebnisraum“ sowie für einen Teilbereich eine Baufläche vor. Ausschnitt BP 155, E.-Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle Im Landschaftsplan 5 (Rhein-Erft-Kreis vom 01.10.2002) liegt die Fläche aufgrund der letzten Änderung vom 02.12.2014 im Landschaftsschutzgebiet ‚2.2-8 Randzone Erftaue Gymnich‘. Änderungsbereich Ausschnitt Landschaftsplan 3. Planungsrechtliche Festsetzungen (gem. § 9 (1) BauGB) Mit der bisherigen Festsetzung ist die Errichtung von offenen Volieren nicht ausreichend gesichert. Aus diesem Grund wird ein zusätzliches Baufenster festgesetzt und die bestehenden textlichen Festsetzungen um folgenden Passus ergänzt: Im Geltungsbereich der 2. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 155, E.-Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle, sind bauliche Anlagen innerhalb der neu ausgewiesenen Baufläche zur Unterbringung von Greifvögeln und Eulen bis 3 Bebauungsplan Nr. 155, E.-Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle zu einer Gesamtgrundfläche von 200 m² und einer Höhe von 3,50 m zulässig. Die baulichen Anlagen sind nach 3 Seiten im Verhältnis Grundfläche zu Pflanzfläche 1:1 ab zu pflanzen. Hiermit sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung der benötigten Volieren, die eine artgerechte Unterbringung gemäß der ‚Mindestanforderungen an die Haltung von Greifvögeln und Eulen‘ (Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Sachverständigengruppe Gutachten über die tierschutzgerechte Haltung von Vögeln) gewährleisten, geschaffen. Aus städtebaulicher Sicht beurteilt bestehen gegen die Errichtung keine Bedenken. 4. Umweltbezogene Informationen Die Änderungsfläche wurde im Rahmen einer Begehung im Sommer 2014 fachkundig begutachtet. Eine Beeinträchtigung der vorliegenden Planung auf die Umweltschutzgüter gem. § 1 (6) Nr. 7 BauGB ist nicht gegeben; im Rahmen der Vereinfachten Änderung wird daher von einer Umweltprüfung gemäß § 13 (3) BauGB abgesehen. Bei Erstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes sind artenschutzrechtliche Anforderungen zu prüfen. Es wurden im Rahmen der Begehung keine planungsrelevanten Arten festgestellt und es bestehen auch keinerlei Hinweise für ein Vorkommen dieser Arten. Demnach werden artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach §§ 19 und 44 BNatschG voraussichtlich nicht berührt. 5. Rechtsgrundlagen Die Erstellung der 2. Vereinfachten Änderung des BP 155, E.-Gymnich, Naturparkzentrum Gymnicher Mühle stützt sich auf die aktuelle Bau- und Umweltgesetzgebung. Die verwendeten gesetzlichen Grundlagen sind der Planzeichnung zur 2. Vereinfachten Änderung zu entnehmen. Die von der Änderung betroffenen Träger und Anlieger (Rhein-Erft-Kreis, Erftverband, Naturpark Rheinland, Mühlenverband Rhein-Erft-Rur e.V.) wurden gem. § 13 (3) BauGB in der Zeit vom ……………. bis einschließlich ……………... beteiligt. Die Öffentlichkeit ist von der Änderung nicht betroffen. Erftstadt, DER BÜRGERMEISTER Im Auftrag Wirtz (Stadtbaudirektor) 4