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Beschlussvorlage (Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Grundstücksentwässerungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2009)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
18.11.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Grundstücksentwässerungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2009) Beschlussvorlage (Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Grundstücksentwässerungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2009) Beschlussvorlage (Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Grundstücksentwässerungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2009)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7197/2008 Fachbereich I Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 04.11.2008 Rat der Stadt Bedburg 18.11.2008 Betreff: Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Grundstücksentwässerungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2009 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung für die Durchführung der Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2009 zuzustimmen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die Kosten, die der Stadt Bedburg aus der Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (abflusslose Gruben und Kleinkläranlagen) für häusliche Abwässer entstehen, sind nach § 6 Abs. 1 KAG als Benutzungsgebühren zu erheben, weil diese Einrichtung überwiegend dem Vorteil einzelner Personen dient. Kosten: Abfuhrleistung Die Stadt Bedburg bedient sich zur Abfuhr eines privaten Unternehmers. Die Kosten für diese Leistungen betragen 18,56 €/cbm, zuzüglich Mehrwertsteuer, ergibt einen Betrag von 22,09 €/cbm. Dies entspricht einer Erhöhung des Bruttopreises um 10,12 %. Klärschlammbehandlung Der anfallende Klärschlamm wird durch den Erftverband behandelt. Die Kosten hierfür betragen für 2009: -Kleinkläranlagen bis CSB Wert 30.000 mg/l 17,50 €/cbm -Kleinkläranlagen über CSB Wert 30.000 mg/.l 34,50 €/cbm -abflusslose Gruben bis CSB Wert 2.000 mg/l 1,70 €/cbm -abflusslose Gruben über CSB Wert 2.000 mg/l 17,50 €/cbm: Eine Änderung bei der Klärschlammbehandlung ergibt sich somit nur für abflusslose Gruben über CSB Wert 2.000 mg/l. Verwaltungskosten Für die Durchführung der Klärschlammentsorgung werden 5 % Verwaltungskosten erhoben. Festsetzung der Benutzungsgebühren Kleinkläranlagen bis CSB Wert 30.000 mg/l Abfuhrleistung Klärschlammbehandlung Verwaltungskosten (5 %) Gebührensatz 22,09 €/cbm 17,50 €/cbm 39,59 €/cbm 1,98 €/cbm 41,57 €/cbm Kleinkläranlagen über CSB Wert 30.000 mg/l Abfuhrleistung Klärschlammbehandlung Verwaltungskosten (5 %) Gebührensatz 22,09 €/cbm 34,50 €/cbm 56,59 €/cbm 2,83 €/cbm 59,42 €/cbm Abflusslose Gruben bis CSB Wert 2.000 mg/l Abfuhrleistung Klärschlammbehandlung Verwaltungskosten (5 %) Gebührensatz Beschlussvorlage WP7-197/2008 22,09 €/cbm 1,70 €/cbm 23,79 €/cbm 1,19 €/cbm 24,98 €/cbm Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Abflusslose Gruben über CSB Wert 2.000 mg/l Abfuhrleistung Klärschlammbehandlung Verwaltungskosten (5 %) Gebührensatz 22,09 €/cbm 17,50 €/cbm 39,59 €/cbm 1,98 €/cbm 41,57 €/cbm Gegenüberstellung Bezeichnung 2008 2009 %Differenz Kleinkläranlagen bis CSB Wert 30.000 mg/l Kleinkläranlagen über CSB Wert 30.000 mg/l Abflusslose Gruben bis CSB Wert 2.000 mg/l Abflusslose Gruben über CSB Wert 2.000 mg/l 39,44 57,29 22,85 57,29 41,57 59,42 24,98 41,57 +5,40 % +3,72 % +9,32 % -27,44 % Grundsätzlich ergibt sich die Erhöhung der Kosten für die Klärschlammbeseitigung aus der Erhöhung der Abfuhrleistungen des privaten Abfuhrunternehmens. Lediglich die Entsorgung bei den abflusslosen Gruben über CSB Wert 2.000 mg/l wird günstiger, da hierfür vom Erftverband ein anderer Gebührensatz in Ansatz gebracht wird. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 09. Oktober 2008 ----------------------------------Angelika Metzmacher ----------------------------------Wilfried Naujock ----------------------------------Jürgen Schmeier Sachbearbeiter(in) stellv.Fachbereichsleiter(in) Fachbereichsleiter Kenntnis genommen: Gunnar Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-197/2008 Seite 3