Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
18.11.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7197/2008
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
04.11.2008
Rat der Stadt Bedburg
18.11.2008
Betreff:
Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von
Grundstücksentwässerungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2009
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg der
vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung für die Durchführung der Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2009
zuzustimmen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die Kosten, die der Stadt Bedburg aus der Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
(abflusslose Gruben und Kleinkläranlagen) für häusliche Abwässer entstehen, sind nach § 6 Abs.
1 KAG als Benutzungsgebühren zu erheben, weil diese Einrichtung überwiegend dem Vorteil
einzelner Personen dient.
Kosten:
Abfuhrleistung
Die Stadt Bedburg bedient sich zur Abfuhr eines privaten Unternehmers. Die Kosten für diese
Leistungen betragen 18,56 €/cbm, zuzüglich Mehrwertsteuer, ergibt einen Betrag von 22,09
€/cbm. Dies entspricht einer Erhöhung des Bruttopreises um 10,12 %.
Klärschlammbehandlung
Der anfallende Klärschlamm wird durch den Erftverband behandelt. Die Kosten hierfür
betragen für 2009:
-Kleinkläranlagen bis CSB Wert 30.000 mg/l
17,50 €/cbm
-Kleinkläranlagen über CSB Wert 30.000 mg/.l
34,50 €/cbm
-abflusslose Gruben bis CSB Wert 2.000 mg/l
1,70 €/cbm
-abflusslose Gruben über CSB Wert 2.000 mg/l
17,50 €/cbm:
Eine Änderung bei der Klärschlammbehandlung ergibt sich somit nur für abflusslose Gruben über
CSB Wert 2.000 mg/l.
Verwaltungskosten
Für die Durchführung der Klärschlammentsorgung werden 5 % Verwaltungskosten erhoben.
Festsetzung der Benutzungsgebühren
Kleinkläranlagen bis CSB Wert 30.000 mg/l
Abfuhrleistung
Klärschlammbehandlung
Verwaltungskosten (5 %)
Gebührensatz
22,09 €/cbm
17,50 €/cbm
39,59 €/cbm
1,98 €/cbm
41,57 €/cbm
Kleinkläranlagen über CSB Wert 30.000 mg/l
Abfuhrleistung
Klärschlammbehandlung
Verwaltungskosten (5 %)
Gebührensatz
22,09 €/cbm
34,50 €/cbm
56,59 €/cbm
2,83 €/cbm
59,42 €/cbm
Abflusslose Gruben bis CSB Wert 2.000 mg/l
Abfuhrleistung
Klärschlammbehandlung
Verwaltungskosten (5 %)
Gebührensatz
Beschlussvorlage WP7-197/2008
22,09 €/cbm
1,70 €/cbm
23,79 €/cbm
1,19 €/cbm
24,98 €/cbm
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Abflusslose Gruben über CSB Wert 2.000 mg/l
Abfuhrleistung
Klärschlammbehandlung
Verwaltungskosten (5 %)
Gebührensatz
22,09 €/cbm
17,50 €/cbm
39,59 €/cbm
1,98 €/cbm
41,57 €/cbm
Gegenüberstellung
Bezeichnung
2008
2009
%Differenz
Kleinkläranlagen bis CSB Wert 30.000 mg/l
Kleinkläranlagen über CSB Wert 30.000 mg/l
Abflusslose Gruben bis CSB Wert 2.000 mg/l
Abflusslose Gruben über CSB Wert 2.000 mg/l
39,44
57,29
22,85
57,29
41,57
59,42
24,98
41,57
+5,40 %
+3,72 %
+9,32 %
-27,44 %
Grundsätzlich ergibt sich die Erhöhung der Kosten für die Klärschlammbeseitigung aus der
Erhöhung der Abfuhrleistungen des privaten Abfuhrunternehmens.
Lediglich die Entsorgung bei den abflusslosen Gruben über CSB Wert 2.000 mg/l wird günstiger,
da hierfür vom Erftverband ein anderer Gebührensatz in Ansatz gebracht wird.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 09. Oktober 2008
----------------------------------Angelika Metzmacher
----------------------------------Wilfried Naujock
----------------------------------Jürgen Schmeier
Sachbearbeiter(in)
stellv.Fachbereichsleiter(in)
Fachbereichsleiter
Kenntnis genommen:
Gunnar Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-197/2008
Seite 3