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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 75 "Bad Münstereifel-Westlich Ashfordstraße-Aufstellung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen anl. der Beteiligung der Öffent- lichkeit gem. § 3 Abs 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. " BauGB, Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
12 kB
Datum
11.02.2009
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 75 "Bad Münstereifel-Westlich Ashfordstraße-Aufstellung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung
hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen anl. der Beteiligung der Öffent-
         lichkeit gem. § 3 Abs 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher 
         Belange gem. § 4 Abs. " BauGB, Satzungsbeschluss)

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Bad Münstereifel, 12.03.2009 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 34. Sitzung des Strukturförderungsausschusses vom Mittwoch, den 11.02.2009 Zu Punkt 11. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1510 Bebauungsplan Nr. 75 "Bad Münstereifel-Westlich Ashfordstraße-Aufstellung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen anl. der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. " BauGB, Satzungsbeschluss Auf dem Grundstück werden Erd- und Rodungsarbeiten durchgeführt. Bis zur Sitzung des Hauptausschuss sind Informationen bezgl. der vertraglichen Vereinbarungen bzw. Absprachen hierzu vorzulegen. Beschluss: Einstimmiger Empfehlungsbeschluss: 1. Zu den beigefügten Stellungnahmen aus den Verfahren nach § 3 Abs.2 und § 4 Abs. 2 BauGB werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst. 2. Aufgrund der §§ 2 und 10 des BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL I S. 2415) in der z.Zt. gültigen Fassung i.V. mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der z.Zt. gültigen Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 75 „Westlich Ashfordstraße“ in der vorliegenden Form nebst Textteil und Begründung als Satzung beschlossen. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes herbeizuführen. Beratungsergebnis: