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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 70 "Arloff-Hubertuskapelle" Teilbereich 2 hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen anl. der Beteiligung der Öffent- lichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gen. § 4 Abs. 2 BauGB, Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
12 kB
Datum
11.02.2009
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 70 "Arloff-Hubertuskapelle" Teilbereich 2
hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen anl. der Beteiligung der Öffent-
         lichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen 
         Träger öffentlicher Belange gen. § 4 Abs. 2 BauGB, Satzungsbeschluss)

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Bad Münstereifel, 12.03.2009 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 34. Sitzung des Strukturförderungsausschusses vom Mittwoch, den 11.02.2009 Zu Punkt 10. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1513 Bebauungsplan Nr. 70 "Arloff-Hubertuskapelle" Teilbereich 2 hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen anl. der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gen. § 4 Abs. 2 BauGB, Satzungsbeschluss Beschluss: Bei 2 Gegenstimmen wird der nachfolgende Empfehlungsbeschluss gefasst: 1. Über die anlässlich der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch unter Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.2 Baugesetzbuch eingegangenen Stellungnahmen werden die in der Anlage beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst. 2. Aufgrund der §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. Sept. 2004 (BGBL I S. 2415) i.V. mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der z. Zt. gültigen Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 70 „Arloff-Hubertuskapelle“ in der vorliegenden Form nebst Textteil und Begründung als Satzung beschlossen. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes herbeizuführen. Beratungsergebnis: