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Mitteilung (Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen gemäß § 61 a Landeswassergesetz)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
59 kB
Datum
30.03.2011
Erstellt
21.03.11, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Mitteilung (Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen gemäß § 61 a Landeswassergesetz) Mitteilung (Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen gemäß § 61 a Landeswassergesetz)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Her Schmühl BE: Herr Schmühl Kreuzau, 23.02.2011 - öffentlicher Teil Mitteilung für den Bau- und Planungsausschuss 30.03.2011 Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen gemäß § 61 a Landeswassergesetz Durch Mitteilungsvorlage vom 30.10.2008 habe ich Sie in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 06.11.2008 erstmalig darüber informiert, dass nach § 61 a Landeswassergesetz (LWG) bestehende Abwasserleitungen bis spätestens zum 31.12.2015 einer Dichtheitsprüfung zu unterziehen sind. In nachfolgenden Sitzungen habe ich auf entsprechende Anfragen immer wieder darauf hingewiesen, dass keine Eile besteht und ein schlüssiges Konzept erarbeitet wird. Um Unruhe in der Bevölkerung zu vermeiden, habe ich in den Amtsblättern Nr. 11/08, 2/09 und letztmalig 12/10 die betroffenen Grundstückseigentümer zwischeninformiert. Mit dieser Vorlage möchte ich Sie umfassend über den aktuellen Sachstand und den vorgesehenen Fahrplan wie folgt informieren: Die Konferenz der Hauptverwaltungsbeamten hat Mitte 2010 die Gemeinde Kreuzau gebeten, eine kreiseinheitliche Lösung herbeizuführen. In mehreren Gesprächsrunden wurde die Vorgehensweise diskutiert. Es wurden Gespräche mit privaten Ingenieurbüros, dem WVER und der Kommunal- und Abwasserberatung NRW über Unterstützungsleistungen geführt. Letztendlich haben sich mit Ausnahme der Stadt Düren und der Stadt Jülich, die eigene Wege gehen wollen, alle übrigen 13 Städte und Gemeinden des Kreises Düren für eine einheitliche Vorgehensweise ausgesprochen und mit Datum vom 17.01.2011 mit der Kommunal- und Abwasserberatung NRW einen Vertrag über Unterstützungsleistungen zur Umsetzung des Gesamtprozesses im Umgang mit § 61 a LWG geschlossen. In 6 ganztägigen Arbeitssitzungen wird nunmehr bis Mitte des Jahres das gemeinsame Konzept erarbeitet. Dieses gemeinsame Konzept beinhaltet hauptsächlich: – – – – – – – – – einheitliches Marketingkonzept, einheitlicher Internetauftritt, einheitlicher Informationsflyer, Erstellung von Prioritätenlisten, Entwicklung eines einheitlichen Prüfvordruckes, einheitliche Festlegung der Untersuchungsmethoden (Druckprüfung oder nur Kamerabefahrung), einheitliche Festlegung von Sanierungszeiträumen, Festlegung von längeren über den 31.12.2015 hinausgehenden Prüffristen, einheitliches Satzungsrecht. Die hiermit verbundenen Kosten belaufen sich pro Kommune auf 2.463,30 €. Aktuell ergibt sich folgender Zwischenbericht: – Alle Kommunen werden davon Gebrauch machen, die Fristen zu verlängern und eine Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a LWG erlassen. Ziel ist es, diese Satzung bis spätestens Herbst 2011 in Kraft zu setzen. Der Erlass dieser Satzung bzw. mögliche Verlängerungsfristen sind abhängig von bereits bestehenden Fristen der Gemeinde im Rahmen der Abwasserbeseitigungskonzepte. Rein theoretisch ist eine Fristverlängerung für einzelne Ortsteile bis zum Jahre 2023 möglich (in Kreuzau allerdings nur bis 2020). Ein Fristenplan ist zurzeit in Arbeit und wird Ihnen voraussichtlich entweder in der Sitzung des Bau- und Planungsschusses am 31.05.2011, spätestens jedoch in der Sitzung am 27.09.2011, vorgelegt. – Alle Kommunen werden auf die generelle Druckprüfung verzichten und als Nachweis die Videokamera-Befahrung akzeptieren, wobei auf eine Druckprüfung in Fremdwasserschwerpunktgebieten nicht verzichtet werden kann. Das Gemeindegebiet Kreuzau ist hiervon jedoch nicht betroffen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie zeitnah informieren. Abschließend gebe ich Ihnen als Anlage noch ein Schreiben vom 17.02.2011 der Initiative „Alles dicht in NRW“ eines Nideggener Bürgers zur Kenntnis. Dieses Schreiben haben alle Kommunen im Kreis Düren erhalten. Mein Antwortschreiben hierzu ist ebenfalls zu Ihrer Information beigefügt. Ich darf um Kenntnisnahme bitten. Der Bürgermeister - Ramm – Anlagen -2-