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Mitteilung (Anlage 1-Schreiben der Initiative)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
52 kB
Datum
30.03.2011
Erstellt
21.03.11, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
Mitteilung (Anlage 1-Schreiben der Initiative) Mitteilung (Anlage 1-Schreiben der Initiative)

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Inhalt der Datei

Anlage 1 zur MV v. 23.02.2011 Initiative „Alles dicht in NRW“ An den Bürgermeister und die Mitglieder des Rats der Gemeinde Kreuzau Bahnhofstraße 7 52372 Kreuzau Datum 17. Feb. 2011 Dichtheitsprüfung nach LWG 61A Sehr geehrter Herr Bürgermeister Ramm, sehr geehrte Mitglieder des Rats der Gemeinde Kreuzau, leider gibt es in der Frage der Dichtheitsprüfung bislang kaum Signale, die auf eine Entschärfung der für Ihre Bürger unerträglichen Belastungen hinweisen. Die Ergebnisse der Studie, die Sie gemeinsam mit anderen Gemeinden beauftragt haben, werden die Situation weiter verschärfen. Zudem wird die Öf fentlichkeit kaum verstehen, dass Sie mehrere zehntausend Euro Steuergelder investieren für Marke tingmaßnahmen und Internetauftritte, die den Interessen Ihrer Bürger und Wähler diametral entgegen stehen. Sie können sich damit nicht Ihrer persönlichen Verantwortung entziehen. Die öffentlich vorgetragene Argumentation geht an der eigentlichen Kritik vorbei. Es geht hier um ein Mammutprojekt, das genauso wie das in Stuttgart ohne jede Offentlichkeit in politischen Zirkeln zusam men mit Experten auf den Weg gebracht wurde, die bei ihrer Beratung regelmäßig auch eigene Interes sen vertreten. Jedes einzelne der Argumente für die flächendeckende Dichtheitsprüfung ist in hohem Maße angreifbar. Nicht umsonst hat Niedersachsen die Sache schon gestoppt, andere Länder das Vor gehen deutlich entschärft. 1. Grundwassergefährdung: Studien wie die der Universität Karlsruhe (http:/!www.rz.uni-karlsruhe.de! ) zeigen, dass eine Grundwassergefährdung allenfalls in wenigen Fällen bestehen kann. Natürlich muss dann saniert werden, wenn in besonderen Gefährdungsgebie ten funktional eine erhebliche Undichtigkeit besteht. 2. Fremdwassereintrag: Hier handelt es sich nicht um ein Umweltproblem, sondern ausschließlich um ein Problem der Kostenbelastung von Klärbetrieben an die Kommunen. Das muss kaufmännisch ge löst werden. Im Ubrigen handelt es sich überwiegend um Fixkosten, die die Klärwerke auf die einge brachten Mengen umlegen. Wenn die Kommunen weniger Abwasser einbringen, steigt notwendiger weise der Preis je cbm, hätte also in Summe keinen nennenswerten Effekt. 3. geringe Kosten: Genannt werden wenige hundert Euro je Haushalt für die Prüfung. Alle Beispiele, die mir aus Bekanntenkreis und Presse vorliegen, kommen auf mehrere tausend Euro (z.B. http://www.an-online.de/ vom 11.12.2009), was für jeden leicht nachvollziehbar ist, der schon einmal wegen einer Verstopfung den Installateur gerufen hat. Spätestens eine Sanierung, die unter Umwelt gesichtspunkten in aller Regel sinnlos ist, wird viele Eigenheimbesitzer ruinieren. Es gibt kein gra benloses Verfahren, für das eine Fachfirma langfristige Garantien übernimmt. Im Gegenteil gibt man Kunden gegenüber zu, dass Inliner vielleicht 10 Jahre halten. Danach ist damit zu rechnen, dass diese sich ablösen und zu Verstopfungen führen, die dann tatsächlich das Aufstemmen von Keller Seite 1 Seite 2 von 2 17. Februar 2011 böden notwendig machen. Das Schadenpoten tial für NRW nimmt damit katastrophale Dimen sionen an. 4. bis zu 90% der Hausanschlüsse sind undicht: Wieder ein Beispiel aus Niederzier: von geschätz ten 50 Anschlüssen der Köttenicher Straße, an der vorwiegend ältere Reihenhäuser liegen, musste nach Auskunft eines Anwohners keiner sanie rt werden. Wer statistische Methoden beherrscht, kann leicht nachrechnen, dass damit nur eine Sohdquote im kleinen einstelligen Prozentbereic h verträg lich ist. Keinesfalls bei noch so pessimistisch er Deutung der Zahlen kommen nur annähernd die in der Presse genannten zustande. Dann aber wären die Zwangsmaßnahmen mit enormer Kost enbe lastung erst recht weit jenseits jeder Verhältni smäßigkeit. Nun noch zu den mancherorts vorgeschriebe nen oder diskutierten Prüfverfahren: 1. Druckprüfung: Eine Abwassergrundleitung ist im Betrieb nur im unteren Bereich über wenige Zenti meter benetzt. Nur dort muss sie für im Gefä lle abfließendes Wasser dicht sein. Damit ist sie grob vergleichbar mit den Anforderungen für ein Zieg eldach, das gegen abfließendes Regenwasser dicht sein muss, keinesfalls gegen Druckbelastun g. Ausnahmen können nur in extrem seltenen Fälle n gelten. Nur eine drucklose Durchflussprüfung ist ein akzeptables Kriterium für Dichtheit (vom Fach mann dargestellt unter http://www.buerokratie -irrsinn.de/ ). 2. Hochdruckreinigung: Studien und Expe rtenberichte zeigen, dass hier ein enormes Scha denpoten tial für NRW besteht. Schon bei 80 bar könn en danach Rohre und Dichtungen beschädigt werd en. In vielen Fällen wird die Prüfung den Sanierungsfal l erst herstellen. Das ist vollkommen inakzepta bel, selbst wenn es sich um seltene Fälle handelt.( Deutsche Bundesstiftung Umwelt im Abschlus sbe richt von April 2004 : Umweltschutz durch Verm eidung unsachgemäßer Hochdruckreinigung von Abwasserkanälen). Die Schäden für unsere Abw assersysteme insgesamt werden immens sein. 3. Kamerafahrten : Diese sind ohne vorhergehend e Reinigung sinnlos. Und vergessen Sie bitte nicht, dass die Belastun gen nicht nur die wenigen als wohlhabend angese henen Hauseigentümer treffen, die das verm eintlich aus der Portokasse bestreiten. Letztendlich sind in viel höherer Zahl Rentner, Witwen, unter Zins lasten ächzende junge Familien und letztlich natüriich auch alle Mieter betroffen. Hier liegt sozialer Sprengstoff und die Lunte haben Sie bereits ang e zündet. Für jeden Einzelnen ist es eine Lott erie, bei der er nur verlieren kann: Wenn er Glüc hat, k bleibt es bei den Prüfungskosten. Wenn nicht, dann kann er sich für viele Jahre auf einer BausteHe ein richten, die für ihn und seine Familie vielleicht nie wieder ein lebenswertes Heim sein wird. Und der ganze Nervenkitzel wiederholt sich alle 20 Jahre . Diese Fakten und noch mehr finden auf der lnter netseite http://alles-dicht-in-nrw.de/ und denen an derer Initiativen. Die Gesamtkosten für NRW können leicht einen dreistelligen Milliardenbet rag er reichen und das ohne der Umwelt nennensw ert zu nutzen! Damit diskreditieren Sie bei weiten Teilen der Bevölkerung jede sinnvolle Investitio n in Schutzmaßnamen. Wie erklären Sie persönlich, in Kenntnis der Fakt en, diese Zwangsmaßnahme den betroffenen Bür gern, die sie direkt oder Ihre Partei gewählt habe n? Selbstverständlich kann die Gemeinde Kreuzau ein Landesgesetz nicht außer Kraft setzen. Nach ei nem Erlass vom Oktober 2010 räumt das Land den Gemeinden aber neue Spielräume ein, die die Bür ger deutlich entlasten können. Wenn die Gem einde Kreuzau das will, kann sie Fristen bis 2023 verlän gern, Prüfverfahren entschärfen und auf die generelle Vorlage von Bescheinigungen verzichte n. Eine entsprechende Satzung muss allerdings bis zum Frühjahr 2011 in Kraft treten, um diese Freiräum e nut zen zu können. Da die Gemeinde derzeit zusa mmen mit anderen Gemeinden im Kreis bis Mitte 2011 eine Satzung von (unabhängigen?) Fachleute n erarbeiten lässt, ist zu befürchten, dass diese Frist un genutzt verstreicht. Um Schaden von Ihren Bürgern abzuwenden müssen Sie schnell hand eln. Die Maßnahmen im Sinne Ihrer Bürger liegen klar auf der Hand. Sie umzusetzen bedarf es keiner teuren Studie. - Mit freundlichen Grüßen Seite 2