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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für den Eigenbetrieb Immobilien)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
10.03.2015
Erstellt
11.02.15, 18:43
Aktualisiert
11.02.15, 18:43
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für den Eigenbetrieb Immobilien) Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für den Eigenbetrieb Immobilien)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 34/2015 Az.: -10- Amt: - 82 BeschlAusf.: - - 102 - Datum: 15.01.2015 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister 06.02.2015 BM Datum Freigabe -100- gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Immobilien Termin 24.02.2015 vorberatend Haupt- Finanz- und Personalausschuss 10.03.2015 beschließend Betrifft: Bemerkungen Ausnahme vom Einstellungsstopp für den Eigenbetrieb Immobilien Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: 010 111 920 Personalkosten Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 130.000,00 7.200,00 X Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja X Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Zur Nachbesetzung einer Stelle im Schulhausmeisterdienst und von zwei Stellen im haustechnischen Dienst wird die Ausnahme vom Einstellungsstop beschlosssen. Begründung: Ein Mitarbeiter des Schulhausmeisterdienstes hat erklärt, zum Ende des Jahres altersbedingt auszuscheiden. Ebenfalls scheidet ein Mitarbeiter des haustechnischen Dienstes zum 31.10.2015 und ein weiterer Mitarbeiter des haustechnischen Dienstes zum 31.12.2015 altersbedingt aus. Um den reibungslosen Ablauf in der Verwaltung weiterhin wie bisher sicherzustellen, ist es erforderlich diese Stellen nach zu besetzen. In Vertretung (Erner) -2-