Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
140 kB
Datum
03.03.2015
Erstellt
19.02.15, 15:05
Aktualisiert
19.02.15, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 57/2015
Az.: 82.23
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.1 Datum: 28.01.2015
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner,
Bürgermeister
BM
03.02.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
03.03.2015
Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Grundstück der
ehemaligen Hauptschule Liblar
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
850,00
Kostenträger:
Sachkonto: 31002122,
Eigenbetrieb
Kostenstelle: 4321
Immobilienwirschaft
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
2015
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Den Fällungen einer Säuleneiche (Quercus robur ‚Fastigiata’) und eines Spitzahorns (Acer
platanoides) auf dem Grundstück der ehemaligen Hauptschule in Erftstadt-Liblar wird laut § 6 Abs.
1 b) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt.
Begründung:
Die zum Schulzentrum Liblar gehörende ehemalige Hauptschule befindet sich in einem stark
sanierungsbedürftigen Zustand. Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen zur energetischen und
baulichen Sanierung des Gebäudes, wozu u. a. die Dämmung der Gebäudehülle und die
Errichtung der Terrasse der zukünftigen Mensa gehört, wird in mehreren Bauabschnitten erfolgen.
Voraussichtlich im Sommer 2015 wird mit der Fassadendämmung und der dazugehörenden
Einrüstung des Gebäudes als erste Maßnahme des Gesamtkonzeptes begonnen.
Das betroffene Gebäude ist mit einzelnen Bäumen umgeben, von denen zwei durch
baumpflegerische Rückschnittmaßnahmen erhalten bleiben können. Jedoch ist die Fällung von
zwei weiteren Bäumen zur Umsetzung der Sanierung nicht vermeidbar. Im Einzelnen handelt es
sich um folgende Bäume:
An der Westseite des Gebäudes steht in geringem Abstand zum Gebäude eine Säuleneiche
(Quercus robur ‚Fastigiata’ Stammumfang 193 cm) und an der Ostseite ein Spitzahorn (Acer
platanoides, Stammumfang 115 cm). Die Bäume ragen mit ihren Ästen an die Fassade und zum
Teil auch über das Dach und müssten im Zuge der Fassadendämmung sehr stark
zurückgeschnitten werden. Aus fachlicher Sicht ist jedoch ein derartiger Rückschnitt nicht
erstrebenswert, da lediglich ein stark einseitiger Kronenaufbau verbleiben würde, der - um eine
zukünftige Fassadenbeschädigung zu vermeiden – dann dauerhaft einseitig zurückgeschnitten
werden müsste.
Bei dem Spitzahorn kommt noch hinzu, dass an diesem Standort die Außenterrasse der Mensa
des Schulzentrums gebaut wird und dieser Baum zu einem späteren Zeitpunkt zur Durchführung
dieser Baumaßnahme entfernt werden müsste.
Die Standorte der betroffenen Bäume sind auf dem beigefügten Flurkartenausschnitt sowie den
Fotos erkennbar.
In Vertretung
(Hallstein)
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