Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Grundstück der ehemaligen Hauptschule Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
140 kB
Datum
03.03.2015
Erstellt
19.02.15, 15:05
Aktualisiert
19.02.15, 15:05
Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Grundstück der ehemaligen Hauptschule Liblar) Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Grundstück der ehemaligen Hauptschule Liblar)

öffnen download melden Dateigröße: 140 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 57/2015 Az.: 82.23 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.1 Datum: 28.01.2015 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 03.02.2015 Datum Freigabe -100- gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin Bemerkungen 03.03.2015 Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Grundstück der ehemaligen Hauptschule Liblar Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 850,00 Kostenträger: Sachkonto: 31002122, Eigenbetrieb Kostenstelle: 4321 Immobilienwirschaft Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 2015 Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Den Fällungen einer Säuleneiche (Quercus robur ‚Fastigiata’) und eines Spitzahorns (Acer platanoides) auf dem Grundstück der ehemaligen Hauptschule in Erftstadt-Liblar wird laut § 6 Abs. 1 b) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt. Begründung: Die zum Schulzentrum Liblar gehörende ehemalige Hauptschule befindet sich in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand. Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen zur energetischen und baulichen Sanierung des Gebäudes, wozu u. a. die Dämmung der Gebäudehülle und die Errichtung der Terrasse der zukünftigen Mensa gehört, wird in mehreren Bauabschnitten erfolgen. Voraussichtlich im Sommer 2015 wird mit der Fassadendämmung und der dazugehörenden Einrüstung des Gebäudes als erste Maßnahme des Gesamtkonzeptes begonnen. Das betroffene Gebäude ist mit einzelnen Bäumen umgeben, von denen zwei durch baumpflegerische Rückschnittmaßnahmen erhalten bleiben können. Jedoch ist die Fällung von zwei weiteren Bäumen zur Umsetzung der Sanierung nicht vermeidbar. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Bäume: An der Westseite des Gebäudes steht in geringem Abstand zum Gebäude eine Säuleneiche (Quercus robur ‚Fastigiata’ Stammumfang 193 cm) und an der Ostseite ein Spitzahorn (Acer platanoides, Stammumfang 115 cm). Die Bäume ragen mit ihren Ästen an die Fassade und zum Teil auch über das Dach und müssten im Zuge der Fassadendämmung sehr stark zurückgeschnitten werden. Aus fachlicher Sicht ist jedoch ein derartiger Rückschnitt nicht erstrebenswert, da lediglich ein stark einseitiger Kronenaufbau verbleiben würde, der - um eine zukünftige Fassadenbeschädigung zu vermeiden – dann dauerhaft einseitig zurückgeschnitten werden müsste. Bei dem Spitzahorn kommt noch hinzu, dass an diesem Standort die Außenterrasse der Mensa des Schulzentrums gebaut wird und dieser Baum zu einem späteren Zeitpunkt zur Durchführung dieser Baumaßnahme entfernt werden müsste. Die Standorte der betroffenen Bäume sind auf dem beigefügten Flurkartenausschnitt sowie den Fotos erkennbar. In Vertretung (Hallstein) -2-