Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
48 kB
Datum
05.04.2011
Erstellt
06.04.11, 13:15
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Sozial- und Sportamt - Frau Kupferschläger
BE: Frau Kupferschläger
Kreuzau, 05.04.2011
- öffentlicher Teil Mitteilung
für den
Hauptausschuss
05.04.2011
Baby-Begrüßungsdienst "Willkommen im Leben" in Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Bereits seit Februar besucht der Baby-Begrüßungsdienst des Kreises Düren „Willkommen im
Leben“ Familien mit Neugeborenen, um Ihnen ein Begrüßungspaket mit wertvollen Informationen,
Gutscheinen und Präsenten zu überbringen.
Junge Eltern erfahren über einen Informationsordner, wer ihnen im Bereich des Kreises Düren
unterstützend zur Seite steht. Zusätzlich erhalten sie aber auch durch den Familienwegweiser und
die Info-Broschüre der Gemeinde Kreuzau Informationen, wer ihnen direkt in ihrer Nähe mit Rat
und Tat zur Verfügung steht und was das Dorfgemeinschaftsleben in unseren Orten bietet.
Bei dem Baby-Begrüßungsdienst in Kreuzau handelt es sich mit Margret Minkhart, Martina
Mignolet und Elfi Roderburg um drei Bürgerinnen aus Kreuzau, welche die Besuche ehrenamtlich
durchführen.
Die drei Damen wurden vom Kreis Düren ausgebildet und besuchen diejenigen Familien, die den
Besuch ausdrücklich wünschen. Sie werden im Vorfeld in Abstimmung mit der Gemeinde Kreuzau
vom Kreis Düren angeschrieben und haben mittels einer Rücksendekarte die Möglichkeit, das
Angebot des Baby-Besuchsdienstes anzunehmen. Daraufhin werden die Daten an die
ehrenamtlichen Personen weitergegeben und es wird ein Termin vereinbart.
Es handelt sich bei dem Baby-Begrüßungsdienst um eine kreisweite Unterstützung und Förderung
von jungen Familien mit Neugeborenen. Bei dem Projekt wird durch Ehrenamtler, koordiniert
durch eine sozialpädagogische Fachkraft des Kreisjugendamtes, ein niedrigschwelliger Besuch
durchgeführt, der den Eltern Wertschätzung erweisen und die vielfältigen Angebote im Kreis
Düren vorstellen soll. Der Besuch soll ausdrücklich nicht der behördlichen Kontrolle dienen. Der
Aspekt der Freiwilligkeit soll sowohl bei den Besuchern wie auch den Besuchten gelten.
Ich darf um Kenntnisnahme bitten.
Der Bürgermeister
- Ramm -