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Mitteilung (Baby-Begrüßungsdienst "Willkommen im Leben" in Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
48 kB
Datum
05.04.2011
Erstellt
06.04.11, 13:15
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Mitteilung (Baby-Begrüßungsdienst "Willkommen im Leben" in Kreuzau)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Sozial- und Sportamt - Frau Kupferschläger BE: Frau Kupferschläger Kreuzau, 05.04.2011 - öffentlicher Teil Mitteilung für den Hauptausschuss 05.04.2011 Baby-Begrüßungsdienst "Willkommen im Leben" in Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Bereits seit Februar besucht der Baby-Begrüßungsdienst des Kreises Düren „Willkommen im Leben“ Familien mit Neugeborenen, um Ihnen ein Begrüßungspaket mit wertvollen Informationen, Gutscheinen und Präsenten zu überbringen. Junge Eltern erfahren über einen Informationsordner, wer ihnen im Bereich des Kreises Düren unterstützend zur Seite steht. Zusätzlich erhalten sie aber auch durch den Familienwegweiser und die Info-Broschüre der Gemeinde Kreuzau Informationen, wer ihnen direkt in ihrer Nähe mit Rat und Tat zur Verfügung steht und was das Dorfgemeinschaftsleben in unseren Orten bietet. Bei dem Baby-Begrüßungsdienst in Kreuzau handelt es sich mit Margret Minkhart, Martina Mignolet und Elfi Roderburg um drei Bürgerinnen aus Kreuzau, welche die Besuche ehrenamtlich durchführen. Die drei Damen wurden vom Kreis Düren ausgebildet und besuchen diejenigen Familien, die den Besuch ausdrücklich wünschen. Sie werden im Vorfeld in Abstimmung mit der Gemeinde Kreuzau vom Kreis Düren angeschrieben und haben mittels einer Rücksendekarte die Möglichkeit, das Angebot des Baby-Besuchsdienstes anzunehmen. Daraufhin werden die Daten an die ehrenamtlichen Personen weitergegeben und es wird ein Termin vereinbart. Es handelt sich bei dem Baby-Begrüßungsdienst um eine kreisweite Unterstützung und Förderung von jungen Familien mit Neugeborenen. Bei dem Projekt wird durch Ehrenamtler, koordiniert durch eine sozialpädagogische Fachkraft des Kreisjugendamtes, ein niedrigschwelliger Besuch durchgeführt, der den Eltern Wertschätzung erweisen und die vielfältigen Angebote im Kreis Düren vorstellen soll. Der Besuch soll ausdrücklich nicht der behördlichen Kontrolle dienen. Der Aspekt der Freiwilligkeit soll sowohl bei den Besuchern wie auch den Besuchten gelten. Ich darf um Kenntnisnahme bitten. Der Bürgermeister - Ramm -