Daten
Kommune
Jülich
Größe
237 kB
Datum
06.03.2014
Erstellt
06.02.14, 17:05
Aktualisiert
05.03.14, 17:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 61 Az.: Sc/Wo
Jülich, 28.01.2014
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 51/2014
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
13.02.2014
Haupt- und Finanzausschuss
20.02.2014
Stadtrat
06.03.2014
TOP
Ergebnisse
mehrheitlich dafür (siehe Hinweis letzte Seite)
bei 1 Gegenstimme mehrheitlich dafür (siehe Hinweis letzte
Seite)
Bebauungsplan Kirchberg Nr. 13 " Donatusweg II "
a) Beschluss über die Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs.1
des Baugesetzbuches (BauGB) vom 30.07.2011 in der letztgültigen Fassung
b) Beschuss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.2 des Baugesetzbuches
vom 30.07.2011 in der letztgültigen Fassung
(BauGB)
Anlg.: 6
61
61
60
63
66
III
SD.Net
Beschlussentwurf:
zu a)
Die mit Schreiben vom 21.04.2013 eingegangene Anregung wird wie folgt berücksichtigt:
Anregung
Unterschriftensammlung zum geplanten Neubaugebiet "Donatusweg" in 52428 JülichKirchberg
(Anmerkung der Verwaltung: 46 Unterschriften)
Sehr geehrter Herr Stommel,
Stellungnahme und Beschlussentwurf der Verwaltung
beiliegend erhalten Sie eine Unterschriftenliste der Anwohner des obigen Neubaugebietes. Die Unterschriftensammlung soll
die Dringlichkeit unseres Anliegens unterstreichen und auf die Ängste der Anwohner
aufmerksam machen.
Wir fordern die Umsetzung der im Beiblatt
beschriebenen Punkte sowohl vor Erschließung als auch während und nach der
Erstellung des Neubaugebietes.
Wir bitten Sie, sich der Problematik anzunehmen
und erwarten eine detaillierte Stellungnahme der
Stadtentwicklungsgesellschaft bis zum
24.05.2013.
Mit freundlichen Grüssen
- OBERFLÄCHENWASSER –
- ÜBERSCHWEMMUNGSGEFAHR –
- RÜCKSTAUENDES KANALWASSER –
Am Schrickenhof/Donatusweg/Am Wiesenhang, 52428 Jülich-Kirchberg
Geplantes Neubaugebiet "Donatusweg"
in 52428 Jülich-Kirchberg
Wir, die Anwohner rund um das geplante obige
Neubaugebiet werden seit Jahren wiederholt Opfer von Überschwemmungen durch Oberflächenwasser und/oder von rückstauendem Kanalwasser bei Starkregen.
Wir melden konkrete Bedenken an, dass das
geplante Neubaugebiet die Überschwemmungsgefahr in unserem Wohngebiet ohne ausreichende und nachhaltige Maßnahmen zusätzlich
zu der momentan schon bestehenden Gefahr
erhöhen wird und fordern deshalb:
vor Erschließung des Neubaugebietes:
1.
Begutachtung der Problematik durch einen
unabhängigen Sachverständigen
zu 1.
Die Problematik ist durch ein beauftragtes
Ingenieurbüro im Rahmen der Bauleitplanung untersucht worden.
2.
Begutachtung der Aufnahmefähigkeit des
bestehenden Kanalnetzes
zu 2.
Siehe zu 1..
zu 3.
Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:
Sitzungsvorlage 51/2014
Seite 2
3.
Erarbeitung eines Maßnahmenkatalogs, z.B.:
- Das auf der öffentlichen Verkehrsfläche
" Donatusweg " anfallende Niederschlagswasser wird einem neu zu bauenden öffentlichen Versickerungsbecken
zugeführt.
- nachweislich ausreichende Rückhalte-/
Auffangbecken
- nachweislich ausreichende Versickerungsflächen auf den Allgemeinflächen
- nachweislich ausreichende Versickerungsflächen auf den einzelnen Neubaugrundstücken
- Ausbau des bestehenden Kanalnetzes zum
Anschluss weiterer Haushalte
- Einfriedung der Neubaugrundstücke durch
Mauern oder Betonsockel
4.
- Dem vorhandenen Mischwasserkanal
wird ausschließlich Schmutzwasser
zugeführt.
- Als zusätzliche Sicherungsmaßnahme
ist entlang der westlichen Plangrenze
(Grenze der privaten Grundstücke) eine
temporäre Versickerungsmulde zur
Aufnahme und Ableitung des Regenabflusses aus der angrenzenden, zum
Plangebiet schwach geneigten Feldflur
vorgesehen. Diese Mulde erhält einen
Überlauf zum vorbeschriebenen
Versickerungsbecken.
Zurverfügungstellung der Gutachten und des
Maßnahmenkatalogs zur Gegenprüfung
- Auf den privaten Grundstücksflächen ist
die nicht gezielte Versickerung der anfallenden Regenwässer (ausschließlich
Dach- und Terrassenflächen) über
Versickerungsmulden vorgesehen.
Der Ausbau des bestehenden Kanalnetzes ist für diesen Bebauungsplan nicht
erforderlich.
Es wird davon ausgegangen, dass sich
durch die vorbeschriebenen Maßnahmen
auch die Situation im Bereich der vorhandenen Bebauung verbessern wird, da aus
dem Neubaubereich kein Regenwasser in
diesen Bereich abgeleitet wird. Daher ist
eine besondere Sicherung der Neubaugrundstücke nicht erforderlich.
zu 4.
Alle öffentlichen Anlagen zur Regenwasserbehandlung werden auf der Grundlage eines entsprechenden hydrologischen Gutachtens bemessen und durch
den Kreis Düren, Untere Wasserbehörde,
gemäß §§ 8, 9 und 10 WHG in einem
wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren geprüft. Dieses Gutachten kann
während der Offenlage eingesehen werden.
zu 5.
Vor den Grundstücksverkäufen werden im
Rahmen der Aufschließung des Baugebietes die Versickerungsanlagen durch
eine seitens des Erschließungsträgers
beauftragte Fachfirma hergestellt.
Dadurch ist eine fachgerechte Ausführung sichergestellt.
während und nach der Erstellung des Neubaugebietes:
5.
6. 5. Überprüfung der durchgeführten Maßnahmen
7.
auf fachgerechte Ausführung durch eine
8. anerkannte Stellefür jede Einzelmaßnahme
9.
während und nach der Erstellung
10.
Sitzungsvorlage 51/2014
Seite 3
11. 6. Turnusmäßige Wartung, Inspektion und
12.
Pflege der Einzelmaßnahmen durch eine
13. anerkannte Stelle (speziell Sickergruben)
14.
15. 7. Verpflichtung der Grundstückseigentümer zur
16.
regelmäßigen Inspektion, Wartung und
Pflege
17.
zum Erhalt der Funktionsfähigkeit der
18.
Maßnahmen
zu 6.
und
7.
Der Nachweis der Einleitung von Niederschlagswasser aus öffentlichen Anlagen in
den Untergrund wird der Unteren Wasserbehörde zur Erlaubnis vorgelegt. Der Erlaubnisbescheid, der nach 20 Jahren
durch Antrag erneuert werden muss, beinhaltet in seinen Nebenbestimmungen u.
A.,
- dass nach Fertigstellung der Versikkerungsanlage eine Abnahme schriftlich
bei der Unteren Wasserbehörde des
Kreises Düren zu beantragen ist,
- dass die wirksame Versickerung durch
regelmäßige Kontrolle auf ihre Funktion
zu überprüfen ist.
Dadurch wird sichergestellt, dass die Anlage
- ordnungsgemäß errichtet wurde und
- eine Funktionsfähigkeit über den
Erlaubniszeitraum gegeben ist.
Für die reibungslose Funktionstüchtigkeit
der privaten Versickerung ist der jeweilige
Grundstückseigentümer selbst verantwortlich. Es besteht, wie bei der Schmutzwasserentsorgung, keine rechtliche Verpflichtung zur regelmäßigen Inspektion, Wartung und Pflege der Maßnahme.
Sollte die Planung, Erschließung und Erstellung
des Baugebietes über unsere Bedenken hinweg
durchgeführt werden, behalten wir uns weitere
Schritte vor. Zur Untermauerung der Dringlichkeit
wurden umseitig Unterschriften gesammelt.
Ansprechpartner bei Rückfragen:
Zu b)
Der Bebauungsplan Kirchberg Nr. 13 " Donatusweg II " wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer
eines Monats öffentlich ausgelegt.
Begründung:
Begründung:
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 29.11.2011 die
Aufstellung des Bebauungsplanes Kirchberg Nr. 13 " Donatusweg II " beschlossen. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 02.01.2012 bis einschl. 03.02.2012 statt. Es ging das
als Anlage beigefügte Schreiben ein.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 27.11 2013 bis 03.01.2014 statt.
Aus dieser Beteiligung gingen keine Anregungen ein bzw. sind in die Planung eingeflossen.
Sitzungsvorlage 51/2014
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Als weitere Anlagen sind der Bebauungsplan in verkleinerter Fassung, die Begründung mit dem Umweltbericht, die textlichen Festsetzungen und das Gutachten zur Versickerungsfähigkeit des Untergrundes des Bebauungsplanes Kirchberg Nr. 9 " Donatusweg " beigefügt.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Beratungsergebnis aus der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom
13.02.2014
Der Beschlussvorschlag wurde wie folgt ergänzt:
„Es wird 2-Geschossigkeit und eine Firsthöhe von 12 m festgesetzt“
Beratungsergebnis aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 20.02.2014
Der Beschlussvorschlag wurde wie folgt ergänzt:
„Die Dachform/-neigung wird offen gelassen“
Sitzungsvorlage 51/2014
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