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Sitzungsvorlage (Sachstand Bürgerhallenkommission)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
125 kB
Datum
13.02.2014
Erstellt
06.02.14, 17:05
Aktualisiert
06.02.14, 17:05
Sitzungsvorlage (Sachstand Bürgerhallenkommission) Sitzungsvorlage (Sachstand Bürgerhallenkommission) Sitzungsvorlage (Sachstand Bürgerhallenkommission)

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 23 Az.: Jülich, 17.01.2014 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 20/2014 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 13.02.2014 TOP Ergebnisse Sachstand Bürgerhallenkommission Anlg.: SD.Net Beschlussentwurf: Der Ausschuß nimmt den Bericht zur Kenntnis Begründung: Die Bürgerhallenkommission hat sich am 14.01.2014 zum bisher elften Mal getroffen. Hierbei wurde insbesondere bei den letzten Sitzungen, nachdem alle Bürgerhallen von der Kommission in Augenschein genommen wurden, die Gestaltung der Nutzwertanalyse diskutiert. Mit der Nutzwertanalyse soll ermittelt werden, welche „Bürgerhalle“ in Abhängigkeit von Kosten für die Unterhaltung, Größe, Nutzerverhalten und Bedeutung für den Ort erhaltenswert erscheint und von welcher „Halle“ man sich gegebenenfalls trennen kann. Da die verwendeten Zahlen transparent und nachvollziehbar sind, soll ein möglichst objektives Ergebnis erzielt werden. Um dies aussagekräftig darstellen zu können, kommt die Kommission zu dem Ergebnis, dass aufgrund der Heterogenität der betrachteten Hallen eine Unterscheidung in drei Kategorien sinnvoll erscheint: Die Kategorie A beinhaltet solche Hallen, welche nur Raum für Veranstaltungen bereithalten. Hierunter fallen die Stadthalle, die Bürgerhallen Bourheim, Broich, Merzenhausen, Kirchberg, sowie die Schützenhalle Barmen und das Mehrzweckgebäude „Kapelle“ Altenburg. In Kategorie B befinden sich Hallen mit „Mischnutzungen“, d.h. hier gibt es mindestens einen Raum für Veranstaltungen und zusätzlich noch einen oder mehrere Räume die an Vereine vermietet werden können. Hierunter fallen die Bürgerhallen Güsten und Koslar, sowie das Dorfgemeinschaftshaus in Stetternich und das Mehrzweckgebäude Lich-Steinstraß. Kategorie C beinhaltet schließlich nur Hallen, die Räumlichkeiten für Vereine vorhalten und keine Veranstaltungsräume besitzen. Hierunter sind zu nennen: die „Alte Schule Barmen“, die Mehrzweckgebäude in Kirchberg, Broich, Koslar und Stetternich, sowie die „Alte Schule Pattern“ und das „Portugiesische Zentrum“. Das „Vereinslager“ in Mersch wird einvernehmlich aus der Betrachtung ausgeschlossen, da es sich hier um Container handelt, welche sich nicht mit den übrigen Gebäuden vergleichen lassen. Die fertige Nutzwertanalyse wird die obenstehende Unterteilung berücksichtigen. Zur Berechnung der Nutzwertanalyse wird ein Rangsystem verwendet, welche alle Gebäude innerhalb jeder Bewertungskategorie in eine Rangfolge bringt, so dass das Gebäude, das am besten in einer Kategorie abschneidet, dort den ersten Rang belegt. Durch Summierung aller Ränge der sechs Bewertungskategorien ergibt sich so eine Gesamtrangfolge. Die Halle mit dem niedrigsten berechneten Wert hat den höchsten „Nutzwert“. Bei der Gewichtung der Bewertungskategorien wird auf Wunsch der Fraktionen darauf geachtet, dass die „harten“ monetären Faktoren im Verhältnis drei zu eins zu den „weichen“ Faktoren im Ergebnis repräsentiert werden. So wurden die Faktoren „Aufwand ohne Energie je BGF im Durchschn. der letzten drei Jahre“, „Erträge je BGF im Durchschn. der letzten drei Jahre“, „Zu erwartende Investitionskosten in den nächsten fünf Jahren“, „Auslastung“ und „Energieverbrauch (Heizung und Strom) je BGF“ mit je 15 % bewertet und machen damit einen 75 prozentigen Anteil am Gesamtergebnis aus. Die Bewertungskategorie „Bedeutung für die Ortschaft“ wird somit als „weicher“ Faktor mit 25 % gewichtet. Die Ermittlung der „harten“ monetären Faktoren ist für die städtischen Hallen abgeschlossen. Die Kategorie „Bedeutung für die Ortschaft“ setzt sich selbst wiederum aus den Kriterien „Beobachtungszustand der Halle“, „Ausweich- und Ersatzkapazitäten im Ort“, „Überörtliche Bedeutung der Halle“, „Weitere Hallen im Ort“, sowie der „erbrachten Eigenleistungen der ortsansässigen Bürger in der Halle“ zusammen. Derzeit sind die Fraktionen und die Verwaltung damit beauftragt, diese Bewertung durchzuführen. Sobald die abschließenden Zahlen vorliegen, werde diese in einer der nächsten Sitzungen des Planungsausschusses als vollständige Nutzwertanalyse vorgestellt. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): Sitzungsvorlage 20/2014 Seite 2 ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 20/2014 Seite 3