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Beschlussvorlage (Öffentliche Ausschreibung von Abfallentsorgungsleistungen in der Stadt Bedburg zum 01.07.2007)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Öffentliche Ausschreibung von Abfallentsorgungsleistungen in der Stadt Bedburg zum 01.07.2007) Beschlussvorlage (Öffentliche Ausschreibung von Abfallentsorgungsleistungen in der Stadt Bedburg zum 01.07.2007) Beschlussvorlage (Öffentliche Ausschreibung von Abfallentsorgungsleistungen in der Stadt Bedburg zum 01.07.2007)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-810/2007 Sitzungsteil Fachbereich IV Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement 14.02.2007 Bemerkungen: Betreff: Öffentliche Ausschreibung von Abfallentsorgungsleistungen in der Stadt Bedburg zum 01.07.2007 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement beschließt, die Verwaltung mit der Durchführung einer europaweiten Ausschreibung für die Leistungen Einsammeln und Befördern von Restmüll, Bioabfällen, Sperrmüll und Elektro- und Elektronikaltgeräten zu beauftragen, wobei die Vergabe des Auftrages bis zum 31.12.2015 erfolgen soll. Der Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement beschließt weiterhin die grundsätzliche Beibehaltung des derzeitigen Abfallentsorgungssystems (s. Anlage 1) mit folgenden Änderungen bzw. Ergänzungen: Haushaltsgroß- und Kühlgeräte Die Anmeldung der Geräte nebst der Logistik findet beim Entsorgungsunternehmen statt. Sperrgut Die Anmeldung von sperrigen Abfällen ist auch telefonisch möglich. Die Anmeldung und die Logistik finden beim Entsorgungsunternehmen statt. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Zum 01.07.2007 steht die Neuausschreibung des Vertrages über das Sammeln und Transportieren von Abfällen im Gebiet der Stadt Bedburg an. Der Vertrag umfasst folgende Abfallfraktionen bzw. Dienstleistungen: - Restmüll - Bio-Tonne - Grünabfuhr (einschl. Weihnachtsbaumabfuhr) - Elektro- und Elektronikaltgeräte sowie - Sperrgut. Nicht von der anstehenden Ausschreibung erfasst werden folgende Dienstleistungen: - Abfallfraktionen bzw. Altpapier bzw. Einweg-Verkaufsverpackungen aus Pappe/Papier/Karton (Vertrag wurde im vergangenen Jahr ausgeschrieben und läuft bis zum 31.12.2010) Gelbe Tonne bzw. gelber Sack (Ausschreibung und Beauftragung des Entsorgers erfolgt durch die DSD GmbH, Köln) Altglas (Ausschreibung und Beauftragung des Entsorgers erfolgt durch die DSD GmbH, Köln) Schadstoffe (Vertrag wurde im vergangenen Jahr ausgeschrieben und läuft bis zum 31.12.2009). Die Organisation jenes Teiles der städtischen Abfallentsorgung, soweit sie nunmehr zur Ausschreibung ansteht, ist in komprimierter Form der beigefügten Anlage 1 zu entnehmen. Der Anlage 2 sind die entsprechenden Müllmengen nach dem Durchschnitt der vergangenen Jahre sowie die damit verbundenen Kosten für das Sammeln und Transportieren der Abfälle nach aktuellen Preisen und die an den Rhein-Erft-Kreis zu zahlenden Gebühren für dessen Entsorgungsdienstleistungen zu entnehmen. Auf eine Darstellung und Verteilung auf Abfallfraktionen der sonstigen in die Abfallgebührenkalkulation einzustellenden Kosten (z. B. Verwaltungskosten) wurde verzichtet; die bereits aufgeführten Kosten entsprechen rund 93 % der Gesamt-Nettokosten (ohne Berücksichtigung eines Fehlbetrages oder Überschusses) in der Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren. Da der Anlage 2 das Preisgerüst und somit ein Stück weit die Kalkulationsgestaltung des derzeit beauftragten Abfallentsorgungsunternehmens zu entnehmen ist, ist diese Unterlage als nichtöffentlich eingestuft worden. Bis auf die Gestellungspreise für Abfallbehälter sind alle an das Unternehmen zu entrichtenden Beträge auf Tonnagebasis zu errechnen. Seit Inkrafttreten des Elektro- und Elektronikaltgerätegesetz zum 24.03.2005 sind die Städte und Gemeinden nur noch für die Erfassung, Beförderung und Bereitstellung der Geräte zur Abholung durch die Hersteller zuständig, eine Mengenmeldung erfolgt hier nicht. Haushaltsgroß- und Kühlgeräte werden im Rahmen eines Holsystems eingesammelt und transportiert. Die Unternehmerentschädigung erfolgt hier nach Stückzahl. Alle übrigen Geräte werden zu bestimmten Zeiten an entsprechend ausgerüstete Sammelfahrzeuge entgegen genommen. Die Abrechnung mit dem Unternehmer erfolgt hier, da eine Mengenerfassung nicht erfolgt, über Pauschbeträge und auf Stundenbasis. Diese Abrechnungsverfahren haben sich bewährt. Die Verwiegung der einzelnen Abfälle an den Entladestellen mit Ausstellung von entsprechenden Bescheinigungen erfolgt problemlos. Von einer Preisgestaltung, die beispielsweise auf Basis von Einsatzstunden oder gefahrenen Kilometern erfolgt, so wie dies bis vor einigen Jahren noch praktiziert wurde, ist abzuraten, weil die STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Kontrollmöglichkeiten eher gering sind bzw. eine exakte Rechnungsprüfung nur mit hohem Aufwand möglich ist. Grundsätzlich hat sich die in der Anlage 1 dargestellte Organisation der Abfallentsorgung bewährt. Dennoch wird bisweilen der Wunsch geäußert, einige denkbare Änderungen zu diskutieren. Diese denkbaren Änderungen sind – soweit sie der Verwaltung bereits aus den unterschiedlichsten Quellen zur Kenntnis gelangt sind – in der Anlage 3 aufgeführt und erläutert. Eine Entscheidung über eventuell gewünschte Änderungen ist insoweit erforderlich, als es ggf. notwendig ist, die Leistungsbeschreibung für das Ausschreibungsverfahren anzupassen. Soweit zukünftig eine differenziertere Gebührenerhebung gewünscht sein sollte, wird es außerdem erforderlich sein, auch bereits im Rahmen der Preisabfrage für bestimmte Leistungen entsprechend aufgeschlüsselte Angebotspreise einzuholen. Das Vertragsvolumen erfordert eine europaweite Ausschreibung. Festzulegen ist die Laufzeit des Vertrages. Laufzeiten zwischen 5 und 10 Jahren sind als durchaus branchenüblich anzusehen. Es empfiehlt sich, eine Laufzeit bis mindestens zum 31.12.2015 zu wählen. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den ----------------------------------- ----------------------------------- ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister