Daten
Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-810/2007
Sitzungsteil
Fachbereich IV
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Personal, Organisation und
Finanzmanagement
14.02.2007
Bemerkungen:
Betreff:
Öffentliche Ausschreibung von Abfallentsorgungsleistungen in der Stadt Bedburg zum 01.07.2007
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement beschließt, die Verwaltung mit
der Durchführung einer europaweiten Ausschreibung für die Leistungen
Einsammeln und Befördern von Restmüll, Bioabfällen, Sperrmüll und Elektro- und
Elektronikaltgeräten
zu beauftragen, wobei die Vergabe des Auftrages bis zum 31.12.2015 erfolgen soll.
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement beschließt weiterhin die
grundsätzliche Beibehaltung des derzeitigen Abfallentsorgungssystems (s. Anlage 1) mit
folgenden Änderungen bzw. Ergänzungen:
Haushaltsgroß- und Kühlgeräte
Die Anmeldung der Geräte nebst der Logistik findet beim Entsorgungsunternehmen statt.
Sperrgut
Die Anmeldung von sperrigen Abfällen ist auch telefonisch möglich.
Die Anmeldung und die Logistik finden beim Entsorgungsunternehmen statt.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
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Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Zum 01.07.2007 steht die Neuausschreibung des Vertrages über das Sammeln und
Transportieren von Abfällen im Gebiet der Stadt Bedburg an.
Der Vertrag umfasst folgende Abfallfraktionen bzw. Dienstleistungen:
- Restmüll
- Bio-Tonne
- Grünabfuhr (einschl. Weihnachtsbaumabfuhr)
- Elektro- und Elektronikaltgeräte sowie
- Sperrgut.
Nicht von der anstehenden Ausschreibung erfasst werden folgende
Dienstleistungen:
-
Abfallfraktionen bzw.
Altpapier bzw. Einweg-Verkaufsverpackungen aus Pappe/Papier/Karton (Vertrag wurde im
vergangenen Jahr ausgeschrieben und läuft bis zum 31.12.2010)
Gelbe Tonne bzw. gelber Sack (Ausschreibung und Beauftragung des Entsorgers erfolgt
durch die DSD GmbH, Köln)
Altglas (Ausschreibung und Beauftragung des Entsorgers erfolgt durch die DSD GmbH,
Köln)
Schadstoffe (Vertrag wurde im vergangenen Jahr ausgeschrieben und läuft bis zum
31.12.2009).
Die Organisation jenes Teiles der städtischen Abfallentsorgung, soweit sie nunmehr zur
Ausschreibung ansteht, ist in komprimierter Form der beigefügten Anlage 1 zu entnehmen.
Der Anlage 2 sind die entsprechenden Müllmengen nach dem Durchschnitt der vergangenen
Jahre sowie die damit verbundenen Kosten für das Sammeln und Transportieren der Abfälle nach
aktuellen Preisen und die an den Rhein-Erft-Kreis zu zahlenden Gebühren für dessen
Entsorgungsdienstleistungen zu entnehmen.
Auf eine Darstellung und Verteilung auf Abfallfraktionen der sonstigen in die
Abfallgebührenkalkulation einzustellenden Kosten (z. B. Verwaltungskosten) wurde verzichtet; die
bereits aufgeführten Kosten entsprechen rund 93 % der Gesamt-Nettokosten (ohne
Berücksichtigung eines Fehlbetrages oder Überschusses) in der Kalkulation der
Abfallbeseitigungsgebühren.
Da der Anlage 2 das Preisgerüst und somit ein Stück weit die Kalkulationsgestaltung des derzeit
beauftragten Abfallentsorgungsunternehmens zu entnehmen ist, ist diese Unterlage als
nichtöffentlich eingestuft worden.
Bis auf die Gestellungspreise für Abfallbehälter sind alle an das Unternehmen zu entrichtenden
Beträge auf Tonnagebasis zu errechnen.
Seit Inkrafttreten des Elektro- und Elektronikaltgerätegesetz zum 24.03.2005 sind die Städte und
Gemeinden nur noch für die Erfassung, Beförderung und Bereitstellung der Geräte zur Abholung
durch die Hersteller zuständig, eine Mengenmeldung erfolgt hier nicht. Haushaltsgroß- und
Kühlgeräte werden im Rahmen eines Holsystems eingesammelt und transportiert. Die
Unternehmerentschädigung erfolgt hier nach Stückzahl. Alle übrigen Geräte werden zu
bestimmten Zeiten an entsprechend ausgerüstete Sammelfahrzeuge entgegen genommen. Die
Abrechnung mit dem Unternehmer erfolgt hier, da eine Mengenerfassung nicht erfolgt, über
Pauschbeträge und auf Stundenbasis.
Diese Abrechnungsverfahren haben sich bewährt. Die Verwiegung der einzelnen Abfälle an den
Entladestellen mit Ausstellung von entsprechenden Bescheinigungen erfolgt problemlos.
Von einer Preisgestaltung, die beispielsweise auf Basis von Einsatzstunden oder gefahrenen
Kilometern erfolgt, so wie dies bis vor einigen Jahren noch praktiziert wurde, ist abzuraten, weil die
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Sitzungsvorlage
Kontrollmöglichkeiten eher gering sind bzw. eine exakte Rechnungsprüfung nur mit hohem
Aufwand möglich ist.
Grundsätzlich hat sich die in der Anlage 1 dargestellte Organisation der Abfallentsorgung bewährt.
Dennoch wird bisweilen der Wunsch geäußert, einige denkbare Änderungen zu diskutieren.
Diese denkbaren Änderungen sind – soweit sie der Verwaltung bereits aus den
unterschiedlichsten Quellen zur Kenntnis gelangt sind – in der Anlage 3 aufgeführt und erläutert.
Eine Entscheidung über eventuell gewünschte Änderungen ist insoweit erforderlich, als es ggf.
notwendig ist, die Leistungsbeschreibung für das Ausschreibungsverfahren anzupassen. Soweit
zukünftig eine differenziertere Gebührenerhebung gewünscht sein sollte, wird es außerdem
erforderlich sein, auch bereits im Rahmen der Preisabfrage für bestimmte Leistungen
entsprechend aufgeschlüsselte Angebotspreise einzuholen.
Das Vertragsvolumen erfordert eine europaweite Ausschreibung.
Festzulegen ist die Laufzeit des Vertrages. Laufzeiten zwischen 5 und 10 Jahren sind als durchaus
branchenüblich anzusehen. Es empfiehlt sich, eine Laufzeit bis mindestens zum 31.12.2015 zu
wählen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den
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----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister