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Beschlussvorlage (Kindergartensituation der Stadt Bedburg a) halbjährliche Auswertung b) aktueller Sachstand `Sparkonzept Erzbistum´)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
27 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Kindergartensituation der Stadt Bedburg
a) halbjährliche Auswertung
b) aktueller Sachstand `Sparkonzept Erzbistum´) Beschlussvorlage (Kindergartensituation der Stadt Bedburg
a) halbjährliche Auswertung
b) aktueller Sachstand `Sparkonzept Erzbistum´) Beschlussvorlage (Kindergartensituation der Stadt Bedburg
a) halbjährliche Auswertung
b) aktueller Sachstand `Sparkonzept Erzbistum´) Beschlussvorlage (Kindergartensituation der Stadt Bedburg
a) halbjährliche Auswertung
b) aktueller Sachstand `Sparkonzept Erzbistum´)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-801/2007 Sitzungsteil Fachbereich II Öffentlich Az.: 51 12 10 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales Bemerkungen: 13.02.2007 Betreff: Kindergartensituation der Stadt Bedburg a) halbjährliche Auswertung b) aktueller Sachstand `Sparkonzept Erzbistum´ Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung entsprechend zu verfahren. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: a) Halbjährliche Auswertung Die seitens des seinerzeitigen Ausschusses für Jugend und Soziales gewünschte halbjährliche Auswertung - erstellt auf der Basis der seitens der KDVZ übermittelten Daten - ist dieser Vorlage in der bisherigen Form als Anlage 1 beigefügt und kann bei Bedarf verwaltungsseitig näher erläutert werden. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass im Vergleich zur vorherigen Auswertung durch geringfügige Wegzüge von Kindern im relevanten Alter die Bedarfsdeckungsquote - 95 % der Anspruchskinder zu Beginn eines Kindergartenjahres und 45 % der hereinwachsenden Kinder mit Anspruch - geringfügig von 105,7 % auf 106 % steigt; absolut entspricht dies 750 Kindern (zuvor 752 Kinder) bei 45 freien Plätzen. Für das Kindergartenjahr 2008/ 2009 beträgt die Bedarfsdeckungsquote nach den derzeit vorliegenden Daten 113,6 % bzw. absolut 95 freien Plätzen. Ausblickend auf das Kindergartenjahr 2009/ 2010 - die Geburtenzahlen wurden für den Zeitraum Januar bis Juli 2007 fiktiv hochgerechnet - ist eine auf 122,9 % steigende Bedarfsdeckungsquote kalkuliert; dies entspräche 148 freien Plätzen bzw. rd. sechs Regelgruppen bezogen auf das gesamte Stadtgebiet. Die Verteilung auf die einzelnen Ortsteile ist der Anlage 2 zu entnehmen. Eine Berücksichtigung des Sparkonzeptes der kath. Kirche ist in den obigen Berechnungen nicht erfolgt; diesbezüglich wird auf die Ausführungen zu b) verwiesen. b) Aktueller Sachstand `Sparkonzept Erzbistum´ Wenngleich die Kinderzahlen durch Zu-/ Wegzüge im letzten Auswertungszeitraum insgesamt betrachtet geringfügig gestiegen sind, bleibt im Ergebnis doch festzuhalten, dass die Anzahl der Kinder dauerhaft rückläufig ist. In diesem Zusammenhang verweist die Verwaltung auf den Kindergartenbedarfsplan des Rhein-Erft-Kreises für den Zeitraum 2005 - 2008, der einen Abbau von bis zu 125 Plätzen im gesamten Stadtgebiet vorsieht. Die Verwaltung hat daher dem Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales in seiner Sitzung am 19.09.2006 `dringend angeraten´, die Sparpläne des Erzbistums Köln zum Anlass zu nehmen, eine Neukonzeption der Kindergartenlandschaft zu erarbeiten, die auch unter Berücksichtigung fiskalischer Gesichtspunkte - bedingt durch die Konsolidierungsmaßnahmen der Landesregierung und eine geänderte Rechtslage wird durch eine beschlossene Nichtanpassung der Elternbeiträge der städtische Haushalt mit jährlich rd. 170 T€ zusätzlich belastet - die Aufrechterhaltung einer bedarfsgerechten Versorgung mit Kindergartenplätzen bezogen auf das gesamte Stadtgebiet zum Ziel hat. Im Ergebnis der Beratungen hat der Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 24.10.2006 - einstimmig - nachfolgenden Empfehlungsbeschluss an den Jugendhilfeausschuss gefasst: a) Trägerwechsel und Fortführung der zweigruppigen Einrichtung St. Peter zum 01.08.2008 unter der Trägerschaft eines `kath. eingebundenen Trägers´ b) Schließung einer Regelgruppe in eine kleine altersgemischte Gruppe in der Einrichtung St. Martinus, Kaster c) Umwandlung einer Regelgruppe in eine kleine altersgemischte Gruppe in der Einrichtung St. Martinus, Kaster Darüber hinaus empfiehlt der Rat nur die bedarfsabhängige (auf Basis der Ist-Zahlen) Schließung einer regelgruppe in St. Georg zum 31.07.2007 bzw. 31.07.2008 sowie die bedarfsabhängige (auf Basis der Ist-Zahlen) Fortführung der verbleibenden Regelgruppe in St. Georg. STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Basierend auf diesem Empfehlungsbeschluss hat der Jugendhilfeausschuss des Rhein-ErftKreises in seiner Sitzung am 08.11.2006 die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage des vorgelegten Konzeptes Verhandlungen mit der Stadt Bedburg und den Trägern der Tageseinrichtungen für Kinder zu führen mit dem Ziel, das Konzept bis zum Jahr 2008 umzusetzen. Ziel ist es, eine bedarfsgerechte Versorgung mit Kindergartenplätzen in Bedburg für die kommenden Jahre herzustellen und die Mittelvergabe entsprechend anpassen zu können. Hierzu soll die Stadt Bedburg miteinbezogen werden und das Jugendamt mit allen Trägern im Stadtgebiet Gespräche führen. Wie der Verwaltung nunmehr mit Schreiben des Pfarrverbands Bedburg-Land vom 31.01.2007 mitgeteilt, ist zwischenzeitlich das Sparkonzept des Erbistums - auf dem die oben aufgeführten Beschlussfassungen basieren - abgeändert worden. Das Schreiben ist dieser Vorlage als Anlage 3 beigefügt. Aufgrund der Kurzfristigkeit der seitens des Pfarrverbands mitgeteilten Änderungen bittet die Verwaltung um Verständnis, dass wegen nicht unerheblichen Erörterungsbedarfs mit Herrn Pfarrer Oster bis zur Sitzung - drei Arbeitstage bis zur Sitzungszustellung - kein, auf die jetzigen Änderungen abgestimmtes, Konzept vorgelegt werden kann. So beabsichigt beispielsweise der Pfarrverband Bedburg-Land - wenngleich ausweislich des bisherigen Sparkonzepts die Änderungen erst zum 01.08.2008 umgesetzt werden sollten - bereits ab dem 01.08.2007 die im Schreiben aufgezeigten Änderungen umzusetzen; auch sind im Schreiben weder Aussagen zur `angedachten langfristigen Vertragsdauer´ noch zu der im Ausschuss, wie auch im Rat seitens Herrn Pfarrer Oster und der Leitung der Einrichtung St. Georg vorgetragenen und auch seitens der Poltik begrüßten - Kooperation mit dem Kindergarten Waldwichtel e. V. getroffen. Die `pachtzinsfreie Zurverfügungstellung des Kindergartens St. Georg, einschließlich Grund und Boden´ wird verwaltungsseitig begrüßt; bevor jedoch auf dieser Basis Gespräche bzw. Verhandlungen aufgenommen werden, sollte aus Sicht der Verwaltung zu diesem Punkt eine verbindliche Zusage des Erzbistums vorliegen. Ungeachtet des aus oben ausgeführten Gründen zwingend erforderlichen Erörterungsbedarfs mit Herrn Pfarrer Oster, stellt die Verwaltung nachfolgend - synopsenhaft - die Sparkonzepte des Erzbistums vor: Kirchtroisdorf Kirchherten Kaster Kaster Königshoven neuer Träger neuer Träger St. Matthias St. Martin St. Georg St. Martinus St. Peter für Peter für Georg status quo 2006/2007 städtische Gruppen Förderung 1 1 2 0 2 0 4 0,5 2 0 11 1,5 Sparkonzept alt 2008/2009 städtische Gruppen Förderung 1 1 0 2 0 0 1 3 0 0 2 2 (2) (2) 8 (10) 4 (6) Sparkonzept neu 2007/2008 städtische Gruppen Förderung 1 1 0 2 0 0 4 4* 0 2 (2) (2) 9 (11) 5 (7) *) davon eine Gruppe ab 01.08.2007 als kleine altersgemischte Gruppe bei Übernahme sämtlicher Mehrkosten durch die Stadt; ab 01.08.2008 Schließung einer Regelgruppe Die Verwaltung schlägt daher - in Anlehnung an die Beschlussfassung im Rat der Stadt Bedburg am 24.10.2006 - vor, kurzfristig Gespräche mit dem Pfarrverband Bedburg-Land, Herrn Pfarrer Oster, zu führen und dem Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales auf Basis der STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage tatsächlichen Anmeldezahlen in den Kindertageseinrichtungen - diesbezüglich wurde das Jugendamt des Rhein-Erft-Kreises gebeten, die konkreten Belegungszahlen jeder Einrichtung unter Angabe des Alters und der Wohnung der Kinder zusammenzustellen - eine Konzeption zu unterbreiten. Eine zeitliche Verschiebung einer für die Kindergartenentwicklung im Stadtgebiet Bedburg entscheidenen Beschlussfassung ist aus Sicht der Verwaltung auch insofern angeraten, als dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten Informationen der angekündigten `revolutionären´ Änderung des Gesetzes über die Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) vorliegen. So sollen beispielsweise die Finanzierungsmodalitäten der Einrichtungen vollständig geändert werden. Angedacht ist ebenso die Umstrukturierung der Gruppenformen; so soll die Anzahl der Kinder einer Regelgruppe, die bislang aus 25 Kindern besteht, auf 20 verringert werden. Um der verringerten Anzahl zu betreuender Kinder gerecht zu werden, ist eine Reduzierung der Fachkraft/Ergänzungskraftstunden angedacht; auch wäre vorstellbar, das `Einstiegsalter´ der Kinder auf zwei Jahre herabzusetzen. Die Verwaltung hofft, dass kurzfristig ein Referentenentwurf vorgelegt wird. Abschließend weist die Verwaltung rein informativ darauf hin, dass die kath. Kirchengemeinde St. Willibrord mit Schreiben vom 10.11.2006 - Posteingang - einen Antrag auf Umwandlung der zum 31.07.2007 in die offene Ganztagsgrundschule übergehenden Hortgruppe in eine Regelgruppe beantragt hat; das Schreiben ist dieser Vorlage in Anlage 4 beigefügt. Wenngleich in Anbetracht der zuvor dargestellten Kindergartenbedarfsplanung unter rein fiskalischen Gesichtspunkten verwaltungsseitig eine Umwandlung nicht angeraten werden kann, könnte sich - sofern die Änderungen im GTK eine entsprechende Möglichkeit einräumen - hingegen aus der politischen Schwerpunktsetzung insofern ein Handlungsbedarf ergeben, als dass für den einzigen `sozialen Brennpunkt´ im Stadtgebiet Bedburg - Offenbachstraße/ Brucknerstraße - spezielle Angebote für Kleinkindergruppen/ unter Dreijährige dort vorgehalten werden. Auch dieser Ansatz sollte aus Sicht der Verwaltung `ergebnisoffen´ in das zu erstellende Gesamtkonzept eingearbeitet werden. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 08.07.2009 ----------------------------------Gömpel ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeister