Daten
Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-798/2007
Sitzungsteil
Fachbereich IV
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
Bemerkungen:
06.02.2007
Betreff:
Aufhebung der Sperre im § 8 der Haushaltssatzung des Haushaltsjahres 2007 bezüglich des
Haushaltsansatzes für den Grunderwerb eines Verwaltungsgebäudes in Höhe von 2.700.000 Euro
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg hebt die im § 8 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007
erteilte Sperre des Haushaltsansatzes im Produkt 110.111.130, Auftragssachkonto
7821000.M11133100 für den Grunderwerb eines Verwaltungsgeäudes in Höhe von 2.700.000 €
unter der Bedingung auf, dass im nicht-öffentlichen Teil dieser Sitzung der Erwerb eines
Verwaltungsgebäudes beschlossen wird.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg beschloss in der Sitzung am 19.12.2006, dass der Haushaltsansatz im
Produkt 110.111.310, Auftragssachkonto 7821000.M11133100 für den Grunderwerb eines
Verwaltungsgebäudes in Höhe von 2.700.000 € bis zur Entscheidung gesperrt wird. Dies wurde
den gesetzlichen Bestimmungen entstprechend in § 8 der Haushaltssatzung festgeschrieben.
Die Beschlussfassung über den Grunderwerb steht nunmehr im nicht-öffentlichen Teil dieser
Sitzung auf der Tagesordnung.
Die Aufhebung der Sperre ist aber im öffentlichen Sitzungsteil zu beschließen.
Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen, die Aufhebung der Sperre mit der Bedingung zu
beschließen, dass im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung der Beschluss über den Ewerb des
Verwaltungsgebäudes auch tatsächlich gefasst wird.
Sollte der Beschluss über den Erwerb nicht gefasst werden, bleibt der Haushaltsansatz gesperrt.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den
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----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister