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Beschlussvorlage (Aufhebung der Sperre im § 8 der Haushaltssatzung des Haushaltsjahres 2007 bezüglich des Haushaltsansatzes für den Grunderwerb eines Verwaltungsgebäudes in Höhe von 2.700.000 Euro)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Aufhebung der Sperre im § 8 der Haushaltssatzung des Haushaltsjahres 2007 bezüglich des Haushaltsansatzes für den Grunderwerb eines Verwaltungsgebäudes in Höhe von 2.700.000 Euro) Beschlussvorlage (Aufhebung der Sperre im § 8 der Haushaltssatzung des Haushaltsjahres 2007 bezüglich des Haushaltsansatzes für den Grunderwerb eines Verwaltungsgebäudes in Höhe von 2.700.000 Euro)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-798/2007 Sitzungsteil Fachbereich IV Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg Bemerkungen: 06.02.2007 Betreff: Aufhebung der Sperre im § 8 der Haushaltssatzung des Haushaltsjahres 2007 bezüglich des Haushaltsansatzes für den Grunderwerb eines Verwaltungsgebäudes in Höhe von 2.700.000 Euro Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg hebt die im § 8 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007 erteilte Sperre des Haushaltsansatzes im Produkt 110.111.130, Auftragssachkonto 7821000.M11133100 für den Grunderwerb eines Verwaltungsgeäudes in Höhe von 2.700.000 € unter der Bedingung auf, dass im nicht-öffentlichen Teil dieser Sitzung der Erwerb eines Verwaltungsgebäudes beschlossen wird. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg beschloss in der Sitzung am 19.12.2006, dass der Haushaltsansatz im Produkt 110.111.310, Auftragssachkonto 7821000.M11133100 für den Grunderwerb eines Verwaltungsgebäudes in Höhe von 2.700.000 € bis zur Entscheidung gesperrt wird. Dies wurde den gesetzlichen Bestimmungen entstprechend in § 8 der Haushaltssatzung festgeschrieben. Die Beschlussfassung über den Grunderwerb steht nunmehr im nicht-öffentlichen Teil dieser Sitzung auf der Tagesordnung. Die Aufhebung der Sperre ist aber im öffentlichen Sitzungsteil zu beschließen. Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen, die Aufhebung der Sperre mit der Bedingung zu beschließen, dass im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung der Beschluss über den Ewerb des Verwaltungsgebäudes auch tatsächlich gefasst wird. Sollte der Beschluss über den Erwerb nicht gefasst werden, bleibt der Haushaltsansatz gesperrt. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den ----------------------------------- ----------------------------------- ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister