Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bauantrag zum Neubau einer PKW-Garage im Außenbereich von Bedburg Oppendorf, Zur Gaulshütte 33, Grundstück Gemarkung Pütz, Flur 24, Flurstück 18 und 35 hier: Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 des Baugesetzbuches)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bauantrag zum Neubau einer PKW-Garage im Außenbereich von Bedburg Oppendorf, Zur Gaulshütte 33, Grundstück Gemarkung Pütz, Flur 24, Flurstück 18 und 35
hier: Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 des Baugesetzbuches) Beschlussvorlage (Bauantrag zum Neubau einer PKW-Garage im Außenbereich von Bedburg Oppendorf, Zur Gaulshütte 33, Grundstück Gemarkung Pütz, Flur 24, Flurstück 18 und 35
hier: Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 des Baugesetzbuches) Beschlussvorlage (Bauantrag zum Neubau einer PKW-Garage im Außenbereich von Bedburg Oppendorf, Zur Gaulshütte 33, Grundstück Gemarkung Pütz, Flur 24, Flurstück 18 und 35
hier: Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 des Baugesetzbuches)

öffnen download melden Dateigröße: 15 kB

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-787/2006 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 09.01.2007 Betreff: Bauantrag zum Neubau einer PKW-Garage im Außenbereich von Bedburg Oppendorf, Zur Gaulshütte 33, Grundstück Gemarkung Pütz, Flur 24, Flurstück 18 und 35 hier: Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 des Baugesetzbuches Beschlussvorschlag: Der Aussschuss für Struktur- und Stadtentwicklung beschließt das Einvernehmen gem. § 36 Baugesetzbuch zum voliegenden Bauantrag zum Neubau einer PKW-Doppelgarage als privilegiertes Vorhaben im Sinne von § 35 Abs. 2 des Baugesetzbuches im Außenbereich von Beburg Oppendorf zu erteilen; unabhängig von der Entscheidung der Unteren Landschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreises hinsichtlich des Landschaftsplanes. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Mit Schreiben vom 18.10.2006 wird beim Landrat des Rhein-Erft-Kreises , Bauordnungsamt, ein Bauantrag zum Neubau einer PKW-Garage gestellt. Mit Verfügung vom 30.10.2006 bittet der Landrat des Rhein-Erft-Kreises nunmehr um Stellungsnahme zum Bauantrag. Das Grundstück liegt im Außenbereich gem. § 35 des Baugesetzbuches. Im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 2 können sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Gem. § 35 Abs. 4 ist eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange nicht zu erwarten. Der Flächennutzungsplan weist für diesen Bereich zwar Fläche für die Landwirtschaft aus, die landwirtschaftliche Nutzung ist in den letzten Jahren jedoch aufgegeben worden. Aber dennoch kann das Vorhaben als außenbereichsverträglich i. S. 35 Abs. 3 Satz 3 +5 eingeordnet werden, auch im Hinblick auf den Landschaftsplan 2, der für diesen Bereich die Festsetzung eines geschützten Landschaftsbestandteiles trifft. Es handelt sich lediglich um eine Nebenanlage zum bestehenden und bereits genehmigten Wohngebäude, die durch ihre Größe ( 5,88 m x 6,13 m ) nicht zu einem wesentlich höheren Versiegelungsgrad führt. Außerdem fügt sich das Vorhaben ins Landschaftsbild ein, sodass es nicht zu wesentlichen Störungen des Orts- und Landschaftsbildes kommt und dieses nicht verunstaltet wird. Die ausreichende Erschließung im Sinne vom § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch ist über die Straße „Zur Gaulshütte“ gesichert. Die Verwaltung schlägt daher vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. Anlagen: Übersichtsplan, Lageplan Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den ----------------------------------- ----------------------------------- ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3