Daten
Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-717/2006 1.
Ergänzung
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bemerkungen:
Rat der Stadt Bedburg
24.10.2006
Original
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
09.01.2007
1. Ergänzung
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 9/Bedburg, 6. Änderung
-Gebiet Lindenstraße / Anbindung Schlossparkplatz ehem. Toom-Markt Bedburga) Beratung und Beschließung über die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlichere Belange und Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1
und § 2 Abs. 2 des Baugesetzbuches sowie der Beteiligung der Bürger gem. § 3 Abs. 1
des Baugesetzbuches eingegangenen Stellungnahmen
b) Beschluss zur öffentlichen Auslegung der Planung gem. § 3 Abs. 2 ,§ 4 Abs. 2 und 4 a
Abs. 2 des Baugesetzbuches
Beschlussvorschlag:
Zua)
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt, über die während des
Beteiligungsverfahrens der Bürger gem. § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden abgegebenen
Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und über die Stellungnahmen gem. Anlage
einzeln zu beschließen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Zu b)
Ferner beschließt der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung unter Berücksichtigung der
Änderungen und Ergänzungen gem. a) des Beschlussvorschlages den Plan nebst Begründung
und Umweltbericht auf die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 4a des
Baugesetzbuches, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I
S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. September 2006 (BGBl. I S. 2098)
öffentlich auszulegen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 24.10.2006 gemäß § 2 Abs. 1 des
Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I
S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818), den
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 9/Bedburg, 6. Änderung, für den Bereich Ecke
Lindenstraße / Anbindung Schlossparkplatz gefasst.
Wesentliches Planungsziel des Bebauungsplanes Nr. 9/Bedburg, 6. Änderung ist die
Änderung der Gebietsausweisung Kerngebiet (MK) in teilweise Flächen für den
Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Rathaus.
Hierdurch soll die Zentralisierung der beiden Rathäuser in Kaster und Bedburg (FriedrichWilhelm-Straße) gemäß Beschluss des Rates der Stadt Bedburg ermöglicht werden.
Nach Erstellung der Entwurfsbegründung nebst Planzeichnung sowie des Umweltberichtes gem. §
2a Baugesetzbuch hat die Verwaltung unmittelbar das Bauleitplanverfahren eingeleitet.
Der Aufstellungsbeschluss des Rates der Stadt Bedburg vom 24.10.2006 wurde gem. § 2 Abs. 1
des Baugesetzbuches am 28.11.2006 im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises öffentlich bekannt
gemacht.
Gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über
die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende
Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen,
und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist
Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Im Rahmen der Bekanntmachung am 28.11.2006 wurden den Bürgern die Möglichkeit zur
Äußerung und Erörterung vom 01.12.2006 bis zum 05.01.2006 gegeben.
Mit Schreiben vom 28.11.2006 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sowie die Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch um Äußerung
auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung
nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch zum Plan nebst Begründung bis zum 05.01.2007
gebeten.
Zum Zeitpunkt der Zustellung läuft die Frist für das Beteiligungsverfahren noch – es ist
jedoch zum Sitzungstermin abgeschlossen.
Die bis dato vorgetragenen Stellungnahmen seitens der Bürger und der Träger öffentlicher
Belange sind in der Anlage zu a) nebst Abwägungs- und Beschlussvorschlag aufgeführt.
Stellungnahmen mit grundsätzlich negativer Tendenz sind bis zum jetzigen Zeitpunkt sowohl seitens der Bürger als auch von Seiten der Träger öffentlicher Belange - nicht
vorgetragen worden
Sollten bis zur Sitzung noch weitere Stellungnahmen vorgetragen werden, so werden
diese in das Bürger- und Ratsinformationssystem SD-Office eingepflegt und zu den
Vorbesprechungen entsprechend nebst Abwägungs- und Beschlussvorschlag gereicht.
Die Verwaltung schlägt daher vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
STADT BEDBURG
Seite: 4
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den
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----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister