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Kommune
Bedburg
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09.07.09, 02:28
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WP7-717/2006 1. Ergänzung
Anlage zur Vorlage WP7-717/2006 1. Ergänzung
Anlage zu a) des Beschlussvorschlages „Abwägungsliste“ Bebauungsplan Nr. 9/Bedburg, 6. Änderung
Lfd. Schreiben von, vom
Nr.
1
2.
3.
Infracor Marl, Schreiben
vom 05.12.2006
Stellungnahme
Abwägungsvorschlag
An den im Betreff näher bezeichneten
Entfällt.
Stellen verlaufen keine von uns
betreuten Fernleitungen.
Wehrbereichsverwaltung Unter Bezugnahme auf Ihr o.g. Entfällt.
Schreiben teile ich Ihnen mit, dass unter
West, Düsseldorf,
Berücksichtigung
der
von
mir
Schreiben vom
wahrzunehmenden
Belange
–
07.12.2006
meinerseits
grundsätzlich
keine
Bedenken gegen die Realisierung der
o.a. Planung bestehen.
Nach Prüfung unserer Unterlagen teilen
RWE Rhein-Ruhr
wir Ihnen mit, dass wir grundsätzlich
Netzservice, Bergheim,
keine Bedenken erheben.
Schreiben vom
06.12.2006
Zur
Information
über
unseren Es handelt sich bei der Planung um eine
Leitungsbestand in obig genanntem Änderung der Gebietsausweisung im
Bereich fügen wir in Anlage zu diesem Bestand eines vorhandenen Gebäudes.
Schreiben Auszüge aus unseren Änderungen außerhalb des Gebäudes
Bestandsplanunterlagen bei. Durch das sowie insbesondere der Verkehrsflächen
Plangebiet
werden
unsere sind nicht vorgesehen.
Versorgungsleitungen z.T. berührt. Wie
bitten Sie bei der weiteren Planungen
die Lage unserer Leitungen zu Die übersandten Bestandsplanunterlagen
berücksichtigen,
um
Kosten
für werden dennoch als Anlage im Rahmen
Trassenanpassungen zu vermeiden. eines Hinweises zum Bebauungsplan
Bei Nutzungsänderung der Flächen, wie genommen, um dem Anliegen der RWE
z.B. Entwidmung von öffentlichen Rhein-Ruhr Netzservice Rechung zu
Grundstücksflächen werden bei einem tragen.
Verkauf vereinbarungsgemäß dingliche
Sicherungen unserer Leitungstrassen
und Anlagenstandorte notwendig.
Bei Leistungserhöhungen ist u.U. die
Beschluss: Der Ausschuss für
Struktur und Stadtentwicklung
beschließt........
.... die Mitteilung
Kenntnis zu nehmen.
zur
.... die Mitteilung
Kenntnis zu nehmen.
zur
.... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen und
die
Bestandsplanunterlagen
sowie die vorgetragenen
Anregungen im Rahmen
eines
Hinweises
zum
Bebauungsplan unter Ziff.
5.5
der
Begründung
aufzunehmen.
WP7-717/2006 1. Ergänzung
Anlage zur Vorlage WP7-717/2006 1. Ergänzung
Anpassung unserer netze erforderlich.
Hier
sollte
frühestmöglich
eine
Absprache mit uns stattfinden , um
notwendige
Anpassungsmaßnahmen
(wie z.B. zusätzliche Ortsnetzstationen)
zu planen und erforderliche Flächen zu
berücksichtigen.
Sollte durch Art und Umfang der
Bebauung ein erhöhter Leitungsbedarf
an
Energie
oder
auch
an
Löschwasserressourcen zu erwarten
sein, bitten wir Sie uns rechtzeitig mit
einzubinden, damit wir bei der
Netzauslegung
den
Bedarf
entsprechend berücksichtigen können.
Unter Umständen wäre auch der Raum
für einen Ortsnetzstation mit in die
Vorplanung einzubeziehen.
Wir bitten Sie bei der Planung von
Bepflanzungszonen darauf zu achten,
dass
unsere
Versorgungsleitungstrassen frei von
Baum und Strauchwerk bleiben. Bei
nicht auszuschließenden Näherungen
an
Bepflanzungen
an
unserer
Versorgungsleitungen bitten wir Sie die
DGVW
Richtlinie
GW
125
„
Bepflanzungen
im
Bereich
unterirdischer Versorgungsanlagen“ zur
berücksichtigen. Darüber hinaus sind
notwendig Schutzmaßnahmen mit uns
abzustimmen.
Veränderungen
an
unseren Versorgungsnetzen sind in
dem betroffenen Bereich zur Zeit nicht
geplant.
WP7-717/2006 1. Ergänzung
4.
5.
6.
7.
Anlage zur Vorlage WP7-717/2006 1. Ergänzung
IHK Köln, Schreiben vom Wir teilen mit, dass von Seiten der
11.12.2006
Industrie- und Handelskammer zu Köln
keine Anregungen bezüglich der
Aufstellung
des
Bebauungsplanes
bestehen.
PLEDOC, Essen,
Wir danken für die Benachrichtigung
Schreiben vom
und teilen Ihnen mit, dass die
11.12.2006
Maßnahme die Versorgungsanlagen
der von uns betreuten Eigentümer bzw.
Betreiber nicht berühren. Sollte der
Geltungsbereich bzw. das Projekt
erweitert oder verlagert werden oder
sollte
der
Arbeitsraum
die
Projektgrenzen
wesentlich
überschreiten, so bitten wir, uns am
weiteren Verfahren zu beteiligen.
Landesbetrieb
Gegen die Bauleitplanung bestehen
Straßenbau NRW,
seitens der Straßenbauverwaltung
Euskirchen, Schreiben
keine Bedenken.
vom 08.12.2006
Geologischer Dienst
Folgender Hinweis zur Seismologie
NRW, Krefeld, Schreiben betrifft das Planvorhaben:
vom 12.12.2006
o Bitte nehmen Sie den Hinweis
im Kapitel textliche
Festsetzungen auf, dass sich die
Stadt Bedburg in der
Erdbebenzone 2 befindet.
o Nach § 9 Abs. 5 Baugesetzbuch
sollen im Bebauungsplan
gekennzeichnet werden,
Flächen bei deren Bebauung
besondere bauliche
Vorkehrungen gegen äußere
Einwirkungen oder bei denen
besondere bauliche
Entfällt
.... die Mitteilung
Kenntnis zu nehmen.
zur
Entfällt..
.... die Mitteilung
Kenntnis zu nehmen.
zur
Entfällt.
.... die Mitteilung
Kenntnis zu nehmen.
zur
Den
Anregungen
wird
vollinhaltlich
entsprochen – sie haben jedoch aufgrund
der Planung in einem bestehende
Gebäude derzeit nachrichtlichen Charakter
.
.... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen und
den
Anregungen
zu
entsprechen.
Im Abschnitt textliche Festsetzungen wird
ein Hinweis auf die Erdbebenzone 2
aufgenommen.
Ferner wird gem. § 9 Abs. 5
Baugesetzbuch
eine
entsprechende
Kennzeichnung
des
Plangebiets
vorgenommen.
WP7-717/2006 1. Ergänzung
Anlage zur Vorlage WP7-717/2006 1. Ergänzung
Sicherungsmaßnahmen gegen
Naturgewalten erforderlich sind.
8.
RWE Westfalen Weser
Ems Netzservice,
Schreiben vom
08.12.2006
9.
Bezirksregierung
Düsseldorf, Schreiben
vom 14.12.2006
Weitere Anregungen liegen nicht vor.
Im Planbereich der Maßnahme
verlaufen keine RWE
Hochspannungsleitungen. Planungen
von Hochspannungsleitungen liegen
aus heutiger Sicht nicht vor.
Die
Auswertung
der
meinem
Kampfmitteldienst
zur
Verfügung
stehenden Luftbildern ergibt im Umfeld
Hinweise auf das Vorhandensein von
Bombenblindgängern/Kampfmitteln. Da
sich jedoch im unmittelbaren Bereich
keine Hinweise auf das Vorhandensein
von Kampfmitteln ergeben, bestehen
aus
Sicht
des
Kampfmittelbeseitigungsdienstes keine
Bedenken gegen die Durchführung der
in rede stehenden Maßnahme. Eine
Garantie der Freiheit von Kampfmitteln
kann gleichwohl nicht
gewähret
werden.
Daher
sind
bei
Kampfmittelfunden
während
der
Erd/Bauarbeiten die Arbeiten sofort
einzustellen und die nächstgelegene
Polizeidienststelle
oder
der
Kampfmittelbeseitigungsdienst
zu
verständigen.
Sollten in dem in Rede stehenden
Bereich Erdarbeiten mit erheblicher
mechanischer
Belastung
(z.B.
Rammarbeiten,
Pfahlgründungen,
Verbauarbeiten
oder
vergleichbare
Entfällt
.... die Mitteilung
Kenntnis zu nehmen.
Ergänzend
wird
nochmals
darauf
hingewiesen, dass es sich um eine
Änderung der Gebietsausweisung in einem
vorh. Gebäudebestand handelt.
.... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen und
den
Anregungen
zu
entsprechen.
Im Bebauungsplan wird ein Hinweis auf
das Verhalten bei Kampfmittelfunden
aufgenommen.
Das Merkblatt für Erdarbeiten mit
erheblicher mechanischer Belastung wird
zur
WP7-717/2006 1. Ergänzung
10
Amt für Agrarordnung
Euskirchen, Schreiben
vom 08.12.2006
11. Erftverband, Schreiben
vom 20.12.2006
Anlage zur Vorlage WP7-717/2006 1. Ergänzung
Arbeiten) durchgeführt werden, so wird
eine
Tiefensondierung
empfohlen.
Zwecks
Abstimmung
der
Vorgehensweise wird dann um Rückruf
gebeten.
Gegen die Planung sind aus Sicht der
von mir wahrzunehmenden öffentlichen
Belange der allgemeinen Landeskultur
und
der
Landentwicklung
keine
Anregungen vorzubringen. Planungen
bzw. Maßnahmen des Amtes für
Agrarordnung
sind
in
dem
Planungsbereich nicht vorgesehen.
Zu
dem
Vorhaben
nimmt
der
Erftverband wie folgt Stellung:
Die Grundwasseroberfläche ist im
Bereich des Plangebietes durch den
Braunkohlentagebau abgesenkt. Vor
Beginn der Sümpfungsmaßnahmen
wurden flurnahe Grundwasserstände
gemessen.
Der
Schutz
des
Grundwassers muss auch bei der
eventuell geplanten Versickerung des
Niederschlagswassers
sichergestellt
werden.
Die Versickerung des
Niederschlagswassers sollte nur über
belebte
Bodenschichten
erfolgen.
Schluckbrunnen sind grundsätzlich zu
vermeiden.
Wie sie in dem Lageplan erkennen
können, befindet sich die Erft in
unmittelbarer Nähe zum Plangebiet ,
daher ist folgendes anzumerken:
Der von der Planänderung betroffene
Bereich liegt im prognostizierten,
als
Anlage
zum
Bebauungsplan
genommen. Ferner wird diesbezüglich ein
Hinweis hinsichtlich der Abstimmung mit
dem Fachamt aufgenommen.,
Entfällt
.... die Mitteilung
Kenntnis zu nehmen.
zur
Eine
Versickerung
des .... die Mitteilung
Niederschlagswassers
ist
nicht Kenntnis zu nehmen.
vorgesehen. Das Grundstück und damit
auch das Gebäude ist an das vorhandene
Kanalnetz angeschlossen. Änderungen
sind hier nicht vorgesehen.
zur
WP7-717/2006 1. Ergänzung
Anlage zur Vorlage WP7-717/2006 1. Ergänzung
zukünftigen Überschwemmungsgebiet
der Erft . Für Neubauvorhaben in
diesem
Überschwemmungsgebiet
würde
der
Erftverband
keine
Zustimmung erteilen.
Vor dem Hintergrund, dass es sich um
die Änderung einer Geländenutzung
handelt, welches in seiner Form nicht
verändert oder erweitert wird, stimmt
der Erftverband der Änderung des
Bebauungsplanes
unter
der
Voraussetzung zu, dass das Bauwerk
für
die
zukünftige
Hochwassergefährdung
verträglich
hergerichtet wird.
Ein Neubau ist nicht vorgesehen, es .... die Mitteilung
werden Baumaßnahmen innerhalb des Kenntnis zu nehmen.
vorhandenen Bestandes vorgenommen.
zur
Es ist zutreffend, das die Nutzungsart im
Gebäude einer Änderung unterzogen wird.
Eine Änderung oder Erweiterung ist nicht
vorgesehen.
Die
Zustimmung
zur
Änderung des Bebauungsplanes wird
daher begrüßt; Schutzmaßnahmen werden
mit dem Erftverband abgestimmt.
.... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen und
ggf. erforderlich werdende
Schutzmaßnahmen, soweit
eine
rechtliche
Verpflichtung
in
einem
vorh. Bestand durch den
Eigentümer besteht, mit
dem
Erftverband
abzustimmen.
Wie aus der dem Schreiben vom
28.11.2006
beigefügten
Entwurfsbegründung zu entnehmen ist,
handelt es sich um eine Überplanung im
vorh. Gebäudebestand
.... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen und
den
Anregungen
zu
entsprechen.
Stellungnahmen nach der Zustellung
12. RWE Power Köln,
Schreiben vom
03.01.2007
Wir weisen daraufhin, dass das
gesamte Plangebiet in einem Auegebiet
liegt, in dem der naturräumliche
Grundwasserspiegel
nahe
der
Geländeoberfläche anliegt und der
boden
humoses
Bodenmaterial
enthalten kann. Humose Böden sind
empfindlich gegen Bodendruck und im
allgemeinen
kaum
tragfähig.
Erfahrungsgemäß
wechseln
die
Bodenschichten auf kurzer Distanz in
ihrer Verbreitung und Mächtigkeit , so
dass selbst bei einer gleichmäßigen
Belastung
diese
Böden
mit
unterschiedlichen Setzungen reagieren
können. Das gesamte Plangebiet ist
daher wegen der Baugrundverhältnisse
gem § 9 Abs. 5 Nr. 1 Baugesetzbuch
als Fläche zu kennzeichnen, bei deren
Den Anregungen von RWE Power wird
vollinhaltlich
entsprochen.
Eine
Kennzeichnung des Plangebiets gem. § 9
Abs. 5 Nr. 1 Baugesetzbuch sowie die
Aufnahme
entsprechender
Hinweise
erfolgt.
WP7-717/2006 1. Ergänzung
Anlage zur Vorlage WP7-717/2006 1. Ergänzung
Bebauung ggf. besondere bauliche
Maßnahmen
,
insbesondere
im
Gründungsbereich erforderlich sind. Wir
bitten Sie , hierzu in den textlichen
Festsetzungen
folgende
Hinweise
aufzunehmen:
o Baugrundverhältnisse: Wegen
der
Bodenverhältnisse
im
Auegebiet
sind
bei
der
Bauwerksgründung
ggf.
besondere
bauliche
Maßnahmen, insbesondere im
Gründungsbereich, erforderlich.
Hier sind die Bauvorschriften der
DIN
1054
“Baugrund
–
Sicherheitsnachweise im Erdund Grundbau“, der DIN 18196
„Erdund
Grundbau;
Bodenklassifikation
für
bautechnische Zwecke“ sowie
die
Bestimmungen
der
BauONRW zu beachten.
o Grundwasserverhältnisse:
der
natürliche Grundwasserspiegel
steht
nahe
der
Geländeoberfläche
an.
Der
Grundwasserstand
kann
vorübergehend durch künstliche
oder
natürliche
Einflüsse
verändert
sein.
Bei
den
Abdichtungsmaßnahmen ist ein
zukünftiger Wiederanstieg des
Grundwassers
auf
das
natürliche
Niveau
zu
berücksichtigen. Hier sind die
WP7-717/2006 1. Ergänzung
13
14
Bezirksregierung Köln
(ehem. Staatliches
Umweltamt Köln),
Schreiben vom
02.01.2007
RWE Westfalen Weser
Ems Netzservice,
Schreiben vom
12.12.2006
15. Bergamt Düren,
Schreiben vom
12.12.2006
Anlage zur Vorlage WP7-717/2006 1. Ergänzung
Vorschriften der DIN 18195
„Bauwerksabdichtungen
zu
beachten.
Zu der o.g. Bebauungsplanänderung Entfällt
werden
keine
Anregungen
und
Hinweise vorgebracht.
Mit Ihrem Schreiben vom 28.11.2006 Entfällt.
teilen Sie uns unter Beifügung von
Planunterlagen die o.g. Maßnahme mit.
Gegen die Maßnahme bestehen aus
unserer Sicht keine Bedenken.
Gegen den Bebauungsplan bestehen
aus hiesiger Sicht keine Bedenken.
Ich weise jedoch daraufhin, dass das
Plangebiet
im
Bereich
braunkohlenbedingter,
großflächiger
Grundwasserbeeinflussung liegt. Es
wird empfohlen, einen entsprechenden
Hinweis in den textlichen Teil des
Bebauungsplanes aufzunehmen. Im
Plangebiet sind Aueböden der Erft
anzutreffen. Es handelt sich hier um
eine in den oberen Schichtmetern
anzutreffende humose Bodenschicht mit
zum inhomogener Zusammensetzung ,
die
besondere
Überlegungen
hinsichtlich der Bauwerksgründung
erforderlich machen kann. Ich empfehle
gem. § 9 Abs. 5 Abs. 1 Baugesetzbuch
eine entsprechende Kennzeichnung in
den Bebauungsplan. Deshalb wird
gebeten,
die
entsprechende
Die RWE Power AG hat mit Schreiben vom
03.01.2007 eine Stellungnahme zum
Bebauungsplan
abgegeben.
Die
getroffenen
Aussagen
dieser
Stellungnahme berücksichtigen inhaltlich
die Anregungen des Bergamtes Düren.
Eine Kennzeichnung gem. § 9 Abs. 5 Nr. 1
Baugesetzbuch erfolgt. Ferner werden
entsprechende
Hinweise
zu
den
Bodenverhältnissen
im
Plangebiet
aufgenommen.
.... die Mitteilung
Kenntnis zu nehmen.
zur
.... die Mitteilung
Kenntnis zu nehmen.
zur
.... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen, den
Anregungen
zu
entsprechen
und
festzustellen, dass RWE
Power Ag im Verfahren
ebenfalls beteiligt wurde.
WP7-717/2006 1. Ergänzung
16
Landesbetrieb Wald und
Holz NRW, Schreiben
vom 04.01.2007
Anlage zur Vorlage WP7-717/2006 1. Ergänzung
Bergwerksgesellschaft , RWE Power
AG, Stüttgenweg 2, 50935 Köln, an
dem weiteren Bauleitplanverfahren zu
beteiligen.
Nach Prüfung der zugesendeten Entfällt
Unterlagen teile ich Ihnen mit, dass aus
Sicht des Forstamtes Bonn KottenforstVille keine Bedenken gegen die
Bebauungsplanänderung
bestehen.
Waldfläche
im
Sinne
des
Bundeswaldgesetzes
i.V.m.
Landesforstgesetz
NW
ist
nicht
betroffen.
.... die Mitteilung
Kenntnis zu nehmen.
zur