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Beschlussvorlage (Abwägungsliste als Anlage zu a) des BV)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
32 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28

Inhalt der Datei

WP7-717/2006 1. Ergänzung Anlage zur Vorlage WP7-717/2006 1. Ergänzung Anlage zu a) des Beschlussvorschlages „Abwägungsliste“ Bebauungsplan Nr. 9/Bedburg, 6. Änderung Lfd. Schreiben von, vom Nr. 1 2. 3. Infracor Marl, Schreiben vom 05.12.2006 Stellungnahme Abwägungsvorschlag An den im Betreff näher bezeichneten Entfällt. Stellen verlaufen keine von uns betreuten Fernleitungen. Wehrbereichsverwaltung Unter Bezugnahme auf Ihr o.g. Entfällt. Schreiben teile ich Ihnen mit, dass unter West, Düsseldorf, Berücksichtigung der von mir Schreiben vom wahrzunehmenden Belange – 07.12.2006 meinerseits grundsätzlich keine Bedenken gegen die Realisierung der o.a. Planung bestehen. Nach Prüfung unserer Unterlagen teilen RWE Rhein-Ruhr wir Ihnen mit, dass wir grundsätzlich Netzservice, Bergheim, keine Bedenken erheben. Schreiben vom 06.12.2006 Zur Information über unseren Es handelt sich bei der Planung um eine Leitungsbestand in obig genanntem Änderung der Gebietsausweisung im Bereich fügen wir in Anlage zu diesem Bestand eines vorhandenen Gebäudes. Schreiben Auszüge aus unseren Änderungen außerhalb des Gebäudes Bestandsplanunterlagen bei. Durch das sowie insbesondere der Verkehrsflächen Plangebiet werden unsere sind nicht vorgesehen. Versorgungsleitungen z.T. berührt. Wie bitten Sie bei der weiteren Planungen die Lage unserer Leitungen zu Die übersandten Bestandsplanunterlagen berücksichtigen, um Kosten für werden dennoch als Anlage im Rahmen Trassenanpassungen zu vermeiden. eines Hinweises zum Bebauungsplan Bei Nutzungsänderung der Flächen, wie genommen, um dem Anliegen der RWE z.B. Entwidmung von öffentlichen Rhein-Ruhr Netzservice Rechung zu Grundstücksflächen werden bei einem tragen. Verkauf vereinbarungsgemäß dingliche Sicherungen unserer Leitungstrassen und Anlagenstandorte notwendig. Bei Leistungserhöhungen ist u.U. die Beschluss: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt........ .... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen. zur .... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen. zur .... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und die Bestandsplanunterlagen sowie die vorgetragenen Anregungen im Rahmen eines Hinweises zum Bebauungsplan unter Ziff. 5.5 der Begründung aufzunehmen. WP7-717/2006 1. Ergänzung Anlage zur Vorlage WP7-717/2006 1. Ergänzung Anpassung unserer netze erforderlich. Hier sollte frühestmöglich eine Absprache mit uns stattfinden , um notwendige Anpassungsmaßnahmen (wie z.B. zusätzliche Ortsnetzstationen) zu planen und erforderliche Flächen zu berücksichtigen. Sollte durch Art und Umfang der Bebauung ein erhöhter Leitungsbedarf an Energie oder auch an Löschwasserressourcen zu erwarten sein, bitten wir Sie uns rechtzeitig mit einzubinden, damit wir bei der Netzauslegung den Bedarf entsprechend berücksichtigen können. Unter Umständen wäre auch der Raum für einen Ortsnetzstation mit in die Vorplanung einzubeziehen. Wir bitten Sie bei der Planung von Bepflanzungszonen darauf zu achten, dass unsere Versorgungsleitungstrassen frei von Baum und Strauchwerk bleiben. Bei nicht auszuschließenden Näherungen an Bepflanzungen an unserer Versorgungsleitungen bitten wir Sie die DGVW Richtlinie GW 125 „ Bepflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen“ zur berücksichtigen. Darüber hinaus sind notwendig Schutzmaßnahmen mit uns abzustimmen. Veränderungen an unseren Versorgungsnetzen sind in dem betroffenen Bereich zur Zeit nicht geplant. WP7-717/2006 1. Ergänzung 4. 5. 6. 7. Anlage zur Vorlage WP7-717/2006 1. Ergänzung IHK Köln, Schreiben vom Wir teilen mit, dass von Seiten der 11.12.2006 Industrie- und Handelskammer zu Köln keine Anregungen bezüglich der Aufstellung des Bebauungsplanes bestehen. PLEDOC, Essen, Wir danken für die Benachrichtigung Schreiben vom und teilen Ihnen mit, dass die 11.12.2006 Maßnahme die Versorgungsanlagen der von uns betreuten Eigentümer bzw. Betreiber nicht berühren. Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder sollte der Arbeitsraum die Projektgrenzen wesentlich überschreiten, so bitten wir, uns am weiteren Verfahren zu beteiligen. Landesbetrieb Gegen die Bauleitplanung bestehen Straßenbau NRW, seitens der Straßenbauverwaltung Euskirchen, Schreiben keine Bedenken. vom 08.12.2006 Geologischer Dienst Folgender Hinweis zur Seismologie NRW, Krefeld, Schreiben betrifft das Planvorhaben: vom 12.12.2006 o Bitte nehmen Sie den Hinweis im Kapitel textliche Festsetzungen auf, dass sich die Stadt Bedburg in der Erdbebenzone 2 befindet. o Nach § 9 Abs. 5 Baugesetzbuch sollen im Bebauungsplan gekennzeichnet werden, Flächen bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen gegen äußere Einwirkungen oder bei denen besondere bauliche Entfällt .... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen. zur Entfällt.. .... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen. zur Entfällt. .... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen. zur Den Anregungen wird vollinhaltlich entsprochen – sie haben jedoch aufgrund der Planung in einem bestehende Gebäude derzeit nachrichtlichen Charakter . .... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und den Anregungen zu entsprechen. Im Abschnitt textliche Festsetzungen wird ein Hinweis auf die Erdbebenzone 2 aufgenommen. Ferner wird gem. § 9 Abs. 5 Baugesetzbuch eine entsprechende Kennzeichnung des Plangebiets vorgenommen. WP7-717/2006 1. Ergänzung Anlage zur Vorlage WP7-717/2006 1. Ergänzung Sicherungsmaßnahmen gegen Naturgewalten erforderlich sind. 8. RWE Westfalen Weser Ems Netzservice, Schreiben vom 08.12.2006 9. Bezirksregierung Düsseldorf, Schreiben vom 14.12.2006 Weitere Anregungen liegen nicht vor. Im Planbereich der Maßnahme verlaufen keine RWE Hochspannungsleitungen. Planungen von Hochspannungsleitungen liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Die Auswertung der meinem Kampfmitteldienst zur Verfügung stehenden Luftbildern ergibt im Umfeld Hinweise auf das Vorhandensein von Bombenblindgängern/Kampfmitteln. Da sich jedoch im unmittelbaren Bereich keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln ergeben, bestehen aus Sicht des Kampfmittelbeseitigungsdienstes keine Bedenken gegen die Durchführung der in rede stehenden Maßnahme. Eine Garantie der Freiheit von Kampfmitteln kann gleichwohl nicht gewähret werden. Daher sind bei Kampfmittelfunden während der Erd/Bauarbeiten die Arbeiten sofort einzustellen und die nächstgelegene Polizeidienststelle oder der Kampfmittelbeseitigungsdienst zu verständigen. Sollten in dem in Rede stehenden Bereich Erdarbeiten mit erheblicher mechanischer Belastung (z.B. Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten oder vergleichbare Entfällt .... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen. Ergänzend wird nochmals darauf hingewiesen, dass es sich um eine Änderung der Gebietsausweisung in einem vorh. Gebäudebestand handelt. .... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und den Anregungen zu entsprechen. Im Bebauungsplan wird ein Hinweis auf das Verhalten bei Kampfmittelfunden aufgenommen. Das Merkblatt für Erdarbeiten mit erheblicher mechanischer Belastung wird zur WP7-717/2006 1. Ergänzung 10 Amt für Agrarordnung Euskirchen, Schreiben vom 08.12.2006 11. Erftverband, Schreiben vom 20.12.2006 Anlage zur Vorlage WP7-717/2006 1. Ergänzung Arbeiten) durchgeführt werden, so wird eine Tiefensondierung empfohlen. Zwecks Abstimmung der Vorgehensweise wird dann um Rückruf gebeten. Gegen die Planung sind aus Sicht der von mir wahrzunehmenden öffentlichen Belange der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung keine Anregungen vorzubringen. Planungen bzw. Maßnahmen des Amtes für Agrarordnung sind in dem Planungsbereich nicht vorgesehen. Zu dem Vorhaben nimmt der Erftverband wie folgt Stellung: Die Grundwasseroberfläche ist im Bereich des Plangebietes durch den Braunkohlentagebau abgesenkt. Vor Beginn der Sümpfungsmaßnahmen wurden flurnahe Grundwasserstände gemessen. Der Schutz des Grundwassers muss auch bei der eventuell geplanten Versickerung des Niederschlagswassers sichergestellt werden. Die Versickerung des Niederschlagswassers sollte nur über belebte Bodenschichten erfolgen. Schluckbrunnen sind grundsätzlich zu vermeiden. Wie sie in dem Lageplan erkennen können, befindet sich die Erft in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet , daher ist folgendes anzumerken: Der von der Planänderung betroffene Bereich liegt im prognostizierten, als Anlage zum Bebauungsplan genommen. Ferner wird diesbezüglich ein Hinweis hinsichtlich der Abstimmung mit dem Fachamt aufgenommen., Entfällt .... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen. zur Eine Versickerung des .... die Mitteilung Niederschlagswassers ist nicht Kenntnis zu nehmen. vorgesehen. Das Grundstück und damit auch das Gebäude ist an das vorhandene Kanalnetz angeschlossen. Änderungen sind hier nicht vorgesehen. zur WP7-717/2006 1. Ergänzung Anlage zur Vorlage WP7-717/2006 1. Ergänzung zukünftigen Überschwemmungsgebiet der Erft . Für Neubauvorhaben in diesem Überschwemmungsgebiet würde der Erftverband keine Zustimmung erteilen. Vor dem Hintergrund, dass es sich um die Änderung einer Geländenutzung handelt, welches in seiner Form nicht verändert oder erweitert wird, stimmt der Erftverband der Änderung des Bebauungsplanes unter der Voraussetzung zu, dass das Bauwerk für die zukünftige Hochwassergefährdung verträglich hergerichtet wird. Ein Neubau ist nicht vorgesehen, es .... die Mitteilung werden Baumaßnahmen innerhalb des Kenntnis zu nehmen. vorhandenen Bestandes vorgenommen. zur Es ist zutreffend, das die Nutzungsart im Gebäude einer Änderung unterzogen wird. Eine Änderung oder Erweiterung ist nicht vorgesehen. Die Zustimmung zur Änderung des Bebauungsplanes wird daher begrüßt; Schutzmaßnahmen werden mit dem Erftverband abgestimmt. .... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und ggf. erforderlich werdende Schutzmaßnahmen, soweit eine rechtliche Verpflichtung in einem vorh. Bestand durch den Eigentümer besteht, mit dem Erftverband abzustimmen. Wie aus der dem Schreiben vom 28.11.2006 beigefügten Entwurfsbegründung zu entnehmen ist, handelt es sich um eine Überplanung im vorh. Gebäudebestand .... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und den Anregungen zu entsprechen. Stellungnahmen nach der Zustellung 12. RWE Power Köln, Schreiben vom 03.01.2007 Wir weisen daraufhin, dass das gesamte Plangebiet in einem Auegebiet liegt, in dem der naturräumliche Grundwasserspiegel nahe der Geländeoberfläche anliegt und der boden humoses Bodenmaterial enthalten kann. Humose Böden sind empfindlich gegen Bodendruck und im allgemeinen kaum tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln die Bodenschichten auf kurzer Distanz in ihrer Verbreitung und Mächtigkeit , so dass selbst bei einer gleichmäßigen Belastung diese Böden mit unterschiedlichen Setzungen reagieren können. Das gesamte Plangebiet ist daher wegen der Baugrundverhältnisse gem § 9 Abs. 5 Nr. 1 Baugesetzbuch als Fläche zu kennzeichnen, bei deren Den Anregungen von RWE Power wird vollinhaltlich entsprochen. Eine Kennzeichnung des Plangebiets gem. § 9 Abs. 5 Nr. 1 Baugesetzbuch sowie die Aufnahme entsprechender Hinweise erfolgt. WP7-717/2006 1. Ergänzung Anlage zur Vorlage WP7-717/2006 1. Ergänzung Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen , insbesondere im Gründungsbereich erforderlich sind. Wir bitten Sie , hierzu in den textlichen Festsetzungen folgende Hinweise aufzunehmen: o Baugrundverhältnisse: Wegen der Bodenverhältnisse im Auegebiet sind bei der Bauwerksgründung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich. Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 “Baugrund – Sicherheitsnachweise im Erdund Grundbau“, der DIN 18196 „Erdund Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke“ sowie die Bestimmungen der BauONRW zu beachten. o Grundwasserverhältnisse: der natürliche Grundwasserspiegel steht nahe der Geländeoberfläche an. Der Grundwasserstand kann vorübergehend durch künstliche oder natürliche Einflüsse verändert sein. Bei den Abdichtungsmaßnahmen ist ein zukünftiger Wiederanstieg des Grundwassers auf das natürliche Niveau zu berücksichtigen. Hier sind die WP7-717/2006 1. Ergänzung 13 14 Bezirksregierung Köln (ehem. Staatliches Umweltamt Köln), Schreiben vom 02.01.2007 RWE Westfalen Weser Ems Netzservice, Schreiben vom 12.12.2006 15. Bergamt Düren, Schreiben vom 12.12.2006 Anlage zur Vorlage WP7-717/2006 1. Ergänzung Vorschriften der DIN 18195 „Bauwerksabdichtungen zu beachten. Zu der o.g. Bebauungsplanänderung Entfällt werden keine Anregungen und Hinweise vorgebracht. Mit Ihrem Schreiben vom 28.11.2006 Entfällt. teilen Sie uns unter Beifügung von Planunterlagen die o.g. Maßnahme mit. Gegen die Maßnahme bestehen aus unserer Sicht keine Bedenken. Gegen den Bebauungsplan bestehen aus hiesiger Sicht keine Bedenken. Ich weise jedoch daraufhin, dass das Plangebiet im Bereich braunkohlenbedingter, großflächiger Grundwasserbeeinflussung liegt. Es wird empfohlen, einen entsprechenden Hinweis in den textlichen Teil des Bebauungsplanes aufzunehmen. Im Plangebiet sind Aueböden der Erft anzutreffen. Es handelt sich hier um eine in den oberen Schichtmetern anzutreffende humose Bodenschicht mit zum inhomogener Zusammensetzung , die besondere Überlegungen hinsichtlich der Bauwerksgründung erforderlich machen kann. Ich empfehle gem. § 9 Abs. 5 Abs. 1 Baugesetzbuch eine entsprechende Kennzeichnung in den Bebauungsplan. Deshalb wird gebeten, die entsprechende Die RWE Power AG hat mit Schreiben vom 03.01.2007 eine Stellungnahme zum Bebauungsplan abgegeben. Die getroffenen Aussagen dieser Stellungnahme berücksichtigen inhaltlich die Anregungen des Bergamtes Düren. Eine Kennzeichnung gem. § 9 Abs. 5 Nr. 1 Baugesetzbuch erfolgt. Ferner werden entsprechende Hinweise zu den Bodenverhältnissen im Plangebiet aufgenommen. .... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen. zur .... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen. zur .... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen, den Anregungen zu entsprechen und festzustellen, dass RWE Power Ag im Verfahren ebenfalls beteiligt wurde. WP7-717/2006 1. Ergänzung 16 Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Schreiben vom 04.01.2007 Anlage zur Vorlage WP7-717/2006 1. Ergänzung Bergwerksgesellschaft , RWE Power AG, Stüttgenweg 2, 50935 Köln, an dem weiteren Bauleitplanverfahren zu beteiligen. Nach Prüfung der zugesendeten Entfällt Unterlagen teile ich Ihnen mit, dass aus Sicht des Forstamtes Bonn KottenforstVille keine Bedenken gegen die Bebauungsplanänderung bestehen. Waldfläche im Sinne des Bundeswaldgesetzes i.V.m. Landesforstgesetz NW ist nicht betroffen. .... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen. zur