Daten
Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-783/2006
Sitzungsteil
Fachbereich III
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Hochbau und
Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen
24.04.2007
Bemerkungen:
Betreff:
Antrag von diversen Lehrkräften der Geschwister-Stern-Grundschule Kirchherten auf Zuweisung
eines Arbeitszimmers
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen der Stadt Bedburg
nimmt zur Kenntnis, dass durch die zum 01.01.2007 in Kraft tretenden Steuerrechtsänderungen
die steuerliche Absetzbarkeit von häuslichen Arbeitszimmern für Lehrerinnen und Lehrer entfällt.
Der Ausschuss hält aber fest, dass die steuerrechtlichen Nachteile keinen Anspruch der Lehrkräfte
auf Bereitstellung zusätzlicher, individuell ausgestatteter Arbeitsplätze durch die Stadt Bedburg als
Schulträgerin begründet.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Bitte die Begründung zwischen den farbigen Feldern einsetzen!!!!!!!!!!!
<<SachText Beginn>>Mit Schreiben vom 01.12.2006, als Anlage 1 beigefügt, beantragen neun
Lehrkräfte der Geschwister-Stern-Grundschule Bedburg-Kirchherten die Einrichtung / Anmietung
von Arbeitszimmern (das Original-Schreiben enthält neun Unterschriften inkl. der jeweiligen
Anschrift; diese Angaben wurden zum Schutz der personenbezogenen Daten in der beigefügten
Anlage „wegkopiert“).
Hintergrund ist die Änderung des Einkommensteuergesetzes durch das Steueränderungsgesetz
2007. Hierdurch wird unter anderem die Absetzbarkeit von Arbeitszimmer-Aufwendungen
abgeschafft, soweit die berufliche Nutzung dieses Zimmers nicht mehr als 50% der gesamten
beruflichen Tätigkeit umfasst.
Diese Änderung betrifft Lehrer sowie Angehörige anderer Berufsgruppen, die einen Teil ihrer
Arbeit, aber eben nicht mehr als 50 %, zu Hause erledigen.
Diverse Gewerkschaften und Lehrerverbände haben in diesem Zusammenhang Musterschreiben
entworfen, in denen der Schulträger zur Bereitstellung eines Arbeitszimmers mit Ausstattung
aufgefordert wird. Der Inhalt dieser Musterschreiben-Entwürfe deckt sich mit dem vorliegenden
Antrag.
Der Schul-, Kultur- und Sportausschuss des Städte- und Gemeindebundes NRW sowie der Städteund Gemeindebund NRW vertritt die Auffassung, dass die steuerrechtlichen Nachteile keinen
Anspruch der Lehrkräfte auf Bereitstellung zusätzlicher, individuell ausgestatteter Arbeitsplätze
durch den Schulträger begründen. Siehe hierzu den als Anlage 2 beigefügten Vorbericht über die
92. Sitzung des genannten Ausschusses vom 24. Oktober 2006 sowie den als Anlage 3
beigefügten Schnellbrief des Städte- und Gemeindebundes NRW vom 02.11.2006.
Die Verwaltung schließt sich dieser Auffassung an.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
----------------------------------Coenen
----------------------------------Tressel
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister