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Beschlussvorlage (Antrag von diversen Lehrkräften der Geschwister-Stern-Grundschule Kirchherten auf Zuweisung eines Arbeitszimmers)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Antrag von diversen Lehrkräften der Geschwister-Stern-Grundschule Kirchherten auf Zuweisung eines Arbeitszimmers) Beschlussvorlage (Antrag von diversen Lehrkräften der Geschwister-Stern-Grundschule Kirchherten auf Zuweisung eines Arbeitszimmers) Beschlussvorlage (Antrag von diversen Lehrkräften der Geschwister-Stern-Grundschule Kirchherten auf Zuweisung eines Arbeitszimmers)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-783/2006 Sitzungsteil Fachbereich III Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen 24.04.2007 Bemerkungen: Betreff: Antrag von diversen Lehrkräften der Geschwister-Stern-Grundschule Kirchherten auf Zuweisung eines Arbeitszimmers Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen der Stadt Bedburg nimmt zur Kenntnis, dass durch die zum 01.01.2007 in Kraft tretenden Steuerrechtsänderungen die steuerliche Absetzbarkeit von häuslichen Arbeitszimmern für Lehrerinnen und Lehrer entfällt. Der Ausschuss hält aber fest, dass die steuerrechtlichen Nachteile keinen Anspruch der Lehrkräfte auf Bereitstellung zusätzlicher, individuell ausgestatteter Arbeitsplätze durch die Stadt Bedburg als Schulträgerin begründet. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Bitte die Begründung zwischen den farbigen Feldern einsetzen!!!!!!!!!!! <<SachText Beginn>>Mit Schreiben vom 01.12.2006, als Anlage 1 beigefügt, beantragen neun Lehrkräfte der Geschwister-Stern-Grundschule Bedburg-Kirchherten die Einrichtung / Anmietung von Arbeitszimmern (das Original-Schreiben enthält neun Unterschriften inkl. der jeweiligen Anschrift; diese Angaben wurden zum Schutz der personenbezogenen Daten in der beigefügten Anlage „wegkopiert“). Hintergrund ist die Änderung des Einkommensteuergesetzes durch das Steueränderungsgesetz 2007. Hierdurch wird unter anderem die Absetzbarkeit von Arbeitszimmer-Aufwendungen abgeschafft, soweit die berufliche Nutzung dieses Zimmers nicht mehr als 50% der gesamten beruflichen Tätigkeit umfasst. Diese Änderung betrifft Lehrer sowie Angehörige anderer Berufsgruppen, die einen Teil ihrer Arbeit, aber eben nicht mehr als 50 %, zu Hause erledigen. Diverse Gewerkschaften und Lehrerverbände haben in diesem Zusammenhang Musterschreiben entworfen, in denen der Schulträger zur Bereitstellung eines Arbeitszimmers mit Ausstattung aufgefordert wird. Der Inhalt dieser Musterschreiben-Entwürfe deckt sich mit dem vorliegenden Antrag. Der Schul-, Kultur- und Sportausschuss des Städte- und Gemeindebundes NRW sowie der Städteund Gemeindebund NRW vertritt die Auffassung, dass die steuerrechtlichen Nachteile keinen Anspruch der Lehrkräfte auf Bereitstellung zusätzlicher, individuell ausgestatteter Arbeitsplätze durch den Schulträger begründen. Siehe hierzu den als Anlage 2 beigefügten Vorbericht über die 92. Sitzung des genannten Ausschusses vom 24. Oktober 2006 sowie den als Anlage 3 beigefügten Schnellbrief des Städte- und Gemeindebundes NRW vom 02.11.2006. Die Verwaltung schließt sich dieser Auffassung an. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage ----------------------------------Coenen ----------------------------------Tressel ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister