Daten
Kommune
Bedburg
Größe
1,1 MB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfage2zur VorlageWP7-783/2006
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^7S.
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Vorbericht
92.SitzungdesSchul-,
Kultur-undSportausschusses
am 24.Oktoberzoo6
in Linnich
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NRw'Postfach1039 52'4oo3oDÜsseldorf
I städte-undGemeindebund
-
\
Städte-undGemeindebund
Nordrhein-Westfalen
Postfach
ro 3952.4oo3oDÜsseldorf
Straßer99-uoe
Kaiserswerther
4o474Düsseldorf
1u1"1on
6211o4597-r
Telefaxo211.4587-211
: info@kommunen-in-nrw.de
e-mail
oers.e-mail:
lnternet:www.kommunen-in-nrw.de
lV ha/do
Aktenzeichen:
PunktTderTO:
an Schulen
Lehrerarbeitsplätze
7.L
Beschlussvorschlag:
NRWbedauert,
desStädteund Gemeindebundes
DerSchul-,Kultur-und Sportausschuss
die steuerliche
in KrafttretendenSteuerrechtsänderungen
dassdurchdie zum o1.o1.2oo7
Lehrer
entfällt.
und
Lehrerinnen
fÜr
Arbeitszimmern
von häuslichen
Absetzbarkeit
NachteilekeinenAnspruchder
hält aberfest, dassdie steuerrechtlichen
DerAusschuss
durch
Arbeitsplätze
ausgestatteter
individuell
zusätzlicher,
Lehrkräfteauf Bereitstellung
begründen.
denSchulträger
7.2 Begründung:
Mitgliedstädten
Wochenvon verschiedenen
ist in den vergangenen
Die Geschäftsstelle
Zeitzahlreiche
letzten
sie
in
der
-gemeinden
gesetzt
dass
worden,
darüberin Kenntnis
und
die Bereit'
erhaltenhaben,die vom Schulträger
gleichlautendeAnträgevon Lehrkräften
(Computer,
Telefon
Infrastruktur
technischer
einschließlich
it.llung einesArbeitszimmers
ist in derAnlagebeigefÜgt.
Schreiben
für einsolches
EinBeispiel
etc.)verlangen.
nahe,dasses sichum einegewerklegt den Schluss
von Formblättern
DieVerwendung
Aktionhandelt.
undorganisierte
empfohlene
schaftlich
und Rechts-und
Schuldezernat
die internzwischen
der Geschäftsstelle,
NachAuffassung
Rahder
steuerlichen
die
Anderung
begründet
wurde,
abgestimmt
Verfassungsdezernat
gelgegenüber
Schulträgern
den
aufdie
derLehrkräfte
keinenAnspruch
menbedingungen
seineArhat der Beamteim Grundsatz
Beamtenrechtlich
tend gemachtenLeistungen.
die
Besonderheit,
besteht
Bei
Lehrkräften
zu erbringen.
an der Dienststelle
beitsleistung
(alsodes
des Dienstherrn
VerfÜgungsmacht
nichtder unmittelbaren
dassdie Dienststelle
zuzuordnen
desSchulträgers
sonderndemOrganisationsbereich
LandesNRW)untersteht,
ist.
indemes
vorsehen,
alsodasLand,Ausnahmen
kannder Dienstherr,
VondiesemGrundsatz
Arbeitsleistungen
dass
ein
Teil
der
anordnet,
(entweder
oderstillschweigend)
ausdrücklich
zu Hausezu erbringenist.Eialsobeispielsweise
der Beamtenaußerhalbder Dienststelle,
-, wo LehrerinRechtsverordnung
in
Form
einer
etwa
Dienstanweisung
ne ausdrückliche
S .r v . z
Anlage 2zur VorlageWP7-783r2006
S.zv.z
Teilihhinausgehenden
Unterrichtsverpflichtung
nenund Lehrerden überdie eigentliche
stilleiner
von
zu erbringerihaben,gibt es nicht.Esist aberzumindest
rerArbeitsleistung
dassArbeitenvor- bzw.
auszugehen,
;.ir*.,g.io;n Änäranrngdä uandesali Dienstherrn
von denLehrerinnen
können,
werden
Ärt, dieiictrt in der Schuleerbracht
nachbereitender
undLehrernzu HausegeleistetwerdenmÜssen'
der beamtetenLehrkraftund
Diesentsprichtim übrigenauchdem tradiertenBerufsbild
nichtselbstverbeamtenrechtlich
desansonsten
stelltin gewisserweisJdie ,,Kehrseite"
und LehrereinenGroßteilder Überdie
Vorzugsdar,dasssichdie Lehrerinnen
ständlichen
freieinteilenkönnen'
Arbeitszeit
hinausgehenden
UnterrichtsverpfliJhtung
von der Frage,welche
einmalunabhängig
Befundist zunächst
Dieserbeamtenrechtliche
und
mit demUmstandverknüpftwerden,dassLehrerinnen
Vergünstigungen
steuerlichen
erbringen'Nach
Arbeitszimmern
in häuslichen
Lehrereinentell inre?Riueitsleistung
ob der
Klärungen,
gerichtlicher
ist es ohnehinGegenstand
Kenntnisder Geschäftsstelle
Aufirvand
häuslichen
erbrachten
zur Einkommensezielung
den unzweifelhaft
Gesetzgeber
darf'
lassen
ohneweiteresunberÜcksichtigt
Rahmenbe'
der Lehrerhättendie steuerlichen
auf das Beamtenverhältnis
Auswirkungen
dies
Dienstherr
als
Nordrhein-westfalen
Land
nur dann,wenn das
dingungenillerdings
den
Schuin
Arbeitsleistung
dervollständigen
,rÄ Anl.s, nehmei würde,die Erbringung
lenanzuordnen'
Aus'
die Fragenacheinemfinanziellen
ln diesemFallwürdesichdannaberautomatisch
stellen.
nachdemKonnexitätsprinzip
alsSchulträger
derGemeinden
gleichzugunsten
- ausdenensichein unmittelbarer
- z.B. ausdem Schulgesetz
AndereRechtsvorschriften
von Arbeitsauf Zurverfügungstellung
Anspruchder Lehrergegenüberdem Schulträger
nichterkennbar.
zimmernableitenließÄ,sindausSichtderGeschäftsstelle
ebenfalls
dasin dieserFrageoffensichtlich
für Schuleund Weiterbildung,
DasMinisterium
gebetenwurde,hat eineAntwottvor'
um eineStellungnahme
von den Lehrerverbänden
befindetsichnach
EinAntwortschreiben
nochin diesemMonatangekündigt.
aussichtlich
Abzvrzeitin der interministeriellen
Auskunftausdem Schulministerium
fernmündlicher
Land
vom
Auffassung
dassdiehiervertretene
9estimmung.Esist aberdamitzu rechnen,
teiltwird.
Anlage