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Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP7-783/2006)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
1,1 MB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Anfage2zur VorlageWP7-783/2006 - - --_ ^7S. 4 f]l l r t Vorbericht 92.SitzungdesSchul-, Kultur-undSportausschusses am 24.Oktoberzoo6 in Linnich - LI - l NRw'Postfach1039 52'4oo3oDÜsseldorf I städte-undGemeindebund - \ Städte-undGemeindebund Nordrhein-Westfalen Postfach ro 3952.4oo3oDÜsseldorf Straßer99-uoe Kaiserswerther 4o474Düsseldorf 1u1"1on 6211o4597-r Telefaxo211.4587-211 : info@kommunen-in-nrw.de e-mail oers.e-mail: lnternet:www.kommunen-in-nrw.de lV ha/do Aktenzeichen: PunktTderTO: an Schulen Lehrerarbeitsplätze 7.L Beschlussvorschlag: NRWbedauert, desStädteund Gemeindebundes DerSchul-,Kultur-und Sportausschuss die steuerliche in KrafttretendenSteuerrechtsänderungen dassdurchdie zum o1.o1.2oo7 Lehrer entfällt. und Lehrerinnen fÜr Arbeitszimmern von häuslichen Absetzbarkeit NachteilekeinenAnspruchder hält aberfest, dassdie steuerrechtlichen DerAusschuss durch Arbeitsplätze ausgestatteter individuell zusätzlicher, Lehrkräfteauf Bereitstellung begründen. denSchulträger 7.2 Begründung: Mitgliedstädten Wochenvon verschiedenen ist in den vergangenen Die Geschäftsstelle Zeitzahlreiche letzten sie in der -gemeinden gesetzt dass worden, darüberin Kenntnis und die Bereit' erhaltenhaben,die vom Schulträger gleichlautendeAnträgevon Lehrkräften (Computer, Telefon Infrastruktur technischer einschließlich it.llung einesArbeitszimmers ist in derAnlagebeigefÜgt. Schreiben für einsolches EinBeispiel etc.)verlangen. nahe,dasses sichum einegewerklegt den Schluss von Formblättern DieVerwendung Aktionhandelt. undorganisierte empfohlene schaftlich und Rechts-und Schuldezernat die internzwischen der Geschäftsstelle, NachAuffassung Rahder steuerlichen die Anderung begründet wurde, abgestimmt Verfassungsdezernat gelgegenüber Schulträgern den aufdie derLehrkräfte keinenAnspruch menbedingungen seineArhat der Beamteim Grundsatz Beamtenrechtlich tend gemachtenLeistungen. die Besonderheit, besteht Bei Lehrkräften zu erbringen. an der Dienststelle beitsleistung (alsodes des Dienstherrn VerfÜgungsmacht nichtder unmittelbaren dassdie Dienststelle zuzuordnen desSchulträgers sonderndemOrganisationsbereich LandesNRW)untersteht, ist. indemes vorsehen, alsodasLand,Ausnahmen kannder Dienstherr, VondiesemGrundsatz Arbeitsleistungen dass ein Teil der anordnet, (entweder oderstillschweigend) ausdrücklich zu Hausezu erbringenist.Eialsobeispielsweise der Beamtenaußerhalbder Dienststelle, -, wo LehrerinRechtsverordnung in Form einer etwa Dienstanweisung ne ausdrückliche S .r v . z Anlage 2zur VorlageWP7-783r2006 S.zv.z Teilihhinausgehenden Unterrichtsverpflichtung nenund Lehrerden überdie eigentliche stilleiner von zu erbringerihaben,gibt es nicht.Esist aberzumindest rerArbeitsleistung dassArbeitenvor- bzw. auszugehen, ;.ir*.,g.io;n Änäranrngdä uandesali Dienstherrn von denLehrerinnen können, werden Ärt, dieiictrt in der Schuleerbracht nachbereitender undLehrernzu HausegeleistetwerdenmÜssen' der beamtetenLehrkraftund Diesentsprichtim übrigenauchdem tradiertenBerufsbild nichtselbstverbeamtenrechtlich desansonsten stelltin gewisserweisJdie ,,Kehrseite" und LehrereinenGroßteilder Überdie Vorzugsdar,dasssichdie Lehrerinnen ständlichen freieinteilenkönnen' Arbeitszeit hinausgehenden UnterrichtsverpfliJhtung von der Frage,welche einmalunabhängig Befundist zunächst Dieserbeamtenrechtliche und mit demUmstandverknüpftwerden,dassLehrerinnen Vergünstigungen steuerlichen erbringen'Nach Arbeitszimmern in häuslichen Lehrereinentell inre?Riueitsleistung ob der Klärungen, gerichtlicher ist es ohnehinGegenstand Kenntnisder Geschäftsstelle Aufirvand häuslichen erbrachten zur Einkommensezielung den unzweifelhaft Gesetzgeber darf' lassen ohneweiteresunberÜcksichtigt Rahmenbe' der Lehrerhättendie steuerlichen auf das Beamtenverhältnis Auswirkungen dies Dienstherr als Nordrhein-westfalen Land nur dann,wenn das dingungenillerdings den Schuin Arbeitsleistung dervollständigen ,rÄ Anl.s, nehmei würde,die Erbringung lenanzuordnen' Aus' die Fragenacheinemfinanziellen ln diesemFallwürdesichdannaberautomatisch stellen. nachdemKonnexitätsprinzip alsSchulträger derGemeinden gleichzugunsten - ausdenensichein unmittelbarer - z.B. ausdem Schulgesetz AndereRechtsvorschriften von Arbeitsauf Zurverfügungstellung Anspruchder Lehrergegenüberdem Schulträger nichterkennbar. zimmernableitenließÄ,sindausSichtderGeschäftsstelle ebenfalls dasin dieserFrageoffensichtlich für Schuleund Weiterbildung, DasMinisterium gebetenwurde,hat eineAntwottvor' um eineStellungnahme von den Lehrerverbänden befindetsichnach EinAntwortschreiben nochin diesemMonatangekündigt. aussichtlich Abzvrzeitin der interministeriellen Auskunftausdem Schulministerium fernmündlicher Land vom Auffassung dassdiehiervertretene 9estimmung.Esist aberdamitzu rechnen, teiltwird. Anlage