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Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP7-783/2006)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
1,2 MB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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an SchulenAnlage3 zur Vorlage WP7-783/2006 Lehrerarbeitsplätze ,s t'*-. "s.€ -.t f,f"\A - f Schnellbrief-Nr. 143 /2006 An die und -gemeinden Mitgliedsstädte \L- Page1 of2 t - Städte-und Gerneindebund Nordrhein-Wesffalen Postfach10 39 52.40030Düsseldorf Straße199-201 Kaiserswerther 40474Dilsseldorf Telefon0211.4587-1 f eblax 02'l1.4587-21'l e-mail:info@kommunen-in-nrw.de lnternet:www.kommunen-in-nrw.de Aktenzeichen:lVl2 214-20melgr Dr.Menzel Hauptreferent Ansprechpartner/in: Durchwahl0211.4587-236 02.11.06 an Schulen Lehrerarbeitsplätze undBürgermeister, SehrgeehrteDamenundHerrenBürgermeisterinnen und-gemeinden l\tlitgliedstädten Wochenvonverschiedenen ist in den vergangenen dieGeschäftsstelle Anträge-von gleich lautende letztenZeitzahlreiche in sie der dass daräberin Kenntnisgesetztword-en, einschließlich Arbeitszimmers eines Bereitstellung die vom Schulträger die haben, erhalten Lehrkräften Telefonetc.) verlangen. technischer Infrastruktur (Computer, empfohlene legtdenSchlussnahe,dasses sichumeinegewerkschaftlich vonFormblättern DieVenruendung Aktionhandelt. undorganisierte keinen Rahmenbedingungen dersteuerlichen dieAnderung begründet derGeschäftsstelle NachAuffassung gemachten Leistungen' geltend denSchulträgern OerLihrkrafteaufdiegegenüber Anspruch Bei zu erbringen' an derDienststelle seineArbeitsleistung hatder Beamtöiir Grundsatz Beahtenrechflich des Verfügungsmacht unmittelbaren der nicht Dienststelle dassdie bestehtdie Besonderheit, Lehrkräften desSchulträgers sonderndemOrganisationsbereich (alsodesLandesNRW)untersteht, Dienstherrn ist. zuzuordnen indemes (entweder vorsehen, alsodasLand,Ausnahmen kannder Dienstherr, VondiesemGrundsatz der außerhalb Arbeitsleistungen der ein Teil dass anordnei, oderstillschweigend) ausdrücklich 9er Beamten - e!va.i1 Dienstanweisung Eine ausdrückliche ist. erbringen zu Hause zu alsobeispielswäse bienststelle, Unterrichtsverpflichtung -, wo Lehrerinnen die eiggntliche undLehrerden i"rber FormeinerRechtsveördnung voneiner haben,gibtes nicht.Es istaberzumindest zu erbringen TeilihrerArieitsleistung ninausgenenden vorbzw. Arbeiten dass auszugehen, Anordnungdes Landeials Dienstherrn ititticfrüveigenden zu undLehrern vondenLehrerinnen werdenkönnen, Art,die niclitin derSchuleerbracht nachbereitänder müssen. werden Hausegeleistet undstelltin gewisser Lehrkraft derbeamteten Berufsbild im übrigenauchdemtradierten Diesentspricht dar,dasssich.die Vozugs selbstverständlichen nicht beamtenrechtlich ansonsten wä,r" die,,Kehrseite,'däs frei Arbeitszeit hinausgehenden Unterrichtsverpflichtung über die der undLehrereinenGroßteil Lehrerinnen können. einteilen vonder f Pgg' welchesteuerlichen einmalunabhängig Befundistzunächst Dieserbeamtenrechliche undLehrereinenTeilihrer Lehrerinnen dass werden, verknüpft mitdemUmstand üJöünitigungen istes ohnehin Geschäftsstelle der Kenntnis Nach erbringen, Arbeitszimmern in haustichen ninäiisrciitun! Einkommensezielung zur unzweifelhaft den Gesetzgeber ob der Klärungen, g-erichfliihei cägenstano lassendarf' Aufwandöhneweiteresunberücksichtigt häuslichen erbiachten allerdings Rahmenbedingungen der Lehrerhättendiesteuerlichen aufdasBeamtenverhältnis Auswirkungen die würde, nehmen Anlass zum dies Dienstherr als nurdann,,ienndasLandNordrhein-Westfalen http://www.intern.nwstgb.de/intranet/schnellbriefel2006llehrerarbeitsplaetze-an-schu...04.12.2006 ät Sch.rlenAnlage3 zur Vortage WP7-783/2006 I ehrerarbeitsplätze Page2of2 anzuordnen. in denSchulen Arbeitsleistung dervollständigen Erbringung der zugunsten Ausgleich die Fragenacheinemfinanziellen In diesemFallwürdesichdannaberautomatisch stellen. Konnexitätsprinzip nach dem Schulträger als Gemeinden - ausdenensichein unmittelbarer - z. B. ausdemSchulgesetz Anspruchder AndereRechtsvorschriften ließe,sindaus ableiten Arbeitszimmern von auf Zurverftlgungstellung demSchulträger Lehrergegentiber nicht erkennbar. SichtderGeschäftsstelle des Städte-undGemeindebundes MitdieserThematikhatsichauchder Schul-,Kultur-undSportausschuss gefasst: Beschluss folgenden hiezu und NRWin seiner92. Sitzungam24.Oktober2006beschäftigt NRWnimmtzur Kenntnis,dass des Sfädfeund Gemeindebundes ,,DerSchul-,Kuttur-und Spoftausschuss die steuerlicheAbsetzbarkeitvon durchdie zum 01.01.2007in KrafttretendenSteuerrechtsänderungen ft)r Lehrerinnenund Lehrerentfällt. Arbeitszimmern häustichen NachteilekeinenAnspruchder Lehrkräfteauf hälf aberfest,dassdie steuerrechtlichen Der Ausschuss durchden Schulträgerbegründen." zusätzlicher,individuel/ausgesfaffeterArbeitsplätze Bereitstetlung des desMinisterpräsidenten Schreiben aucheinablehnendes gibtes in derAngelegenheit Soweitbekannt, . Lehrergewerkschaft eine an LandesNordrhein-Westfalen Grüßen Mitfreundlichen ln Vertretung: ClausHamacher und -texte,Mustersatzungen Gesetzesvorlagen lnformationen, und weiteretagesaktuette DiesenSchneilbrief lntranetdes SfGB BereichfindenSre,m kostenlosen etc. ausdem kommunaten untd-dienstanweisungen hierfürerhaltenSieim HauptamtlhrerKommune. NRW.Die Zugangsdaten 04.12.2006 http://www.intem.nwstgb.de/intranet/schnellbrJrefe12006llehrerarbeitsplaetze-an-schu...