Daten
Kommune
Bedburg
Größe
1,2 MB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
an SchulenAnlage3 zur Vorlage WP7-783/2006
Lehrerarbeitsplätze
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Schnellbrief-Nr. 143 /2006
An die
und -gemeinden
Mitgliedsstädte
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-
Städte-und Gerneindebund
Nordrhein-Wesffalen
Postfach10 39 52.40030Düsseldorf
Straße199-201
Kaiserswerther
40474Dilsseldorf
Telefon0211.4587-1
f eblax 02'l1.4587-21'l
e-mail:info@kommunen-in-nrw.de
lnternet:www.kommunen-in-nrw.de
Aktenzeichen:lVl2 214-20melgr
Dr.Menzel
Hauptreferent
Ansprechpartner/in:
Durchwahl0211.4587-236
02.11.06
an Schulen
Lehrerarbeitsplätze
undBürgermeister,
SehrgeehrteDamenundHerrenBürgermeisterinnen
und-gemeinden
l\tlitgliedstädten
Wochenvonverschiedenen
ist in den vergangenen
dieGeschäftsstelle
Anträge-von
gleich
lautende
letztenZeitzahlreiche
in
sie
der
dass
daräberin Kenntnisgesetztword-en,
einschließlich
Arbeitszimmers
eines
Bereitstellung
die
vom
Schulträger
die
haben,
erhalten
Lehrkräften
Telefonetc.) verlangen.
technischer Infrastruktur (Computer,
empfohlene
legtdenSchlussnahe,dasses sichumeinegewerkschaftlich
vonFormblättern
DieVenruendung
Aktionhandelt.
undorganisierte
keinen
Rahmenbedingungen
dersteuerlichen
dieAnderung
begründet
derGeschäftsstelle
NachAuffassung
gemachten
Leistungen'
geltend
denSchulträgern
OerLihrkrafteaufdiegegenüber
Anspruch
Bei
zu erbringen'
an derDienststelle
seineArbeitsleistung
hatder Beamtöiir Grundsatz
Beahtenrechflich
des
Verfügungsmacht
unmittelbaren
der
nicht
Dienststelle
dassdie
bestehtdie Besonderheit,
Lehrkräften
desSchulträgers
sonderndemOrganisationsbereich
(alsodesLandesNRW)untersteht,
Dienstherrn
ist.
zuzuordnen
indemes (entweder
vorsehen,
alsodasLand,Ausnahmen
kannder Dienstherr,
VondiesemGrundsatz
der
außerhalb
Arbeitsleistungen
der
ein
Teil
dass
anordnei,
oderstillschweigend)
ausdrücklich
9er Beamten
- e!va.i1
Dienstanweisung
Eine
ausdrückliche
ist.
erbringen
zu
Hause
zu
alsobeispielswäse
bienststelle,
Unterrichtsverpflichtung
-, wo Lehrerinnen
die eiggntliche
undLehrerden i"rber
FormeinerRechtsveördnung
voneiner
haben,gibtes nicht.Es istaberzumindest
zu erbringen
TeilihrerArieitsleistung
ninausgenenden
vorbzw.
Arbeiten
dass
auszugehen,
Anordnungdes Landeials Dienstherrn
ititticfrüveigenden
zu
undLehrern
vondenLehrerinnen
werdenkönnen,
Art,die niclitin derSchuleerbracht
nachbereitänder
müssen.
werden
Hausegeleistet
undstelltin gewisser
Lehrkraft
derbeamteten
Berufsbild
im übrigenauchdemtradierten
Diesentspricht
dar,dasssich.die
Vozugs
selbstverständlichen
nicht
beamtenrechtlich
ansonsten
wä,r" die,,Kehrseite,'däs
frei
Arbeitszeit
hinausgehenden
Unterrichtsverpflichtung
über
die
der
undLehrereinenGroßteil
Lehrerinnen
können.
einteilen
vonder f Pgg' welchesteuerlichen
einmalunabhängig
Befundistzunächst
Dieserbeamtenrechliche
undLehrereinenTeilihrer
Lehrerinnen
dass
werden,
verknüpft
mitdemUmstand
üJöünitigungen
istes ohnehin
Geschäftsstelle
der
Kenntnis
Nach
erbringen,
Arbeitszimmern
in haustichen
ninäiisrciitun!
Einkommensezielung
zur
unzweifelhaft
den
Gesetzgeber
ob
der
Klärungen,
g-erichfliihei
cägenstano
lassendarf'
Aufwandöhneweiteresunberücksichtigt
häuslichen
erbiachten
allerdings
Rahmenbedingungen
der Lehrerhättendiesteuerlichen
aufdasBeamtenverhältnis
Auswirkungen
die
würde,
nehmen
Anlass
zum
dies
Dienstherr
als
nurdann,,ienndasLandNordrhein-Westfalen
http://www.intern.nwstgb.de/intranet/schnellbriefel2006llehrerarbeitsplaetze-an-schu...04.12.2006
ät Sch.rlenAnlage3 zur Vortage WP7-783/2006
I ehrerarbeitsplätze
Page2of2
anzuordnen.
in denSchulen
Arbeitsleistung
dervollständigen
Erbringung
der
zugunsten
Ausgleich
die Fragenacheinemfinanziellen
In diesemFallwürdesichdannaberautomatisch
stellen.
Konnexitätsprinzip
nach
dem
Schulträger
als
Gemeinden
- ausdenensichein unmittelbarer
- z. B. ausdemSchulgesetz
Anspruchder
AndereRechtsvorschriften
ließe,sindaus
ableiten
Arbeitszimmern
von
auf Zurverftlgungstellung
demSchulträger
Lehrergegentiber
nicht
erkennbar.
SichtderGeschäftsstelle
des Städte-undGemeindebundes
MitdieserThematikhatsichauchder Schul-,Kultur-undSportausschuss
gefasst:
Beschluss
folgenden
hiezu
und
NRWin seiner92. Sitzungam24.Oktober2006beschäftigt
NRWnimmtzur Kenntnis,dass
des Sfädfeund Gemeindebundes
,,DerSchul-,Kuttur-und Spoftausschuss
die steuerlicheAbsetzbarkeitvon
durchdie zum 01.01.2007in KrafttretendenSteuerrechtsänderungen
ft)r Lehrerinnenund Lehrerentfällt.
Arbeitszimmern
häustichen
NachteilekeinenAnspruchder Lehrkräfteauf
hälf aberfest,dassdie steuerrechtlichen
Der Ausschuss
durchden Schulträgerbegründen."
zusätzlicher,individuel/ausgesfaffeterArbeitsplätze
Bereitstetlung
des
desMinisterpräsidenten
Schreiben
aucheinablehnendes
gibtes in derAngelegenheit
Soweitbekannt,
.
Lehrergewerkschaft
eine
an
LandesNordrhein-Westfalen
Grüßen
Mitfreundlichen
ln Vertretung:
ClausHamacher
und -texte,Mustersatzungen
Gesetzesvorlagen
lnformationen,
und weiteretagesaktuette
DiesenSchneilbrief
lntranetdes SfGB
BereichfindenSre,m kostenlosen
etc. ausdem kommunaten
untd-dienstanweisungen
hierfürerhaltenSieim HauptamtlhrerKommune.
NRW.Die Zugangsdaten
04.12.2006
http://www.intem.nwstgb.de/intranet/schnellbrJrefe12006llehrerarbeitsplaetze-an-schu...