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Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Bedburg - Beratung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2007 - Beratung und Beschlussfassung der sechsundzwanzigsten Änderungssatzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Bedburg
- Beratung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2007
- Beratung und Beschlussfassung der sechsundzwanzigsten Änderungssatzung) Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Bedburg
- Beratung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2007
- Beratung und Beschlussfassung der sechsundzwanzigsten Änderungssatzung)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-756/2006 1. Ergänzung Sitzungsteil Fachbereich II Öffentlich Az.: 32 96 21 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bemerkungen: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales 28.11.2006 Original Rat der Stadt Bedburg 19.12.2006 1. Ergänzung Betreff: Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung Obdachlosenunterkünfte der Stadt Bedburg - Beratung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2007 - Beratung und Beschlussfassung der sechsundzwanzigsten Änderungssatzung der Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales vom 28.11.2006, a) der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung der Benutzungsgebühr für Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2007 und b) der sechsundzwanzigsten Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Bedburg zuzustimmen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Als Obdachlosenunterkunft wird das angemietete Objekt Kurt-Schumacher-Straße 1, BedburgKaster, verwendet. Im Vorjahr wurde eine Gebühr in Höhe von 5,82 Euro je qm und Monat berechnet und beschlossen. Die Berechung der mit 5,58 Euro / m² anfallenden Benutzungsgebühr ist der Anlage 1 zu entnehmen. Mit der Festsetzung der Benutzungsgebühr in dieser Höhe je qm und Monat wird die vom Kommunalabgabengesetz NRW geforderte Kostendeckung nicht überschritten Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den ----------------------------------Hamacher ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister