Daten
Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-779/2006
Sitzungsteil
Ratsbüro
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Hauptausschuss
Bemerkungen:
05.12.2006
Betreff:
Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung NW in Verbindung mit § 6 der Hauptsatzung
der Stadt Bedburg zur Zentralisierung der Stadtverwaltung Bedburg: Schreiben vom
15.10.2006 des Herrn Franz Peter Schiffer, Am Tiergarten 28, 50181 Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss der Stadt Bedburg beschließt, die Entscheidung über die Anregung
von Herrn Franz Peter Schiffer vom 15.10.2006 bis zum Abschluss des
Bebauungsplanverfahrens
- Bebauungsplan Nr. 9/Bedburg 6. Änderung –
zurückzustellen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit beigefügtem Schreiben vom 15.10.2006 beantragt Herr Franz Peter Schiffer gemäß §
24 Gemeindeordnung NW, der Rat der Stadt Bedburg möge über folgende Anregung
entscheiden:
„Der Rat beschließt in Fortführung seiner Beschlussfassung zur Zentralisierung der
Stadtverwaltung Bedburg, als Standort für ein zentrales Rathaus, den Standort „Rathaus
Kaster“.
Mit Schreiben vom 20.10.2006 wurde dem Petenten der Eingang des o. g. Schreibens
unter Hinweis darauf bestätigt, dass für die Erledigung des als „Anregung gemäß § 24
Gemeindeordnung NW“ deklarierten Schreibens gemäß § 6 Abs. 4 der Hauptsatzung der
Stadt Bedburg der Hauptausschuss zuständig ist.
§ 6 Abs. 4 der Hauptsatzung lautet:
(4) Für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden im Sinne von Abs. 1 bestimmt
der Rat den Hauptausschuss.
...
Unter Würdigung des gemäß Ratsbeschluss vom 24.10.2006 eingeleiteten
Bebauungsplanverfahrens Nr. 9/Bedburg 6. Änderung - Gebiet Lindenstraße / Anbindung
Schlossparkplatz – dessen wesentliches Planungsziel die Änderung der
Gebietsausweisung Kerngebiet (MK) in teilweise Flächen für den Gemeinbedarf mit der
Zweckbestimmung Rathaus ist, erscheint die Angelegenheit derzeit nicht
entscheidungsreif.
Über den o. g. Antrag des Herrn Schiffer kann aus Sicht der Verwaltung nur im
Zusammenhang mit dem Abschluss dieses Bebauungsplanverfahrens entschieden
werden.
Daher wird vorgeschlagen, die Entscheidung über die Anregung des Herrn Schiffer bis
zum Abschlus des Bebauungsplanverfahrens Nr. 9/Bedburg, 6. Änderung,
zurückzustellen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
50181 Bedburg, den 27.11.2006
----------------------------------Steinbach
----------------------------------Brabender-Lipej
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Leiterin des Ratsbüros
Bürgermeister
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 4