Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP7-742/2006 1. Ergänzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
7,6 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP7-742/2006 1. Ergänzung)

öffnen download melden Dateigröße: 7,6 kB

Inhalt der Datei

WP7-742/2006 1. Ergänzung Anlage zur Vorlage WP7-742/2006 1. Ergänzung Dritte Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 09.12.2003 Aufgrund des § 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666, SGV. NRW 2023), zuletzt geändert durch Artikel I des Ersten Teils des Gesetzes vom 3. Mai 2005 (GV. NRW. S. 498), der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG NW) vom 18. Dezember 1975 (GV. NW. S. 706), zuletzt geändert durch Artikel 74 des Gesetzes vom 05.04.2005 (GV. NRW. S. 274) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.Oktober 1969 (GV. NW. S. 712), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28.04.2005 (GV. NRW. S. 488), hat der Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 21.11.2006 folgende Dritte Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Bedburg vom 09.12.2003 beschlossen: Artikel 1 § 5 wird wie folgt geändert: (1) Wird nur die Winterwartung von der Stadt ausgeführt, so beträgt die Benutzungsgebühr jährlich je veranlagtem Frontmeter: bei Anliegerstraßen bei Innerortsstraßen bei Hauptgeschäftsstraßen bei überörtlichen Straßen 0,51 € 0,48 € 0,45 € 0,42 € (1) Wird neben der Winterwartung auch die Fahrbahnreinigung durch die Stadt durchgeführt, erhöhen sich die Benutzungsgebühren um 1,27 € je veranlagtem Frontmeter Reinigungsstrecke. Bei mehrfacher Reinigung vervielfacht sich die Gebühr entsprechend. Artikel 2 Die Dritte Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) tritt zum 01. Januar 2007 in Kraft. Gleichzeitig endet damit die Rechtskraft der 2. Änderungssatzung. 50181 Bedburg, den 22. November 2006 (Koerdt) Bürgermeister