Daten
Kommune
Bedburg
Größe
7,6 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
WP7-742/2006
Anlage zur Vorlage WP7-742/2006
Dritte Änderungssatzung
zur Satzung der Stadt Bedburg
über die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr
gewidmeten Straßen, Wege und Plätze
und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
(Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 21.11.2006
Aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S.
666, SGV. NRW 2023), zuletzt geändert durch Artikel I des Ersten Teils des Gesetzes vom
3. Mai 2005 (GV. NRW. S. 498), der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung
öffentlicher Straßen (StrReinG NW) vom 18. Dezember 1975 (GV. NW. S. 706), zuletzt
geändert durch Artikel 74 des Gesetzes vom 05.04.2005 (GV. NRW. S. 274) und der §§ 4
und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom
21.Oktober 1969 (GV. NW. S. 712), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28.04.2005
(GV. NRW. S. 488), hat der Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 21.11.2006 folgende
Dritte Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Bedburg
vom 16.12.2003 beschlossen:
Artikel 1
§ 5 wird wie folgt geändert:
(1) Wird nur die Winterwartung von der Stadt ausgeführt, so beträgt die Benutzungsgebühr jährlich je veranlagtem Frontmeter:
bei Anliegerstraßen
bei Innerortsstraßen
bei Hauptgeschäftsstraßen
bei überörtlichen Straßen
0,51 €
0,48 €
0,45 €
0,42 €
(1) Wird neben der Winterwartung auch die Fahrbahnreinigung durch die Stadt
durchgeführt, erhöhen sich die Benutzungsgebühren um 1,27 € je veranlagtem
Frontmeter Reinigungsstrecke.
Bei mehrfacher Reinigung vervielfacht sich die Gebühr entsprechend.
Artikel 2
Die Dritte Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Reinigung der dem
öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) tritt zum 01. Januar
2006 in Kraft. Gleichzeitig endet damit die Rechtskraft der 2. Änderungssatzung.
50181 Bedburg, den 21. November 2006
(Koerdt)
Bürgermeister