Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007) Beschlussvorlage (Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007) Beschlussvorlage (Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007)

öffnen download melden Dateigröße: 16 kB

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-774/2006 Sitzungsteil Fachbereich IV Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg Bemerkungen: 21.11.2006 Betreff: Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007 Beschlussvorschlag: Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Begründung: Der vom Stadtkämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Bedburg mit Haushaltsplan und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2007 wird dem Rat der Stadt Bedburg gemäß § 80 Abs. 1 und 2 GO NW zur Sitzung zugeleitet. In den jeweiligen Fachausschüssen wurden die Budgets bereits vorberaten. Der Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement befasste sich in den Sitzungen am 17.10.2006 und 03.11.2006 mit den Grundzügen des Haushaltsplans 2007. Dies gilt sowohl für die Strukturen des Haushalts als auch für die Inhalte. So sollen die Daten der Vorjahre trotz Änderung der Haushaltsstruktur auf der Ebene der Kontengruppen in die einzelnen Teilpläne eingearbeitet werden. Der Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement beschloss am 03.11.2006 einstimmig, den Stadtkämmerer zu bitten, bei der Aufstellung des Entwufs des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2007 das von den Fachausschüssen verabschiedete Zahlenwerk sowie die bereits in diesem Zusammenhang erarbeiteten politischen Zielvorgaben – vorbehaltlich aktueller, insbesondere finanzieller Entwicklungen – als Basismaterial zu verwenden. Zur Realsisierung von Konsolidierungen werden die (vgl. Anlage 7 und 8 der Niederschrift zur Ratssitzung vom 24.01.2006) Teile des sogenannten „Masterplans“ in die jeweiligen Produktblätter eingearbeitet. Hier werden zukünftig die zuständigen Ausschüsse über die einzelnen Sachstände der politischen Zielvorgaben informiert. Die Haushaltssatzung 2007 wird nach derzeitiger Einschätzung gegenüber der Aufsichtsbehörde nur anzeigepflichtig sein. Das Haushaltsjahr 2007 wird über die Ausgleichsrücklage „fiktiv“ ausgeglichen werden können. Die drei weiteren Finanzplanungsjahre sind ebenfalls defizitär. Dennoch liegen nicht die Voraussetzungen des § 76 Abs. 1 GemHVO vor. Die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes ist daher zumindest für 2007 entbehrlich. Das Verfahren zum Erlass der Haushaltssatzung 2007 ist wie folgt geplant: Bekanntmachung des Entwurfs im Amtsblatt des RheinErft-Kreises Möglichkeit der Erhebung von Einwendungen gegen den Entwurf (14 Tage nach Beginn der Auslegung) Öffentliche Beratung der Haushaltssatzung im Hauptausschuss Öffentliche Beratung und Beschließung der Haushaltssatzung durch den Rat (einschl. der Beschlussfassung über die ggf. vorliegenden Einwendungen) 21.11.2006 22.11.2006 – 06.12.2006 05.12.2006 19.12.2006 Der Entwurf ist für die Dauer des Beratungsverfahrens für jedermann zur Einsicht verfügbar zu halten. Nach Beschlussfassung ist die Haushaltssatzung – wie bereits erwähnt – der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Die Haushaltssatzung darf frühestens einen Monat nach der Anzeige öffentlich bekannt gemacht werden. Die Aufsichtsbehörde kann im Einzelfall aus besonderem Grund die Anzeigefrist verlängern oder verkürzen. Die Haushaltssatzung ist im Anschluss an die öffentliche Bekanntmachung bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten. STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 09.11.2006 ----------------------------------Eßer ----------------------------------Baum ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter Stadtkämmerer Bürgermeister