Daten
Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-774/2006
Sitzungsteil
Fachbereich IV
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
Bemerkungen:
21.11.2006
Betreff:
Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007
Beschlussvorschlag:
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Begründung:
Der vom Stadtkämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Entwurf der
Haushaltssatzung der Stadt Bedburg mit Haushaltsplan und Bestandteilen für das Haushaltsjahr
2007 wird dem Rat der Stadt Bedburg gemäß § 80 Abs. 1 und 2 GO NW zur Sitzung zugeleitet.
In den jeweiligen Fachausschüssen wurden die Budgets bereits vorberaten. Der Ausschuss für
Personal, Organisation und Finanzmanagement befasste sich in den Sitzungen am 17.10.2006
und 03.11.2006 mit den Grundzügen des Haushaltsplans 2007. Dies gilt sowohl für die Strukturen
des Haushalts als auch für die Inhalte. So sollen die Daten der Vorjahre trotz Änderung der
Haushaltsstruktur auf der Ebene der Kontengruppen in die einzelnen Teilpläne eingearbeitet
werden.
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement beschloss am 03.11.2006
einstimmig, den Stadtkämmerer zu bitten, bei der Aufstellung des Entwufs des Haushaltsplans für
das Haushaltsjahr 2007 das von den Fachausschüssen verabschiedete Zahlenwerk sowie die
bereits in diesem Zusammenhang erarbeiteten politischen Zielvorgaben – vorbehaltlich aktueller,
insbesondere finanzieller Entwicklungen – als Basismaterial zu verwenden. Zur Realsisierung von
Konsolidierungen werden die (vgl. Anlage 7 und 8 der Niederschrift zur Ratssitzung vom
24.01.2006) Teile des sogenannten „Masterplans“ in die jeweiligen Produktblätter eingearbeitet.
Hier werden zukünftig die zuständigen Ausschüsse über die einzelnen Sachstände der politischen
Zielvorgaben informiert.
Die Haushaltssatzung 2007 wird nach derzeitiger Einschätzung gegenüber der Aufsichtsbehörde
nur anzeigepflichtig sein. Das Haushaltsjahr 2007 wird über die Ausgleichsrücklage „fiktiv“
ausgeglichen werden können. Die drei weiteren Finanzplanungsjahre sind ebenfalls defizitär.
Dennoch liegen nicht die Voraussetzungen des § 76 Abs. 1 GemHVO vor. Die Aufstellung eines
Haushaltssicherungskonzeptes ist daher zumindest für 2007 entbehrlich.
Das Verfahren zum Erlass der Haushaltssatzung 2007 ist wie folgt geplant:
Bekanntmachung des Entwurfs im Amtsblatt des RheinErft-Kreises
Möglichkeit der Erhebung von Einwendungen gegen den
Entwurf (14 Tage nach Beginn der Auslegung)
Öffentliche Beratung der Haushaltssatzung im
Hauptausschuss
Öffentliche Beratung und Beschließung der
Haushaltssatzung durch den Rat (einschl. der
Beschlussfassung über die ggf. vorliegenden
Einwendungen)
21.11.2006
22.11.2006 – 06.12.2006
05.12.2006
19.12.2006
Der Entwurf ist für die Dauer des Beratungsverfahrens für jedermann zur Einsicht verfügbar zu
halten.
Nach Beschlussfassung ist die Haushaltssatzung – wie bereits erwähnt – der Aufsichtsbehörde
anzuzeigen. Die Haushaltssatzung darf frühestens einen Monat nach der Anzeige öffentlich
bekannt gemacht werden. Die Aufsichtsbehörde kann im Einzelfall aus besonderem Grund die
Anzeigefrist verlängern oder verkürzen.
Die Haushaltssatzung ist im Anschluss an die öffentliche Bekanntmachung bis zum Ende der
Auslegung des Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 09.11.2006
----------------------------------Eßer
----------------------------------Baum
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter
Stadtkämmerer
Bürgermeister