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Beschlussvorlage (Amtseinführung und Verpflichtung des Stadtverordneten Martin Hösen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-772/2006 Sitzungsteil Ratsbüro Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg Bemerkungen: 21.11.2006 Betreff: Amtseinführung und Verpflichtung des Stadtverordneten Martin Hösen Beschlussvorschlag: Bürgermeister Koerdt führt den Stadtverordneten Martin Hösen in sein Amt ein und verpflichtet ihn in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben. Über die Verpflichtung wird eine besondere Niederschrift aufgenommen, die Bestandteil dieser Niederschrift und als Anlage beigefügt ist. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Stadtverordnete Franz Peter Schiffer, Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), hat mit Ablauf des 13.09.2006 auf sein Mandat im Rat der Stadt Bedburg verzichtet. Der Wahlausschuss der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 29.09.2004 u. a. festgestellt, dass Herr Schiffer aufgrund der Wahl zur Vertretung der Stadt Bedburg am 26.09.2004 als Direktkandidat für die Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) in den Rat der Stadt Bedburg gewählt worden ist. Gemäß § 45 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz wird, wenn ein gewählter Vertreter aus der Vertretung ausscheidet, der Sitz nach der Reserveliste derjenigen Partei oder Wählergruppe besetzt, für die der oder die Ausgeschiedene bei der Wahl aufgetreten ist. Unbeschadet der Reihenfolge tritt im übrigen an die Stelle des ausgeschiedenen Vertreters der für ihn in der Reserveliste bezeichnete Ersatzbewerber. Gemäß § 45 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes hat der Wahlleiter der Stadt Bedburg festgestellt und am 10.10.2006 für die Dauer eines Monats bekanntgemacht, dass Nachfolger der in der Reserveliste der CDU bezeichnete Ersatzbewerber Herr Martin Hösen, wohnhaft Friedrich-Ebert-Straße 23, ist. Innerhalb der Monatsfrist wurden keine Einsprüche gegen die Feststellung der Ersatzbestimmung erhoben, so dass Herr Hösen nunmehr gemäß § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung NW vom Bürgermeister in sein Amt einzuführen und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben zu verpflichten ist. Die vorgeschriebene Verpflichtung in feierlicher Form kann z. B. in der Weise vollzogen werden, dass der zu Verpflichtende durch Erheben von seinem Platz sein Einverständnis mit folgender Formel bekundet: „Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“ Über die Verpflichtung ist eine besondere Niederschrift zu fertigen. STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 08.11.2006 ----------------------------------Steinbach ----------------------------------Brabender-Lipej ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Leiterin des Ratsbüros Bürgermeister