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Beschlussvorlage (Verwendung des Wappens der ehemaligen Gemeinde Lipp hier: Antrag vom 27.11.2003, Frau Lisa Golda, Historischer Gutshof Lipp/Millendorf)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Verwendung des Wappens der ehemaligen Gemeinde Lipp
hier: Antrag vom 27.11.2003, Frau Lisa Golda, Historischer Gutshof Lipp/Millendorf) Beschlussvorlage (Verwendung des Wappens der ehemaligen Gemeinde Lipp
hier: Antrag vom 27.11.2003, Frau Lisa Golda, Historischer Gutshof Lipp/Millendorf)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP6-205/2003 Sitzungsteil Ratsbüro Öffentlich Az.: 10 22 01 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg Bemerkungen: 09.12.2003 Betreff: Verwendung des Wappens der ehemaligen Gemeinde Lipp hier: Antrag vom 27.11.2003, Frau Lisa Golda, Historischer Gutshof Lipp/Millendorf Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, Frau Lisa Golda die Genehmigung zu erteilen, das Wappen der ehemaligen Gemeinde Lipp in Verbindung mit den kulturellen Aktivitäten auf dem historischen Gutshof in Lipp-Millendorf zu nutzen. Das Wappen soll originalgetreu für die o. g. Zwecke aufgebracht werden. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Mit Schreiben vom 27.11.2003 beantragt Frau Lisa Golda die Genehmigung, das ehemalige Wappen der Gemeinde Lipp für kulturelle Aktivitäten auf dem historischen Gutshof in LippMillendorf, Erkelenzer Straße 128, 50181 Bedburg, nutzen zu dürfen. Das Antragsschreiben mit einem Muster des Wappens ist in Kopie als Anlage beigefügt. Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 24.01.1978 beschlossen, dass jegliche Verwendung des Stadtwappens im Einzelfall der Genehmigung durch den Rat der Stadt Bedburg bedarf. Da es sich bei dem in Rede stehenden Wappen um ein Hoheitszeichen der ehemaligen Gemeinde Lipp handelt, wird eine analoge Vorgehensweise bezüglich des Genehmigungsverfahrens wie bei der Nutzung des Wappens der Stadt Bedburg vorgeschlagen. In der Vergangenheit hat der Rat für ähnliche Zwecke die Verwendung ehemaliger Stadt-/bzw. Gemeindewappen nach Vorlage von Mustern der beabsichtigten Nutzung des Wappens genehmigt. Das Wappen soll originalgetreu für die o. g. Zwecke aufgebracht werden. Anlagen 50181 Bedburg, den 8. Juli 2009 ----------------------------------Steinbach ----------------------------------Brabender-Lipej ----------------------------------Harren Sachbearbeiter(in) Leiterin Ratsbüro Bürgermeister