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Beschlussvorlage (Beratung der Sechzehnten Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Beratung der Sechzehnten Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Beratung der Sechzehnten Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Bedburg)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP6-146/2003 Sitzungsteil Fachbereich IV Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 18.11.2003 Rat der Stadt Bedburg 09.12.2003 Bemerkungen: Betreff: Beratung der Sechzehnten Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, die im Entwurf vorgelegte Sechzehnte Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Bedburg zu beschließen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Derzeit beträgt die Kanalbenutzungsgebühr bei einem Vollanschluss je cbm Frischwasser bei einem Verbauch an Frischwasser a) b) c) bis 10.000 cbm von 10.001 cbm bis 30.000 cbm über 30.000 cbm 3,41 € 25 % weniger als zu a), 50 % weniger als zu a). Um die gemäß § 6 KAG ansatzfähigen Kosten zu decken, muss aufgrund der Gebührenbedarfsberechnung 2004 die Gebühr zu a) um 0,13 € auf 3,54 € je cbm erhöht werden. Dies entspricht einer prozentualen Steigerung des Gebührensatzes von 3,81 %. Die Verwaltung schlägt vor, § 8 Abs. 10 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Bedburg wie folgt zu ändern: „Die Benutzungsgebühr beträgt bei einem Vollanschluss je Kubikmeter Frischwasser bei einem Verbrauch an Frischwasser a) b) c) bis 10.000 cbm von 1.001 cbm bis 30.000 cbm über 30.000 cbm 3,54 € 25 % weniger als zu a), 50 % weniger als zu a).“ 50181 Bedburg, den 8. Juli 2009 ----------------------------------Spohr ----------------------------------Baum ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer