Daten
Kommune
Bedburg
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13 kB
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09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP6-146/2003
Sitzungsteil
Fachbereich IV
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
18.11.2003
Rat der Stadt Bedburg
09.12.2003
Bemerkungen:
Betreff:
Beratung der Sechzehnten Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung der Stadt Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Haupt- und
Finanzausschusses, die im Entwurf vorgelegte Sechzehnte Änderungssatzung zur Beitrags- und
Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Bedburg zu beschließen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Derzeit beträgt die Kanalbenutzungsgebühr bei einem Vollanschluss je cbm Frischwasser bei
einem Verbauch an Frischwasser
a)
b)
c)
bis 10.000 cbm
von 10.001 cbm bis 30.000 cbm
über 30.000 cbm
3,41 €
25 % weniger als zu a),
50 % weniger als zu a).
Um die gemäß § 6 KAG ansatzfähigen Kosten zu decken, muss aufgrund der Gebührenbedarfsberechnung 2004 die Gebühr zu a) um 0,13 € auf 3,54 € je cbm erhöht werden. Dies entspricht
einer prozentualen Steigerung des Gebührensatzes von 3,81 %.
Die Verwaltung schlägt vor, § 8 Abs. 10 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Bedburg wie folgt zu ändern:
„Die Benutzungsgebühr beträgt bei einem Vollanschluss je Kubikmeter Frischwasser bei einem
Verbrauch an Frischwasser
a)
b)
c)
bis 10.000 cbm
von 1.001 cbm bis 30.000 cbm
über 30.000 cbm
3,54 €
25 % weniger als zu a),
50 % weniger als zu a).“
50181 Bedburg, den 8. Juli 2009
----------------------------------Spohr
----------------------------------Baum
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter
Erster Beigeordneter und
Stadtkämmerer