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Beschlussvorlage (Beratung und Zustimmung zur Gebührenbedarfsberechnung zur Durchführung der Abwasserbeseitigung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2004)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
33 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Beratung und Zustimmung zur Gebührenbedarfsberechnung zur Durchführung der Abwasserbeseitigung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2004) Beschlussvorlage (Beratung und Zustimmung zur Gebührenbedarfsberechnung zur Durchführung der Abwasserbeseitigung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2004) Beschlussvorlage (Beratung und Zustimmung zur Gebührenbedarfsberechnung zur Durchführung der Abwasserbeseitigung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2004) Beschlussvorlage (Beratung und Zustimmung zur Gebührenbedarfsberechnung zur Durchführung der Abwasserbeseitigung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2004) Beschlussvorlage (Beratung und Zustimmung zur Gebührenbedarfsberechnung zur Durchführung der Abwasserbeseitigung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2004)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP6-144/2003 Sitzungsteil Fachbereich IV Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 18.11.2003 Rat der Stadt Bedburg 09.12.2003 Bemerkungen: Betreff: Beratung und Zustimmung zur Gebührenbedarfsberechnung zur Durchführung der Abwasserbeseitigung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2004 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, der Gebührenbedarfsberechnung über die Durchführung der Abwasserbeseitigung für das Haushaltsjahr 2004 zuzustimmen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: In der beiliegenden Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2004 sind folgende Kostenblöcke maßgebend: Personal- und Sachaufwand: 179.900 € (3,61 % Gesamtkosten) Unterhaltungskosten: 162.650 € (3,26 % Gesamtkosten) Beitrag Erftverband abzgl. Nutzungsentschädigung: 3.282.400 € (65,85 % Gesamtkosten) Kalkulatorische Kosten: 1.374.600 € (27,58 % Gesamtkosten) Auf die Straßenentwässerung entfallen hierbei nach derzeitiger Schätzung rd. 22,5 % der Gesamtkosten (= 1.124.899 €). Da vorgenannte Kostenblöcke nach Abzug des Anteils der Straßenentwässerung betriebswirtschaftlich ansatzfähige Kosten im Sinne des § 6 Abs. 2 KAG sind, ist ein auf das Jahr 2004 entfallender Betrag von 3.874.651 € durch Gebühren zu erwirtschaften. Zur Erreichung einer Kostendeckung ist unter Berücksichtigung des als Berechnungsmaßstab dienenden Frischwasserverbrauchs eine Gebühr in Höhe von 3,54 €/m³ notwendig. Der Gebührensatz steigt somit gegenüber dem des Jahres 2003 um 0,13 €/m³ . Dies entspricht einer prozentualen Steigerung des Gebührensatzes von 3,81 %. Zu den einzelnen Kostenblöcken: Personal- und Sachkosten ¾ Querschnittskosten (FB IV) Die Querschnittskosten sinken um 1,92 % gegenüber denen des Vorjahres. ¾ Personalkosten – Abwasserbeseitigung Hierbei handelt es sich um die aufgrund von Stundenaufzeichnungen ermittelten Lohnkosten für die Reinigung der Kanalanlagen und die Überwachung bzw. Kontrolle der Pumpstationen. ¾ Personalkosten – (FB I) Diese Personalkosten resultieren aus der Umsetzung der Selbstüberwachungsverordnung Kanal (SüV-Kan) sowie aus der Wahrnehmung von Kontrollfunktionen und der sich daraus ergebenden Schadensfeststellungen. Unterhaltungskosten Hierin enthalten sind u.a. die Kosten für die Spülung und Überprüfung der Kanalanlagen. Zugrunde liegen hier die Durchschnittswerte der letzten 3 Jahre. STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Entwicklung des städtischen Unterhaltungsaufwandes 200.000,00 180.000,00 160.000,00 140.000,00 120.000,00 100.000,00 80.000,00 60.000,00 40.000,00 20.000,00 Unterhaltungskosten 0,00 2004 Planw. 2003 Planw. 2002 Post- und Fernmeldegeb. 2001 2000 1999 1998 1997 1996 Versicherungen 1995 1994 1993 1992 1991 1990 Reinigung/Strom/Wasserv. Kalkulatorische Kosten ¾ Abschreibungen Die kalkulatorischen Abschreibungen werden – wie in 2003 – nach dem Wiederbeschaffungszeitwert ermittelt. Durch die Zugrundelegung von Wiederbeschaffungszeitwerten wird nicht wie bisher der bei der Anschaffung bzw. Herstellung aufgewandte Betrag erwirtschaftet, sondern der nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bewertete reale Werteverzehr. ¾ Kalkulatorische Verzinsung Entsprechend der gängigen Rechtsprechung werden die kalkulatorischen Zinsen (wie bisher) vom Anschaffungswert unter Berücksichtigung des Abzugskapitals bei einem Zinssatz von 5,33 % berechnet. Der kalkulatorische Zinssatz bleibt gegenüber dem des Jahres 2003 unverändert. Der Anstieg der kalkulatorischen Zinsen ist bedingt durch das gestiegene zu verzinsende Anlagekapital. Beitrag an den Erftverband Gemäß § 7 Abs. 1 KAG sind die von Gemeinden für die Mitgliedschaft in einem Wasserverband zu zahlenden Beiträge und Umlagen durch Gebühren denjenigen aufzuerlegen, die diese Einrichtungen nutzen. Somit wird der in 2004 von der Stadt Bedburg an den Erftverband voraussichtlich zu zahlende Beitrag für den Betrieb der Kläranlagen und der sonstigen Abwasseranlagen einschließlich der Kapitalkosten sowie der Abwasserabgabe als ansatzfähige Kosten im Sinne des § 6 Abs. 2 KAG den Gebühren zugrunde gelegt. Lt. Beitragsprognose des Erftverbandes vom 25.09.2003 ist für 2004 ein Beitrag von rd. 3.307.400 € anzusetzen. Der in der Gebührenbedarfsberechnung 2003 hierfür angesetzte Betrag belief sich auf 3.230.000 €. STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage 4,00 3,54 3,41 3,62 3,66 3,41 3,50 3,66 3,66 3,41 3.500.000 3,28 4.000.000 3,66 Entwicklung des Beitrags an den Erftverband und der Kanalbenutzungsgebühr 3,50 3.000.000 3,00 2.500.000 3.307.400 3.230.000 3.328.150 3.321.171 3.401.570 3.426.664 3.571.893 3.804.404 500.000 3.764.574 1.000.000 3.177.528 1.500.000 2,50 2.151.624 2.000.000 1,50 1,00 19 94 19 95 19 96 19 97 19 98 19 99 20 00 20 01 20 ,0 2 20 03 * 20 04 * 0 2,00 Gesamtbeitrag Kanalbenutzungsgebühr * lt. Prognose Gebührenmaßstab Die Gebühr ist gemäß § 6 Abs. 3 KAG nach der Inanspruchnahme der Einrichtung oder Anlage (Wirklichkeitsmaßstab) zu bemessen. Wenn das besonders schwierig oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist, kann ein Wahrscheinlichkeitsmaßstab gewählt werden, der nicht in einem offensichtlichen Missverhältnis zu der Inanspruchnahme stehen darf. Anerkannter Wahrscheinlichkeitsmaßstab ist der Frischwasserverbrauch, der der Kanalbenutzungsgebühr der Stadt Bedburg zugrunde gelegt wird. Für das Jahr 2004 wird von einer zu veranlagenden Wassermenge von insgesamt 1.081.300 m³ ausgegangen. Gegenüber der der Gebührenbedarfsberechnung des Jahres 2003 zugrunde liegenden Frischwassermenge bedeutet dies eine Reduzierung um 3.700 m³. Die Frischwasserverbräuche haben insgesamt eine sinkende Tendenz (siehe auch nachfolgende Grafiken). 1.110.000 25000 1.105.000 24500 1.100.000 1.095.000 24000 1.090.000 23500 1.085.000 1.080.000 23000 1.075.000 22500 1.070.000 1.065.000 22000 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 Veranlagte Frischwassermenge Einwohnerzahl des Vorjahres STADT BEDBURG Seite: 5 Sitzungsvorlage Proz. Veränderung der Frischwasserverbräuche im Vergleich zu Bevölkerungsentwicklung (in %) 2,50% 2,00% 1,50% 1,00% 0,50% 0,00% -0,50% -1,00% -1,50% -2,00% -2,50% 1,84% 1,19% 1,17% 1,01% 0,84% -0,21% 1995 1996 1997 0,91% 0,74% 0,54% 0,19% -0,10% 0,42% 0,11% 0,08% 1998 1999 2000 2001 1,04% 1,45% 2002 2003 -1,99% -0,60% Anstieg in % Normalverbraucher Anstieg der Bevölkerung Die Gebührenbedarfsberechnung über die Durchführung der Abwasserbeseitigung 2004 ist Bestandteil dieser Sitzungsvorlage. Abschlussergebnis des Jahres 2002 Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG NW sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten 3 Jahre auszugleichen. Im Haushaltsjahr 2002 wurde ein Gebührenüberschuss in Höhe von 15.251,80 € „erwirtschaftet“. Dieser Betrag wurde als Überschuss in die Berechnung für das Jahr 2004 eingestellt. 50181 Bedburg, den 8. Juli 2009 ----------------------------------Spohr Sachbearbeiterin ----------------------------------Baum Fachbereichsleiter ----------------------------------Koerdt Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer