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Kommune
Bedburg
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09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP6-144/2003
Sitzungsteil
Fachbereich IV
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
18.11.2003
Rat der Stadt Bedburg
09.12.2003
Bemerkungen:
Betreff:
Beratung und Zustimmung zur Gebührenbedarfsberechnung zur Durchführung der
Abwasserbeseitigung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2004
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Haupt- und
Finanzausschusses, der Gebührenbedarfsberechnung über die Durchführung der
Abwasserbeseitigung für das Haushaltsjahr 2004 zuzustimmen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
In der beiliegenden Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2004 sind folgende Kostenblöcke
maßgebend:
Personal- und Sachaufwand:
179.900 €
(3,61 % Gesamtkosten)
Unterhaltungskosten:
162.650 €
(3,26 % Gesamtkosten)
Beitrag Erftverband abzgl. Nutzungsentschädigung:
3.282.400 € (65,85 % Gesamtkosten)
Kalkulatorische Kosten:
1.374.600 € (27,58 % Gesamtkosten)
Auf die Straßenentwässerung entfallen hierbei nach derzeitiger Schätzung rd. 22,5 % der
Gesamtkosten (= 1.124.899 €).
Da vorgenannte Kostenblöcke nach Abzug des Anteils der Straßenentwässerung
betriebswirtschaftlich ansatzfähige Kosten im Sinne des § 6 Abs. 2 KAG sind, ist ein auf das Jahr
2004 entfallender Betrag von 3.874.651 € durch Gebühren zu erwirtschaften.
Zur Erreichung einer Kostendeckung ist unter Berücksichtigung des als Berechnungsmaßstab
dienenden Frischwasserverbrauchs eine Gebühr in Höhe von 3,54 €/m³ notwendig. Der
Gebührensatz steigt somit gegenüber dem des Jahres 2003 um 0,13 €/m³ . Dies entspricht einer
prozentualen Steigerung des Gebührensatzes von 3,81 %.
Zu den einzelnen Kostenblöcken:
Personal- und Sachkosten
¾ Querschnittskosten (FB IV)
Die Querschnittskosten sinken um 1,92 % gegenüber denen des Vorjahres.
¾ Personalkosten – Abwasserbeseitigung
Hierbei handelt es sich um die aufgrund von Stundenaufzeichnungen ermittelten
Lohnkosten für die Reinigung der Kanalanlagen und die Überwachung bzw. Kontrolle
der Pumpstationen.
¾ Personalkosten – (FB I)
Diese Personalkosten resultieren aus der Umsetzung der Selbstüberwachungsverordnung Kanal (SüV-Kan) sowie aus der Wahrnehmung von Kontrollfunktionen und
der sich daraus ergebenden Schadensfeststellungen.
Unterhaltungskosten
Hierin enthalten sind u.a. die Kosten für die Spülung und Überprüfung der Kanalanlagen.
Zugrunde liegen hier die Durchschnittswerte der letzten 3 Jahre.
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Entwicklung des städtischen Unterhaltungsaufwandes
200.000,00
180.000,00
160.000,00
140.000,00
120.000,00
100.000,00
80.000,00
60.000,00
40.000,00
20.000,00
Unterhaltungskosten
0,00
2004 Planw.
2003 Planw.
2002
Post- und Fernmeldegeb.
2001
2000
1999
1998
1997
1996
Versicherungen
1995
1994
1993
1992
1991
1990
Reinigung/Strom/Wasserv.
Kalkulatorische Kosten
¾ Abschreibungen
Die kalkulatorischen Abschreibungen werden – wie in 2003 – nach dem Wiederbeschaffungszeitwert ermittelt. Durch die Zugrundelegung von Wiederbeschaffungszeitwerten
wird nicht wie bisher der bei der Anschaffung bzw. Herstellung aufgewandte Betrag
erwirtschaftet, sondern der nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bewertete reale
Werteverzehr.
¾ Kalkulatorische Verzinsung
Entsprechend der gängigen Rechtsprechung werden die kalkulatorischen Zinsen (wie
bisher) vom Anschaffungswert unter Berücksichtigung des Abzugskapitals bei einem
Zinssatz von 5,33 % berechnet. Der kalkulatorische Zinssatz bleibt gegenüber dem des
Jahres 2003 unverändert. Der Anstieg der kalkulatorischen Zinsen ist bedingt durch das
gestiegene zu verzinsende Anlagekapital.
Beitrag an den Erftverband
Gemäß § 7 Abs. 1 KAG sind die von Gemeinden für die Mitgliedschaft in einem Wasserverband zu
zahlenden Beiträge und Umlagen durch Gebühren denjenigen aufzuerlegen, die diese
Einrichtungen nutzen.
Somit wird der in 2004 von der Stadt Bedburg an den Erftverband voraussichtlich zu zahlende
Beitrag für den Betrieb der Kläranlagen und der sonstigen Abwasseranlagen einschließlich der
Kapitalkosten sowie der Abwasserabgabe als ansatzfähige Kosten im Sinne des § 6 Abs. 2 KAG
den Gebühren zugrunde gelegt. Lt. Beitragsprognose des Erftverbandes vom 25.09.2003 ist für
2004 ein Beitrag von rd. 3.307.400 € anzusetzen. Der in der Gebührenbedarfsberechnung 2003
hierfür angesetzte Betrag belief sich auf 3.230.000 €.
STADT BEDBURG
Seite: 4
Sitzungsvorlage
4,00
3,54
3,41
3,62
3,66
3,41
3,50
3,66
3,66
3,41
3.500.000
3,28
4.000.000
3,66
Entwicklung des Beitrags an den Erftverband und der
Kanalbenutzungsgebühr
3,50
3.000.000
3,00
2.500.000
3.307.400
3.230.000
3.328.150
3.321.171
3.401.570
3.426.664
3.571.893
3.804.404
500.000
3.764.574
1.000.000
3.177.528
1.500.000
2,50
2.151.624
2.000.000
1,50
1,00
19
94
19
95
19
96
19
97
19
98
19
99
20
00
20
01
20
,0
2
20
03
*
20
04
*
0
2,00
Gesamtbeitrag
Kanalbenutzungsgebühr
* lt. Prognose
Gebührenmaßstab
Die Gebühr ist gemäß § 6 Abs. 3 KAG nach der Inanspruchnahme der Einrichtung oder Anlage
(Wirklichkeitsmaßstab) zu bemessen. Wenn das besonders schwierig oder wirtschaftlich nicht
vertretbar ist, kann ein Wahrscheinlichkeitsmaßstab gewählt werden, der nicht in einem offensichtlichen Missverhältnis zu der Inanspruchnahme stehen darf. Anerkannter Wahrscheinlichkeitsmaßstab ist der Frischwasserverbrauch, der der Kanalbenutzungsgebühr der Stadt Bedburg
zugrunde gelegt wird.
Für das Jahr 2004 wird von einer zu veranlagenden Wassermenge von insgesamt 1.081.300 m³
ausgegangen. Gegenüber der der Gebührenbedarfsberechnung des Jahres 2003 zugrunde
liegenden Frischwassermenge bedeutet dies eine Reduzierung um 3.700 m³. Die
Frischwasserverbräuche haben insgesamt eine sinkende Tendenz (siehe auch nachfolgende
Grafiken).
1.110.000
25000
1.105.000
24500
1.100.000
1.095.000
24000
1.090.000
23500
1.085.000
1.080.000
23000
1.075.000
22500
1.070.000
1.065.000
22000
1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003
Veranlagte
Frischwassermenge
Einwohnerzahl des Vorjahres
STADT BEDBURG
Seite: 5
Sitzungsvorlage
Proz. Veränderung der Frischwasserverbräuche im Vergleich zu
Bevölkerungsentwicklung (in %)
2,50%
2,00%
1,50%
1,00%
0,50%
0,00%
-0,50%
-1,00%
-1,50%
-2,00%
-2,50%
1,84%
1,19%
1,17%
1,01%
0,84%
-0,21%
1995
1996
1997
0,91%
0,74%
0,54%
0,19%
-0,10%
0,42%
0,11%
0,08%
1998
1999
2000
2001
1,04%
1,45%
2002
2003
-1,99%
-0,60%
Anstieg in % Normalverbraucher
Anstieg der Bevölkerung
Die Gebührenbedarfsberechnung über die Durchführung der Abwasserbeseitigung 2004 ist
Bestandteil dieser Sitzungsvorlage.
Abschlussergebnis des Jahres 2002
Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG NW sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten 3 Jahre auszugleichen.
Im Haushaltsjahr 2002 wurde ein Gebührenüberschuss in Höhe von 15.251,80 € „erwirtschaftet“.
Dieser Betrag wurde als Überschuss in die Berechnung für das Jahr 2004 eingestellt.
50181 Bedburg, den 8. Juli 2009
----------------------------------Spohr
Sachbearbeiterin
----------------------------------Baum
Fachbereichsleiter
----------------------------------Koerdt
Erster Beigeordneter und
Stadtkämmerer