Daten
Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP6-164/2003 1.
B
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.: 61.26.00
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bemerkungen:
Ausschuss für Planen und Bauen
25.11.2003
Orginal
Rat der Stadt Bedburg
09.12.2003
2. B
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 32/Kaster, 3. vereinfachte Änderung
- Baugebiet "Im Spless“ hier: Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg fasst den Aufstellungsbeschluss für die 3. vereinfachte Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 32/Kaster gem. § 2 Abs. 1 sowie § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt
geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850) für einen Teilbereich
an der Käthe-Kollwitz-Straße (Planstraße B1), der Paul-Klee-Straße (Planstraße B2), der HeinrichCampendonk-Straße (Planstraße B3) und der Max-Ernst-Straße (Planstraße B4), nördlich der
Carl-Leyhausen-Allee.
Wesentliches Planungsziel dieser vereinfachten Bebauungsplanänderung ist die Erweiterung bzw.
die Verbindung der überbauren Grundstücksflächen entlang der o.g. Stichstraßen. Die übrigen
Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 32/Kaster sollen unverändert beibehalten werden.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Mit Schreiben vom 04.11.2003 wird ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/Kaster
(Baugebiet „Im Spless“) in der Fassung der 2. Änderung gestellt.
Ziel dieses Antrages ist die Erweiterung der überbaubaren Grundstücksflächen.
Der Antragsteller beabsichtigt im Bereich der Planstraße B4 (Max-Ernst-Straße) zwei Grundstücke
für den Einfamilienwohnungsbau zu erwerben. Eine verbindliche Reservierung hierzu ist erfolgt.
Auf den beigefügten Antrag wird verwiesen.
Um den individuellen Ansprüchen der Familie gerecht zu werden, wird daher die Erweiterung der
überbaubaren Flächen gem. beigefügtem Antrag angestrebt.
Eine Befreiung gem. § 31 des Baugesetzbuches zur Überschreitung der überbaubaren
Grundstücksflächen für die geplanten Maßnahmen des Antragstellers ist nicht möglich, da die
Voraussetzungen hierzu nicht vorliegen.
Durch die beabsichtigte Erweiterung bzw. die „Verbindung“ der überbaubaren Grundstücksflächen
kann den individuellen Ansprüchen der Familie insbesondere sowie den Wünschen der
Grundstücksbewerber insgesamt entsprochen werden und hierdurch eine bessere Vermarktung
erfolgen.
Hierzu wird die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/Kaster erforderlich.
Gegen diese Änderung bestehen aus städtebaulicher Sicht keine Bedenken.
Im Rahmen der Vermarktung ist auf die individuellen Wünsche der Bewerber hinsichtlich der
Grundstückszuschnitte eingegangen worden.
Hierbei hat sich gezeigt, dass die Verbindung der überbaubaren Grundstücksflächen an den
Planstraßen B 1 – B4 insgesamt (nördlich der Carl-Leyhausen-Allee) der weiteren Vermarktung
sehr entgegenkommt.
Die Verwaltung hatte hierzu vorgeschlagen, auch die übrigen Flächen entsprechend dem o.g.
Antrag einer Überplanung zu unterziehen und auch diese überbaubaren Flächen insgesamt
miteinander zu verbinden.
Da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind, kann das Planverfahren im Rahmen einer
vereinfachten Änderung nach § 13 des Baugesetzbuches erfolgen.
Der Ausschuss für Planen und Bauen hat dem Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am
25.11.2003 (TOP 5) einstimmig empfohlen, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
50181 Bedburg, den 8. Juli 2009
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----------------------------------Ackermann
----------------------------------Harren
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister