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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1/Bedburg-Rath, 9. Änderung - Teilgebiet an der Garsdorfer Straße - hier: Aufstellungsbeschluss )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1/Bedburg-Rath, 9. Änderung 
- Teilgebiet an der Garsdorfer Straße -
hier: Aufstellungsbeschluss ) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1/Bedburg-Rath, 9. Änderung 
- Teilgebiet an der Garsdorfer Straße -
hier: Aufstellungsbeschluss )

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP6-177/2003 1. B Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: 61.26.00 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bemerkungen: Ausschuss für Planen und Bauen 25.11.2003 Original Rat der Stadt Bedburg 09.12.2003 1. B Betreff: Bebauungsplan Nr. 1/Bedburg-Rath, 9. Änderung - Teilgebiet an der Garsdorfer Straße hier: Aufstellungsbeschluss Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg fasst den Aufstellungsbeschluss für die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/Bedburg Rath gem. § 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches, in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850), für das Gebiet der Grünflächen nördlich der Garsdorfer Straße. Wesentliches Planungsziel ist die bedarfsorientierte Inanspruchnahme innerörtlicher Freiflächen in der Ortslage Bedburg-Rath. Dies erfolgt durch Ausweisung überbaubarer Grundstücksflächen (WA II) in der zur Zeit als Grünfläche ausgewiesenen Flächen entlang der Garsdorfer Straße. Begründung: Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Mit Schreiben vom 10.11.2003 wurde durch CDU-Ortsverband Bedburg-Rath, Herrn Ortsvorsteher Herbert Förster, ein Antrag auf Aufstellung bzw. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/BedburgRath für Teilflächen an der Garsdorfer Straße gestellt. Die Flächen sollen als Bauflächen bzw. Baugrundstücke für den örtlichen Bedarf bereitgestellt werden. Bei den auf der beigefügten Flurkarte näher bezeichneten Flächen handelt es sich zur Zeit um Grünflächen gemäß der Ausweisung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 1/Bedburg-Rath. Die Verwaltung hat den Antrag zum Anlass genommen, die Flächen einer Überplanung zuzuführen und ein Plankonzept im Vorentwurf zu erstellen. Dieses ist in der Anlage beigefügt. Die Fläche befindet sich im Eigentum der Stadt Bedburg und ist als pflege- und unterhaltungsintensive Grünfläche angelegt. Eine Realisierung der Planung ist daher kurzfristig denkbar, da der erforderliche Flächenerwerb entfällt. Ferner können durch die Planung innerörtliche Freiflächen einer Bebauung bedarfsorientiert für den Ortsteil Bedburg-Rath zugeführt und eine Inanspruchnahme des Freiraumes vermieden werden. Die Inanspruchnahme von Außenbereichsflächen auf der Grundlage der übergeordneten Planung (Gebietsentwicklungsplan) entspricht nicht den Zielen der Raumordnung und Landesplanung. Der Ausschuss für Planen und Bauen hat dem Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 25.11.2003 (TOP 6) einstimmig empfohlen, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. 50181 Bedburg, den 26.11.2003 ----------------------------------- ----------------------------------Ackermann ----------------------------------Harren Bearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister