Daten
Kommune
Bedburg
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15 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP6-177/2003 1. B
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.: 61.26.00
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bemerkungen:
Ausschuss für Planen und Bauen
25.11.2003
Original
Rat der Stadt Bedburg
09.12.2003
1. B
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 1/Bedburg-Rath, 9. Änderung
- Teilgebiet an der Garsdorfer Straße hier: Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg fasst den Aufstellungsbeschluss für die 9. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 1/Bedburg Rath gem. § 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches, in der
Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt
geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850), für das Gebiet der
Grünflächen nördlich der Garsdorfer Straße.
Wesentliches Planungsziel ist die bedarfsorientierte Inanspruchnahme innerörtlicher Freiflächen in
der Ortslage Bedburg-Rath.
Dies erfolgt durch Ausweisung überbaubarer Grundstücksflächen (WA II) in der zur Zeit als
Grünfläche ausgewiesenen Flächen entlang der Garsdorfer Straße.
Begründung:
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Mit Schreiben vom 10.11.2003 wurde durch CDU-Ortsverband Bedburg-Rath, Herrn Ortsvorsteher
Herbert Förster, ein Antrag auf Aufstellung bzw. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/BedburgRath für Teilflächen an der Garsdorfer Straße gestellt. Die Flächen sollen als Bauflächen bzw.
Baugrundstücke für den örtlichen Bedarf bereitgestellt werden.
Bei den auf der beigefügten Flurkarte näher bezeichneten Flächen handelt es sich zur Zeit um
Grünflächen gemäß der Ausweisung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 1/Bedburg-Rath.
Die Verwaltung hat den Antrag zum Anlass genommen, die Flächen einer Überplanung zuzuführen
und ein Plankonzept im Vorentwurf zu erstellen. Dieses ist in der Anlage beigefügt.
Die Fläche befindet sich im Eigentum der Stadt Bedburg und ist als pflege- und
unterhaltungsintensive Grünfläche angelegt.
Eine Realisierung der Planung ist daher kurzfristig denkbar, da der erforderliche Flächenerwerb
entfällt. Ferner können durch die Planung innerörtliche Freiflächen einer Bebauung
bedarfsorientiert für den Ortsteil Bedburg-Rath zugeführt und eine Inanspruchnahme des
Freiraumes vermieden werden.
Die Inanspruchnahme von Außenbereichsflächen auf der Grundlage der übergeordneten
Planung (Gebietsentwicklungsplan) entspricht nicht den Zielen der Raumordnung und
Landesplanung.
Der Ausschuss für Planen und Bauen hat dem Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am
25.11.2003 (TOP 6) einstimmig empfohlen, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
50181 Bedburg, den 26.11.2003
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----------------------------------Ackermann
----------------------------------Harren
Bearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister