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Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP6-128/2003 1. B)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
26 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Inhalt der Datei

Anlage zur Vorlage WP6-128/2003 1. B Anlage zur Sitzung des Rates der Stadt Bedburg TOP 32. Änderung des FNP Bedburg –Bereich Grünfläche nordöstl. Von Kaster, Gelände der ehemaligen Kläranlage Kaster Der Rat der Stadt Bedburg Lfd. Stellungnahme von, Anregungen Abwägung beschließt... Nr. vom 1. 2. 4. 5. Infracor GmbH, Marl 27.08.2003 An der im Betreff näher bezeichneten Stelle verlaufen keine von uns betreuten Fernleitungen. IHK Köln, Zwgst.Rhein-Erft, Wir teilen mit, dass von Seiten der Bergheim Industrie- und Handelskammer zu Köln 25.08.2003 keine Anregungen bezüglich der Auslegung des o.g. Flächennutzungsplanes bestehen. Wehrbereichsverwaltung Unter Bezugnahme auf Ihr o.a. West, Düsseldorf Schreiben teile ich Ihnen mit, dass – 04.09.2003 unter Berücksichtigung der von mir wahrzunehmenden Belange- keine Bedenken gegen die Realisierung der o.a. Planung bestehen. LÖBF NRW, Aus Gründen einer im Rahmen der Recklinghausen Verwaltungsmodernisierung 05.09.2003 gebotenen Aufgabenoptimierung muss auch die LÖBF ihre Arbeit auf das fachlich und rechtlich gebotene Kerngeschäft konzentrieren. Entsprechend ist von einer Verfahrensbeteiligung der LÖBF in Bauleitplanverfahren gem. den §§ 5, 9 und 12 BauGB zunächst abzusehen. Über die Eingriffserheblichkeit oder Nachhaltigkeit der zu erwartenden Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung und der Entfällt. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Entfällt ... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen. zur Entfällt. ... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen. zur Entfällt. ... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen. zur 6. Bezirksregierung Köln 18.09.2003 Umweltverträglichkeitsprüfung wird durch die obige Einschätzung keine Aussage getroffen. Auf die zuständigen Landschaftsbehörden und deren Stellungnahmen, die von den o.g. Ausführungen inhaltlich unberührt bleiben, ist ausdrücklich zu verweisen. Die Möglichkeiten einer Inanspruchnahme der Landesanstalt im Sinne der hierzu ergangenen Dienstanweisung (RdErl. V. 15.01.1981, I B 3 –02.46, SMBL.NW 791) sowie im Sinne der Ziffer 10.1.3 i.V. m.Ziffer 10.2.2 der VV-FFH (RdErl. V. 26.4.2000, -III B 2 616.01.06.10-, SMBL.NW. 791) bestehen unabhängig davon auch weiterhin. Die Auswertung der meinem Entfällt. Kampfmittelräumdienst zur Verfügung stehenden Luftbilder ergibt im Umfeld Hinweise auf das Vorhandensein von Bombenblindgängern/Kampfmitteln. Da sich jedoch im unmittelbaren Baubereich keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln ergeben, bestehen aus Sicht des Kampfmittelräumdienstes keine Bedenken gegen die Durchführung der in Rede stehenden Maßnahme. Eine Garantie der Freiheit von Kampfmitteln kann gleichwohl nicht gewährt werden. Daher sind bei Kampfmittelfunden während der Erd-/Bauarbeiten die Arbeiten aus Sicherheitsgründen sofort ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und einen Hinweis über das Verhalten beim Auffinden von Bodendenkmälern in den Erläuterungsbericht mit aufzunehmen. WP6-128/2003 1. B 7. Anlage zur Vorlage WP6-128/2003 1. B RWE Rheinbraun AG Köln 19.08.2003 einzustellen und die nächstgelegene Polizeidienststelle oder der Kampfmittelräumdienst zu verständigen. Von der o.g. Flächennutzungsplanänderung könnten Versorgungseinrichtungen unserer Gesellschaft betroffen sein. Einen Lageplan im Maßstab 1 : 1000 fügen wir diesem Schreiben bei und bitten um entsprechende Berücksichtigung. Weiterhin weisen wir darauf hin, dass das gesamte Plangebiet in einem Auegebiet liegt, in dem der natürliche Grundwasserspiegel nahe der Geländeoberfläche ansteht und der Boden humoses Bodenmaterial enthalten kann. Humose Böden sind empfindlich gegen Bodendruck und im allgemeinen kaum tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln die Bodenschichten auf kurzer Distanz in ihrer Verbreitung und Mächtigkeit, so dass selbst bei einer gleichmäßigen Belastung diese Böden mit unterschiedlichen Setzungen reagieren können. Das gesamte Plangebiet ist daher wegen der Baugrundverhältnisse gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 1 BauGB als Fläche zu kennzeichnen, bei deren Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Die übersandten Pläne werden als Anlage ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und zum Erläuterungsbericht genommen. den Anregungen vollinhaltlich zu entsprechen. Das Plangebiet wird entsprechend der Anregung als Fläche gem. § 5 Abs. 3 Nr. 1 des Baugesetzbuches gekennzeichnet. Gründungsbereich, erforderlich sind. Wir bitten Sie, hierzu in die textlichen Festsetzungen folgende Hinweise aufzunehmen: Das Plangebiet liegt in einem Hinweise auf die DIN 1054, 18195 und 18196 werden in den Erläuterungsbericht Auebereich • Baugrundverhältnisse: Wegen mit aufgenommen der Bodenverhältnisse im Auegebiet sind bei der Bauwerksgründung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich. Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 „Zulässige Belastung des Baugrundes“, der DIN 18196 „Erdund Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke“ sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten. • Grundwasserverhältnisse: Der natürliche Grundwasserspiegel steht nahe der Geländeoberfläche an. Der Grundwasserstand kann vorübergehend durch künstliche oder natürliche Einflüsse verändert sein. Bei den Abdichtungsmaßnahmen ist ein zukünftiger Wiederanstieg des WP6-128/2003 1. B 8. 9. 10. Anlage zur Vorlage WP6-128/2003 1. B Grundwassers auf das natürliche Niveau zu berücksichtigen. Hier sind die Vorschriften der DIN 18 195 „Bauwerksabdichtungen“ zu beachten. Staatliches Umweltamt Köln Zu der o.g. Offenlage werden keine 26.09.2003 Anregungen und Hinweise vorgebracht. Naturpark Kottenforst-Ville, Das o.g. Plangebiet liegt im Naturpark Bergheim Kottenforst-Ville und befindet sich hier 29.09.2003 im Grenzbereich von Kernzone und Wanderzone (s. Maßnahmeplan Zweckverband Naturpark KottenforstVille 2002, Karte 2: Erholungsentwicklung). Die in der Änderung des Flächennutzungsplanes vorgesehene Erweiterung der Zweckbestimmung einer Teilfläche ermöglicht die Errichtung eines Geräteund Aufenthaltsraumes für den Angelverein am Ortsrand und zugleich in der Nähe der Gewässer. Aus Sicht des Zweckverbandes wird durch die beabsichtigte Flächennutzungsplanänderung der Erholungszweck der Wanderzone nicht beeinträchtigt. Bedenken zur o.a. Planung werden nicht erhoben. Erftverband, Bergheim Zur o.g. Maßnahme nimmt der 08.09.2003 Erftverband wie folgt Stellung: Das obere Grundwasserstockwerk ist bergbaubedingt trocken gefallen. Der natürliche Grundwasserbestand Entfällt. ... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen. zur Entfällt. ... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen. zur ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Ein Hinweis auf den Grundwasserstand wird in den Erläuterungsbericht aufgenommen. befand sich vor Beginn der Sümpfungsmaßnahmen bei etwa 56 m üNN. Um eine dauerhafte Vernässung der Gebäude im Bereich Bedburg zu vermeiden, wird der Grundwasserstand ca. 5 m unter den natürlichen Grundwasserständen gehalten. Die im Plangebiet befindlichen Abwasseranlagen stehen unter besonderem Schutz. Ihre Zugänglichkeit und ihr Bestand sind stets zu wahren. Durch die Flächennutzungsplanänderung wird die Zugänglichkeit und der Bestand der Anlage selbst nicht tangiert bzw. beeinträchtigt.