Daten
Kommune
Bedburg
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09.07.09, 02:28
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09.07.09, 02:28
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Anlage zur Vorlage WP6-128/2003 1. B
Anlage zur Sitzung des Rates der Stadt Bedburg
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32. Änderung des FNP Bedburg –Bereich Grünfläche nordöstl. Von Kaster, Gelände der ehemaligen
Kläranlage Kaster
Der Rat der Stadt Bedburg
Lfd. Stellungnahme von,
Anregungen
Abwägung
beschließt...
Nr.
vom
1.
2.
4.
5.
Infracor GmbH, Marl
27.08.2003
An der im Betreff näher bezeichneten
Stelle verlaufen keine von uns
betreuten Fernleitungen.
IHK Köln, Zwgst.Rhein-Erft, Wir teilen mit, dass von Seiten der
Bergheim
Industrie- und Handelskammer zu Köln
25.08.2003
keine Anregungen bezüglich der
Auslegung des o.g.
Flächennutzungsplanes bestehen.
Wehrbereichsverwaltung
Unter Bezugnahme auf Ihr o.a.
West, Düsseldorf
Schreiben teile ich Ihnen mit, dass –
04.09.2003
unter Berücksichtigung der von mir
wahrzunehmenden Belange- keine
Bedenken gegen die Realisierung der
o.a. Planung bestehen.
LÖBF
NRW, Aus Gründen einer im Rahmen der
Recklinghausen
Verwaltungsmodernisierung
05.09.2003
gebotenen Aufgabenoptimierung muss
auch die LÖBF ihre Arbeit auf das
fachlich und rechtlich gebotene
Kerngeschäft
konzentrieren.
Entsprechend
ist
von
einer
Verfahrensbeteiligung der LÖBF in
Bauleitplanverfahren gem. den §§ 5, 9
und 12 BauGB zunächst abzusehen.
Über die Eingriffserheblichkeit oder
Nachhaltigkeit der zu erwartenden
Beeinträchtigungen im Sinne der
Eingriffsregelung
und
der
Entfällt.
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Entfällt
... die Mitteilung
Kenntnis zu nehmen.
zur
Entfällt.
... die Mitteilung
Kenntnis zu nehmen.
zur
Entfällt.
... die Mitteilung
Kenntnis zu nehmen.
zur
6.
Bezirksregierung Köln
18.09.2003
Umweltverträglichkeitsprüfung
wird
durch die obige Einschätzung keine
Aussage
getroffen.
Auf
die
zuständigen Landschaftsbehörden und
deren Stellungnahmen, die von den
o.g. Ausführungen inhaltlich unberührt
bleiben, ist ausdrücklich zu verweisen.
Die
Möglichkeiten
einer
Inanspruchnahme der Landesanstalt
im Sinne der hierzu ergangenen
Dienstanweisung
(RdErl.
V.
15.01.1981, I B 3 –02.46, SMBL.NW
791) sowie im Sinne der Ziffer 10.1.3
i.V. m.Ziffer 10.2.2 der VV-FFH (RdErl.
V. 26.4.2000, -III B 2 616.01.06.10-,
SMBL.NW. 791) bestehen unabhängig
davon auch weiterhin.
Die
Auswertung
der
meinem Entfällt.
Kampfmittelräumdienst zur Verfügung
stehenden Luftbilder ergibt im Umfeld
Hinweise auf das Vorhandensein von
Bombenblindgängern/Kampfmitteln.
Da sich jedoch im unmittelbaren
Baubereich keine Hinweise auf das
Vorhandensein
von
Kampfmitteln
ergeben, bestehen aus Sicht des
Kampfmittelräumdienstes
keine
Bedenken gegen die Durchführung der
in Rede stehenden Maßnahme.
Eine Garantie der Freiheit von
Kampfmitteln kann gleichwohl nicht
gewährt werden.
Daher sind bei Kampfmittelfunden
während der Erd-/Bauarbeiten die
Arbeiten aus Sicherheitsgründen sofort
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen und
einen Hinweis über das
Verhalten beim Auffinden
von Bodendenkmälern in
den Erläuterungsbericht mit
aufzunehmen.
WP6-128/2003 1. B
7.
Anlage zur Vorlage WP6-128/2003 1. B
RWE Rheinbraun AG Köln
19.08.2003
einzustellen und die nächstgelegene
Polizeidienststelle
oder
der
Kampfmittelräumdienst
zu
verständigen.
Von
der
o.g.
Flächennutzungsplanänderung
könnten
Versorgungseinrichtungen
unserer Gesellschaft betroffen sein.
Einen Lageplan im Maßstab 1 : 1000
fügen wir diesem Schreiben bei und
bitten
um
entsprechende
Berücksichtigung.
Weiterhin weisen wir darauf hin, dass
das gesamte Plangebiet in einem
Auegebiet liegt, in dem der natürliche
Grundwasserspiegel
nahe
der
Geländeoberfläche ansteht und der
Boden
humoses
Bodenmaterial
enthalten kann.
Humose Böden sind empfindlich
gegen
Bodendruck
und
im
allgemeinen
kaum
tragfähig.
Erfahrungsgemäß
wechseln
die
Bodenschichten auf kurzer Distanz in
ihrer Verbreitung und Mächtigkeit, so
dass selbst bei einer gleichmäßigen
Belastung
diese
Böden
mit
unterschiedlichen
Setzungen
reagieren können.
Das gesamte Plangebiet ist daher
wegen
der
Baugrundverhältnisse
gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 1 BauGB als
Fläche zu kennzeichnen, bei deren
Bebauung ggf. besondere bauliche
Maßnahmen,
insbesondere
im
Die übersandten Pläne werden als Anlage ... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen und
zum Erläuterungsbericht genommen.
den
Anregungen
vollinhaltlich
zu
entsprechen.
Das Plangebiet wird entsprechend der
Anregung als Fläche gem. § 5 Abs. 3 Nr. 1
des Baugesetzbuches gekennzeichnet.
Gründungsbereich, erforderlich sind.
Wir bitten Sie, hierzu in die textlichen
Festsetzungen folgende Hinweise
aufzunehmen:
Das Plangebiet liegt in einem Hinweise auf die DIN 1054, 18195 und
18196 werden in den Erläuterungsbericht
Auebereich
• Baugrundverhältnisse: Wegen mit aufgenommen
der
Bodenverhältnisse
im
Auegebiet
sind
bei
der
Bauwerksgründung
ggf.
besondere
bauliche
Maßnahmen, insbesondere im
Gründungsbereich,
erforderlich. Hier sind die
Bauvorschriften der DIN 1054
„Zulässige
Belastung
des
Baugrundes“, der DIN 18196
„Erdund
Grundbau;
Bodenklassifikation
für
bautechnische Zwecke“ sowie
die
Bestimmungen
der
Bauordnung
des
Landes
Nordrhein-Westfalen
zu
beachten.
• Grundwasserverhältnisse: Der
natürliche Grundwasserspiegel
steht
nahe
der
Geländeoberfläche an. Der
Grundwasserstand
kann
vorübergehend
durch
künstliche
oder
natürliche
Einflüsse verändert sein. Bei
den Abdichtungsmaßnahmen
ist
ein
zukünftiger
Wiederanstieg
des
WP6-128/2003 1. B
8.
9.
10.
Anlage zur Vorlage WP6-128/2003 1. B
Grundwassers
auf
das
natürliche
Niveau
zu
berücksichtigen. Hier sind die
Vorschriften der DIN 18 195
„Bauwerksabdichtungen“
zu
beachten.
Staatliches Umweltamt Köln Zu der o.g. Offenlage werden keine
26.09.2003
Anregungen und Hinweise
vorgebracht.
Naturpark Kottenforst-Ville, Das o.g. Plangebiet liegt im Naturpark
Bergheim
Kottenforst-Ville und befindet sich hier
29.09.2003
im Grenzbereich von Kernzone und
Wanderzone
(s.
Maßnahmeplan
Zweckverband Naturpark KottenforstVille
2002,
Karte
2:
Erholungsentwicklung).
Die
in
der
Änderung
des
Flächennutzungsplanes vorgesehene
Erweiterung der Zweckbestimmung
einer
Teilfläche
ermöglicht
die
Errichtung
eines
Geräteund
Aufenthaltsraumes für den Angelverein
am Ortsrand und zugleich in der Nähe
der Gewässer.
Aus Sicht des Zweckverbandes wird
durch
die
beabsichtigte
Flächennutzungsplanänderung
der
Erholungszweck der Wanderzone
nicht beeinträchtigt. Bedenken zur o.a.
Planung werden nicht erhoben.
Erftverband, Bergheim
Zur o.g. Maßnahme nimmt der
08.09.2003
Erftverband wie folgt Stellung:
Das obere Grundwasserstockwerk ist
bergbaubedingt trocken gefallen. Der
natürliche Grundwasserbestand
Entfällt.
... die Mitteilung
Kenntnis zu nehmen.
zur
Entfällt.
... die Mitteilung
Kenntnis zu nehmen.
zur
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Ein Hinweis auf den Grundwasserstand
wird
in
den
Erläuterungsbericht
aufgenommen.
befand sich vor Beginn der
Sümpfungsmaßnahmen bei etwa 56 m
üNN. Um eine dauerhafte Vernässung
der Gebäude im Bereich Bedburg zu
vermeiden, wird der
Grundwasserstand ca. 5 m unter den
natürlichen Grundwasserständen
gehalten.
Die im Plangebiet befindlichen
Abwasseranlagen stehen unter
besonderem Schutz. Ihre
Zugänglichkeit und ihr Bestand sind
stets zu wahren.
Durch die Flächennutzungsplanänderung
wird die Zugänglichkeit und der Bestand
der Anlage selbst nicht tangiert bzw.
beeinträchtigt.