Daten
Kommune
Bedburg
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Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Anlage zur Vorlage WP6-128/2003 1. B
STADT BEDBURG
DER BÜRGERMEISTER
Fachbereich: Planen, Bauen und Wirtschaftsförderung
Erläuterungsbericht
zur 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg
- Bereich Grünfläche nordöstlich von Kaster / Gelände der ehem. Kläranlage Kaster -
Gemäß § 5 Abs. 5 des Baugesetzbuches ist dem Flächennutzungsplan ein
Erläuterungsbericht beizufügen. Im Erläuterungsbericht sind in den Grundzügen die
Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung darzulegen.
n Ausgangssituation
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 15.05.2001 den
Aufstellungsbeschluss für die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Bedburg gefasst.
Das Plangebiet dieser 32. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst den
Bereich des ehem. Klärwerkes in Kaster. Dies ist zwischenzeitlich umgebaut worden
zum Regenüberlaufbecken für die Ortschaften Kaster und Königshoven. Die
Abgrenzung ist im übrigen aus dem Planentwurf ersichtlich.
o Planungsanlass
Da der Sportfischereiverein zur Bewirtschaftung der Gewässer und der
angrenzenden Landschaftsflächen über eine größere Anzahl von Gerätschaften
verfügt, wird dringend ein Unterstellraum benötigt, da dem Verein die bisherige
Unterkunft (Hauptstraße / Alt-Kaster) aufgekündigt wurde. Die Gerätschaften werden
zur Zeit an verschiedenen Orten vorübergehend untergestellt.
Ferner wird dringend ein Aufenthaltsraum für die Jugendgruppe benötigt.
Auf der betreffenden im Planentwurf gekennzeichneten Parzelle, welche sich im
Eigentum des Erftverbandes befindet, stehen die Aufbauten des ehem. Klärwerkes in
Kaster. Eine Teilfläche aus der Parzelle würde für die entsprechende Errichtung
eines Geräteraumes mit Aufenthaltsraum zur Verfügung stehen.
p Darstellung im Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg
Der Bereich der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg ist zur
Zeit als „Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kläranlage“ dargestellt.
q Ziele der Landesplanung
Die Ziele der Landesplanung sind konkretisiert im Gebietsentwicklungsplan (GEP),
Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt... Erftkreis.
Im GEP ist der Bereich der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht
parzellenscharf mit der Darstellung Waldbereich überlagert.
r Landschaftsplan
Die Fläche liegt entsprechend der Darstellungen des rechtskräftigen
Landschaftsplanes 1 außerhalb des Landschaftsschutzgebietes. In diesem Bereich
ist das Entwicklungsziel 3.2 – Anreicherung zur ersatzweisen und beschleunigten
Wiederherstellung von Natur und Landschaft – festgesetzt. Weitere Festsetzungen
sind dort nicht getroffen
s Ziel und Zweck der Planung
Planungsziel dieser Flächennutzungsplanänderung
besonderen Nutzungszweckes.
ist
die
Erweiterung
des
Der Nutzungszeck Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kläranlage soll erweitert
werden um Grünfläche mit dem besonderen Nutzungszweck „Sportlerheim für
Angelsport“.
Durch die Erweiterung des besonderen Nutzungszweckes wird, da der
Sportfischereiverein zur Bewirtschaftung der Gewässer und der angrenzenden
Landschaftsflächen über eine größere Anzahl von Gerätschaften verfügt, die
Errichtung eines Unterstellraumes sowie eines Aufenthalts- und Schulungsraumes
für die Jugendgruppe planungsrechtlich ermöglicht.
^ Hinweise
Im Planbereich befindet sich eine Telekommunikationsanlage der Deutschen
Telekom AG.
Die Bauausführenden haben sich vor Baubeginn beim Bezirksbüro Netze Düren,
Walzmühle 3, 52349 Düren, in die genaue Lage dieser Anlagen einweisen zu
lassen.
Bei der Planung von Bepflanzungszonen ist darauf zu achten, dass die
Versorgungsleitungen frei von Baum- und Strauchwerk bleiben.
Sofern die Näherung von Bepflanzungen an die Versorgungsleitungen vorgesehen
ist, ist die DVGW Richtlinie GW 125 „Bepflanzungen im Bereich unterirdischer
Versorgungsanlagen“ zu berücksichtigen. Darüber hinaus notwendig werdende
Schutzmaßnahmen sind mit der RWE Net AG abzustimmen.
Bodenverhältnisse
Das Plangebiet liegt in einem Auebereich. Wegen der Bodenverhältnisse im
Auegebiet sind bei der Bauwerksgründung ggf. besondere bauliche Maßnahmen,
insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich. Hier sind die Bauvorschriften der
DIN 1054 „Zulässige Belastung des Baugrundes“ , der DIN 18196 „Erd- und
Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke“ zu beachten.
Wegen der Baugrundverhältnisse wird das Plangebiet daher als Fläche gem. § 5
Abs. 3 Nr. 1 des Baugesetzbuches gekennzeichnet.
WP6-128/2003 1. B
Anlage zur Vorlage WP6-128/2003 1. B
• Kampfmittel
Der Kampfmittelräumdienst bei der Bezirksregierung Köln hat im Rahmen des
Verfahrens erklärt, dass ich im unmittelbaren Baubereich keine Hinweise auf das
Vorhandensein von Kampfmitteln ergeben haben. Eine Garantie auf
Kampfmittelfreiheit kann jedoch nicht gewährt werden. Bei Kampfmittelfunden
sind daher die Arbeiten einzustellen und die nächstgelegene Polizeidienststelle
oder der Kampfmittelräumdienst zu informieren.
Grundwasserverhältnisse
Der natürliche Grundwasserspiegel steht nahe der Geländeoberfläche an. Der
Grundwasserstand kann vorübergehend durch künstliche oder natürliche Einflüsse
verändert sein. Bei den Abdichtungsmaßnahmen ist ein zukünftiger Wiederanstieg
des Grundwassers auf das natürliche Niveau zu berücksichtigen. Hier sind die
Vorschriften der DIN 18195 „Bauwerksabdichtungen“ zu beachten.
Grundwasserstand
Das obere Grundwasserstockwerk ist bergbaubedingt trocken gefallen. Der
natürliche Grundwasserbestand befand sich vor Beginn der Sümpfungsmaßnahmen
bei etwa 56 m üNN. Um eine dauerhafte Vernässung der Gebäude im Bereich
Bedburg zu vermeiden, wird der Grundwasserstand ca. 5 m unter den natürlichen
Grundwasserständen gehalten.
Leitungen bez. Versorgungseinrichtungen
Im Plangebiet verlaufen Versorgungseinrichtungen der RWE Rheinbraun AG. Bei
Baumaßnahmen ist in die Leitungspläne Einsicht zu nehmen.
Bedburg, den 04.11.2003
Stadt Bedburg
Der Bürgermeister