Daten
Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Datum
10.03.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP722/2009
Fachbereich III
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung
städtischer Einrichtungen
10.03.2009
Betreff:
Antrag vom 14. Januar 2009 "gebührenfreie Nutzung des privat betriebenen Hallenbades durch
die Bedburger Sportvereine" der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, Fraktion im Rat der
Stadt Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen weist ausdrücklich auf
das ihm gemäß der aktueller Zuständigkeitsregelung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt
Bedburg bestehendes Vorberatungsrecht bei dem Themenkreis Erhebung von Nutzungsgebühren
/ Entgelten für die Nutzung städtischer Immobilien, z. B. auch gegenüber Sportvereinen, hin.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit Schreiben vom 14. Januar 2009, als Anlage beigefügt, beantragt die SPD-Fraktion im Rat der
Stadt Bedburg, „in der kommenden Sitzung des Rates folgenden Beschluss zu fassen“:
•
•
•
Die schwimmsporttreibenden Vereine aus Bedburg brauchen für die Nutzung des privat
betriebenen Hallenbades auf dem Kasterer Acker keine Gebühren zu zahlen.
Die Schwimmsportvereine teilen der Stadt mit, wie viele Stunden sie das Hallenbad für ihre
Vereinstätigkeit benötigen. Die Stadt wird in entsprechendem Umfang Stunden anmieten.
Die hierfür anfallenden Kosten für die Nutzung des privat betriebenen Hallenbades werden von
der Stadt übernommen.
Aus folgenden Gründen erfolgte seinerzeit keine Behandlung im Rat:
Die Ratssitzung, welche für den 03.02.2009 vorgesehen war, wurde mangels entscheidungsreifer
Tagesordnungspunkte abgesagt.
Weiterhin liegt gem. Ziff. 8.1 lit. k der Zuständigkeitsregelung für den Rat und die Ausschüsse
der Stadt Bedburg
„die Vorberatung von Gebührensatzungen sowie Benutzungsordnungen des Fachbereichs III“. im
Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer
Einrichtungen.
Dem Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen obliegt innerhalb
seines Zuständigkeitsbereiches ebenfalls die Entscheidung über die Bereitstellung städtischer
Einrichtungen, sofern es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt (Ziff. 8.2 lit. g
der Zuständigkeitsregelung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Bedburg).
Somit ist ein Beschluss, welcher eine Regelung betreffs der Frage der Gebührenerhebung für die
Nutzung von städtischen Immobilien betrifft – wie es hier der Fall ist - , im Ausschuss für Hochbau
und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen vorzuberaten. Eine hieraus resultierende
Beschlussempfehlung wäre dann im vorliegenden Fall dem Hauptausschuss vorzulegen.
Beim vorliegenden Antrag konkurriert die Vorgabe, wonach die Sitzungen der städtischen Gremien
grundsätzlich öffentlich sind, und das Vertraulichkeitsgebot (=nicht öffentlich) bei privatrechtlichen
Vertägen.
Aufgrund des Interesses der Öffentlichkeit ist dieser Tagesordnungspunkt öffentlich. Die
Verwaltung bittet hier dringend, Diskussionen über den Vertragsinhalt des Bäderprojektes
im öffentlichen Teil zu vermeiden.
Die Stadt Bedburg müsste, soweit sie Gebühren von den Vereinen erheben wollte, hierzu
zunächst einen politischen Beschluss fassen. Kein diesbezüglicher Beschluss bedeutet daher,
dass keine Gebühren erhoben werden. Die Verwaltung hat hier keine Handhabe, ohne einen
derartigen Beschluss Gebühren / Nutzungsentgelte zu verlangen.
Es besteht aktuell und auch für die absehbare Zukunft keine Absicht und es existiert auch
keine Absichtserklärung, Gebühren von den hiesigen Schwimmsportvereinen zu erheben.
Der vorliegende Beschlussantrag ist insoweit zur Zeit nicht einschlägig. Weiterhin erscheint ein
Beschluss, der quasi „für immer“ eine Gebührenfreiheit festschreibt, kommunalrechtlich
bedenklich, da er in unangemessener Weise in die Entscheidungsmöglichkeiten künftiger Räte
eingreift, und auch unangemessen in die haushaltsrechtliche evtl. Notwendigkeiten künftiger
Planungszeiträume eingreift.
Beschlussvorlage WP7-22/2009
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Um nach außen hin die bestehenden Beratungsrechte des Ausschusses für Hochbau und
Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen zu dokumentieren, wird von Verwaltungsseite
vorgeschlagen, die von Verwaltungsseite unterbreitete Erklärung als Beschluss zu fassen.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 26.02.2009
----------------------------------Coenen
----------------------------------Baumann
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
gesehen:
--------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-22/2009
Seite 3