Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Antrag vom 14. Januar 2009 "gebührenfreie Nutzung des privat betriebenen Hallenbades durch die Bedburger Sportvereine" der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, Fraktion im Rat der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Datum
10.03.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Antrag vom 14. Januar 2009 "gebührenfreie Nutzung des privat betriebenen Hallenbades durch die Bedburger Sportvereine" der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, Fraktion im Rat der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Antrag vom 14. Januar 2009 "gebührenfreie Nutzung des privat betriebenen Hallenbades durch die Bedburger Sportvereine" der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, Fraktion im Rat der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Antrag vom 14. Januar 2009 "gebührenfreie Nutzung des privat betriebenen Hallenbades durch die Bedburger Sportvereine" der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, Fraktion im Rat der Stadt Bedburg)

öffnen download melden Dateigröße: 19 kB

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP722/2009 Fachbereich III Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen 10.03.2009 Betreff: Antrag vom 14. Januar 2009 "gebührenfreie Nutzung des privat betriebenen Hallenbades durch die Bedburger Sportvereine" der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, Fraktion im Rat der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen weist ausdrücklich auf das ihm gemäß der aktueller Zuständigkeitsregelung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Bedburg bestehendes Vorberatungsrecht bei dem Themenkreis Erhebung von Nutzungsgebühren / Entgelten für die Nutzung städtischer Immobilien, z. B. auch gegenüber Sportvereinen, hin. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 14. Januar 2009, als Anlage beigefügt, beantragt die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg, „in der kommenden Sitzung des Rates folgenden Beschluss zu fassen“: • • • Die schwimmsporttreibenden Vereine aus Bedburg brauchen für die Nutzung des privat betriebenen Hallenbades auf dem Kasterer Acker keine Gebühren zu zahlen. Die Schwimmsportvereine teilen der Stadt mit, wie viele Stunden sie das Hallenbad für ihre Vereinstätigkeit benötigen. Die Stadt wird in entsprechendem Umfang Stunden anmieten. Die hierfür anfallenden Kosten für die Nutzung des privat betriebenen Hallenbades werden von der Stadt übernommen. Aus folgenden Gründen erfolgte seinerzeit keine Behandlung im Rat: Die Ratssitzung, welche für den 03.02.2009 vorgesehen war, wurde mangels entscheidungsreifer Tagesordnungspunkte abgesagt. Weiterhin liegt gem. Ziff. 8.1 lit. k der Zuständigkeitsregelung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Bedburg „die Vorberatung von Gebührensatzungen sowie Benutzungsordnungen des Fachbereichs III“. im Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen. Dem Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen obliegt innerhalb seines Zuständigkeitsbereiches ebenfalls die Entscheidung über die Bereitstellung städtischer Einrichtungen, sofern es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt (Ziff. 8.2 lit. g der Zuständigkeitsregelung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Bedburg). Somit ist ein Beschluss, welcher eine Regelung betreffs der Frage der Gebührenerhebung für die Nutzung von städtischen Immobilien betrifft – wie es hier der Fall ist - , im Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen vorzuberaten. Eine hieraus resultierende Beschlussempfehlung wäre dann im vorliegenden Fall dem Hauptausschuss vorzulegen. Beim vorliegenden Antrag konkurriert die Vorgabe, wonach die Sitzungen der städtischen Gremien grundsätzlich öffentlich sind, und das Vertraulichkeitsgebot (=nicht öffentlich) bei privatrechtlichen Vertägen. Aufgrund des Interesses der Öffentlichkeit ist dieser Tagesordnungspunkt öffentlich. Die Verwaltung bittet hier dringend, Diskussionen über den Vertragsinhalt des Bäderprojektes im öffentlichen Teil zu vermeiden. Die Stadt Bedburg müsste, soweit sie Gebühren von den Vereinen erheben wollte, hierzu zunächst einen politischen Beschluss fassen. Kein diesbezüglicher Beschluss bedeutet daher, dass keine Gebühren erhoben werden. Die Verwaltung hat hier keine Handhabe, ohne einen derartigen Beschluss Gebühren / Nutzungsentgelte zu verlangen. Es besteht aktuell und auch für die absehbare Zukunft keine Absicht und es existiert auch keine Absichtserklärung, Gebühren von den hiesigen Schwimmsportvereinen zu erheben. Der vorliegende Beschlussantrag ist insoweit zur Zeit nicht einschlägig. Weiterhin erscheint ein Beschluss, der quasi „für immer“ eine Gebührenfreiheit festschreibt, kommunalrechtlich bedenklich, da er in unangemessener Weise in die Entscheidungsmöglichkeiten künftiger Räte eingreift, und auch unangemessen in die haushaltsrechtliche evtl. Notwendigkeiten künftiger Planungszeiträume eingreift. Beschlussvorlage WP7-22/2009 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Um nach außen hin die bestehenden Beratungsrechte des Ausschusses für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen zu dokumentieren, wird von Verwaltungsseite vorgeschlagen, die von Verwaltungsseite unterbreitete Erklärung als Beschluss zu fassen. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 26.02.2009 ----------------------------------Coenen ----------------------------------Baumann Sachbearbeiter Fachbereichsleiter gesehen: --------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-22/2009 Seite 3