Daten
Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Datum
10.02.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP718/2009
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
10.02.2009
Betreff:
Bau einer Lärmschutzanlage entlang der L 279
hier: Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 29.01.2009
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt, die Untersuchungsergebnisse zur
Lärmkartierung und die Stellungnahme des Landesbetriebes Straßenbau NRW abzuwarten
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit Schreiben vom 29.01.2009 (Anlage 1) beantragt die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg
den Bau einer Lärmschutzanlage entlang der L 279.
Bei der L 279 handelt es sich um eine Landstraße. Straßenbaulastträger ist der Landesbetrieb
Straßenbau NRW. Eine Internetrecherche hat ergeben, dass die Kommunen keine Förderungen
an bestehenden Landstraßen erhalten. Im Rahmen der Städtebauförderung besteht eine
Fördermöglichkeit für Lärmschutzmaßnahmen bei geförderten Projekten und Maßnahmen. Ein
Lärmschutz an bestehenden Straßen ist bei einer gewachsenen und verfestigten Lärmbelästigung
an Bundesfernstraßen möglich. Entsprechende Ausdrucke sind der Vorlage beigefügt.
Eine Beteiligung der Stadt Bergheim an den Kosten einer Lärmschutzwand kann nur dann
erfolgen, wenn nachgewiesen wird, dass die Schutzeinrichtung durch die Ansiedlung von Sany
zwingend erforderlich ist.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass im Jahre 2000 die Ergebnisse des
Schallimmissionstechnischen Fachbeitrages zum Bebauungsplan Nr. 20 – 1. Änderung in der
Umgebung der L 279, L 213 und K 36 dem damaligen Ausschuss für Umwelt und Verkehr in seiner
Sitzung am 14.06.2000 mitgeteilt worden sind (Vorlage TOP 2).
Im Ergebnis kam der Gutachter zu dem Schluss, dass ein Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen
nicht besteht. Maßnahmen wären somit gänzlich auf Kosten der Stadt Bedburg umzusetzen.
Wie am 04.02.2009 der Presse zu entnehmen war, soll die Stadt Bedburg rund 2,7 Millionen € aus
dem Konjunkturpaket erhalten, um Investitionen im Bereich Bildung und Verbesserung der
Infrastruktur zu tätigen. Auch ein Einsatz der Mittel für Verbesserungen im Bereich des
Lärmschutzes sind denkbar. Es ist davon auszugehen, dass der Rat der Stadt Bedburg hierüber
beraten und entscheiden wird.
Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW
(MUNLV) stellt derzeit landeseinheitlich Lärmkarten als Grundlage für die Lärmaktionspläne der
Kommunen auf.
Das MUNLV hat darüber hinaus in Abstimmung mit dem Ministerium für Bauen und Verkehr einen
Musteraktionsplan entwickelt, der insbesondere den kleineren Kommunen wie Bedburg eine
Orientierung geben soll, wie sie den gesetzlichen Anforderungen der Lärmaktionsplanung
nachkommen können.
Die Stadt Bedburg hat ergänzend hierzu bereits ein Fachbüro mit entsprechenden
Untersuchungen beauftragt, die derzeit erarbeitet werden. Es ist vorgesehen, diesbezüglich in der
ersten Jahreshälfte 2009 einen entsprechenden Zwischenbericht über den Stand der
Lärmaktionsplanung - unsere Stadt Bedburg in der Gesamtbetrachtung betreffend – im Ausschuss
für Struktur und Stadtentwicklung der Stadt Bedburg vorzustellen.
Mit dem Träger der Straßenbaulast, dem Landesbetrieb Straßenbau NRW wird darüber hinaus
Kontakt aufgenommen, um abzustimmen, inwiefern von dort aus Verbesserungen an der Straße
zur Minderung der Immissionen von der Landstraße ausgehend vorgesehen werden können.
Gleiches gilt für den aktiven Schallschutz.
Verwaltungsseitig wird empfohlen, die Untersuchungsergebnisse des Fachbüros abzuwarten.
Beschlussvorlage WP7-18/2009
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 03.02.2009
----------------------------------Wilfried Naujock
Leiter der Bauverwaltung
-----------------------------------
----------------------------------Jürgen Schmeier
Fachbereichsleiter
Gesehen
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-18/2009
Seite 3