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Beschlussvorlage (Bau einer Lärmschutzanlage entlang der L 279 hier: Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 29.01.2009)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Datum
10.02.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bau einer Lärmschutzanlage entlang der L 279
hier: Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 29.01.2009) Beschlussvorlage (Bau einer Lärmschutzanlage entlang der L 279
hier: Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 29.01.2009) Beschlussvorlage (Bau einer Lärmschutzanlage entlang der L 279
hier: Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 29.01.2009)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP718/2009 Fachbereich I Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 10.02.2009 Betreff: Bau einer Lärmschutzanlage entlang der L 279 hier: Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 29.01.2009 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt, die Untersuchungsergebnisse zur Lärmkartierung und die Stellungnahme des Landesbetriebes Straßenbau NRW abzuwarten Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 29.01.2009 (Anlage 1) beantragt die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg den Bau einer Lärmschutzanlage entlang der L 279. Bei der L 279 handelt es sich um eine Landstraße. Straßenbaulastträger ist der Landesbetrieb Straßenbau NRW. Eine Internetrecherche hat ergeben, dass die Kommunen keine Förderungen an bestehenden Landstraßen erhalten. Im Rahmen der Städtebauförderung besteht eine Fördermöglichkeit für Lärmschutzmaßnahmen bei geförderten Projekten und Maßnahmen. Ein Lärmschutz an bestehenden Straßen ist bei einer gewachsenen und verfestigten Lärmbelästigung an Bundesfernstraßen möglich. Entsprechende Ausdrucke sind der Vorlage beigefügt. Eine Beteiligung der Stadt Bergheim an den Kosten einer Lärmschutzwand kann nur dann erfolgen, wenn nachgewiesen wird, dass die Schutzeinrichtung durch die Ansiedlung von Sany zwingend erforderlich ist. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass im Jahre 2000 die Ergebnisse des Schallimmissionstechnischen Fachbeitrages zum Bebauungsplan Nr. 20 – 1. Änderung in der Umgebung der L 279, L 213 und K 36 dem damaligen Ausschuss für Umwelt und Verkehr in seiner Sitzung am 14.06.2000 mitgeteilt worden sind (Vorlage TOP 2). Im Ergebnis kam der Gutachter zu dem Schluss, dass ein Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen nicht besteht. Maßnahmen wären somit gänzlich auf Kosten der Stadt Bedburg umzusetzen. Wie am 04.02.2009 der Presse zu entnehmen war, soll die Stadt Bedburg rund 2,7 Millionen € aus dem Konjunkturpaket erhalten, um Investitionen im Bereich Bildung und Verbesserung der Infrastruktur zu tätigen. Auch ein Einsatz der Mittel für Verbesserungen im Bereich des Lärmschutzes sind denkbar. Es ist davon auszugehen, dass der Rat der Stadt Bedburg hierüber beraten und entscheiden wird. Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW (MUNLV) stellt derzeit landeseinheitlich Lärmkarten als Grundlage für die Lärmaktionspläne der Kommunen auf. Das MUNLV hat darüber hinaus in Abstimmung mit dem Ministerium für Bauen und Verkehr einen Musteraktionsplan entwickelt, der insbesondere den kleineren Kommunen wie Bedburg eine Orientierung geben soll, wie sie den gesetzlichen Anforderungen der Lärmaktionsplanung nachkommen können. Die Stadt Bedburg hat ergänzend hierzu bereits ein Fachbüro mit entsprechenden Untersuchungen beauftragt, die derzeit erarbeitet werden. Es ist vorgesehen, diesbezüglich in der ersten Jahreshälfte 2009 einen entsprechenden Zwischenbericht über den Stand der Lärmaktionsplanung - unsere Stadt Bedburg in der Gesamtbetrachtung betreffend – im Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung der Stadt Bedburg vorzustellen. Mit dem Träger der Straßenbaulast, dem Landesbetrieb Straßenbau NRW wird darüber hinaus Kontakt aufgenommen, um abzustimmen, inwiefern von dort aus Verbesserungen an der Straße zur Minderung der Immissionen von der Landstraße ausgehend vorgesehen werden können. Gleiches gilt für den aktiven Schallschutz. Verwaltungsseitig wird empfohlen, die Untersuchungsergebnisse des Fachbüros abzuwarten. Beschlussvorlage WP7-18/2009 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 03.02.2009 ----------------------------------Wilfried Naujock Leiter der Bauverwaltung ----------------------------------- ----------------------------------Jürgen Schmeier Fachbereichsleiter Gesehen ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-18/2009 Seite 3