Daten
Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Datum
10.02.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP766/2008 1. Ergänzung
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.: 61 26 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
29.04.2008
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
10.02.2009
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 30a/Kaster
- Erweiterung des Baugebietes Am Mühlenkreuz mit Anbindung an die Neue Bergstraße in
Königshoven hier: Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses
Beschlussvorschlag:
Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am
29.04.2008 den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches, in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) für den Bebauungsplan Nr. 30a/Kaster
– Gebiet zwischen den Straßen Am Mühlenkreuz und Neue Bergstraße in Königshoven gem.
in der Anlage 1 beigefügtem Plankonzept gefasst und beschlossen auf dieser Plangrundlage das
Beteiligungsverfahren einzuleiten.
Nach Vorstellung des Plankonzeptes in o.a. Sitzung sind bereits im Vorfeld zum noch nicht
eingeleiteten formellen Verfahren nach dem Baugesetzbuch Anregungen und Bedenken zur
Planung vorgetragen worden.
Damit die Bedburger Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, aktiv an der eigenen
Zukunft mitzuwirken, hat der Rat der Stadt Bedburg am 11. März 2008 als politische
Zielvorgabe des Haushaltes 2008 beschlossen, künftig dezentrale Sitzungen des
Arbeitskreises lokale Agenda (Stadtteilforen) durchzuführen.
Die
durch
den
Fachausschuss
beschlossene
o.g.
Einleitung
des
Bebauungsplanverfahrens wurde im Stadtteilforum in Königshoven am 03.11.2008
thematisiert. Der Plan sollte daher interessierten Bürgern im Vorfeld zur Einleitung dieser
Bauleitplanung nochmals vorgestellt werden und damit die Bürger möglichst frühzeitig in
die Planung mit einzubinden.
Eine entsprechende Bürgerinformationsveranstaltung hat daher am 22.01.2009 im Sitzungssaal
des Rathauses in Kaster stattgefunden. Bei Teilnahme von ca 70 Bürgerinnen und Bürgern
wurden folgende Diskussionspunkte und Anregungen vorgetragen, wobei aus der Bürgerschaft
keine grundsätzlichen gegen die Ausweisung eines Baugebiets geäußert wurden:
1. Erhalt des im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 30/Kaster festgesetzten und mit
Pflanzgebot belegten Grünstreifens
2. Keine Verkehrsmäßige Erschließung bzw. Durchfahrt vom Mühlenkreuz in das neue
Baugebiet
3. Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Haupterschließungsachse Am Mühlenkreuz
4. Vermeidung des Baustellenverkehrs für die Erschließungsmaßnahmen / Beschädigung der
Straßen durch den Baustellenverkehr
5. Geringe Anzahl der Stellplätze im neuen Baugebiet
6. Zisternen auf den Grundstücken vorsehen
7. Überprüfung der künftigen Entwässerung des Baugebietes zur Vermeidung von
Überlastungen des Kanalsystems
8. Eigene Identität des Baugebiets (Straßenbezeichnung)
9. Ausrichtung der Baukörper im nördlichen Bereich des Baugebietes zum Rand der
Rekultivierung
10. Anpassung der Planung an die Grundstücksanfragen
Die im Rahmen der aus dem Stadtteilforum resultierenden Anregungen aus der
Bürgerinformationsveranstaltung wurden im Hause in Abstimmung mit dem beauftragten
Planungsbüro und dem Eigentümer inhaltlich diskutiert und die städtebaulichen Aspekte in ein
Plankonzept (Anlage 2) eingearbeitet.
Beschlussvorlage WP7-66/2008 1. Ergänzung
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Zu1 )
Im neuen Plankonzept wurde dem Erhalt des Grünstreifens Rechnung getragen.
Zu 2)
Eine Öffnung des alten Baugebiets zur neuen Baufläche macht die Herstellung der im
vorhandenen Plan festgesetzten Verkehrsfläche erforderlich; diese wird derzeit als parkartige
Fläche mit einer Bank genutzt. Der geforderten Nichtanbindung des Mühlenkreuzes kann man
durch Festsetzung eines Durchfahrtverbotes im Bebauungsplan Rechnung tragen. Setzt man das
Durchfahrtsverbot nicht fest, kann durch Verzicht auf den Endausbau des Restfläche des
Wendehammers „Mühlenkreuz“ das Ziel der Nichtanbindung auch erreicht werden, wobei dann ein
Rechtsanspruch auf Nichtanbindung nicht besteht. Ferner kann durch Einbau von Pollern etc. im
Rahmen einer verkehrlichen Anordnung der verkehrstechnischen Nichtanbindung Rechnung
getragen werden.
Zu 3) Sofern keine Öffnung der Straße Am Mühlenkreuz erfolgt, sind Einbaumaßnahmen
entbehrlich; wobei anzumerken ist, das diese Maßnahmen nicht Inhalt der Bauleitplanung sind und
darüber hinaus zu Lasten der Stadt Bedburg gehen.
Zu 4)
Der Baustellenverkehr ist grundsätzlich nicht zu vermeiden; jedoch werden mit dem Eigentümer
Alternativlösung gesucht. Die befürchtete Beschädigung der vorhandenen Verkehrsflächen wird
nach dem Verursacherprinzip betrachtet. Insofern fallen keine zusätzlichen Kosten für vorhandene
Straßen durch die Anlieger an.
Zu 5)
Der Stellplatzschlüssel für das neue Baugebiet liegt über den Anforderungen. Darüber hinaus sind
textliche Festsetzungen vorgesehene, wonach pro Grundstück mindestens 2 Stellplätze
herzustellen sind.
Zu 6)
Es wird im Bebauungsplan der Einbau von Zisternen zur Nutzung des Niederschlagswassers
empfohlen
Zu 7)
Die Entwässerungssituation muss in der konkreten und zur Umsetzung beschlossenen
Bauleitplanung gutachterlich überprüft und gelöst werden. Hier wird der Nachweis geführt.
Zu 8)
Sofern keine Öffnung erfolgt, so kann die Bezeichnung der Straße nach Überprüfung als
Fortführung der Neuen Bergstraße gesehen werden. Dies fügt sich im übrigen in das vorhandene
System an der Neue Bergstraße ein. Sollte eine Entscheidung für die Öffnung fallen, so ist eine
eigene Bezeichnung des Gebiets denkbar.
Zu 9)
Die Ausrichtung der Baukörper bzw. der Grundstücke mit einer Möglichkeit zur Nutzung
regenerativer Energien ist Ziel der Planung und entspricht der heutigen Standards; daher wurde
die Anlage der Bauflächen bewusst gewählt.
Zu 10)
Gegebenenfalls besteht im Rahmen der Vermarktung die Möglichkeit Anpassungen vorzunehmen.
Das Plankonzept lässt dies zu.
Beschlussvorlage WP7-66/2008 1. Ergänzung
Seite 3
STADT BEDBURG
Seite: 4
Sitzungsvorlage
In der Anlage ist das im Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschlossene
Ursprungskonzept sowie das aufgrund der Anregungen erstellte abgeänderte Plankonzept
beigefügt.
Es ist zu entscheiden, ob den vorgebrachten Bedenken aus der Bürgerinformationsveranstaltung
Rechnung getragen wird.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 02.02.2009
----------------------------------(Stefan Lukas)
----------------------------------(Jürgen Schmeier)
Bearbeiter
Fachbereichsleiter
Kenntnis genommen:
----------------------------------(Gunnar Koerdt)
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-66/2008 1. Ergänzung
Seite 4