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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 30a/Kaster - Erweiterung des Baugebietes Am Mühlenkreuz mit Anbindung an die Neue Bergstraße in Königshoven - hier: Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Datum
10.02.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 30a/Kaster
- Erweiterung des Baugebietes Am Mühlenkreuz mit Anbindung an die Neue Bergstraße in Königshoven -
hier: Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 30a/Kaster
- Erweiterung des Baugebietes Am Mühlenkreuz mit Anbindung an die Neue Bergstraße in Königshoven -
hier: Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 30a/Kaster
- Erweiterung des Baugebietes Am Mühlenkreuz mit Anbindung an die Neue Bergstraße in Königshoven -
hier: Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 30a/Kaster
- Erweiterung des Baugebietes Am Mühlenkreuz mit Anbindung an die Neue Bergstraße in Königshoven -
hier: Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP766/2008 1. Ergänzung Fachbereich I Sitzungsteil Az.: 61 26 00 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 29.04.2008 Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 10.02.2009 Betreff: Bebauungsplan Nr. 30a/Kaster - Erweiterung des Baugebietes Am Mühlenkreuz mit Anbindung an die Neue Bergstraße in Königshoven hier: Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses Beschlussvorschlag: Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 29.04.2008 den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) für den Bebauungsplan Nr. 30a/Kaster – Gebiet zwischen den Straßen Am Mühlenkreuz und Neue Bergstraße in Königshoven gem. in der Anlage 1 beigefügtem Plankonzept gefasst und beschlossen auf dieser Plangrundlage das Beteiligungsverfahren einzuleiten. Nach Vorstellung des Plankonzeptes in o.a. Sitzung sind bereits im Vorfeld zum noch nicht eingeleiteten formellen Verfahren nach dem Baugesetzbuch Anregungen und Bedenken zur Planung vorgetragen worden. Damit die Bedburger Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, aktiv an der eigenen Zukunft mitzuwirken, hat der Rat der Stadt Bedburg am 11. März 2008 als politische Zielvorgabe des Haushaltes 2008 beschlossen, künftig dezentrale Sitzungen des Arbeitskreises lokale Agenda (Stadtteilforen) durchzuführen. Die durch den Fachausschuss beschlossene o.g. Einleitung des Bebauungsplanverfahrens wurde im Stadtteilforum in Königshoven am 03.11.2008 thematisiert. Der Plan sollte daher interessierten Bürgern im Vorfeld zur Einleitung dieser Bauleitplanung nochmals vorgestellt werden und damit die Bürger möglichst frühzeitig in die Planung mit einzubinden. Eine entsprechende Bürgerinformationsveranstaltung hat daher am 22.01.2009 im Sitzungssaal des Rathauses in Kaster stattgefunden. Bei Teilnahme von ca 70 Bürgerinnen und Bürgern wurden folgende Diskussionspunkte und Anregungen vorgetragen, wobei aus der Bürgerschaft keine grundsätzlichen gegen die Ausweisung eines Baugebiets geäußert wurden: 1. Erhalt des im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 30/Kaster festgesetzten und mit Pflanzgebot belegten Grünstreifens 2. Keine Verkehrsmäßige Erschließung bzw. Durchfahrt vom Mühlenkreuz in das neue Baugebiet 3. Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Haupterschließungsachse Am Mühlenkreuz 4. Vermeidung des Baustellenverkehrs für die Erschließungsmaßnahmen / Beschädigung der Straßen durch den Baustellenverkehr 5. Geringe Anzahl der Stellplätze im neuen Baugebiet 6. Zisternen auf den Grundstücken vorsehen 7. Überprüfung der künftigen Entwässerung des Baugebietes zur Vermeidung von Überlastungen des Kanalsystems 8. Eigene Identität des Baugebiets (Straßenbezeichnung) 9. Ausrichtung der Baukörper im nördlichen Bereich des Baugebietes zum Rand der Rekultivierung 10. Anpassung der Planung an die Grundstücksanfragen Die im Rahmen der aus dem Stadtteilforum resultierenden Anregungen aus der Bürgerinformationsveranstaltung wurden im Hause in Abstimmung mit dem beauftragten Planungsbüro und dem Eigentümer inhaltlich diskutiert und die städtebaulichen Aspekte in ein Plankonzept (Anlage 2) eingearbeitet. Beschlussvorlage WP7-66/2008 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Zu1 ) Im neuen Plankonzept wurde dem Erhalt des Grünstreifens Rechnung getragen. Zu 2) Eine Öffnung des alten Baugebiets zur neuen Baufläche macht die Herstellung der im vorhandenen Plan festgesetzten Verkehrsfläche erforderlich; diese wird derzeit als parkartige Fläche mit einer Bank genutzt. Der geforderten Nichtanbindung des Mühlenkreuzes kann man durch Festsetzung eines Durchfahrtverbotes im Bebauungsplan Rechnung tragen. Setzt man das Durchfahrtsverbot nicht fest, kann durch Verzicht auf den Endausbau des Restfläche des Wendehammers „Mühlenkreuz“ das Ziel der Nichtanbindung auch erreicht werden, wobei dann ein Rechtsanspruch auf Nichtanbindung nicht besteht. Ferner kann durch Einbau von Pollern etc. im Rahmen einer verkehrlichen Anordnung der verkehrstechnischen Nichtanbindung Rechnung getragen werden. Zu 3) Sofern keine Öffnung der Straße Am Mühlenkreuz erfolgt, sind Einbaumaßnahmen entbehrlich; wobei anzumerken ist, das diese Maßnahmen nicht Inhalt der Bauleitplanung sind und darüber hinaus zu Lasten der Stadt Bedburg gehen. Zu 4) Der Baustellenverkehr ist grundsätzlich nicht zu vermeiden; jedoch werden mit dem Eigentümer Alternativlösung gesucht. Die befürchtete Beschädigung der vorhandenen Verkehrsflächen wird nach dem Verursacherprinzip betrachtet. Insofern fallen keine zusätzlichen Kosten für vorhandene Straßen durch die Anlieger an. Zu 5) Der Stellplatzschlüssel für das neue Baugebiet liegt über den Anforderungen. Darüber hinaus sind textliche Festsetzungen vorgesehene, wonach pro Grundstück mindestens 2 Stellplätze herzustellen sind. Zu 6) Es wird im Bebauungsplan der Einbau von Zisternen zur Nutzung des Niederschlagswassers empfohlen Zu 7) Die Entwässerungssituation muss in der konkreten und zur Umsetzung beschlossenen Bauleitplanung gutachterlich überprüft und gelöst werden. Hier wird der Nachweis geführt. Zu 8) Sofern keine Öffnung erfolgt, so kann die Bezeichnung der Straße nach Überprüfung als Fortführung der Neuen Bergstraße gesehen werden. Dies fügt sich im übrigen in das vorhandene System an der Neue Bergstraße ein. Sollte eine Entscheidung für die Öffnung fallen, so ist eine eigene Bezeichnung des Gebiets denkbar. Zu 9) Die Ausrichtung der Baukörper bzw. der Grundstücke mit einer Möglichkeit zur Nutzung regenerativer Energien ist Ziel der Planung und entspricht der heutigen Standards; daher wurde die Anlage der Bauflächen bewusst gewählt. Zu 10) Gegebenenfalls besteht im Rahmen der Vermarktung die Möglichkeit Anpassungen vorzunehmen. Das Plankonzept lässt dies zu. Beschlussvorlage WP7-66/2008 1. Ergänzung Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage In der Anlage ist das im Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschlossene Ursprungskonzept sowie das aufgrund der Anregungen erstellte abgeänderte Plankonzept beigefügt. Es ist zu entscheiden, ob den vorgebrachten Bedenken aus der Bürgerinformationsveranstaltung Rechnung getragen wird. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 02.02.2009 ----------------------------------(Stefan Lukas) ----------------------------------(Jürgen Schmeier) Bearbeiter Fachbereichsleiter Kenntnis genommen: ----------------------------------(Gunnar Koerdt) Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-66/2008 1. Ergänzung Seite 4