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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 2. Änderung -Teilgebiet im Industriepark Mühlenerft- a) Vorberatung über die während der eingeschränkten Beteiligung gem. § 13 des Baugesetzbuches eingegangenen Stellungnahmen b) Empfehlung für den Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Datum
10.02.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 2. Änderung
-Teilgebiet im Industriepark Mühlenerft-
a) Vorberatung über die während der eingeschränkten Beteiligung gem. § 13 des Baugesetzbuches eingegangenen Stellungnahmen
b) Empfehlung für den Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 2. Änderung
-Teilgebiet im Industriepark Mühlenerft-
a) Vorberatung über die während der eingeschränkten Beteiligung gem. § 13 des Baugesetzbuches eingegangenen Stellungnahmen
b) Empfehlung für den Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 2. Änderung
-Teilgebiet im Industriepark Mühlenerft-
a) Vorberatung über die während der eingeschränkten Beteiligung gem. § 13 des Baugesetzbuches eingegangenen Stellungnahmen
b) Empfehlung für den Satzungsbeschluss)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7221/2008 1. Ergänzung Fachbereich I Sitzungsteil Az.: 61 26 00 IPM öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 04.11.2008 Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 10.02.2009 Betreff: Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 2. Änderung -Teilgebiet im Industriepark Mühlenerfta) Vorberatung über die während der eingeschränkten Beteiligung gem. § 13 des Baugesetzbuches eingegangenen Stellungnahmen b) Empfehlung für den Satzungsbeschluss Beschlussvorschlag: Zu a) Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung der Stadt Bedburg empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die während des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens zur 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39a/Bedburg eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und hierzu einzeln Beschlüsse zu fassen. Zu b) Ferner empfiehlt der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt Bedburg, den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23 September 2004 ( BGBl I S 2414 ), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21 Dezember 2006 ( BGBl I S 3316 ) nebst Anlagen (Begründung/Textliche Festsetzungen und Gutachten) hierzu zu fassen. Diese sind als Anlage zur Niederschrift zu nehmen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg in der Fassung der ersten Änderung ist seit dem 19.03.2008 rechtskräftig. Es handelt sich hierbei um die Industriegebietsflächen im Industriepark Mühlenerft an der L 213. Wesentliches Planungsziel dieser Bauleitplanung war und ist es, auch künftig im Rahmen einer angemessenen städtebaulichen Weiterentwicklung im Hinblick auf die Nachfrage für Industrie und Gewerbe, insbesondere auch kurzfristig der Nachfrage nach größeren Grundstücksflächen, nachkommen zu können. Dies sollte insbesondere durch: • Erweiterung des Plangebietes in nördliche Richtung und • Abänderung bzw. Neuordnung des Erschließungskonzeptes geschehen. Der Plan, welcher teilweise auch den Bestand mit berücksichtigt hat, ist in der Anlage 1 beigefügt. Eine großteilige Vermarktung der Flächen ist zwischenzeitlich erfolgt. Die seinerzeitige auf eine kleinteilige Vermarktung ausgerichtete Verkehrsflächenplanung zur Sicherung der öffentlichen Erschließung innerhalb des Plangeltungsbereiches ist zur Umsetzung des Vorhabens im Rahmen der Gesamtprojektierung auf dem Areal hinderlich. Es ist vorgesehen, eine private innere Erschließung durch den einzigen Investor vorzunehmen. Hierdurch wird eine größere Flexibilität bei der weiteren Planung im Rahmen der Positionierung der Baukörper erreicht. In der Konsequenz wird mit dem Wegfall der Verkehrsflächen darüber hinaus auch eine Anpassung der Lärmkontigentierung vorgenommen. Darüber hinaus wird es erforderlich eine Änderung der maximal zulässigen Gebäudehöhen von derzeit 20,00 m auf ca. 25,00 m im Bebauungsplan vorzunehmen, um den tatsächlichen Bedarf abzudecken. Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung der Stadt Bedburg hat daher in seiner Sitzung am 04.11.2008 den Aufstellungsbeschluss für die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39a/Bedburg (Industriepark Bedburg/Bergheim) gem. § 2 Abs.1 i.V.m. § 13 des Baugesetzbuches gefasst. Wesentliches Planungsziel dieser Bebauungsplanänderung ist ¾ der Wegfall bzw. die Änderung der ausgewiesenen öffentlichen Verkehrsflächen bis an den Rand des Plangeltungsbereiches ¾ die Änderung der zulässigen Höhen im Plangebiet ¾ die Anpassung der Lärmkontigentierung im Plangeltungsbereich Der Bebauungsplanentwurf der 2. vereinfachten Änderung hat daher vom 21.11.2008 bis zum 23.12.2008 einschließlich öffentlich entsprechend der Vorschriften des § 13 des Baugesetzbuches ausgelegen. Während des Beteiligungsverfahrens sind die in der Anlage zu a) aufgeführten Stellungnahmen zum Verfahren vorgetragen worden. Die Verwaltung schlägt vor, dem Rat der Stadt Bedburg zu empfehlen, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden Beschlussvorlage WP7-221/2008 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 06.02.2009 ----------------------------------(Udo Schmitz) ----------------------------------(Jürgen Schmeier) Bearbeiter Fachbereichsleiter Kenntnis genommen: ----------------------------------(Herbert Baum) Allg. Vertreter des Bürgermeisters Beschlussvorlage WP7-221/2008 1. Ergänzung Seite 3