Daten
Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Datum
10.02.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7221/2008 1.
Ergänzung
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.: 61 26 00 IPM
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
04.11.2008
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
10.02.2009
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 2. Änderung
-Teilgebiet im Industriepark Mühlenerfta) Vorberatung über die während der eingeschränkten Beteiligung gem. § 13 des
Baugesetzbuches eingegangenen Stellungnahmen
b) Empfehlung für den Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Zu a) Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung der Stadt Bedburg empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg, über die während des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens zur 2. vereinfachten
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39a/Bedburg eingegangenen Stellungnahmen eine
Abwägung durchzuführen und hierzu einzeln Beschlüsse zu fassen.
Zu b) Ferner empfiehlt der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt
Bedburg, den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB), in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23 September 2004 ( BGBl I S 2414 ), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 21 Dezember 2006 ( BGBl I S 3316 ) nebst Anlagen
(Begründung/Textliche Festsetzungen und Gutachten) hierzu zu fassen. Diese sind als Anlage zur
Niederschrift zu nehmen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg in der Fassung der ersten Änderung ist seit dem 19.03.2008
rechtskräftig. Es handelt sich hierbei um die Industriegebietsflächen im Industriepark Mühlenerft an
der L 213.
Wesentliches Planungsziel dieser Bauleitplanung war und ist es, auch künftig im Rahmen einer
angemessenen städtebaulichen Weiterentwicklung im Hinblick auf die Nachfrage für Industrie
und Gewerbe, insbesondere auch kurzfristig der Nachfrage nach größeren Grundstücksflächen,
nachkommen zu können. Dies sollte insbesondere durch:
• Erweiterung des Plangebietes in nördliche Richtung und
• Abänderung bzw. Neuordnung des Erschließungskonzeptes
geschehen.
Der Plan, welcher teilweise auch den Bestand mit berücksichtigt hat, ist in der Anlage 1 beigefügt.
Eine großteilige Vermarktung der Flächen ist zwischenzeitlich erfolgt.
Die seinerzeitige auf eine kleinteilige Vermarktung ausgerichtete Verkehrsflächenplanung zur
Sicherung der öffentlichen Erschließung innerhalb des Plangeltungsbereiches ist zur Umsetzung
des Vorhabens im Rahmen der Gesamtprojektierung auf dem Areal hinderlich.
Es ist vorgesehen, eine private innere Erschließung durch den einzigen Investor vorzunehmen.
Hierdurch wird eine größere Flexibilität bei der weiteren Planung im Rahmen der Positionierung
der Baukörper erreicht. In der Konsequenz wird mit dem Wegfall der Verkehrsflächen darüber
hinaus auch eine Anpassung der Lärmkontigentierung vorgenommen.
Darüber hinaus wird es erforderlich eine Änderung der maximal zulässigen Gebäudehöhen von
derzeit 20,00 m auf ca. 25,00 m im Bebauungsplan vorzunehmen, um den tatsächlichen Bedarf
abzudecken.
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung der Stadt Bedburg hat daher in seiner Sitzung
am 04.11.2008 den Aufstellungsbeschluss für die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 39a/Bedburg (Industriepark Bedburg/Bergheim) gem. § 2 Abs.1 i.V.m. § 13 des
Baugesetzbuches gefasst.
Wesentliches Planungsziel dieser Bebauungsplanänderung ist
¾ der Wegfall bzw. die Änderung der ausgewiesenen öffentlichen Verkehrsflächen bis an den
Rand des Plangeltungsbereiches
¾ die Änderung der zulässigen Höhen im Plangebiet
¾ die Anpassung der Lärmkontigentierung im Plangeltungsbereich
Der Bebauungsplanentwurf der 2. vereinfachten Änderung hat daher vom 21.11.2008 bis zum
23.12.2008 einschließlich öffentlich entsprechend der Vorschriften des § 13 des Baugesetzbuches
ausgelegen.
Während des Beteiligungsverfahrens sind die in der Anlage zu a) aufgeführten Stellungnahmen
zum Verfahren vorgetragen worden.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Rat der Stadt Bedburg zu empfehlen, wie im Beschlussvorschlag
aufgeführt zu entscheiden
Beschlussvorlage WP7-221/2008 1. Ergänzung
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STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 06.02.2009
----------------------------------(Udo Schmitz)
----------------------------------(Jürgen Schmeier)
Bearbeiter
Fachbereichsleiter
Kenntnis genommen:
----------------------------------(Herbert Baum)
Allg. Vertreter
des Bürgermeisters
Beschlussvorlage WP7-221/2008 1. Ergänzung
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